Zweitwohnsitzsteuer in diesem Fall?
Hallo Leute
Ich habe mehr als 1 Jahr in Bielefeld gewohnt. Der Mietvertrag ist nur unter meinem Namen. Meine Freundin ist später eingezogen und hat seitdem den Hauptwohnsitz hier.
Ich bin zwischenzeitlich umgezogen. Ich wohne aktuell in einem anderen Bundesland und kaum in Bielefeld. Den Mietvertrag in Bielefeld habe ich immernoch, weil meine Freundin noch paar Monate da bleiben wird (es geht darum, dass sie sich einen Job gefunden hat, aber mit einem späteren, jedoch noch unklarem Eintrittsdatum). Sie hat weiterhin ihr Hauptwohnsitz in Bielefeld.
Ich habe mir die Satzung über Zweitwohnsitzsteuer der Stadt Bielefeld angeschaut und bin jetzt geirrt.
(1) Zweitwohnung ist jede Wohnung im Sinne des Abs. 3,
a) die dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 03. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) in der jeweils geltenden Fassung dient, oder
b) die der Eigentümer oder Hauptmieter unmittelbar oder mittelbar einem Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlässt und die diesem als Nebenwohnung im vorgenannten Sinne dient,
c) die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familie innehat. Dies gilt auch für steuerlich anerkannte Wohnungen im eigengenutzten Wohnhaus.
(2) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Eigentümer oder Hauptmieter einer Wohnung im Sinne des Abs. 3, gilt hinsichtlich derjenigen Eigentümer oder Hauptmieter, denen die Wohnung als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes dient, der auf sie entfallende Wohnungsanteil als Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung. Wird der Wohnungsanteil eines an der Gemeinschaft beteiligten Eigentümers oder Hauptmieters unmittelbar oder mittelbar einem Dritten entgeltlich oder unentgeltlich auf Dauer überlassen, ist der Wohnungsanteil Zweitwohnung, wenn er dem Dritten als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes dient. Für die Berechnung des Wohnungsanteils ist die Fläche der gemeinschaftlich genutzten Räume den an der Gemeinschaft beteiligten Personen zu gleichen Teilen zuzurechnen. Dem Anteil an der Fläche der gemeinschaftlich genutzten Räume ist die Fläche der von dem Miteigentümer oder Mitmieter individuell genutzten Räume hinzuzurechnen.
(3) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.
Was §1 c) sagt ist das teoretischerweise man auch für eine Wohnung Steuer zahlen muss, auch wenn diese Wohnung nicht unbedingt melderechtlich seine Nebenwohnung ist (weil in meinem Fall ist diese nicht mal eine Nebenwohnung - ich wohne da nie). Es reicht dass man eine Wohnung innehat für seinen eigenen Lebensbedarf (ich würde sagen, das trifft nicht - ich arbeitete nicht mehr dort, ich wohne dort kaum, nicht mal am Wochenende) oder den eigenen Lebensbedarf seiner Familie (ich glaube das rechtlich, eine Beziehung ist jetzt keine Familie).
Trotzdem bin ich mir ubsicher ob ich für diese Wohnung Steuer zahlen soll? Hat jemand Erfahrung damit?