u/MelonDusk123456789

Wenn die Konzernzentrale auf Malta sitzt und 320 Beschäftigte am BER arbeiten, darf die deutsche Belegschaft dann einen Betriebsrat wählen?
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Wenn die Konzernzentrale auf Malta sitzt und 320 Beschäftigte am BER arbeiten, darf die deutsche Belegschaft dann einen Betriebsrat wählen?

Die Frage klingt nach Lehrbuch, der Fall dahinter ist es ganz und gar nicht.

Auf der einen Seite stehen rund 320 Cockpit- und Kabinenbeschäftigte, die am Flughafen Berlin-Brandenburg stationiert sind und für die Ryanair-Tochter Malta Air fliegen. Auf der anderen Seite sitzt die Konzernleitung im Ausland und entscheidet von dort aus über Einstellungen, Entlassungen und Beförderungen.

Mittendrin: die Frage nach dem Betriebsrat.

Die Belegschaft wollte einen wählen. Die Arbeitgeberin hielt dagegen. Ihre Argumentation: ein inländischer Betriebsteil könne nur dann als Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes gelten, wenn auch der Hauptbetrieb in Deutschland liege. Auf Malta sitze man eben, also gehe das nicht.

In der Praxis lief das auf einen Versuch hinaus, betriebliche Mitbestimmung für das fliegende Personal in Deutschland gar nicht erst entstehen zu lassen.

Das Arbeitsgericht Cottbus sah es anders. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg auch. Und jetzt hat auch der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts den Schlusspunkt gesetzt.

Die Entscheidung folgt einer ziemlich klaren Linie. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz gelten als Betriebe auch Betriebsteile, die räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind. Daraus folgt: so ein Betriebsteil kann auch dann vorliegen, wenn der Hauptbetrieb im Ausland sitzt.

Das verstoße nicht gegen das Territorialitätsprinzip, betonten die Richter, weil der fingierte Betrieb selbst ja im Inland liege. Und die geforderte organisatorische Selbstständigkeit sowie die räumliche Entfernung zum Hauptbetrieb seien beim Stationierungsort BER vorhanden.

Damit ist klar: deutscher Standort, deutscher Betriebsrat, auch wenn die Holding auf einer Mittelmeerinsel registriert ist.

Praktisch betrifft das nicht nur Malta Air, sondern grundsätzlich alle ausländischen Fluggesellschaften mit deutschen Stationierungsorten. Eine im Konzernrecht beliebte Konstruktion, betriebliche Mitbestimmung über die Wahl eines ausländischen Konzernsitzes auszuhebeln, hat damit eine deutliche Grenze bekommen.

Eine kleine Pointe gibt es auch noch. Während der Streit vor Gericht lief, hatte Ryanair die Schließung der BER-Base zum Oktober angekündigt. Die juristisch erstrittene Mitbestimmung trifft am betroffenen Standort also möglicherweise auf eine Belegschaft, die bald nicht mehr existiert.

Wer es schwarz auf weiß lesen will: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.05.2026, Az. 7 ABR 7/25.

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efarbeitsrecht.net
u/MelonDusk123456789 — 1 day ago
▲ 41 r/RA_Kotz

Krebsbestrahlung mit Protonen, Rechnung über 50000 Euro. Darf der Arzt den Gebührensatz doppelt ansetzen?

Eine Protonentherapie ist die teuerste Form der Strahlentherapie. Bis zu 50000 Euro kann eine einzige Behandlung kosten. Für Krebspatienten oft die letzte Hoffnung, für die private Krankenversicherung ein Streitfall.

Der Grund ist eine alte Verordnung. Die Gebührenordnung für Ärzte wurde zuletzt 1996 grundlegend überarbeitet. Eine spezielle Ziffer für die Protonentherapie gibt es darin nicht. Die Behandlung wird daher analog mit der Ziffer 5855 abgerechnet, die eigentlich für komplexe Bestrahlungstechniken gedacht ist.

Und hier wird es interessant. Weil der Aufwand und die Investitionskosten einer Protonentherapie deutlich höher sind als bei einer klassischen Strahlentherapie, setzen die Behandlungszentren die Ziffer 5855 pro Bestrahlungssitzung doppelt an. Die privaten Krankenversicherer halten diese Praxis für nicht zulässig und kürzen die Erstattung regelmäßig auf die einfache Berechnung.

Mehrere Gerichte haben sich inzwischen mit der Frage beschäftigt. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer Entscheidung vom 4. Februar 2025 die doppelte Abrechnung bestätigt. Wenn keine passende analoge Gebührenziffer für eine moderne medizinische Leistung existiert, dürfen die Regelungslücken durch die doppelte Anwendung einer Ziffer geschlossen werden. So lautet die Linie der Rechtsprechung seit dem Bundesgerichtshofurteil vom 13. Mai 2004.

In dieselbe Richtung argumentieren auch das Oberlandesgericht Stuttgart und das Oberlandesgericht Koblenz mit Beschlüssen aus dem Sommer 2024. Beide Gerichte sahen die Erstattungspflicht der privaten Krankenversicherung in vollem Umfang.

Wichtig ist aber, dass die Frage der passenden Analogie strikt von der Frage der angemessenen Vergütung getrennt wird. Die doppelte Abrechnung der Ziffer 5855 ist dann zulässig, wenn eine andere Lösung schlicht nicht existiert. Sie ist nicht beliebig, sondern eine Notlösung für eine veraltete Gebührenordnung.

Was Versicherte daraus mitnehmen können. Wer eine Protonentherapie hatte und die private Krankenversicherung die Erstattung mit Hinweis auf eine angeblich nicht GOÄ-konforme Abrechnung kürzt, hat nach mehreren obergerichtlichen Entscheidungen gute Karten. Die doppelte Berechnung der Ziffer 5855 pro Fraktion ist mittlerweile breit bestätigt.

Trotzdem lohnt ein zweiter Blick auf die Rechnung. Formelle Anforderungen sind hier strikt. Eine Rechnung muss nachvollziehbar sein, alle Bestandteile nach Paragraph 12 der Gebührenordnung enthalten und das Behandlungsdatum eindeutig angeben. Fehler in diesen Punkten können dazu führen, dass die Honorarforderung des Arztes gar nicht fällig wird. Die Versicherung kann dann zunächst die Erstattung zurückhalten, bis eine korrekte Rechnung vorliegt.

Auch der Steigerungssatz spielt eine Rolle. Übersteigt eine Rechnung den 2,3-fachen Satz, muss der Arzt das einzelfallbezogen schriftlich begründen. Pauschalformulierungen reichen nicht. Übersteigt die Vergütung den 3,5-fachen Satz, ist eine schriftliche Honorarvereinbarung zwischen Arzt und Patient erforderlich.

Im Streitfall mit der privaten Krankenversicherung gibt es zwei Strategien. Entweder die gekürzte Erstattung gerichtlich einfordern und der Arztpraxis den Streit verkünden. Oder gar nicht erst die volle Rechnung selbst bezahlen, sondern nur den Teilbetrag weiterleiten, den die Versicherung erstattet hat. In diesem Fall muss der Arzt entscheiden, ob er den Rest beim Patienten einklagt oder darauf verzichtet.

Für Patienten in einer Krebsbehandlung ist das alles ein zusätzlicher Stressfaktor, den man eigentlich nicht gebrauchen kann. Aber wer die Rechtsprechungslage kennt, kann auf die Erstattung pochen.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 4. Februar 2025 läuft unter dem Aktenzeichen 26 U 116/24.

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versicherungsrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 1 day ago

1,5 Millionen Euro auf dem Konto, später in Fonds und Lebensversicherungen gesteckt. Wann fängt eigentlich die Verjährung an?

Geldwäsche gilt allgemein als heikles Delikt, weil schon das Verschleiern der Herkunft strafbar ist. Was häufig untergeht: Die Verjährung beginnt nicht dann, wenn das Geld auf dem Konto landet. Sondern erst, wenn der Beschuldigte sich davon endgültig getrennt hat.

Ein konkreter Fall zeigt, wie weit dieser Zeitraum reichen kann.

Im Januar, März und Juni 2010 gehen auf einem Girokonto in mehreren Tranchen insgesamt 1,5 Millionen Euro ein. Das Geld stammt aus gewerbsmäßiger Untreue zulasten einer Kommanditgesellschaft. Verfügungsberechtigt über das Konto ist ein Mann, der die Beträge in Fonds, Lebensversicherungen und Gesellschaftsanteile umschichtet. Ab August 2010 zeigt das Konto nur noch ein Minus. Erst im August 2015 durchsucht die Polizei seine Wohnung.

Das Landgericht Würzburg verurteilte den Mann wegen leichtfertiger Geldwäsche zu 180 Tagessätzen. Seine Verteidigung argumentierte, die Tat sei längst verjährt, weil das Konto bereits 2010 leer war.

Der Bundesgerichtshof sieht das anders.

Im Beschluss vom 10. Januar 2019 stellt der erste Strafsenat klar: Geldwäsche durch das Verwahren von Vermögenswerten ist ein sogenanntes Dauerdelikt. Die Tat ist erst dann beendet, wenn der Täter sich von allen aus der Vortat erlangten Werten getrennt hat. Inklusive der Surrogate.

Surrogate sind das, was an die Stelle des ursprünglichen Geldes tritt. Wer 1,5 Millionen Euro in eine Lebensversicherung steckt, hat das Geld nicht losgelassen. Es ist nur in einer anderen Form weiter da. Solange dieser umgewandelte Wert noch zur Verfügung steht, läuft auch die Geldwäschehandlung weiter und die Verjährungsfrist beginnt nicht.

Damit lag die Tatbeendigung nicht bei der Kontoauflösung im August 2010, sondern deutlich später. Verjährung also nicht eingetreten.

Ein weiterer Punkt ist für die Praxis interessant. Der Vorwurf der überlangen Verfahrensdauer wurde wegen der moderaten Geldstrafe von 180 Tagessätzen als bereits ausgeglichen behandelt. Artikel 6 EMRK musste damit nicht zusätzlich kompensiert werden, weil das Strafmaß ohnehin niedrig blieb.

Zur Einziehung des Vermögensvorteils kam es in diesem konkreten Fall nicht in voller Höhe. Das Landgericht hatte nach altem Recht festgestellt, dass dem Wertersatz-Verfall die Ansprüche der Geschädigten entgegenstehen. Strafrechtliche Einziehung und zivilrechtliche Forderungen der Opfer berühren sich also durchaus, anders als man vielleicht spontan denkt.

Was bedeutet das alles?

Für jeden, der irgendwann einmal Geld aus zweifelhaften Quellen entgegengenommen hat, ist diese Linie unangenehm. Selbst wenn das Konto längst leer ist, beginnt die Verjährung erst, wenn die Anlagewerte ebenfalls aufgegeben sind. Eine Lebensversicherung über 30 Jahre kann die Verjährung also faktisch um Jahrzehnte verschieben.

Leichtfertigkeit reicht zudem für eine Verurteilung. Wer sich nicht aktiv informiert hat, woher das Geld kommt, kann sich später schwer mit Unwissen herausreden.

Aktenzeichen für Neugierige: 1 StR 311/17 beim Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. Januar 2019.

Übrigens zum Vorschaubild: Das wird automatisch aus dem verlinkten Artikel gezogen. Und da viele Seiten mittlerweile mit KI-Bildern arbeiten, habt ihr meistens eine hübsche Illustration ohne echten Bezug zum Fall vor euch.

strafrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 2 days ago
▲ 31 r/RA_Kotz

Geschäftsführer einer pleitegegangenen Firma steht vor dem Strafrichter und die Staatsanwaltschaft findet, einen Pflichtverteidiger braucht der eigentlich nicht

Insolvenzverschleppung klingt in den Akten immer wie eine Lappalie. Steht da nicht einfach drin, wann der Antrag hätte gestellt werden müssen?

So ungefähr argumentierte die Staatsanwaltschaft Dortmund.

Das Amtsgericht hatte einem Geschäftsführer einen Pflichtverteidiger beigeordnet. Zwei Firmen, ein Insolvenzantrag durch eine Gläubigerin, ein eigener Antrag, am Ende Eröffnung in einem Fall, Abweisung mangels Masse im anderen.

Die Staatsanwaltschaft legte sofortige Beschwerde ein und meinte, das sei doch alles einfach gelagert. Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage? Sehe man nicht. Die Betriebe seien ja eh schon eingestellt.

Klingt fast logisch. Bis man genauer hinschaut.

Das Landgericht Dortmund hat die Beschwerde verworfen.

Die Begründung läuft auf eine Beobachtung hinaus, die jeder kennt, der schon einmal eine Insolvenzakte aus der Nähe gesehen hat. Da liegen nicht zwei Blatt Papier, da liegen Aktenstapel.

Buchhaltung, Bilanzen, Schriftverkehr, Gutachten. Wer da als Beschuldigter ohne Anwalt durch muss, ist verloren, bevor die Hauptverhandlung überhaupt beginnt.

Dass der Geschäftsbetrieb eingestellt ist, ändert daran nichts. Im Gegenteil. Die Frage, wann genau Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten sind, lässt sich nur mit Blick auf die Zeit davor klären. Und das ist juristisch wie betriebswirtschaftlich kein Spaziergang.

Damit greift § 140 Absatz 2 der Strafprozessordnung. Pflichtverteidiger ja, weil Sach- und Rechtslage eben nicht einfach sind.

Praktisch heißt das für Geschäftsführer in Insolvenzverfahren: Wenn die Staatsanwaltschaft kommt, ist die Strafsache fast nie so simpel, wie sie auf dem Papier wirkt. Und ein Pflichtverteidiger ist deutlich häufiger drin, als manche Behörde es gerne hätte.

Den ganzen Fall gibt es beim Landgericht Dortmund unter Az. 55 Qs 1/26 zum Nachlesen, Beschluss vom 16.03.2026, ursprünglich gestartet beim Amtsgericht Dortmund mit Az. 705 Gs 22/26.

Hinweis in eigener Sache: Falls ihr euch über das Vorschaubild wundert, das ist nicht von mir, sondern automatisch von Reddit aus dem Quellartikel gezogen. Und heutzutage sind die Bilder auf Portalen meistens KI-generiert (und auch gekennzeichnet), also nicht denken, dass ihr hier ein echtes Foto von dem Fall seht.

strafrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 2 days ago

Wenn ein Gutachten von Erotomanie spricht und das Urteil das einfach nur kurz erwähnt

Ein Mann wird wegen Nachstellung zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Erotomanie steht im Gutachten, also ein krankhafter Liebeswahn, bei dem jemand fest davon überzeugt ist, von einer bestimmten Person geliebt zu werden.

Dazu kommt noch eine Suchtmittelproblematik. Beides keine Kleinigkeit.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth schreibt in seinem Berufungsurteil zur Schuldfähigkeit nur ein paar Sätze. Wie sich der Wahn konkret auf das Verhalten des Angeklagten ausgewirkt hat, bleibt offen.

Das Bayerische Oberste Landesgericht hebt das Urteil auf.

Der Grund ist juristisch fein, aber praktisch wichtig. Wenn ein Angeklagter seine Berufung auf das Strafmaß beschränkt, akzeptiert er damit den Schuldspruch. Das geht aber nur, wenn die Schuldfähigkeit überhaupt sauber geprüft wurde. Bei deutlichen Hinweisen auf psychische Erkrankungen muss das Gericht die Frage ernsthaft durchgehen.

Hier fehlte genau das.

Das BayObLG bemängelt, die Ausführungen seien zu lückenhaft, um sie rechtlich überhaupt überprüfen zu können. Damit ist auch die Beschränkung der Berufung hinfällig. Eine andere Strafkammer muss den Fall jetzt komplett neu aufrollen.

Was lernt man daraus? Eine psychiatrische Diagnose im Verfahren ist kein Beiwerk, das man mit zwei Sätzen abhandelt. Und Hinweise auf Sucht oder Wahn verschwinden nicht, nur weil ein Gericht sie kurz erwähnt und dann zur Tagesordnung übergeht.

Für die Aktenfreunde: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az. 203 StRR 493/25, Beschluss vom 09.02.2026.

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

strafrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 2 days ago
▲ 22 r/RA_Kotz

Die Versicherung schreibt eine Mail, der Versicherte wartet brav. Drei Jahre später ist der Anspruch weg

Die Versicherung schreibt: "Wir prüfen Ihren Fall noch." Vielleicht auch: "Wir melden uns, sobald die Sachverständigen ihre Berichte abgegeben haben."

Klingt höflich. Klingt nach Bewegung.

Ist aus juristischer Sicht aber oft gar nichts wert.

Wer nach einem Schaden auf eine ablehnende oder hinhaltende Versicherung trifft, sollte zwei Fristen kennen, die einem schnell auf die Füße fallen können. Die erste betrifft die Verjährung. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren regelmäßig in drei Jahren. Die Dauer ergibt sich aus § 195 BGB, der Beginn der Frist erst zum Ende des Jahres, in dem der Schaden bekannt wurde, aus § 199 BGB. Ist die Frist um, ist der Anspruch zwar nicht erloschen, aber faktisch nicht mehr durchsetzbar.

Die zweite betrifft die Hemmung dieser Verjährung. Solange Versicherer und Versicherter konkret verhandeln, ruht die Uhr nach § 203 BGB. Verhandeln im Rechtssinn heißt allerdings: echter Austausch über die Sache, nicht nur eine einseitige E-Mail. Und nach § 15 VVG endet die Hemmung sofort, sobald der Versicherer schriftlich in Textform ablehnt. Genau dieser Brief oder die Mail mit dem entscheidenden "Nein" startet die letzte Phase der Frist neu.

Wer auf so eine Ablehnung wartet und sich nichts dabei denkt, schenkt der Versicherung Zeit.

Wer nach drei Jahren reagiert, schenkt ihr alles.

Ein weiterer Punkt, der häufig untergeht: Bei großen Schäden hat man nach § 14 Absatz 2 VVG schon nach einem Monat Anspruch auf eine Abschlagszahlung in Höhe des Mindestbetrags, den der Versicherer ohnehin zahlen muss. Diese Abschlagszahlung wird selten angeboten. Sie muss schriftlich eingefordert werden.

Wenn der Versicherer schließlich ablehnt, weil der Versicherte etwas falsch gemacht haben soll, kommt der Bundesgerichtshof ins Spiel. Bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen ist seit der VVG-Reform regelmäßig nur eine quotale Kürzung möglich, nicht der komplette Leistungsausfall. Das ergibt sich aus § 28 Absatz 2 Satz 2 VVG. Wer also vom Versicherer hört, dass er wegen einer Kleinigkeit gar nichts mehr bekommt, sollte das nicht ungeprüft hinnehmen.

Was bedeutet das praktisch?

Wer eine schriftliche Ablehnung im Briefkasten hat, sollte den Tag im Kalender markieren. Drei Jahre minus Pufferzeit. Wer in Verhandlungen steht, sollte den Austausch dokumentieren und nicht in einer Phase der Funkstille verschwinden. Und wer monatelang auf eine Prüfung wartet, hat das Recht, eine Abschlagszahlung einzufordern und im Zweifel zum Versicherungsombudsmann zu gehen oder Klage zu erheben.

Schweigen schützt hier vor allem die Versicherung.

Hintergrund-Urteile zu diesen Mechanismen sind unter anderem das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. November 2012, Az. IV ZR 97/11, und das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden, Az. 4 U 1656/19.

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u/MelonDusk123456789 — 2 days ago
▲ 72 r/RA_Kotz

Online ein Attest bestellt, Arzt nie gesehen, dem Chef vorgelegt. Reicht das für eine fristlose Kündigung?

Eine Angestellte in einem Krankenhaus wollte sich der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht entziehen. Geimpft werden, nein danke. Also besorgte sie sich online eine ärztliche Bescheinigung, die ihr eine "vorläufige Impfunfähigkeit" attestierte.

Persönlicher Kontakt zur ausstellenden Ärztin? Keiner.

Eine Untersuchung gab es nicht. Sie bekam das Schreiben per Online-Formular, mit ärztlicher Unterschrift, mit Doktortitel, mit dem ganzen optischen Drumherum. Genau wie ein echtes Attest aussieht. Und legte es ihrem Arbeitgeber vor.

Das Krankenhaus kündigte fristlos.

Die ersten beiden Instanzen waren auf ihrer Seite. Das Arbeitsgericht Leipzig und das Sächsische Landesarbeitsgericht hielten die Kündigung für unwirksam. Argumentation: Auf der Bescheinigung stand nirgends ausdrücklich, dass eine echte Untersuchung stattgefunden hat. Wo keine ausdrückliche Behauptung, da auch keine Täuschung. Außerdem fehle eine vorherige Abmahnung.

Beim Bundesarbeitsgericht wurde das Urteil jetzt kassiert.

Die Erfurter Richter sehen die Sache deutlich strenger. Wer sich ein Online-Attest besorgt, ohne dass eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat, und dieses dann beim Arbeitgeber einreicht, täuscht. Nicht weil das Wort "Untersuchung" auf dem Schreiben stehen müsste, sondern weil das Schreiben durch sein gesamtes Erscheinungsbild den Eindruck einer individuell ausgestellten ärztlichen Bescheinigung erweckt.

Genau dieser optische Gesamteindruck zählt. Nicht die juristische Feinlektüre des Bescheinigungstexts.

Damit ist das Vorlegen eines wahrheitswidrig erlangten Attests grundsätzlich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. "An sich" geeignet, wie es in der Juristensprache heißt. Ob im konkreten Fall tatsächlich gekündigt werden durfte, muss das Sächsische Landesarbeitsgericht jetzt noch einmal neu prüfen. Das Bundesarbeitsgericht hat den Fall dorthin zurückverwiesen.

Spannend ist, dass das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich offenlässt, ob sich der Arbeitnehmer subjektiv für impfunfähig hielt. Auch das ist egal. Maßgeblich ist allein der Vertrauensbruch. Selbst der bloße Versuch, mit so einem Schreiben durchzukommen, kann reichen.

Für Beschäftigte ist die Linie damit ziemlich klar. Online-Atteste ohne tatsächlichen Arztkontakt sind ein Bumerang. Das gilt nicht nur für Impfunfähigkeit, sondern auch für klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die per Fragebogen im Internet bestellt werden. Auch dort kann der Beweiswert erschüttert werden, und auch dort drohen Konsequenzen bis zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

Falls jemand das Urteil im Original lesen will: Es läuft beim Bundesarbeitsgericht unter Aktenzeichen 2 AZR 13/25, Urteil vom 4. Dezember 2025.

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efarbeitsrecht.net
u/MelonDusk123456789 — 4 days ago
▲ 43 r/RA_Kotz

Über 60 Gramm Cannabis offen im Keller, 16-Jähriger zu Besuch im Haus. Reicht ein mündliches Verbot wirklich aus?

60,82 Gramm getrocknetes Cannabis. In einem unverschlossenen Karton. In einem nicht abgeschlossenen Schrank. Im Keller eines Hauses, in dem ein volljähriger Sohn lebt und in dem zum Tatzeitpunkt zusätzlich ein 16-Jähriger zu Besuch war.

Dazu ein paar Pflanzen, frei stehend im Wintergarten.

Die Polizei nimmt das Ganze bei einer Durchsuchung im September 2024 auf. Das Amtsgericht verhängt zwei Bußgelder: 600 Euro für den Besitz, 750 Euro dafür, dass der Vater seinen Vorrat nicht ausreichend vor seinem minderjährigen Sohn gesichert hat.

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat dieses Doppel-Bußgeld in einem Beschluss vom 17. März 2026 wieder aufgehoben. Allerdings nicht, weil der Sicherungsverstoß keiner gewesen wäre. Sondern aus zwei anderen Gründen.

Der erste Punkt betrifft die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat. Das Konsumcannabisgesetz erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu 50 Gramm zu Hause. Wer zwischen 50 und 60 Gramm hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer darüber liegt, eine Straftat. Bei 60,82 Gramm ist die Strafbarkeitsschwelle überschritten. Eine Ordnungswidrigkeit wegen des Besitzes scheidet dann nach Auffassung des BayObLG aus, weil der Bußgeldtatbestand für diese Menge schon vom Gesetzgeber nicht mehr vorgesehen ist. Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht stehen hier in strikter Alternativität. Das Strafverfahren wegen Besitzes war vor dem Bußgeldverfahren zwar nach § 153 Strafprozessordnung eingestellt worden. Das ändert aber an der rechtlichen Einordnung nichts. Folge: Das 600-Euro-Bußgeld für den Besitz hatte keine Grundlage.

Der zweite Punkt betrifft das Sicherungs-Bußgeld. Hier sah das BayObLG das Doppelverwertungsverbot aus § 46 Absatz 3 Strafgesetzbuch verletzt. Das Amtsgericht hatte bei der Bemessung des Bußgelds Umstände noch einmal strafschärfend gewertet, die schon Voraussetzung für den Tatbestand selbst waren. Außerdem war die Einziehungsanordnung ungenau, weil weder Gewicht noch Sorten exakt aufgeschlüsselt waren.

In der Sache aber bleibt der Schuldspruch wegen unterlassener Sicherung erhalten. Genau hier liegt für Eltern und Mitbewohner die Praxisbotschaft.

Wer zu Hause Cannabis lagert und ein Kind oder ein Jugendlicher unter 18 Jahren im selben Haushalt lebt, muss aktiv und mechanisch sichern. Verschlossener Schrank. Abschließbarer Tresor. Schlüssel außer Reichweite. Mündliche Verbote, gut gemeinte Hinweise oder ein abgeschnittener Raum sind nach den Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes nicht genug. Pflanzen müssen so stehen, dass minderjährige Personen sie weder erreichen noch unbemerkt abrupfen können.

Und das gilt schon bei den 50 Gramm, die jeder Erwachsene zu Hause haben darf.

Wer da nachlässig ist, bekommt ein Bußgeld. Wer obendrein über der Mengenschwelle liegt, hat es plötzlich mit einer Strafanzeige zu tun.

Den ganzen Fall gibt es beim Bayerischen Obersten Landesgericht unter Az. 201 ObOWi 151/26 zum Nachlesen.

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strafrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 4 days ago

20 Prozent Provision, neun Fälle Beihilfe zum Betrug, neun Fälle Geldwäsche. Reicht das für vier Jahre Haft?

Variante A: Ein Mann nimmt Geld auf seinem Konto entgegen. Es stammt aus Anlagebetrug. Er hebt es ab. Damit ist die Geldwäsche vollendet.

Variante B: Derselbe Mann nimmt Geld entgegen, behält 20 Prozent als Provision und überweist den Rest sofort an die nächste Station weiter.

Die zweite Variante ist die teurere. Auch wenn es zunächst nach reinem Durchreichen aussieht.

Genau das hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 11. Februar 2026 noch einmal klargestellt. Der Fall: Ein Mann hatte gemeinsam mit einer Komplizin 2022 als sogenannter Finanzagent gearbeitet. Er vermittelte Kontakte zu Betrügern, sie stellte eigene und fremde Konten zur Verfügung. Sobald Beute eintraf, gingen 20 Prozent als Provision ab, der Rest wurde weitergeschickt.

Das Landgericht Dresden verurteilte ihn 2025 zu vier Jahren Gesamtfreiheitsstrafe. Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug in neun Fällen, dazu Geldwäsche in neun vollendeten und zehn versuchten Fällen.

Bei acht weiteren Vorgängen hatte das LG ein wesentliches Detail jedoch übersehen. Es war davon ausgegangen, dass das bloße Weitergeben des Geldes an die Hintermänner keine eigene Geldwäsche sein könne, weil es um die eigene Vortat ging. Selbstgeldwäsche an Beuten der eigenen Beihilfe sei nach § 261 Absatz 7 Strafgesetzbuch straflos.

Das stimmt nur dann, wenn man die Beute weiterhin selbst behält.

Wer das Geld dagegen in Verkehr bringt, also aktiv an Dritte weiterleitet, fällt nach Auffassung des BGH wieder in die Strafbarkeit nach § 261 Strafgesetzbuch. Das "Weiterschieben" überschreitet damit die Grenze zur eigenständigen Geldwäsche. Selbstgeldwäsche-Privileg adé.

Das war Fehler eins. Fehler zwei betraf den Strafrahmen.

Bei Beihilfe ist die Strafe nach §§ 27 Absatz 2 und 49 Absatz 1 Strafgesetzbuch zwingend zu mildern. Das gilt auch dann, wenn der eigentliche Tatbestand wegen Gewerbsmäßigkeit eigentlich einen erhöhten Strafrahmen vorsieht. Das LG hatte schlicht nicht geprüft, ob nicht doch der mildere Grundstrafrahmen anzuwenden ist. Diese Lücke kassiert eine erstinstanzliche Strafzumessung in der Revision regelmäßig.

Hinzu kam ein dritter Punkt. Das LG hatte in einem Fall freigesprochen, dabei aber das protokollierte Geständnis im letzten Wort und die Gesamtstruktur des Tatgeschehens nicht eingebunden. Der BGH verlangt, dass auch Geständnisse, die ganz am Ende des Prozesses fallen, in die Beweiswürdigung einfließen. Dieser Teil des Urteils wurde ebenfalls aufgehoben.

Was bedeutet das?

Wer als Finanzagent Geld nicht nur empfängt, sondern aktiv weiterleitet, kann sich nicht mit dem Selbstgeldwäsche-Argument aus der Affäre ziehen. Die Schwelle vom passiven Empfang zum aktiven In-Verkehr-Bringen ist niedriger, als man denkt.

Und für die Strafzumessung gilt: Auch bei Beihilfe zur gewerbsmäßigen Tat muss ausdrücklich geprüft werden, ob nicht der mildere Strafrahmen greift. Wer das übergeht, schreibt seine Aufhebung schon mit ins Urteil hinein.

Das vollständige Urteil findet ihr unter Az. 5 StR 458/25 beim Bundesgerichtshof.

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strafrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 4 days ago
▲ 19 r/RA_Kotz

Karlsruhe verhandelt am 23. Juni mündlich über den Rundfunkbeitrag. Schon das allein ist eine kleine Sensation.

Am 23. Juni 2026 setzt sich der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit dem Rundfunkbeitrag auseinander. Mündlich. Und genau das ist das eigentlich Spannende an der Geschichte.

Wer Karlsruhe kennt, weiß: Das höchste deutsche Gericht hätte die Sache auch ohne Verhandlung im Beschlusswege durchziehen können. Hat es aber nicht. Stattdessen lädt der Senat unter Präsident Stephan Harbarth ein. Das ist ein Signal, dass die Richter offene Fragen sehen, die einer mündlichen Erörterung bedürfen.

Wie es so weit kam: Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF, hatte im Februar 2024 eine Erhöhung des Beitrags von 18,36 Euro auf 18,94 Euro empfohlen. Die Bundesländer haben das nicht umgesetzt. Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Bayern und ein paar andere wollten nicht mitziehen. Es blieb bei 18,36 Euro.

ARD und ZDF haben daraufhin Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie sehen ihre Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz verletzt.

Die Sender argumentieren, dass die Länder die KEF-Empfehlung nicht einfach kassieren dürfen, nur weil sie ihnen politisch nicht passt. Die KEF prüft den Bedarf, die Politik nickt ab. So war jedenfalls die Idee.

Im Februar 2026 hat die KEF dann selbst nachgelegt und ihre Empfehlung im Zwischenbericht nach unten korrigiert. Ab 1. Januar 2027 sollen es nur noch 18,64 Euro werden. 30 Cent weniger als ursprünglich gefordert.

Für ARD und ZDF geht es trotzdem weiter. Denn die Klage richtet sich nicht gegen den konkreten Betrag, sondern gegen das Prinzip. Dürfen die Länder die staatsferne Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einfach unterlaufen?

Ein Urteil wird einige Monate nach der Verhandlung erwartet, also wahrscheinlich Herbst 2026. Bekommen die Sender Recht, könnte der Beitrag rückwirkend zum 1. Januar 2025 steigen. Das hieße: Nachzahlung oder Verrechnung mit künftigen Beiträgen.

Wer bis dahin nicht zahlt, riskiert wie immer Mahnverfahren und Vollstreckung durch den Beitragsservice. An der Zahlungspflicht ändert das Verfahren nichts.

Für alle, die es ganz genau wissen wollen: Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24.

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lto.de
u/MelonDusk123456789 — 4 days ago
▲ 37 r/RA_Kotz

Eine Milka-Tafel ist plötzlich nur noch 90 statt 100 Gramm schwer. Die Packung sieht aber haargenau so aus wie vorher. Geht das?

Die klassische Milka-Tafel hatte jahrzehntelang 100 Gramm. Im Zuge der Inflation hat Mondelez sie auf 90 Gramm reduziert. Die Packung blieb dabei praktisch identisch. Nur einen Millimeter dünner.

Der Preis natürlich nicht.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hielt das für eine Mogelpackung und klagte vor dem Landgericht Bremen. Das Gericht hat ihr jetzt Recht gegeben.

Mondelez darf die 90-Gramm-Tafel in dieser Aufmachung nicht weiter in den Verkehr bringen. Jedenfalls dann nicht, wenn in den vier Monaten davor noch die alte 100-Gramm-Version verkauft wurde. Begründet wird das mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Wer die Füllmenge reduziert, die Verpackung aber so lässt, irrt den Verbraucher in die Irre, weil dieser an der Packung selbst keinen Unterschied erkennt.

Das Unternehmen hatte sich verteidigt. Das neue Gewicht stehe schließlich klar auf Vorder- und Rückseite der Packung. Wer hinschaut, sieht es. Damit konnte das Gericht aber nichts anfangen.

Maßgeblich sei der Gesamteindruck. Und der bleibt mit minimal dünnerer Tafel praktisch der gleiche. Der Verbraucher greift im Regal weiter zur Milka, die er kennt, und merkt nichts.

Konkrete Konsequenzen für die aktuell in den Regalen liegenden Tafeln hat das Urteil zunächst nicht. Die Vier-Monats-Frist ist bereits abgelaufen, die Wiederholungsgefahr aber bleibt. Mondelez muss also für zukünftige Produktwechsel umdenken. Beim nächsten Verkleinern würde dieselbe Praxis erneut auf wackligem Boden stehen.

Rechtskräftig ist das Ganze noch nicht. Mondelez kann Rechtsmittel einlegen, und der Fall hat genug Tragweite, dass es vermutlich auch dazu kommen wird. Aber wenn das Urteil hält, dürfte das auch für die zahlreichen anderen Shrinkflation-Beispiele in deutschen Supermärkten interessant werden.

Wer den ganzen Fall im Original lesen will, das Verfahren läuft beim Landgericht Bremen unter dem Aktenzeichen 12 O 118/25.

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lto.de
u/MelonDusk123456789 — 4 days ago
▲ 13 r/RA_Kotz

Höchste Einzelstrafe neun Monate, Gesamtstrafe fast vier Jahre. Wie kommt man von dem einen zum anderen?

Drei Jahre, zehn Monate Gesamtfreiheitsstrafe. Höchste Einzelstrafe in dem Urteil: neun Monate. Die Sprungrevision der Verteidigung griff genau diesen Sprung an, nichts anderes.

Mit Erfolg.

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Beschluss vom 14. April 2026 die Gesamtstrafe gekippt, ohne den Schuldspruch und die Einzelstrafen aufzuheben. Wie es dazu kam.

Eine Frau war vom Amtsgericht Gütersloh wegen einer ganzen Reihe von Diebstählen und Betrugstaten verurteilt worden. Zusätzlich ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 Strafgesetzbuch an. Die Verteidigung hielt die Einzelstrafen und den Schuldspruch für tragfähig und wollte nur den Gesamtstrafenausspruch angreifen.

Genau das erlaubt die Strafprozessordnung. Eine Sprungrevision nach § 335 StPO kann auf bestimmte Teile beschränkt werden, etwa nur auf die Strafzumessung. Das spart Zeit und Beweisaufnahme.

Das OLG Hamm wies in seiner Begründung auf ein juristisches Detail hin, das in der Praxis oft schiefgeht. § 54 Absatz 1 Satz 3 Strafgesetzbuch verlangt, dass Tat und Person bei der Gesamtstrafe zusammenfassend gewürdigt werden. Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung darf die Einsatzstrafe, also die höchste Einzelstrafe, dabei nur "maßvoll" überschritten werden. Wenn aus neun Monaten plötzlich fast 46 Monate werden, also fast eine Verfünffachung, ist das alles andere als maßvoll.

In so einem Fall muss das Urteil zeigen, warum diese Erhöhung gerechtfertigt ist. Pauschale Standardfloskeln über die Vielzahl der Taten, die Tatfrequenz oder die Schadenshöhe genügen dem OLG nicht mehr. Es will eine sichtbare Abwägung im Einzelfall.

Weil diese Abwägung fehlte, wurde der Gesamtstrafenausspruch aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Schöffengericht Gütersloh zurückverwiesen. Schuldspruch und Einzelstrafen sind unangetastet rechtskräftig.

Was bedeutet das praktisch?

Für Verteidiger ist die Sprungrevision in solchen Konstellationen ein effektives Mittel. Wer den eigentlichen Sachverhalt nicht streitig macht, sondern nur die Strafzumessung angreift, spart eine erneute Beweisaufnahme. Das Gericht muss in der Neuverhandlung nur noch über die Strafhöhe nachdenken und dabei den Fingerzeig des OLG beachten.

Für die Tatrichterinnen und Tatrichter ist es ein Auftrag, die Bildung von Gesamtstrafen sauber zu begründen. Wer aus einer hohen Anzahl kleiner Taten eine massive Gesamtstrafe macht, muss erklären, warum gerade dieser konkrete Mensch und gerade dieses Bündel an Taten so viel mehr verdienen als die höchste Einzelstrafe.

Aktenzeichen für Neugierige: 3 ORs 13/26 beim Oberlandesgericht Hamm.

Kurz zum Bild: Reddit blendet automatisch ein Vorschaubild aus der Quellseite ein. Die sind heute meistens aus dem KI-Bildgenerator und dienen nur als Deko zum Artikel. Keine echten Personen, keine echten Gerichtssäle oder echte Fotos…

strafrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 4 days ago
▲ 167 r/RA_Kotz

Wohnmobil für 82.300 Euro verkauft, der Käufer zahlt nicht und die Händlerin will 12.345 Euro Schadensersatz. Vor Gericht passiert dann etwas Unerwartetes

Variante eins. Der Kunde zahlt 82.300 Euro für sein neues Wohnmobil. Bei der Übergabe bekommt er das Fahrzeug und die Zulassungsbescheinigung Teil II. Alles in Ordnung.

Variante zwei. Der Kunde soll 82.300 Euro zahlen, bekommt aber bei der Übergabe nur das Fahrzeug. Der Kfz-Brief liegt noch beim Hersteller. Verwahrt von einer Bank. Wegen einer Einkaufsfinanzierung des Händlers.

Der Unterschied klingt nach Bürokratie, ist aber rechtlich entscheidend.

Im konkreten Fall hatte ein Käufer im Dezember 2023 einen Adria Twin Sports 640 SG für 82.300 Euro bestellt. Bei der Bereitstellungsanzeige im Januar 2024 verlangte er ausdrücklich, dass Wohnmobil und Kfz-Brief zeitgleich übergeben werden. Die Händlerin lehnte ab, der Brief liege bei der Bank des Herstellers.

Der Kunde verweigerte die Abnahme. Er erklärte später den Rücktritt, allerdings ohne vorherige Fristsetzung. Die Händlerin verkaufte das Wohnmobil zwischenzeitlich anderweitig und klagte auf 12.345 Euro Schadensersatz, gestützt auf eine Schadenspauschale von 15 Prozent aus den eigenen AGB.

Vor dem Landgericht Bremen ging das richtig schief.

Die Klage wurde komplett abgewiesen. Die Händlerin trägt die gesamten Verfahrenskosten. Streitwert: 12.345 Euro. Der Kunde war in der Sache nicht im Verzug.

Die Begründung ist auch für andere Kfz-Käufe interessant.

Der Kfz-Brief, also die Zulassungsbescheinigung Teil II, gehört nach § 434 BGB zur objektiven Beschaffenheit eines Fahrzeugs. Ein Auto ohne Brief ist eine mangelhafte Leistung, egal wie üblich es in der Branche sein mag, dass der Brief erst später nachgereicht wird.

Damit konnte der Käufer die Abnahme und Zahlung nach § 320 BGB und § 273 BGB verweigern. Einrede des nicht erfüllten Vertrags und Zurückbehaltungsrecht. Beide Paragraphen schützen den Käufer davor, in Vorleistung zu treten, ohne die volle Gegenleistung zu erhalten.

AGB-Klauseln, die nur die Fälligkeit innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellungsanzeige regeln, helfen dem Händler nicht. Sie können keine ungesicherte Vorleistungspflicht begründen, weil das eine unangemessene Benachteiligung wäre.

Auch der formell unwirksame Rücktritt des Kunden, also der ohne Fristsetzung, war juristisch nicht entscheidend. Das Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB läuft davon unabhängig weiter. Hinzu kam, dass das Wohnmobil zwischenzeitlich weiterverkauft worden war. Damit war der Lieferanspruch nach § 275 BGB ohnehin unmöglich geworden.

Hinter der ganzen Konstruktion steht ein Branchen-Mechanismus, der vielen Käufern unbekannt ist. Die Einkaufsfinanzierung der Händler bedeutet, dass die Fahrzeuge auf dem Hof der Bank gehören. Der Brief liegt sicher dort, bis der Händler seinen eigenen Kredit bedient. Bei einer Insolvenz des Händlers droht dem vorleistenden Käufer der Totalverlust. Geld weg, Fahrzeug weg.

Praktisch ist das Urteil deshalb übertragbar auf alle Kfz-Käufe. Pkw, Motorrad, Wohnmobil. Wer ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug bezahlen soll, bevor der Brief auf dem Tisch liegt, hat ein Zurückbehaltungsrecht. Schriftlich erklären, am besten per Einwurf-Einschreiben, und auf § 273 BGB verweisen. Sonst droht der Verzug nach § 286 BGB.

Eine Schadenspauschale aus AGB hilft dem Händler in dieser Konstellation nichts. Wer selbst nicht ordnungsgemäß leistet, kann auch keine Pauschale für die Nichtabnahme einkassieren.

Aktenzeichen für Neugierige: 3 O 1094/25 beim Landgericht Bremen, Urteil vom 08.05.2026.

Hinweis in eigener Sache: Falls ihr euch über das Vorschaubild wundert, das ist nicht von mir, sondern automatisch von Reddit aus dem Quellartikel gezogen. Und heutzutage sind die Bilder auf Portalen meistens KI-generiert (und auch gekennzeichnet), also nicht denken, dass ihr hier ein echtes Foto von dem Fall seht.

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u/MelonDusk123456789 — 4 days ago
▲ 69 r/RA_Kotz

Nachts um eins gegen einen Baum, dann weg vom Unfallort. Heißt das automatisch, dass die Kaskoversicherung nicht zahlt?

Ein Fahrer, ein geleaster Wagen, eine einsame Landstraße. Gegen ein Uhr nachts kracht das Auto in einen Baum. Niemand sieht es. Schaden am Fahrzeug: rund 27.000 Euro.

Statt zu warten, fährt der Mann nach Hause.

Erst am nächsten Tag meldet er den Schaden seiner Versicherung. Die Polizei stuft das Ganze als Unfallflucht ein, das Strafverfahren wird später nach § 153a Strafprozessordnung gegen Auflage eingestellt.

Damit könnte die Geschichte erledigt sein, denkt er.

Nur die Kaskoversicherung sieht es anders. Sie verweigert die Leistung mit Verweis auf eine Aufklärungsobliegenheit. Wer sich vom Unfallort entfernt, behindere die Aufklärung. Damit sei der Versicherer leistungsfrei.

Vor dem Oberlandesgericht Dresden verliert der Fahrer. Vor dem Bundesgerichtshof dreht sich die Sache.

Der vierte Zivilsenat hat das klageabweisende Urteil aufgehoben und an das OLG zurückverwiesen. Die Botschaft der Richter ist ziemlich klar.

Eine strafrechtlich relevante Unfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch ist nicht automatisch dasselbe wie eine Obliegenheitsverletzung gegenüber der Kaskoversicherung. Entscheidend sei nicht, ob der Fahrer am Unfallort wartet, sondern ob er den Versicherer unverzüglich informiert und vollständig wahrheitsgemäß bei der Schadenaufklärung mitwirkt.

Und genau dieser Punkt hatte das OLG nicht sauber geprüft. Es hatte die Strafrechtsbewertung quasi eins zu eins ins Versicherungsrecht übernommen und auf eine eigene Würdigung verzichtet.

Auch beim Thema Arglist musste Karlsruhe nachschärfen. Versicherer können sich von der Leistung lossagen, wenn der Versicherte arglistig handelt. Aber Arglist wird nicht pauschal aus der Flucht abgeleitet, sondern muss konkret bewiesen werden. Mit Tatsachen aus dem Einzelfall, nicht mit einer juristischen Vermutung.

Drittens und das war für die Praxis am wichtigsten: Wer sagt, er sei einem Wildwechsel ausgewichen, liefert damit einen sogenannten substantiierten Kausalitätsgegenbeweis. Der Versicherer kann dann nicht einfach behaupten, der Fahrer sei betrunken gewesen, ohne das auch zu belegen. Der strenge Nüchternheitsbeweis, den die Versicherer gerne fordern, ist in dieser Konstellation nicht der richtige Maßstab.

Was bedeutet das alles für Kfz-Halter?

Wer unverschuldet oder selbstverschuldet einen Schaden verursacht, sollte seine Versicherung umgehend informieren. Vollständig. Wahrheitsgemäß. Auch dann, wenn am Unfallort niemand wartet und gegebenenfalls eine Anzeige wegen Unfallflucht im Raum steht. Das Strafverfahren ist eine Sache, der Versicherungsschutz eine andere.

Und falls die Versicherung pauschal mit Leistungsfreiheit droht: Diese Pauschalbegründung hat der Bundesgerichtshof in dieser Konstellation deutlich erschwert.

Wer es schwarz auf weiß nachlesen will: Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. November 2012, Az. IV ZR 97/11.

Übrigens zum Vorschaubild: Das wird automatisch aus dem verlinkten Artikel gezogen. Und da viele Seiten mittlerweile mit KI-Bildern arbeiten, habt ihr meistens eine hübsche Illustration ohne echten Bezug zum Fall vor euch.

versicherungsrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 5 days ago
▲ 20 r/RA_Kotz

Polizei verlangt erkennungsdienstliche Behandlung. Du zahlst lieber das Zwangsgeld. Bist du damit aus der Sache raus?

Klingt eigentlich nach einer guten Lösung. 250 Euro überweisen, fertig. Wer braucht schon seine Fingerabdrücke in einer Polizeidatei?

Nein. So funktioniert es nicht. Und das wurde gerade vor dem Verwaltungsgericht Aachen wieder mal richtig deutlich.

Der Fall: Eine Frau erhielt im September 2025 eine polizeiliche Anordnung zur erkennungsdienstlichen Behandlung. Fingerabdrücke, Lichtbilder, der ganze Standardumfang. Sie erschien zum Termin im Oktober nicht.

Die Polizeibehörde reagierte mit einem Zwangsgeldbescheid über 250 Euro und drohte zusätzlich die zwangsweise Vorführung an. Auch zum zweiten Termin im Dezember kam sie nicht.

Sie klagte gegen den Zwangsgeldbescheid und argumentierte, die Grundverfügung sei rechtswidrig und wegen fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung gar nicht bestandskräftig geworden. Aus ihrer Sicht: Wenn die Anordnung selbst nicht rechtskräftig ist, kann auch das Zwangsgeld nicht fällig werden.

Das Verwaltungsgericht Aachen sah das vollständig anders und wies die Klage ab.

Die ursprüngliche Anordnung war bestandskräftig geworden. Wer keinen Widerspruch oder keine Klage innerhalb der Monatsfrist einlegt, kann inhaltliche Einwände im späteren Vollstreckungsverfahren nicht mehr nachschieben. Egal, wie überzeugend die Argumente eigentlich wären.

Die Rechtsmittelbelehrung war auch korrekt. Bei präventiven ED-Maßnahmen nach § 81b StPO ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, ein Hinweis auf das Strafprozessrecht ist nicht nötig.

Auch die Androhung des unmittelbaren Zwangs ist rechtmäßig. Ein zweites Zwangsgeld stand als milderes Mittel nicht mehr zur Verfügung, weil das erste schon ignoriert worden war. Was übrig bleibt, ist die zwangsweise Vorführung mit Streifenwagen.

Hier liegt der eigentliche Knackpunkt für viele Betroffene. Das Zwangsgeld ist kein Loskauf von der Mitwirkungspflicht. Es ist nur ein Druckmittel. Wer zahlt und sich weiter weigert, hat 250 Euro weniger im Portemonnaie und steht trotzdem irgendwann mit einem Polizeibeamten vor der Tür.

Für das Betreten der eigenen Wohnung brauchen die Beamten zwar grundsätzlich einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss nach Artikel 13 Grundgesetz. Bei Gefahr im Verzug entfällt das aber. Und sobald die Tür offen ist, kann die Vorführung ohne weitere Hürden vollstreckt werden.

Bemerkenswert ist die Härte der Bestandskraft. Selbst wenn die Polizei bei der ursprünglichen Anordnung inhaltlich daneben gelegen hätte, ändert das nach Ablauf der Monatsfrist nichts mehr. Die Verfügung gilt als rechtmäßig, solange sie nicht ausnahmsweise nichtig im Sinne von § 44 VwVfG ist.

Praktisch heißt das, dass eine Anordnung zur erkennungsdienstlichen Behandlung kein Dokument ist, das man liegen lassen sollte. Die Frist läuft in dem Moment, in dem sie zugestellt wird.

Das vollständige Urteil läuft beim Verwaltungsgericht Aachen unter Az. 6 K 3481/25.

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u/MelonDusk123456789 — 6 days ago
▲ 52 r/RA_Kotz+1 crossposts

Brennende Fackel auf eine Polizeikette geworfen und der Bundesgerichtshof ist mit dem Urteil trotzdem nicht zufrieden, warum eigentlich?

200 Gramm. Brennend. Aus ungefähr 14 Metern Entfernung gezielt auf eine Polizeikette geworfen.

Trotzdem reicht das einem Landgericht nicht für die Annahme einer versuchten schweren Körperverletzung. Der Bundesgerichtshof sieht das im Sommer 2025 anders. Aber nicht so, wie man jetzt vielleicht vermutet.

Was war passiert? Bei einem Hochrisiko-Fußballspiel im November 2023 wirft ein Fan nach Alkohol- und Kokainkonsum eine brennende Signalfackel in eine Reihe Polizeibeamter. Die Fackel trifft erst einen Helm und Funken sprühen. Dann prallt sie gegen das geschlossene Visier eines weiteren Beamten. Verletzt wird zum Glück niemand.

Das Landgericht Bochum verurteilt den Mann wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung. Den Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung lehnt es ab. Der Vorsatz für die schweren Folgen sei nicht ausreichend belegt.

Die Staatsanwaltschaft legt Revision ein. Und der vierte Strafsenat des Bundesgerichtshofs gibt ihr recht.

Aber nicht, weil die Richter selbst den Vorsatz bejahen. Sondern weil das Landgericht in seiner Ablehnung schlampig gearbeitet hat.

Wer den Vorsatz für eine schwere Folge verneint, muss die Umstände lückenlos prüfen. Wie heiß ist eine Signalfackel? Wie schutzlos waren manche Beamte mit hochgeklapptem Visier? Wie zielgerichtet war der Wurf? Diese Fragen müssen ausdrücklich beantwortet werden. Pauschale Sätze über fehlende billigende Inkaufnahme reichen dem Bundesgerichtshof nicht.

Folge: Das Urteil zur versuchten schweren Körperverletzung und die Gesamtstrafe sind aufgehoben. Der Fall geht zurück nach Bochum. Dort wird neu verhandelt und auch geprüft, ob eine lebensgefährdende Behandlung im Sinne der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit dazukommt.

Für Strafverteidiger ist das eine handfeste Lektion. Auch Freisprüche oder Teil-Ablehnungen müssen sauber begründet sein. Lückenhafte Beweiswürdigung wird in Revisionen zum Hebel, ganz unabhängig davon, ob am Ende mehr oder weniger herauskommt.

Wer die Entscheidung selbst nachlesen möchte, hier ist das Aktenzeichen: 4 StR 37/25, Urteil vom 31.07.2025.

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strafrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 5 days ago
▲ 153 r/RA_Kotz

Nach dem Sturz konnte er nur noch auf den Knien rutschen. Die Versicherung fand, dann sind die Beine ja noch nicht ganz kaputt

Ein Mann fällt aus vier Metern Höhe von einer Leiter. Beide Beine sind hinterher Trümmerteile.

Was dann kommt, nennen Mediziner Sudeck-Syndrom. Ein komplexes regionales Schmerzsyndrom, das Nerven, Knochen und Muskeln zerlegt.

Auf den Beinen stehen geht nicht mehr. Auch nicht ein paar Schritte. Der Mann bewegt sich nur noch auf den Knien fort, in der Wohnung wie draußen.

Seine Unfallversicherung sah das alles nicht ganz so dramatisch.

Im Liegen könne er die Beine ja noch bewegen. Und beim Rutschen auf den Knien werde der Schienbeinkopf ja auch noch belastet. Also sei kein vollständiger Funktionsverlust eingetreten. Folglich auch keine 100 Prozent Invalidität nach der Gliedertaxe.

Gezahlt wurden 44.400 D-Mark. Der Versicherte hatte aber 245.680 D-Mark im Vertrag stehen, umgerechnet 125.614 Euro. Vierfache Leistung wegen Alter.

Vor dem Landgericht München bekam er erst mal nur Kleinkram zugesprochen. Rund 3.000 Euro. Der Rest wurde abgewiesen.

In zweiter Instanz drehte sich das Bild komplett.

Das Oberlandesgericht München sagte: Bei der Gliedertaxe geht es um die funktionsgemäße Zweckbestimmung eines Körperteils. Bei Beinen heißt das: Gehen, Stehen, Tragen. Nicht irgendeine Restbeweglichkeit in der Horizontalen.

Und Knien ist eine Ausweichbewegung, kein Gehen auf Füßen.

Wörtlich steht im Urteil ein Satz, den sich jeder Versicherte merken sollte. Ein Mehr an Verletzung dürfe niemals zu einem Weniger an Versicherungsleistung führen. Wer schwerer verletzt ist als ein Amputierter, darf nicht schlechter dastehen als einer mit einer sauberen chirurgischen Amputation.

Das neurologische Gutachten hatte den Mann ohnehin mit einem Unterschenkel-Amputierten gleichgesetzt. Das orthopädische Gutachten beschrieb verkümmerte Fußsohlen, fehlende Belastungsspuren und Knochenschwund durch jahrelangen Nichtgebrauch.

Damit waren beide Beine bis unterhalb des Knies funktional verloren. Pro Bein 50 Prozent Invalidität laut Gliedertaxe. Zusammen die Höchstgrenze von 100 Prozent.

Der zusätzlich gebrochene Lendenwirbel mit 5 Prozent Invalidität war juristisch egal, weil ohnehin schon der Deckel erreicht war.

Praktisch ist das Urteil ein Leitfaden für jeden, der mit einer Unfallversicherung um Geld streitet. Versicherer argumentieren gerne mit minimalen Restfunktionen, um den Invaliditätsgrad zu drücken. Diese Strategie zieht laut OLG nicht.

Entscheidend ist der Verlust der natürlichen Bestimmung des Gliedes. Nicht die Frage, ob man theoretisch noch irgendetwas mit dem Körperteil anstellen kann.

Wer es im Original lesen will, findet die Entscheidung beim Oberlandesgericht München unter dem Aktenzeichen 25 U 3248/02, Urteil vom 16. Mai 2006.

Kleiner Hinweis am Rande. Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

Noch kurz was in eigener Sache: Die Zusammenfassung hier stammt von der Rechtsanwaltskanzlei Kotz.

Habt ihr einen ähnlichen oder vielleicht auch einen ganz anderen Fall? Meldet euch gerne über unsere Webseite www.ra-kotz.de.

Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Und erwähnt gerne, dass ihr von Reddit kommt, dann können wir eure Anfrage besser zuordnen.

versicherungsrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 6 days ago
▲ 64 r/RA_Kotz

Wenn deine Stute einer anderen Stute mit voller Wucht ins Vorderbein tritt, wer zahlt die 8.000 Euro Tierarztkosten?

Im Kölner Raum, irgendwo im Mai 2022. Zwei Stuten lernen sich auf der Weide kennen. Sie heißen "Diva" und "Bella". Bella ist erst einen Tag im neuen Stall, der Stallbetreiber bringt sie zusammen mit zwei weiteren Stuten auf die Koppel.

So weit, so harmonisch.

Beide Halterinnen stehen am Zaun, der Stallbetreiber daneben, ein Zeuge ist auch da. Diva und Bella beschnuppern sich, traben gemeinsam los. Klassische Sozialisierung, wie es im Stallleben heißt.

Dann macht Diva ihrem Namen Ehre. Sie tritt aus, trifft Bella präzise am Vorderbein. Mehrwöchige Behandlung in der Pferdeklinik, knapp 8.000 Euro Kosten. Bellas Halterin verlangt das Geld von Divas Halterin und zieht vor Gericht.

Die Frage am Landgericht Köln war eine Klassiker-Frage des Tierhalterhaftungsrechts. Wer haftet, wenn ein Tier im normalen Tier-Sein einem anderen Tier was tut?

Die Grundlage ist Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das ist eine sogenannte Gefährdungshaftung. Heißt: Der Halter haftet schon allein deswegen, weil er ein Tier hält, also eine unberechenbare Gefahrenquelle in die Welt setzt. Kein Verschulden nötig, das Tier muss nicht mal eine schlechte Erziehung haben.

Divas Halterin versuchte, sich auf die "Offenstall-Rechtsprechung" zu berufen. Die besagt grob: Wer sein Pferd dauerhaft mit anderen Pferden unbeaufsichtigt zusammenstehen lässt, handelt auf eigene Gefahr. Tritt eines aus, ist das Pech.

Hat das Gericht aber abgelehnt. Die Voraussetzungen lagen nicht vor. Die Pferde waren keine dauerhafte Schicksalsgemeinschaft, sondern wurden gerade erst aneinander gewöhnt. Und sie standen unter Aufsicht. Beide Halterinnen, der Stallbetreiber, ein Zeuge. Genau das Element des unbeaufsichtigten Eigenrisikos fehlte.

Spannend wird es bei der Quote. Das Landgericht Köln entschied, dass Divas Halterin nur die Hälfte tragen muss. 4.000 Euro statt 8.000.

Begründung: Auch von Bella ging eine Tiergefahr aus. Pferde sind Herdentiere, die Rangordnung klären sie körperlich. Bella sei kein zufälliges Opfer gewesen, sondern Teil der Dynamik. Ihre eigene Tiergefahr habe sich am Geschehen ausgewirkt. Über Paragraph 254 des BGB, das Mitverschulden, wird die Haftung dann hälftig aufgeteilt.

Für Pferdehalter ist das eine klare Linie. Wer sein Pferd zur Vergesellschaftung schickt, kann sich bei einem Streit unter Tieren nicht voll erholen. Die eigene Tiergefahr läuft mit, auch wenn man nur zugesehen hat.

Bellas Halterin bleibt also auf 4.000 Euro sitzen.

Wer den Fall im Original lesen will, findet ihn beim Landgericht Köln unter dem Az. 15 O 123/23, Urteil vom 25.03.2026. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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u/MelonDusk123456789 — 6 days ago
▲ 44 r/RA_Kotz

Ein einfacher Nebenjob aus dem Netz. Du bekommst Geld auf dein Konto, leitest es weiter und behältst zehn Prozent. Was kann da schon schiefgehen?

Jemand schreibt dich an. Bei LinkedIn, auf Telegram, vielleicht in einer der vielen Stellenvermittlungs-Apps. Du sollst dein Konto kurz zur Verfügung stellen. Eine Firma überweist Geld, du leitest es weiter, behältst zehn Prozent. Easy.

Klingt nach Heimarbeit.

Ist aus Sicht des Bundesgerichtshofs ein ziemlich erfolgreicher Weg ins eigene Strafverfahren.

Wer sein Konto fremden Personen für Zahlungen überlässt, riskiert nach § 261 Strafgesetzbuch eine Verurteilung wegen Geldwäsche. Schon das leichtfertige Bereitstellen genügt. Wer die Hintergründe der Überweisungen nicht hinterfragt und einfach annimmt, was ihm geboten wird, kann sich später nicht damit herausreden, er habe nichts gewusst. Strafrahmen: bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.

In schwereren Fällen geht es noch eine Stufe weiter. Wer wiederholt mitmacht und Hinweise darauf hatte, dass das Geld aus Betrugstaten stammt, kann als sogenannter sukzessiver Gehilfe nach §§ 27, 263 Strafgesetzbuch wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt werden. Strafrahmen dort: bis zu fünf Jahre.

Und dann kommt das wirklich unangenehme Stück. Die Einziehung.

Nach §§ 73, 73c Strafgesetzbuch müssen alle Beträge zurückgezahlt werden, die durch die Tat erlangt wurden. Gemeint ist nicht nur die Provision, sondern der gesamte Bruttobetrag, der über das Konto gelaufen ist. Wer 50.000 Euro durchgeschleust hat und davon 5.000 Euro behalten durfte, schuldet im Strafverfahren trotzdem die 50.000 Euro. Plus mögliche Zivilklagen der Geschädigten.

Was tun, wenn der Brief von der Polizei schon im Kasten liegt?

Die wichtigste Regel zuerst: Schweigen ist ein Recht, kein Verbrechen. § 136 Strafprozessordnung schützt jeden Beschuldigten davor, sich selbst belasten zu müssen. Der Anhörungsbogen muss nicht ausgefüllt werden. Eine spontane Aussage gegenüber Polizei oder Bank kann später jedes Verteidigungsmanöver torpedieren.

Was sinnvoll ist: Alle laufenden Transaktionen sofort stoppen, das Konto sperren lassen, Chats und Belege sichern und nichts löschen. Wenn die Bank Geld zurückbucht, das schon weitergeleitet wurde, kann ein Bilanz-Loch entstehen, das die spätere Einziehung nochmal teurer macht. Und ja, das ist ein Argument für anwaltliche Begleitung von Anfang an, nicht erst, wenn das Schöffengericht den Termin schickt.

Selbstanzeigen ohne Verteidiger sind in solchen Fällen riskant. Wer aus Reue freiwillig zur Polizei geht und die Geschichte erzählt, liefert oft die wesentlichen Beweise, die der Ermittlung sonst gefehlt hätten.

Die Bundesgerichtsrechtsprechung der letzten Jahre, etwa die Beschlüsse zu Az. 1 StR 311/17, 3 StR 474/23 und das Urteil 5 StR 458/25 vom 11. Februar 2026, hat die Schwelle für eine Verurteilung in solchen Konstellationen ausgebaut. Wer einmal als Finanzagent gearbeitet hat, sollte nicht darauf hoffen, dass es nicht auffällt. Banken und Geldwäschebeauftragte schauen genau hin.

Hinweis in eigener Sache: Falls ihr euch über das Vorschaubild wundert, das ist nicht von mir, sondern automatisch von Reddit aus dem Quellartikel gezogen. Und heutzutage sind die Bilder auf Portalen meistens KI-generiert (und auch gekennzeichnet), also nicht denken, dass ihr hier ein echtes Foto von dem Fall seht.

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u/MelonDusk123456789 — 6 days ago
▲ 178 r/RA_Kotz

Eine Stunde am Check-in, 50 Minuten an der Sicherheitskontrolle, der Flug weg. Wer haftet eigentlich, wenn der Flughafen einfach nicht hinterherkommt?

Es ist 04:50 Uhr. Eine Familie steht am Flughafen-Schalter. Abflug um 06:55 Uhr. Eine Pauschalreise wartet auf sie.

Die Schalter der Fluggesellschaft öffnen erst jetzt. Trotz zwei zeitgleicher Flüge sind nur zwei Schalter besetzt. Der Check-in dauert eine volle Stunde. Anschließend braucht die Sicherheitskontrolle weitere 50 Minuten. Boarding zu, Flug weg.

Eine Geschichte, die jedem Pauschalurlauber so passieren kann. Die spannende Frage: Trägt der Reiseveranstalter das Risiko? Oder ist das Pech und die Familie hätte halt früher kommen müssen?

Der Veranstalter sagte: Eigenverschulden. Er bot eine Umbuchung nur kostenpflichtig an. Durch den verpassten Hinflug fielen automatisch auch die Rückflüge weg. Die Familie hatte praktisch keinen Urlaub und obendrauf den vollen Preis bezahlt.

Sie klagte. Erste Instanz: gemischt. Vor dem Oberlandesgericht Celle in der Berufung schlägt der Senat einen Vergleich von 6.206 Euro vor. Kostenverteilung zu zwei Dritteln zulasten des Veranstalters.

Der Beschluss ist juristisch gehaltvoll, weil er gleich mehrere Fragen gleichzeitig dreht.

Der Reiseveranstalter haftet nach § 278 BGB für das Organisationsverschulden seiner Leistungsträger. Wenn die Fluggesellschaft nur zwei Schalter besetzt und der Check-in deshalb eine Stunde dauert, ist das Organisationsverschulden. Die Folge geht über die Erfüllungsgehilfenkette an den Veranstalter.

Die Sicherheitskontrolle ist eigentlich Sache des Staates. Hoheitliche Aufgabe nach dem Luftsicherheitsgesetz. Trotzdem hat das Oberlandesgericht Celle gesagt, dass die staatlichen 50 Minuten dem Veranstalter zugerechnet werden, wenn der späte Check-in die Zeitnot überhaupt erst verursacht hat. Eine halbe Stunde reichte in der Ferienzeit eben nicht für Sicherheits- und Passkontrollen.

Damit greift eine wegweisende Idee. Die Verzögerung an einer Stelle der Reisekette zieht die Verantwortung für das Folge-Chaos mit nach oben. Wer früh in der Kette schludert, haftet auch für das, was danach passiert.

Eine Fristsetzung zur Abhilfe war nicht nötig, weil der Veranstalter bereits eine kostenfreie Lösung verweigert hatte. Wer Geld für eine Umbuchung verlangt, obwohl er selbst den Mangel verursacht hat, gilt als jemand, der die Abhilfe verweigert.

Knifflig ist die Sache mit den Mitreisenden. Bei Familienreisen ist regelmäßig nur das anmeldende Familienmitglied aktivlegitimiert. Heißt, nur derjenige, der den Vertrag geschlossen hat, kann den Reisepreis zurückfordern. Mitreisende stehen vor dem Gericht oft mit leeren Händen, wenn die Klage falsch formuliert ist.

In der Praxis sollte der Antrag also so aussehen, dass die buchende Person den Anspruch geltend macht und die Zahlung anschließend an die Mitreisenden fließt. Klingt nach Detail, ist aber bei größeren Familien der Unterschied zwischen voller Erstattung und Teilausfall.

Auch das Argument des Veranstalters, die Familie hätte sich an der Schlange vordrängeln müssen, ließ das Gericht nicht gelten. Sozial unerwünscht, kaum erfolgversprechend. Wer länger an der Sicherheitskontrolle stehen muss, weil sich vor ihm 200 andere Passagiere drängen, hat eben kein Mitverschulden.

Bemerkenswert ist die Klarheit, mit der der Senat das Spielchen mancher Veranstalter benannt hat. Bei verpassten Flügen wird die Schuld routinemäßig auf den Reisenden geschoben, in der Hoffnung, dass der das Prozessrisiko scheut.

Wer das nachlesen will, findet den Beschluss beim Oberlandesgericht Celle unter Az. 11 U 31/25, vom 24.09.2025.

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