u/Interesting-Guide595

Hallo zusammen,

ich hoffe, hier kann mir jemand eine rechtliche Einschätzung geben.

Ich bin Mitglied der Pflegekammer Rheinland-Pfalz und habe einen Antrag auf Beitragsbefreiung gestellt, der nun abgelehnt wurde.

Zum Sachverhalt:

Ich war vom 12.05.2024 bis 14.04.2025 in Elternzeit.

Ursprünglich war meine Elternzeit bis 27.02.2027 geplant, ich habe sie aber vorzeitig beendet.

Seit dem 15.04.2025 arbeite ich wieder in Teilzeit.

Die Rechnung für den Zeitraum habe ich am 15.01.2026 erhalten. Die Beiträge werden auf Grundlage meines Einkommens von vor zwei Jahren berechnet.

Den Antrag auf Beitragsbefreiung habe ich am 26.01.2026 gestellt.

Die Pflegekammer hat den Antrag abgelehnt mit der Begründung dass, meine Elternzeit zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits beendet war und

laut Satzung ein Antrag spätestens bis zu 3 Monate nach Eintritt des Befreiungsgrundes gestellt werden muss.

Meine Frage:

Ist diese Ablehnung rechtlich korrekt, obwohl ich mich im betreffenden Zeitraum tatsächlich in Elternzeit befunden habe?

Ist so eine 3-Monats-Frist zulässig bzw. bindend?

Gibt es hier Spielraum, z. B. durch Kulanz?

Macht ein Widerspruch in so einem Fall überhaupt Sinn?

Vielen Dank schon mal für eure Einschätzungen!

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u/Interesting-Guide595 — 23 days ago