Schützt den Patienten hier die Schweigepflicht?
Vorweg - Throwaway-Account aus offensichtlichen Gründen.
Ich arbeite in einer Arztpraxis als MFA. Ein/e Patient:in war letztens in unserer Praxis da diese/r von einer Katze gebissen wurde und aus diesem Grund auch eine Impfung aufgefrischt werden musste. Es waren 2 kleine rote Pünktchen an der Bissstelle zu sehen, mehr nicht.
Bei der Vorbereitung der Impfung kamen wir in‘s Gespräch und der Patient sagte das er versucht hatte eine „streunende Katze“ zu zähmen, welche er öfter mal im Viertel rumlaufen sehen hat, diese hat den Patienten allerdings beim Versuch zu zähmen etwas gekratzt und im Anschluss auch gebissen. Am Ende der Erzählung sagte der Patient „Naja, hat Sie nicht überlebt.“ und ich fragte „Wie?“ - „Naja, kratzen lass ich mich vielleicht noch, aber beißen? Das kann sie jetzt kein zweites mal machen.“
Ich war perplex und sagte darauf nix.
Eigentlich gilt es die Schweigepflicht nur zu brechen wenn eine Gefahr für Menschenleben oder Umfeld besteht, nicht etwa für Tiere.
Zudem haben wir auch „leider“ keine 100% sichere Aussage ob der Patient diese Katze wirklich umgebracht hat.
Mir geht es ausdrücklich nicht darum, jemanden „anzuzeigen“, sondern darum, die rechtliche Situation korrekt einzuordnen.
Vielen Dank im voraus.
TL;DR :
Patient äußerte durch die Blume er hätte nach Katzenbiss eine fremde Katze umgebracht. Schützt Ihn die Schweigepflicht?