Hallo, und zwar wollte ich meine Exmatrikulationsbescheinigung sowie Notenbescheinigung neu anfordern, dies wird mir aber verweigert mit der Begründung, dass die Namens und Geschlechtseintragsänderung erst nach abbruch des Studiums erfolgt ist, nun hat das SBGG ja zwar die klausel für die neuaustellung für berechtigtes interesse bei Zeugnissen und andere Leistungsnachweise, ich bin mir aber nicht sicher, ob dies in meinem Falle zutrifft, brauchen tu ich diese Bescheinigungen aber trotzdem da ich vor habe jetzt ein duales Studium in einem anderen Bereich zu starten und die Firmen nach diesen Dokumenten im Bewerbungsprozess verlangen, kann mir hier jemand sagen worauf ich mich beziehen kann/soll um die Dokumente trotzdem zu bekommen, oder ist es da aussichtlos? Danke schomal für die Hilfe
u/Individual-Ad9675
▲ 13 r/germantrans
u/Individual-Ad9675 — 24 days ago