Hallo zusammen, ich plane mit meiner Gesellschaft Management und Verwaltungstätigkeiten anderer Gesellschaften übernehmen. Dazu gehört auch für internationale Gesellschaften die Geschäftsführertätigkeit. Dabei jedoch immer nur als zweit Geschäftsführer. Dabei mache ich mir natürlich über die Haftung Gedanken.
Gibt es eine Möglichkeit meine Haftung auch im Außenverhältnis auszuschließen oder zumindest so stark es geht zu minimieren? Zum Beispiel in dem im Geschäftsführervertrag Tätigkeiten rund um Buchhaltung, Steuern etc. vollständig ausgeschlossen werden? Versicherungen wie D&O etc. habe ich dabei schon bedacht.
Hafte ich überhaupt, sofern man nichts "Falsch" gemacht hat? Also all seinen Meldepflichten etc. nachgekommen ist, das Unternehmen aber dann trotzdem in Schieflage gerät und zum Beispiel keine Steuern oder SV-Beiträge zahlen kann?
Die Nachfrage scheint hier groß zu sein, da viele Unternehmen bei grundlegenden Dingen wie der Kontoeröffnung bereits Probleme haben, wenn sie sich selbst nicht regelmäßig in Deutschland aufhalten. Ich würde mit den Steuerberatern eng zusammen arbeiten, sie würden mich auch stets über die Finanzen aufklären etc.
Ideal wäre es natürlich nur als Prokurist dieser Tätigkeit nachzugehen, scheint aber nicht immer möglich zu sein.
Über eure Schwarmintelligenz wäre ich sehr dankbar, da ich nicht irgendwann mit einem einzigen Brief im Postfach mein ganzes erspartes verlieren möchte.