169.000 Euro mit illegalen Pay-TV-Zugängen. Vor dem Bundesgerichtshof hing am Ende alles an einer einzigen Frage
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169.000 Euro mit illegalen Pay-TV-Zugängen. Vor dem Bundesgerichtshof hing am Ende alles an einer einzigen Frage

Wer über ein Cardsharing-Netzwerk verschlüsseltes Pay-TV zugänglich macht, begeht damit keinen Computerbetrug. Strafbar bleibt er trotzdem, nur wegen anderer Delikte.

Der Reihe nach.

Ein Mann betrieb seit 2013 gemeinsam mit zwei Mitangeklagten ein Cardsharing-Netzwerk. Verkauft wurden unberechtigte Zugänge zu den verschlüsselten Programmen eines Pay-TV-Anbieters.

Technisch lief das über einen Server, der die Kontrollwörter zum Entschlüsseln an modifizierte Receiver weitergab. Reseller gaben den Empfang an Nutzer weiter, die nie einen Vertrag mit dem Anbieter geschlossen hatten.

Über das eine System kamen mehr als 2.000 Nutzer, über das zweite mehr als 600. Je nach Laufzeit kostete der Zugang zwischen 5 und 120 Euro.

Ein reguläres Abo lag im selben Zeitraum bei monatlich 29,99 bis 79,99 Euro. Der Betreiber nahm insgesamt 169.009,84 Euro ein.

Das Landgericht Hof verurteilte ihn am 23. Mai 2024 wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs in zwei Fällen, jeweils zusammen mit dem unerlaubten Eingriff in technische Schutzmaßnahmen. Zwei Jahre und sechs Monate Gesamtfreiheitsstrafe, dazu die Einziehung.

Der Bundesgerichtshof strich den Computerbetrug am 12. Juni 2025 aus dem Schuldspruch.

Der Grund klingt auf den ersten Blick absurd. Dem Pay-TV-Anbieter ist gar kein Vermögensschaden entstanden.

Betrug durch Datenverarbeitung ist ein reines Vermögensdelikt. Geschützt werden wirtschaftliche Werte, nicht Informationen und nicht die Funktionsfähigkeit eines Computers.

Und einen Wert hat der Anbieter nicht verloren. Die verschlüsselten Signale wurden ohnehin an jeden Receiver ausgestrahlt, völlig unabhängig davon, ob irgendwo ein Abo lief.

Der unbefugte Abruf kostete den Anbieter also nichts. Keine zusätzlichen Kapazitäten, kein Mehraufwand, keine belegten Ressourcen.

Blieben die entgangenen Abo-Gebühren. Die zählen aber nur als mittelbarer Folgeschaden, weil es keine ausreichend verdichtete Aussicht darauf gab, dass diese Nutzer sonst ein Abo abgeschlossen hätten.

Einen Vertrag zwischen dem Anbieter und den Cardsharing-Nutzern gab es nie. Damit fehlte auch die konkrete Vertragschance, die ein Schaden voraussetzt.

Straffrei kam der Betreiber deswegen nicht davon. Dass er technische Schutzmaßnahmen wiederholt und für Geld umging, bleibt strafbar.

Dazu kommt das Erschleichen von Leistungen. Verschlüsselte Programme werden über ein Telekommunikationsnetz ausgestrahlt, das öffentlichen Zwecken dient, und wer diese entgeltliche Leistung unbefugt in Anspruch nimmt, macht sich strafbar.

Die Strafaussprüche hob der Bundesgerichtshof auf. Über das Strafmaß muss damit neu entschieden werden.

Ein Netzwerk mit über 2.000 Nutzern bleibt also illegal. Die Straftat heißt nur anders, als das Landgericht gedacht hatte.

Das vollständige Urteil findet ihr beim Bundesgerichtshof unter Az. 6 StR 557/24.

Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/computerbetrug-cardsharing-vermoegensschaden/

Noch ein kurzer Hinweis zum Bild: Reddit holt das aus der Quellseite das sind oft ki-generierte Bilder, die die Portale "Symbolbild" nennen. Es sind keine echten Fotos.

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strafrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 5 days ago
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2,3 Millionen Euro Beute, fünf Jahre Haft abgesessen und keine Antwort auf die Frage, wo das Geld geblieben ist

"Wer sich die Früchte seiner Taten für die Zeit nach der Verbüßung der Strafe sichern will, wird beim späteren Umgang zwangsläufig erneut den Boden des Rechts verlassen."

Mit diesem Satz hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die vorzeitige Haftentlassung eines Mannes abgelehnt.

Verurteilt worden war er wegen Anlage- und Inkassobetrugs in 458 Fällen. Siebeneinhalb Jahre Gesamtfreiheitsstrafe.

Erbeutet hatte er rund 2,3 Millionen Euro. Das Geld transferierte er auf Konten in der Türkei und hob es von dort ab.

Trotz umfangreicher Ermittlungen fehlt davon jede Spur.

Nach fünf Jahren Haft beantragte er, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen. Das ist grundsätzlich möglich, wenn zwei Drittel der Strafe verbüßt sind.

Nötig ist dafür eine günstige Legalprognose. Das Vollstreckungsgericht muss also davon ausgehen können, dass der Verurteilte künftig keine Straftaten begeht.

Als Maßstab nennt das Gesetz unter anderem die Persönlichkeit, die Tatumstände und das Verhalten im Strafvollzug.

Die Strafvollstreckungskammer lehnte ab. Der Mann legte sofortige Beschwerde ein und blieb auch damit ohne Erfolg.

Das Oberlandesgericht sah in den komplexen Betrugstaten ein erhebliches Maß an krimineller Energie. Entsprechend höher lag die Hürde für eine positive Prognose.

Negativ fielen vor allem die Angaben zum Verbleib der Beute ins Gewicht. Genauer gesagt die fehlenden Angaben.

Wohin die 2,3 Millionen Euro geflossen sind, sagte der Mann nicht. Und weil er das Geld selbst abgehoben hatte, ist er der Einzige, der dazu etwas sagen könnte.

Dass er bei einer Auskunft Repressalien Dritter befürchten müsste, war für das Gericht nicht ersichtlich. Also ging es davon aus, dass er jedenfalls auf einen Teil der Taterträge noch Zugriff hat.

Daran knüpft der eingangs zitierte Satz an. Wer das Geld nach der Haft nutzen will, kommt um Geldwäsche kaum herum, und damit um die nächste Straftat.

Das Gesetz sieht diesen Fall sogar ausdrücklich vor. Macht eine verurteilte Person unzureichende Angaben über den Verbleib von Taterträgen, kann das Gericht von der Strafaussetzung absehen.

Der Beschluss vom 28. September 2026 ist nicht anfechtbar.

Schweigen ist im Strafprozess ein gutes Recht. In der Strafvollstreckung kann es allerdings teuer werden, und zwar in Monaten gerechnet.

Aktenzeichen für Neugierige: 3 Ws 452/26 beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-3ws45226-betrug-bewaehrung-beute-aufklaerung?r=rss

Kurz zum Bild: Reddit blendet automatisch ein Vorschaubild aus der Quellseite ein. Die sind heute meistens aus dem KI-Bildgenerator und dienen nur als Deko zum Artikel. Keine echten Personen, keine echten Gerichtssäle oder echte Fotos…

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u/MelonDusk123456789 — 5 days ago
▲ 34 r/RA_Kotz

Ein Lehrer wird in der Probezeit gekündigt und seine Gegendarstellung landet nie beim Personalrat. Reicht das für eine unwirksame Kündigung?

Ein Sportlehrer ist seit knapp fünf Monaten im Schuldienst. Dann kündigt ihm sein Arbeitgeber.

Für ihn war die Sache klar. Er hatte eine Gegendarstellung zur Probezeitbeurteilung geschrieben, und die war dem Personalrat nie vorgelegt worden.

Für den Freistaat Thüringen war die Sache genauso klar. Mitzuteilen war die Einschätzung, dass der Mann für den Lehrerberuf nicht geeignet sei.

Beschäftigt war der Lehrer seit dem 1. Dezember 2023. Er unterrichtete Sport an drei Regelschulen.

Anfang Februar 2024 schrieb eine Schulleiterin ihren Beitrag zur Probezeitbeurteilung. Aus ihrer Sicht war die Probezeit nicht bestanden.

Der Lehrer widersprach schriftlich und schickte seine Gegendarstellung an das Schulamt. Die Schulleiterin erklärte daraufhin, die Gegendarstellung bestätige ihre Einschätzung nur.

Anfang März folgte der Beurteilungsbeitrag eines zweiten Schulleiters. Er hielt den Mann fachlich für kompetent und erfahren, hatte aber Bedenken wegen dessen Reaktion auf Kritik und wegen seines Umgangs mit Schülern.

Mit einem mehrseitigen Schreiben vom 13. März 2024 unterrichtete der Freistaat den Bezirkspersonalrat. Beigefügt waren die Beurteilungsbeiträge beider Schulleitungen, nicht aber die Gegendarstellung des Lehrers.

Der Bezirkspersonalrat stimmte am 21. März 2024 zu. Die Kündigung ging dem Lehrer am 3. April 2024 zu und beendete das Arbeitsverhältnis zum 30. April 2024.

Das Arbeitsgericht gab dem Lehrer recht. Das Thüringer Landesarbeitsgericht wies die Klage dann ab.

Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision des Lehrers am 30. Juli 2026 zurückgewiesen.

In den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses braucht eine Kündigung keinen besonderen sozialen Grund. Was sie trotzdem braucht, ist eine ordnungsgemäß beteiligte Personalvertretung.

Für diese Beteiligung genügt bei einer Eignungskündigung in der Wartezeit das Werturteil selbst. Der Arbeitgeber muss die Tatsachen, auf die er seine Einschätzung stützt, nicht näher ausführen.

Dass der Freistaat zusätzlich konkrete Vorfälle geschildert hatte, machte daraus keine Tatsachenkündigung. Die Beispiele dienten dazu, das Eignungsurteil plausibel zu machen.

Deshalb kam es auf die objektive Richtigkeit dieser Beispiele grundsätzlich nicht an. Anders wäre es nur, wenn ein Arbeitgeber Tatsachen bewusst wahrheitswidrig schildert oder die Vorfälle selbst den eigentlichen Kündigungssachverhalt bilden.

Die fehlende Gegendarstellung war aus demselben Grund kein Fehler. Einer der Beurteilungsbeiträge erwähnte den schriftlichen Widerspruch, und der Personalrat hätte die Lehrkraft jederzeit selbst befragen können.

Wer in den ersten sechs Monaten eines Jobs eine Kündigung bekommt, hat damit einen Hebel weniger, als viele vermuten.

Die Personalvertretung muss beteiligt werden. Überzeugen muss sie der Arbeitgeber nicht.

Den ganzen Fall gibt es beim Bundesarbeitsgericht unter Az. 2 AZR 195/25 zum Nachlesen.

Quelle: https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/kuendigung-wartezeit-werturteil-personalrat/

Übrigens zum Vorschaubild: Das wird automatisch aus dem verlinkten Artikel gezogen. Und da viele Seiten mittlerweile mit KI-Bildern arbeiten, habt ihr meistens eine hübsche Illustration ohne echten Bezug zum Fall vor euch.

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u/MelonDusk123456789 — 5 days ago

Sie hat die Nacktfotos selbst gemacht und freiwillig geschickt. Heißt das, der Empfänger darf damit machen, was er will?

Wer Nacktfotos von sich selbst macht und sie freiwillig an den Partner schickt, gibt sie damit aus der Hand. Klingt irgendwie logisch, oder?

Nein. Und zwar ziemlich eindeutig.

Eine Frau hatte zwischen 2017 und 2019 in ihrem Schlafzimmer Nacktaufnahmen von sich angefertigt. Sie schickte sie ihrem damaligen Partner zur eigenen Nutzung, er speicherte sie.

Im Juni 2023, lange nach dem Ende der Beziehung, schrieb der Mann über soziale Medien zwei Bekannte der Frau an. Dem einen übersandte er zwei der Fotos, dem anderen einige Tage später acht.

Das Landgericht Krefeld verurteilte ihn am 24. September 2024. Die Gesamtfreiheitsstrafe lag bei zwei Jahren und drei Monaten.

Er legte Revision ein, und zwar mit teilweisem Erfolg. Nur nicht an der Stelle, an der man es vermuten würde.

Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass die Weiterleitung strafbar bleibt. Dass nicht der Mann, sondern die Frau die Bilder aufgenommen hatte, entlastete ihn nicht.

Das Gesetz bestraft nämlich auch den nachträglichen Vertrauensbruch. Wer eine Bildaufnahme zunächst befugt erhält und sie dann unbefugt weitergibt, begeht damit eine eigene Straftat.

Entscheidend war, dass die Frau die Fotos ausschließlich zur vertraulichen Eigennutzung überlassen hatte. Mit der Weitergabe an Dritte brach der Mann dieses Vertrauen.

Dazu kam der Ort der Aufnahmen. Nacktbilder aus dem eigenen Schlafzimmer betreffen den höchstpersönlichen Lebensbereich, und genau der ist geschützt.

Aufgehoben hat der Bundesgerichtshof dagegen einen zweiten Vorwurf. Die Vorinstanz hatte die Bilder zusätzlich als Verletzung des Intimbereichs gewertet, also unter die Vorschrift gefasst, die sich gegen heimliche Aufnahmen unter die Kleidung richtet.

Das passt hier nicht. Diese Vorschrift verlangt, dass intime Körperteile durch Kleidung oder eine andere am Körper getragene Sichtbarriere verdeckt sind.

Vier Wände sind keine Kleidung. Der Sichtschutz durch die Wände eines Raumes genügt für diesen Tatbestand nicht, dafür ist eine andere Vorschrift zuständig.

Deshalb hob der Bundesgerichtshof die Einzelstrafen für die beiden Bildfälle und die Gesamtfreiheitsstrafe auf. Die Sache ging insoweit an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.

Die Verurteilung wegen Vergewaltigung blieb davon unberührt. Im Übrigen verwarf der Bundesgerichtshof die Revision.

Am praktisch wichtigsten Punkt hat sich damit nichts geändert. Fotos, die jemand einem anderen vertraulich überlässt, bleiben vertraulich, auch wenn die Beziehung lange vorbei ist.

Die Entscheidung vom 16. April 2025 gibt es beim Bundesgerichtshof unter Az. 3 StR 40/25.

Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/weiterleitung-vertraulicher-nacktfotos-201a-stgb/

Falls ihr euch über das Vorschaubild wundert: Das ist nicht von mir, sondern automatisch von Reddit aus dem Quellartikel gezogen. Und heutzutage sind die Bilder auf Portalen meistens KI-generiert (und auch gekennzeichnet), also nicht denken, dass ihr hier ein echtes Foto von dem Fall seht.

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u/MelonDusk123456789 — 5 days ago
▲ 57 r/RA_Kotz

Sie zahlte über 57.000 Euro für eine private Observation. Der Mann, der sie anbot, war Kriminaloberkommissar bei der Polizei

Eine Frau hat als Zeugin mit der Polizei zu tun. Der Kriminaloberkommissar, der ihren Fall bearbeitet, arbeitet in Hamburg im Bereich Betrugsbekämpfung.

Und er hat ein Angebot für sie.

Überwachung rund um die Uhr, durch ein vierköpfiges Team. Dazu Kontakte zu einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit, Drohnen und Kameras.

Das klang professionell. Die Frau zahlte 57.060 Euro in drei Raten.

Observiert wurde niemand.

Der Beamte durfte die versprochene Überwachung nicht durchführen und konnte sie auch nicht organisieren. Nach den Feststellungen des Gerichts wusste er das bereits, als er den Vertrag schloss.

Vor Gericht erzählte er eine andere Version. Es sei nur um eine Präventionsberatung gegangen.

Die Kammer glaubte ihm nicht. Chats und die Aussage eines weiteren Zeugen bestätigten die Schilderung der Frau zu Team und Beobachtung.

Dazu kamen Widersprüche bei der Pauschale, bei angeblichen Nachweisen und bei Recherchen über Auslandsdetekteien.

Das Amtsgericht Hamburg hatte den Mann am 30. März 2023 wegen Betrugs zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Dazu kam die Einziehung von 57.060 Euro.

Beide Seiten gingen in die Berufung. Der Beamte wollte einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft eine härtere Strafe.

Das Landgericht Hamburg verwarf am 29. Januar 2025 beide Berufungen. Die Bewährungsstrafe bleibt bestehen.

Spannend ist die Grenze, an der sich das Strafmaß entschied. Für die höhere Betrugsstufe, den Betrug in großem Ausmaß, gilt eine feste Schwelle von 50.000 Euro.

Die wirtschaftliche Lage des Opfers spielt dabei keine Rolle. 57.060 Euro liegen darüber, und damit war die Stufe erreicht.

Zwei Monate der Strafe gelten übrigens als vollstreckt. Das Verfahren hatte rechtsstaatswidrig lange gedauert, und das rechnete das Gericht an.

Die Einziehung begrenzte das Landgericht auf den Betrag, über den der Mann tatsächlich verfügen konnte.

Wer einen bezahlten Auftrag annimmt und dabei schon weiß, dass er ihn nicht erfüllen darf, ist nicht einfach ein schlechter Dienstleister. Der Dienstausweis in der Tasche macht die Sache eher schwerer als leichter.

Für die Juristenfans unter euch: Das Berufungsurteil läuft beim Landgericht Hamburg unter Az. 705 NBs 78/23.

Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/betrug-schein-observation-polizist-bewaehrung/

Kurz zum Bild: Reddit blendet automatisch ein Vorschaubild aus der Quellseite ein. Die sind heute meistens aus dem KI-Bildgenerator und dienen nur als Deko zum Artikel. Keine echten Personen, keine echten Gerichtssäle oder echte Fotos…

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u/MelonDusk123456789 — 5 days ago
▲ 82 r/RA_Kotz

Vier Zwölf-Stunden-Schichten pro Woche, 48 Stunden Arbeitszeit, kein Cent extra. Ein Rettungsassistent wollte wissen, ob das so geht

Vier Schichten pro Woche. Jede zwölf Stunden lang.

Macht 48 Stunden. Vergütet wurde die regelmäßige Wochenarbeitszeit, und die lag ab 2020 bei 39,5 Stunden.

Für die Stunden dazwischen gab es kein Geld.

Möglich machen sollte das eine Dienstvereinbarung vom 21. Mai 2019 zwischen einem diakonischen Regionalverband und der Mitarbeitervertretung. Sie erlaubte, die tägliche Arbeitszeit im Rettungsdienst über zehn Stunden hinaus zu verlängern, weil dort regelmäßig in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt.

Der Arbeitgeber ordnete daraufhin 48 Wochenstunden an, dienstplanmäßig in vier Zwölf-Stunden-Schichten.

Ein Rettungsassistent, seit 2002 im Betrieb, machte mit einem Schreiben vom 29. März 2020 Vergütung für die Mehrstunden geltend. Dazu kamen Überstundenzuschläge und später Wechselschichtzulagen.

Das Arbeitsgericht wies die Klage ab. Das Sächsische Landesarbeitsgericht sprach ihm einen Teil der Mehrstundenvergütung zu.

Dann landete die Sache beim Bundesarbeitsgericht. Und dort zerbrach das Arbeitszeitmodell an einem schlichten Logikproblem.

Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland kennen zwei Ausnahmen. Die eine erlaubt es, den Arbeitstag auf über zehn Stunden zu verlängern, wenn Arbeitsbereitschaft anfällt.

Die andere erlaubt es, die Wochenarbeitszeit auf bis zu 48 Stunden hochzusetzen. Beide gleichzeitig gibt es nicht.

Die Ausnahmen schließen einander aus. Eine Dienstvereinbarung darf sie nicht zu einem kombinierten Modell aus 48 Wochenstunden in Zwölf-Stunden-Schichten verknüpfen.

Damit war die Anordnung unwirksam. Die dienstplanmäßigen Stunden über der regelmäßigen Wochenarbeitszeit sind dem Grunde nach zu vergüten.

Wichtig ist dabei ein zweiter Punkt. Die Richtlinien unterscheiden bei der Vergütung nicht ausdrücklich zwischen Vollarbeit und Arbeitsbereitschaft.

Wartezeit in der Schicht zählt deshalb bei der Bezahlung wie volle Arbeit. Wer zwölf Stunden auf der Wache ist, wird für zwölf Stunden bezahlt, auch wenn zwischendurch kein Einsatz kommt.

Bei den Wechselschichtzulagen ging der Rettungsassistent allerdings leer aus. Dafür hätte an allen Tagen ununterbrochen gearbeitet werden müssen, und die Bereitschaftszeiten schlossen das aus.

Über die Höhe der Vergütung muss das Sächsische Landesarbeitsgericht neu verhandeln. Das Bundesarbeitsgericht hat die Sache am 21. November 2024 zurückverwiesen.

Dienstvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen können viel regeln. Aus zwei Ausnahmen, die sich gegenseitig ausschließen, lässt sich allerdings keine dritte basteln.

Wer sich das Urteil mal selbst reinziehen will: Az. 6 AZR 15/24 beim Bundesarbeitsgericht.

Quelle: https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/avr-dd-mehrstunden-rettungsdienst/

Kleine Hinweis zum Vorschaubild: Das kommt automatisch aus dem Quellartikel und wurde dort mit hoher Wahrscheinlichkeit per KI (und auch dort so gekennzeichnet). Es ist KEIN Foto von dem echten Fall.

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u/MelonDusk123456789 — 5 days ago
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Er ist seit 2015 rechtlich ein Mann und hat 2016 die Vaterschaft anerkannt. Zehn Jahre später landete der Fall beim Bundesgerichtshof

Eine trans Frau kann nach heutigem Recht erklären, dass für das Eltern-Kind-Verhältnis ihr früherer Geschlechtseintrag gelten soll. Sie bleibt dann rechtlich der Vater ihres Kindes.

Umgekehrt funktioniert das nicht. Und genau daran ist eine Vaterschaftsanerkennung aus Mecklenburg-Vorpommern gescheitert.

Das Kind wurde 2014 geboren. Die Mutter lebte mit einem trans Mann zusammen, der seit 2015 rechtskräftig dem männlichen Geschlecht angehört.

2016 stimmte die Mutter zu, dass er die Vaterschaft anerkennt. Er wurde ins Geburtenregister eingetragen, und beide gaben gemeinsame Sorgeerklärungen ab.

Nach der Trennung beantragte die Mutter beim Amtsgericht Stralsund festzustellen, dass die Anerkennung unwirksam ist.

Das Amtsgericht lehnte den Antrag ab. Das Oberlandesgericht Rostock bestätigte das und verwies darauf, dass eine Anerkennung nach fünf Jahren wirksam wird, selbst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen.

Vor dem Bundesgerichtshof hatte die Mutter dann Erfolg. Der zwölfte Zivilsenat erklärte die Vaterschaftsanerkennung für unwirksam.

Wirksam anerkennen kann die Vaterschaft nur ein Mann. Der genetische Vater muss es dabei ausdrücklich nicht sein.

Entscheidend ist nach dieser Entscheidung der Zeitpunkt der Geburt. Und bei der Geburt des Kindes im Jahr 2014 war die Person rechtlich noch eine Frau.

Begründet hat der Bundesgerichtshof das mit dem Aufbau des deutschen Abstammungsrechts. Die rechtliche Zuordnung von Eltern und Kind knüpft dort an die bei der Geburt bestehenden Fortpflanzungsfunktionen an.

Eine Anerkennung wirkt erst ab dem Zeitpunkt, in dem sie wirksam wird. Würde sie hier greifen, wäre bei der Geburt des Kindes rechtlich eine Frau dessen Vater gewesen.

Zwei rechtliche Mütter oder zwei rechtliche Väter kennt das Abstammungsrecht aber nicht. Darin sah das Gericht einen grundsätzlichen Widerspruch.

Dazu passte auch das damals noch geltende Transsexuellengesetz. Es bestimmte, dass eine Änderung der Geschlechtszugehörigkeit das Verhältnis zu den eigenen Kindern unberührt lässt.

Am Ergebnis ändert nach Einschätzung des Gerichts auch das seit 2024 geltende Selbstbestimmungsgesetz nichts. Auf diese Regelung kam es hier nicht an, aber auch sie knüpft das Eltern-Kind-Verhältnis grundsätzlich an den Geschlechtseintrag zum Zeitpunkt der Geburt.

Und die Fünfjahresregel? Sie kann nach dieser Entscheidung Mängel einer Anerkennung heilen, aber keine rechtliche Vaterstellung schaffen, die das Gesetz von vornherein ausschließt.

Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift lehnte der Bundesgerichtshof ebenfalls ab.

Für Familien, die ihre rechtliche Elternschaft nach einer Geschlechtsänderung geordnet haben, hängt damit viel an einem Datum. Nicht daran, wann die Anerkennung erklärt wurde, sondern daran, was im Register stand, als das Kind geboren wurde.

Nachlesen lässt sich das beim Bundesgerichtshof unter Az. XII ZB 456/25, Beschluss vom 19. August 2026.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-xiizb45625-vaterschaft-anerkennung-transpersonen?r=rss

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

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u/MelonDusk123456789 — 5 days ago
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Darf ein Verein einem Mitglied die Mailadressen der anderen verweigern, wenn es um den Verkauf von Grundstücken geht?

Darf ein Verein seinen Mitgliedern die Kontaktdaten der anderen Mitglieder vorenthalten?

Klingt nach einer Randfrage aus dem Vereinsrecht. Für einen Sportverein hatte die Antwort allerdings sehr konkrete Folgen.

Am 27. September 2021 hielt der Verein eine virtuelle Mitgliederversammlung ab. Wer wollte, konnte vorher per Brief abstimmen.

Auf der Tagesordnung stand unter anderem der Verkauf von Grundstücksflächen an eine Gesellschaft. Auf seiner Internetseite wies der Verein darauf hin, eine Abstimmung nach Empfehlung des Präsidiums habe für ihn existenzielle Bedeutung.

Ein Mitglied gehörte einer Initiative an, die das anders sah. Gemeinsam mit weiteren Mitgliedern wollte es Gegendarstellungen zu den Berichten des Präsidiums verschicken.

Dafür verlangte es die E-Mail-Adressen der übrigen Mitglieder. Der Verein gab sie nicht heraus.

Stattdessen verwies der Vorstand auf die Vereinszeitschrift, ein Forum und einen Treuhänder, über den man Nachrichten weiterleiten lassen könne.

Der Bundesgerichtshof hielt das nicht für gleichwertig. Der zweite Zivilsenat wies die Revision des Vereins am 10. Dezember 2025 zurück.

Wer sich wirksam am Vereinsleben beteiligen will, braucht nach dieser Entscheidung die Möglichkeit, die anderen Mitglieder direkt zu erreichen. Eine Vermittlung über den Vorstand oder über Dritte reicht dafür nicht.

Der Datenschutz steht dem nicht entgegen. Wer einem Verein beitritt, tritt einer Gemeinschaft bei und muss berechtigte direkte Nachrichten anderer Mitglieder hinnehmen.

Einen Anspruch ohne jeden Anlass gibt es trotzdem nicht. Das Mitglied muss die Adressen tatsächlich brauchen, um seine Rechte auszuüben.

Hier war der Anlass eine bevorstehende Abstimmung über den Verkauf von Grundstücken. Die Herausgabe aller Adressen war dafür erforderlich.

Und weil das Mitglied sie nicht bekam, konnte es die anderen vorher nicht erreichen. Das hat nach Ansicht des Gerichts Teilnahme und Stimmabgabe beeinflusst.

Damit sind die angegriffenen Beschlüsse der Mitgliederversammlung nichtig. Das Informationsschreiben, das der Verein mit der Einladung verschickt hatte, heilte den Mangel nicht.

Entscheidend war also nicht, ob die Abstimmung ohne den Fehler anders ausgegangen wäre. Entscheidend war, dass der Fehler überhaupt Einfluss haben konnte.

Wer eine wichtige Abstimmung organisiert und gleichzeitig die Mitgliederliste unter Verschluss hält, riskiert damit die ganze Abstimmung. Vier Jahre später steht der Grundstücksverkauf wieder zur Debatte.

Wer es schwarz auf weiß nachlesen will: Das Verfahren läuft beim Bundesgerichtshof unter Az. II ZR 132/24.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/herausgabe-email-adressen-verein-beschlussnichtigkeit.htm

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u/MelonDusk123456789 — 5 days ago
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Ein einziges Wort in der Weiterbildungsvereinbarung kostet eine Klinik rund 29.000 Euro, und es ist nicht das Wort, das man vermuten würde

Eine Klinik wollte knapp 29.124 Euro Weiterbildungskosten zurück und ging am Ende mit null nach Hause. Gekippt ist die Klausel an dem Wort "Wunsch".

Aber der Reihe nach.

Ein ehemaliger Notfallsanitäter fing im Oktober 2020 bei einer Krankenhausträgerin als Physician Assistant an. Parallel studierte er berufsbegleitend bis Ende September 2023.

Die Klinik zahlte 510 Euro Studiengebühren im Monat, insgesamt 18.360 Euro. Dazu 550 Euro Einschreibe- und Prüfungsgebühren.

Außerdem waren 132,5 Tage Praxisphase als Arbeitszeit angerechnet und als Überstunden vergütet, kalkuliert mit etwa 20.034 Euro. Geplante Gesamtkosten rund 38.944 Euro.

In der Vereinbarung stand, dass er alles zurückzahlt, wenn das Arbeitsverhältnis auf seinen Wunsch oder aus einem von ihm zu vertretenden Grund innerhalb von 36 Monaten nach der Weiterbildung endet. Pro Beschäftigungsmonat ein Sechsunddreißigstel weniger.

Im Herbst 2023 schrieb er drei Überlastungsanzeigen. Im November 2023 kündigte er zum 31. Dezember.

Die Klinik klagte auf 29.124,48 Euro, später zusätzlich auf 10.288,40 Euro für die Praktikumsvergütung. Das Arbeitsgericht Arnsberg sprach ihr zunächst 17.334,19 Euro zu.

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Klage komplett abgewiesen.

Der Kern ist dieses Wort "Wunsch". Nach dem Wortlaut bedeutet es jede Eigenkündigung, egal warum.

Also auch die Kündigung von jemandem, der ohne eigenes Verschulden dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Genau das macht die Klausel unangemessen.

Wichtig dabei: Es kommt nicht darauf an, ob dieser Mann krank war. Geprüft wird, welche Fälle die Klausel abstrakt erfasst, nicht welcher Fall gerade vorliegt.

Und eine solche Klausel wird nicht gesundgeschrumpft. Sie entfällt ersatzlos.

Spannend ist, was die Klinik dann versuchte. Sie stützte sich auf eine kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinie, die eine eigene Rückzahlungsregelung enthält.

Das Arbeitsgericht war darauf noch eingegangen. Das Landesarbeitsgericht nicht.

Kirchliche Richtlinien sind keine gesetzlichen Vorschriften, die automatisch an die Stelle einer unwirksamen Klausel treten. Und die Parteien hatten die Richtlinie ohnehin durch ein eigenes, in sich geschlossenes Regelwerk ersetzt.

Die Abweichungen waren zu groß. Unbezahlte statt fortgezahlter Freistellung, keine Veranlassung durch den Dienstgeber, zusätzliche Rückzahlungstatbestände und fehlende Schutzregeln.

Auch die Praktikumsvergütung bekam die Klinik nicht. Die Praxiszeiten galten nach der Vereinbarung als Arbeitszeit und wurden vertragsgemäß vergütet.

Wer arbeitet, bekommt dafür Lohn. Eine freiwillige Leistung, die man zurückfordern könnte, war das nicht.

Nebenbei fällt auf, dass das Gericht dem Mann bei den Überlastungsanzeigen nicht gefolgt ist. Aus seinen Nachrichten ergab sich, dass es ihm vor allem um Eingruppierung und Vergütung ging.

Für das Ergebnis spielte das keine Rolle. Die Klausel war ja schon weg.

Dass eine Härtefallregelung die Klinik rettet, schied ebenfalls aus. Die Rechtsprechung dazu ist seit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Dezember 2018 bekannt.

Die Revision ist zugelassen, unter anderem wegen der Frage, wie kirchliche Regelwerke zu kontrollieren sind. Das Thema ist also noch nicht durch.

Das vollständige Urteil findet ihr beim Landesarbeitsgericht Hamm unter Az. 1 SLa 21/25 vom 13. Juni 2025.

Quelle: https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/rueckzahlung-fortbildungskosten-eigenkuendigung-klausel-unwirksam/

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Schenkung an die Kinder, Stimmrecht per Vollmacht beim Vater. Wem gehören die GmbH-Anteile dann eigentlich?

Wer GmbH-Anteile an seine Kinder verschenkt und sich den Nießbrauch daran vorbehält, bleibt steuerlich erst einmal selbst der Inhaber. Erst wenn dieser Nießbrauch gegen Geld abgelöst wird, wechselt das wirtschaftliche Eigentum.

So hat es das Finanzgericht Münster entschieden. Der Reihe nach.

Ein Gesellschafter hielt 42,19 Prozent der Anteile an einer GmbH. Ende 2016 schenkte er per notariellem Vertrag Anteile an seine Ehefrau und seine beiden Kinder.

An den Anteilen der Kinder behielt er sich einen lebenslangen und unentgeltlichen Nießbrauch vor. Dazu kam eine unwiderrufliche Stimmrechtsvollmacht.

Im Februar 2019 verkauften die Gesellschafter 66 Prozent des Stammkapitals an eine Aktiengesellschaft. Kurz vor diesem Verkauf verzichtete der Vater gegen eine Entschädigung auf seinen Nießbrauch.

Das Finanzamt rechnete ihm daraufhin für 2019 einen Veräußerungsgewinn zu. Dagegen klagte er.

Das Gericht sah das wirtschaftliche Eigentum an den Kinderanteilen bis 2019 beim Vater. Ausschlaggebend waren die Weisungsbindung bei laufenden Geschäften, ein Vetorecht bei Grundlagenentscheidungen und Beschränkungen bei Verfügungen über die Anteile. Dazu mussten die Kinder auf Verlangen des Vaters dafür stimmen, dass mindestens 70 Prozent der ausschüttungsfähigen Gewinne ausgeschüttet werden.

Zivilrechtlich waren die Kinder Gesellschafter. Praktisch konnten sie mit den Anteilen aber kaum etwas anfangen.

Die Ablösung des Nießbrauchs war für das Gericht ein eigenständiges und entgeltliches Rechtsgeschäft. Damit ging das wirtschaftliche Eigentum erstmals auf die Kinder über, und der Gewinn daraus ist steuerpflichtig.

Einen Gesamtplan zusammen mit dem späteren Anteilsverkauf erkannte das Gericht nicht. Die ursprünglichen Anschaffungskosten durfte der Vater dabei voll ansetzen.

Beim zweiten Streitpunkt bekam er recht. Für die Anteile, die unter wechselseitige Verkaufs- und Kaufoptionen fielen, lag 2019 noch kein Übergang des wirtschaftlichen Eigentums vor.

Diese Optionen waren erstmals ab dem 1. Januar 2025 ausübbar, und eine frühere Ausübung war bei Vertragsschluss nicht absehbar. Tatsächlich zog die Aktiengesellschaft die Kaufoption dann Ende 2020.

Dazu hing der Kaufpreis vom künftigen Ergebnis des Unternehmens ab, und die Altgesellschafter behielten wesentliche Gesellschafterrechte. Die Gewinne aus den Optionsrechten blieben für 2019 deshalb außer Ansatz.

Für Familienunternehmen steckt darin ein wichtiger Hinweis zur Nachfolge. Wer Anteile überträgt, sich aber über Nießbrauch, Stimmrechtsvollmacht und Rückfallklauseln die Kontrolle sichert, verschiebt den steuerlichen Zeitpunkt mitunter um Jahre.

Die Revision hat das Gericht nicht zugelassen.

Steuerlich gehören Anteile also nicht zwingend dem, der in der Gesellschafterliste steht. Sondern dem, der tatsächlich das Sagen hat.

Den ganzen Fall gibt es beim Finanzgericht Münster unter Az. 14 K 2107/22 E, Urteil vom 1. Dezember 2025.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/niessbrauchsabloesung-gmbh-anteile-17-estg.htm

Kurz zum Bild: Reddit blendet automatisch ein Vorschaubild aus der Quellseite ein. Die sind heute meistens aus dem KI-Bildgenerator und dienen nur als Deko zum Artikel. Keine echten Personen, keine echten Gerichtssäle oder echte Fotos…

In eigener Sache: Dieser Beitrag stammt von der Rechtsanwaltskanzlei Kotz. Habt ihr einen ähnlichen oder vielleicht auch einen ganz anderen Fall? Meldet euch gerne über unsere Webseite www.ra-kotz.de. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Und erwähnt gerne, dass ihr von Reddit kommt, dann können wir eure Anfrage besser zuordnen.

ra-kotz.de
u/MelonDusk123456789 — 5 days ago

Pfefferspray in der Schultoilette, Rettungswagen vor der Grundschule. Und der Zwölfjährige sagt, er habe das Ding für Furzspray gehalten.

Ein Zwölfjähriger aus einer fünften Klasse geht mit einem Mitschüler auf die Toilette einer Berliner Grundschule. Im Gepäck hat er eine Sprühdose.

Kurz darauf klagen mehrere Kinder und Lehrkräfte über Atemprobleme, gereizte Augen und Hautreizungen. Polizei und Rettungsdienst rücken an.

Es war Pfefferspray.

Die Schule schloss ihn daraufhin für zehn Schultage vom Unterricht aus, bis zum 1. Oktober 2026. Über weitere Ordnungsmaßnahmen war zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden.

Dagegen zog er im Eilverfahren vor das Verwaltungsgericht Berlin. Dort erklärte er, er und der Mitschüler hätten die Dose für harmloses Stinkspray gehalten und nur ein oder zwei Mal gesprüht.

Dass es Pfefferspray war, habe er erst später im Klassenzimmer gemerkt. Außerdem fühle er sich benachteiligt.

Das Gericht glaubte ihm nicht. Es hielt die Schilderung für eine reine Schutzbehauptung.

Die Kammer ging davon aus, dass er die Aufschrift der Dose gelesen hatte. Und dass ihm weder der scharfe Geruch noch die sofortige Reizwirkung entgangen sein konnte.

Dazu kamen Aussagen anderer Kinder. Die beiden hätten im Klassenzimmer darüber gesprochen, mit dem Spray den Unterricht ausfallen zu lassen.

Der Junge hatte bereits früher pädagogische Maßnahmen wegen Unterrichtsstörungen und respektlosen Verhaltens bekommen. In die Abwägung floss das mit ein.

Sein Argument, er verliere wichtigen Unterrichtsstoff, wog für die Kammer weniger als die Wiederherstellung des Schulfriedens. Die Unterrichtsmaterialien erhielt er während des Ausschlusses weiter und konnte selbst nacharbeiten.

Für Eltern ist daran vor allem eine Sache interessant. Bei Ordnungsmaßnahmen an Schulen prüfen die Gerichte im Eilverfahren nicht nur, ob formal alles passt, sondern bewerten auch die Glaubwürdigkeit der Darstellung des Schülers.

Endgültig ist die Entscheidung nicht. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Ein harmloser Streich lässt sich vieles nennen. Nur klappt das schlechter, wenn vor der Schule der Rettungswagen steht.

Für die Juristenfans unter euch: Der Beschluss vom 22. September 2026 läuft beim Verwaltungsgericht Berlin unter Az. VG 3 L 511/26.

Quelle: https://www.mdr.de/ratgeber/recht/pfefferspray-schule-bundeswehr-sinnkrise,urteile-udw-akt-112.html

Falls ihr euch über das Vorschaubild wundert: Das ist nicht von mir, sondern automatisch von Reddit aus dem Quellartikel gezogen. Und heutzutage sind die Bilder auf Portalen meistens KI-generiert (und auch gekennzeichnet), also nicht denken, dass ihr hier ein echtes Foto von dem Fall seht.

In eigener Sache: Dieser Beitrag stammt von der Rechtsanwaltskanzlei Kotz. Habt ihr einen ähnlichen oder vielleicht auch einen ganz anderen Fall? Meldet euch gerne über unsere Webseite www.ra-kotz.de. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Und erwähnt gerne, dass ihr von Reddit kommt, dann können wir eure Anfrage besser zuordnen.

mdr.de
u/MelonDusk123456789 — 5 days ago

Apple überholt Samsung im europäischen Carrier-Geschäft. 37 gegen 34 Prozent, und ausgerechnet steigende Speicherpreise haben nachgeholfen

Apple ist im zweiten Quartal 2026 zur Nummer eins im europäischen Carrier-Geschäft geworden. Das meldet das Marktforschungsunternehmen Counterpoint Research.

Die Zahlen sind deutlich. Apples Anteil beim Verkauf über Mobilfunkanbieter stieg von 33 auf 37 Prozent, während Samsung von 39 auf 34 Prozent fiel.

Carrier-Geschäft meint die Handys, die ihr direkt beim Mobilfunkanbieter mit Vertrag bekommt. Dieser Kanal ist traditionell hochpreisiger als der freie Markt.

Und genau hier liegt der überraschende Grund. Steigende Speicherpreise treffen vor allem das günstige Segment, und das läuft eher über den freien Markt als über die Anbieter.

Der Gesamtmarkt schrumpfte dabei. Die Verkäufe über Anbieter fielen um 4 Prozent, der freie Markt sogar um 11 Prozent, zusammen ein Minus von 8 Prozent.

Zwei Namen legten gegen den Trend zu. Vivo steigerte seine Carrier-Verkäufe um 90 Prozent, Motorola um 27 Prozent.

Für uns in Europa heißt das vor allem, dass Apple im Premium-Segment gerade besonders stark dasteht. Die teuren Geräte mit Vertrag laufen, der Rest schwächelt.

Kauft ihr eure iPhones eher mit Vertrag beim Anbieter oder lieber frei im Handel?

PS: Falls ihr eher der Video-Typ seid: Den Sir-Apfelot-YouTube-Kanal gibt's auch! https://www.youtube.com/@apfelot

9to5mac.com
u/MelonDusk123456789 — 8 days ago

Gerüchte verdichten sich: Apple plant offenbar gleich zwei Produkt-Events im Oktober, erst das Smart Home, dann neue Macs

Apple könnte im Oktober 2026 gleich zweimal Neues zeigen. Die Gerüchte sprechen von zwei getrennten Produkt-Events innerhalb weniger Wochen.

Den Anfang soll die Woche ab dem 13. Oktober machen. Im Fokus steht das Smart Home mit dem HomePad, einem neuen Apple TV 4K und einem frischen HomePod mini, dazu möglicherweise Sicherheitskameras.

Die zweite Runde wird für die Woche darauf erwartet. Hier geht es um die Macs, im Gespräch sind ein iMac mit M6, neue MacBook Pro, ein iPad mini und ein Mac Studio mit bis zu 512 Gigabyte Arbeitsspeicher.

Die neuen MacBook Pro sind der größte Brocken. Sie sollen komplett neu designt sein und kursieren intern angeblich sogar unter dem Namen MacBook Ultra.

Woher die Infos kommen, ist auch spannend. MacRumors beruft sich auf eigene Quellen und nicht auf einen einzelnen Analysten.

Zeitlich passt das Muster. Die Ankündigung der ersten Keynote wird quasi täglich erwartet, das Event selbst dann in der Woche darauf.

Zwei Events in einem Monat wäre für Apple ungewöhnlich, aber nicht ohne Vorbild. Wenn die Produktpalette groß genug ist, trennt Apple die Themen gerne.

Alle Details zu den erwarteten Produkten und Terminen haben wir im verlinkten Beitrag zusammengetragen.

Rechnet ihr mit zwei Events, oder packt Apple am Ende doch alles in eine einzige Keynote?

Jeden Samstag gibt's den Sir-Apfelot-Newsletter mit den wichtigsten Apple-News der Woche. Kostenlos, kein Spam, kein Bullshit: https://www.sir-apfelot.de/newsletter/

sir-apfelot.de
u/MelonDusk123456789 — 8 days ago

iFixit zerlegt die Apple Watch Series 12 und Ultra 4. Das Ergebnis sind magere 4 von 10 Punkten, während Googles Pixel Watch bei 9 liegt

iFixit hat die Apple Watch Series 12 und die Ultra 4 auseinandergenommen. Beide bekommen 4 von 10 Punkten bei der Reparierbarkeit.

Für die Series 12 ist das immerhin ein Punkt mehr als beim Vorgänger. Die Ultra 4 bleibt unverändert auf dem Niveau der Ultra 3.

Das größte Hindernis ist wie immer das verklebte Display. Man muss es aufhebeln, um überhaupt an das Innere zu kommen, und bei der Series 12 sind die Toleranzen noch enger als bei der Ultra 4.

Apple hat beim Akku aber nachgebessert. Die Series 12 nutzt jetzt einen Klebstoff mit Zuglasche, der sich leichter lösen lässt.

Der Haken dabei ist ein anderer. Wer das Display tauscht, muss trotzdem erst den Akku raus und wieder rein, weil ein neuer Steckverbinder beide Reparaturen aneinanderkoppelt.

Zum Vergleich lohnt ein Blick zur Konkurrenz. Googles Pixel Watch 5 holt 9 von 10 Punkten, weil sich das Display mit zwei Schrauben löst und der Akku ganz ohne Kleber rauskommt.

Die Akkus sind bei beiden Apple-Modellen etwas größer geworden. Die Series 12 kommt auf 1,461 Wattstunden, die Ultra 4 auf 2,444 Wattstunden.

Wie wichtig ist euch die Reparierbarkeit bei einer Uhr, die ihr sowieso selten selbst aufschraubt?

Mehr Apple-Nachrichten gibt es jeden Samstag im Sir-Apfelot-Newsletter. Garantiert spam- und werbefrei: https://www.sir-apfelot.de/newsletter/

9to5mac.com
u/MelonDusk123456789 — 8 days ago

macOS 27 zeigt euch endlich, welche eurer Programme noch auf Intel laufen. Und warum ihr sie bis Herbst 2027 ersetzen solltet

macOS 27 hat eine kleine, aber nützliche Neuerung versteckt. Das System listet euch jetzt auf, welche eurer Apps noch auf Intel-Basis laufen.

Warum das wichtig ist, zeigt ein Blick nach vorn. Mit macOS 28 im Herbst 2027 endet die Unterstützung für Intel-Apps, und wer rechtzeitig aufräumt, steht später nicht plötzlich ohne wichtige Programme da.

Die Liste findet ihr mit wenigen Klicks. Öffnet die Systemeinstellungen, geht links auf Allgemein und dann rechts auf Info.

Dort scrollt ihr zum Punkt Intel-basierte Apps. Über den Button daneben öffnet sich die vollständige Liste aller Programme, die noch nicht für Apple Silicon angepasst sind.

Von dort könnt ihr direkt handeln. Ihr seht den Speicherbedarf und könnt Programme bei Bedarf gleich löschen oder euch nach einer ARM-Version umschauen.

Ein wichtiger Stolperstein wartet noch. Die Angabe zuletzt verwendet ist aktuell fehlerhaft und zeigt teils eine Nutzung vor einem halben Jahr an, obwohl die App erst vor Wochen lief.

Verlasst euch bei der Entscheidung also lieber auf euer eigenes Gedächtnis als auf diesen Zeitstempel. Sonst löscht ihr am Ende etwas, das ihr noch braucht.

Die komplette Klickanleitung mit allen Schritten steht im verlinkten Beitrag.

Wie viele Intel-Apps schlummern noch auf eurem Mac, und welche davon vermisst ihr als ARM-Version am meisten?

Solche Themen packe ich übrigens jede Woche in den Sir-Apfelot-Newsletter. Kommt samstags, ist gratis und garantiert ohne Werbung: https://www.sir-apfelot.de/newsletter/

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u/MelonDusk123456789 — 8 days ago

iOS 27 ist da und startet Apps bis zu 30 Prozent schneller. Was das Update von Siri AI bis Liquid Glass sonst noch alles mitbringt

TL;DR: iOS 27 ist seit September 2026 da, läuft ab dem iPhone 11 und bringt vor allem Tempo, eine eigene Siri-AI-App und viele kleine Verbesserungen. Siri AI ist in der EU aber vorerst nur am Mac nutzbar.

Jetzt der Überblick.

Beim Tempo hat Apple spürbar geschraubt. Apps sollen bis zu 30 Prozent schneller starten, Inhalte bis zu 70 Prozent schneller laden und AirDrop bis zu 80 Prozent zulegen.

Das größte Feature ist Siri AI. Es gibt jetzt eine eigenständige App mit Gesprächsverlauf, dazu eine stärkere Apple Intelligence im Hintergrund.

Optisch fällt Liquid Glass auf. Über Einstellungen und Erscheinungsbild könnt ihr jetzt die Deckkraft des Effekts per Regler anpassen.

Dazu kommen viele kleinere Dinge. AirPods bekommen einen individuellen Equalizer, die Remote-App fürs Apple TV wird eigenständig, und GymKit funktioniert jetzt auch mit iPhone und AirPods statt nur mit der Apple Watch.

Auch die Standard-Apps wachsen. Nachrichten, Fotos, Safari, Musik, Wallet und Health bekommen neue Funktionen, von Nachrichteneffekten bis zum Menopause-Tracking.

Ein Wermutstropfen bleibt für uns in der EU. Siri AI läuft hier bisher nur am Mac und noch nicht auf dem iPhone.

Die komplette Liste aller Neuerungen findet ihr im verlinkten Beitrag.

Welche Funktion nutzt ihr nach dem Update am meisten, und was fehlt euch noch?

Übrigens: Auf YouTube machen wir auch was für euch: https://www.youtube.com/@apfelot

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u/MelonDusk123456789 — 8 days ago

Apples großer MacBook-Pro-Umbau steht kurz bevor, mit OLED-Touchscreen und Dynamic Island. Und erste Hinweise stecken schon in macOS 27.2

TL;DR: Apple plant den größten MacBook-Pro-Umbau seit Jahren. OLED-Display, Touchscreen, Dynamic Island und ein deutlich leichteres Gehäuse, erwartet im Oktober oder November 2026.

Jetzt die Details.

Das auffälligste ist der Bildschirm. Zum ersten Mal setzt Apple in einem Mac auf OLED statt Mini-LED, mit tieferem Schwarz und höherem Kontrast. Das berichtet Analyst Ming-Chi Kuo.

Dazu kommt laut Bloomberg ein Touchscreen, der erste bei einem Mac überhaupt. macOS soll dafür eigene Touch-Gesten und dynamische Bedienelemente bekommen.

Spannend ist, dass sich genau das schon andeutet. In der dritten Beta von macOS 27.2 wird ein Dock-Symbol größer, wenn man es gedrückt hält, ganz so wie man es von iPhone und iPad kennt.

Auch optisch ändert sich was. Die Notch weicht einer Dynamic Island mit Kamera-Ausschnitt, wie man sie vom iPhone kennt.

Beim Gewicht verspricht Gurman einen spürbaren Sprung. Die neuen Modelle sollen deutlich leichter und dünner werden.

Beim Chip gibt es eine Überraschung. Statt eines M6 sollen M5 Pro und M5 Max stecken, den M6 Pro und Max überspringt Apple offenbar.

Als Name kursiert MacBook Ultra, um die Topmodelle abzusetzen. Sicher ist das noch nicht.

Welches Feature würde euch eher zum Umstieg bewegen, das OLED-Display oder der Touchscreen?

Wer lieber guckt statt liest: Auf dem Sir-Apfelot-YouTube-Kanal gibt's regelmäßig Videos zu Apple-Themen: https://www.youtube.com/@apfelot

9to5mac.com
u/MelonDusk123456789 — 8 days ago

macOS 27 heißt Golden Gate und wird der letzte Mac mit geografischem Namen. Intel-Macs sind jetzt endgültig außen vor

Golden Gate ist nicht nur der Name von macOS 27. Es ist auch der letzte seiner Art.

Apple beendet mit dieser Version die Tradition der geografischen Namen. Nach Jahren von Bergen, Stränden und Brücken ist damit Schluss.

Technisch dreht sich vieles um KI. Siri AI bekommt eine eigene App mit Gesprächsverlauf, dazu kommt Visual Intelligence, das Inhalte auf dem Bildschirm erkennt.

Einen Haken gibt es dabei. Apple Intelligence steckt jetzt so tief im System, dass es sich nicht mehr komplett abschalten lässt.

Safari legt ordentlich zu. Die Funktion Mitteilung an mich beobachtet Webseiten auf Änderungen, und ihr könnt euch Erweiterungen per KI beschreiben und bauen lassen.

Praktisch ist auch, dass sich Kurzbefehle jetzt in normaler Sprache beschreiben lassen. Liquid Glass lässt sich in Transparenz und Kontrast anpassen.

Der große Einschnitt betrifft die Hardware. macOS 27 läuft nur noch auf Macs mit Apple Silicon ab dem M1, denn macOS 26 Tahoe war das letzte mit Intel-Unterstützung.

Wer also noch einen Intel-Mac nutzt, bleibt auf Tahoe sitzen und bekommt diese Neuerungen nicht mehr.

Den vollständigen Funktionsüberblick haben wir im verlinkten Beitrag gesammelt.

Trauert ihr den geografischen Namen nach, oder ist euch egal, wie das System heißt?

Wenn euch solche Themen interessieren, schaut mal auf dem Sir Apfelot Blog vorbei. Da gibt's noch mehr davon: https://www.sir-apfelot.de/

sir-apfelot.de
u/MelonDusk123456789 — 8 days ago

Apple hebt die Preise für Apple One schon zum dritten Mal in diesem Jahr an, Deutschland bleibt diesmal aber verschont

Zum mindestens dritten Mal in diesem Jahr dreht Apple an den Preisen für sein Abo-Bündel Apple One. Diesmal trifft es zwölf europäische Länder.

In der Schweiz, in Spanien, Portugal, Belgien, Dänemark und einigen weiteren Ländern wird das Family-Paket teurer. Das Premier-Paket steigt in Spanien, Portugal und der Schweiz.

In Spanien und Portugal zahlen Nutzer beim Family- und beim Premier-Abo jeweils zwei Euro mehr pro Monat. In den anderen Ländern und Währungen fallen die Aufschläge ähnlich aus.

Deutschland und Österreich stehen diesmal nicht auf der Liste. In der DACH-Region erwischt es also nur die Schweiz.

Das Individual-Paket bleibt überall unverändert. Betroffene hat Apple per Mail informiert, bei Neukunden gilt der neue Preis sofort, bei Bestandskunden ab der nächsten Verlängerung.

Man kann das als normale Anpassung an gestiegene Kosten sehen. Drei Preisrunden in einem einzigen Jahr sind allerdings auch für ein Abo-Bündel ungewöhnlich viel.

Und wer mehrere Dienste bündelt, tut das ja gerade, um zu sparen. Klettert der Bündelpreis mehrmals im Jahr, schrumpft dieser Vorteil Stück für Stück.

Wie seht ihr das, ist Apple One für euch noch günstiger als die Dienste einzeln?

Wer lieber guckt statt liest: Auf dem Sir-Apfelot-YouTube-Kanal gibt's regelmäßig Videos zu Apple-Themen: https://www.youtube.com/@apfelot

macrumors.com
u/MelonDusk123456789 — 9 days ago

Audible streicht euch nach der Kündigung den Zugriff auf eure Monatstitel, mit diesem kostenlosen Tool behaltet ihr sie trotzdem

Kurzer Hinweis für alle mit einem Audible-Abo. Beim Standard-Abo verliert ihr den Zugriff auf eure Monatstitel, sobald ihr kündigt. Anders als beim teureren Premium-Abo gehören euch die Hörbücher also nicht wirklich.

Es gibt aber einen Weg, die gekauften Titel dauerhaft zu behalten.

Das kostenlose Tool Libation wandelt Audible-Hörbücher in normale MP3-Dateien um. Ihr meldet euch mit euren Audible-Zugangsdaten an, und die App klinkt sich als virtuelles Gerät in eure Bibliothek ein.

Die umgewandelten Dateien laufen danach in jedem Player, den ihr mögt. Also im VLC Player, in der Musik-App oder in einer Hörbuch-App wie HiFidelity.

Ein wichtiger Punkt noch. Audible hat im September seine Zugriffs-Schnittstelle geändert, deshalb braucht Libation ein aktuelles Update, um wieder sauber zu funktionieren.

Wer eine ältere Version nutzt, sollte also zuerst aktualisieren.

Der Zeitpunkt passt gerade gut, denn Audible verschenkt das Standard-Abo quasi. Drei Hörbücher kosten in der laufenden Aktion zusammen nur 2,97 Euro.

Wer die Titel danach per Libation sichert, hat sie auch nach dem Kündigen noch dauerhaft auf der Platte.

Nutzt ihr Libation schon, oder sichert ihr eure Hörbücher anders?

Noch mehr Apple gibt's in unserem YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/@apfelot

sir-apfelot.de
u/MelonDusk123456789 — 9 days ago