Apple leakt aus Versehen selbst, wie AirPods mit Kameras funktionieren sollen, und die Idee spaltet die Apple-Fans

Apple leakt aus Versehen selbst, wie AirPods mit Kameras funktionieren sollen, und die Idee spaltet die Apple-Fans

AirPods mit Kameras klangen lange nach einem wilden Gerücht. Jetzt hat Apple selbst gezeigt, wie sie gedacht sind. Ausgerechnet in der eigenen Software.

Im Release Candidate von macOS 26.7 steckt ein Demo-Video, das eigentlich niemand sehen sollte. Es zeigt einen Mann mit AirPods, der ein Buch hochhält, damit die visuelle Intelligenz es erkennt.

Eine Siri-Stimme erklärt dazu, dass eure Umgebung mit visueller Intelligenz speicherbar wird. Seht ihr etwas, das euch gefällt, könnt ihr Siri bitten, es für später zu sichern.

Die Kameras stecken laut Codenamen B790 in Ohrhörern, die fast wie die heutigen AirPods Pro aussehen. Nur die Stiele sollen etwas dicker sein.

Im Code gibt es sogar einen Warnhinweis, falls Haare das Sichtfeld der Kamera blockieren.

Für viele klingt das nach dem nächsten logischen Schritt. Die Ohrhörer sehen, was ihr seht, und Siri beantwortet Fragen zu eurer Umgebung.

Andere reagieren deutlich zurückhaltender. Eine Kamera direkt am Kopf, die theoretisch jederzeit schauen kann, wirft eben auch Fragen zum Datenschutz auf.

Bloomberg-Reporter Mark Gurman hatte bereits berichtet, dass Apple solche AirPods schon dieses Jahr bringen könnte. Dass die Demo nun in einer fast fertigen macOS-Version auftaucht, spricht für eine Vorstellung beim iPhone-Event im September.

Würdet ihr euch Ohrhörer mit eingebauter Kamera ins Ohr setzen, oder ist euch das zu viel Technik am Kopf?

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cultofmac.com
u/MelonDusk123456789 — 8 hours ago
▲ 13 r/RA_Kotz

Wenn im Unternehmen intern gegen euch ermittelt wird, dürft ihr den Abschlussbericht dann eigentlich lesen? Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage jetzt geklärt

Anfang April 2023 gehen bei der Ombudsperson eines Unternehmens Beschwerden ein. Es geht um eine Frau in Führungsposition.

Drei Hinweisgeber beschreiben ihren Führungsstil als einschüchternd, herabwürdigend, respektlos und unehrlich. Beschäftigte seien verunsichert und demotiviert, mindestens zwei hätten deswegen bereits gekündigt.

Das Unternehmen ermittelt intern. Am Ende steht ein Abschlussbericht.

Die Führungskraft wollte diesen Bericht sehen. Vollständig, als Kopie.

Ihr Argument stützte sich auf das Auskunftsrecht der Datenschutzgrundverordnung. Wer personenbezogene Daten über sich gespeichert hat, darf davon eine Kopie verlangen.

Nur bezieht sich dieses Recht auf die Daten. Nicht auf das Dokument, in dem sie stehen.

Genau daran scheiterte die Klage. Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision der Führungskraft am 16. April 2026 ab.

Eine Kopie im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist eine originalgetreue und verständliche Wiedergabe der personenbezogenen Daten. Das gesamte Schriftstück mit allen rechtlichen Bewertungen und Vermerken an den Auftraggeber gehört nicht dazu.

Ein komplettes Dokument gibt es nur ausnahmsweise. Nämlich dann, wenn die Kopie wirklich erforderlich ist, um datenschutzrechtliche Rechte durchzusetzen.

Und diese Erforderlichkeit muss die betroffene Person selbst begründen. Auch das Recht auf Einsicht in die Personalakte half der Klägerin nicht weiter.

Für Beschäftigte, gegen die intern ermittelt wird, bleibt damit ein deutliches Informationsgefälle. Sie erfahren, welche Daten über sie verarbeitet werden.

Den Bericht selbst, mit Einschätzungen und juristischen Wertungen, bekommen sie in aller Regel nicht.

Wer also wissen will, was in einem Compliance-Bericht über einen selbst steht, hat nach wie vor schlechte Karten. Jedenfalls über den Weg des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs.

Vorinstanz war das Landesarbeitsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025. Für die Juristenfans unter euch: Das Urteil läuft beim Bundesarbeitsgericht unter Az. 8 AZR 169/25.

Quelle: https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/der-compliance-bericht-und-die-herausgabe-einer-kopie-3356156?pk_campaign=rss&pk_source=rss

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

In eigener Sache: Dieser Beitrag stammt von der Rechtsanwaltskanzlei Kotz. Habt ihr einen ähnlichen oder vielleicht auch einen ganz anderen Fall? Meldet euch gerne über unsere Webseite www.ra-kotz.de. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Und erwähnt gerne, dass ihr von Reddit kommt, dann können wir eure Anfrage besser zuordnen.

rechtslupe.de
u/MelonDusk123456789 — 8 hours ago

Apple baut seine App-Store-Gebühren in der EU komplett um, und diesmal fällt die umstrittene Core Technology Fee endgültig weg

Apple hat seine Geschäftsbedingungen für Apps in der EU neu geordnet. Klingt nach einem Thema nur für Entwickler. Betrifft am Ende aber jede App, die ihr aufs iPhone ladet.

Im Zentrum steht ein Wegfall. Die viel kritisierte Core Technology Fee ist Geschichte.

Diese Pro-Installations-Gebühr traf Entwickler ab einer bestimmten Größe. Sie galt als eines der größten Hindernisse für alternative App-Läden.

An ihre Stelle tritt die Core Technology Commission. Das sind pauschal 5 Prozent auf digitale Verkäufe in Apps, die außerhalb des App Store vertrieben werden.

Für Apps im normalen App Store mit In-App-Kauf verlangt Apple künftig 26 Prozent. Wer aus der App heraus auf eine externe Bezahlseite verlinkt, zahlt 15 Prozent, in bestimmten Programmen nur 10 Prozent.

Neu ist auch, dass Entwickler in der EU ihren eigenen Bezahlweg direkt neben Apples In-App-Kauf anbieten dürfen. Genau das war vorher verboten.

Was bedeutet das für uns? Mehr Wettbewerb bei den Bezahlwegen kann Preise drücken.

Wenn ein Entwickler die Apple-Provision spart, kann er das theoretisch an euch weitergeben. Muss er aber nicht.

Die neuen Bedingungen entstanden nach enger Abstimmung mit der EU-Kommission und sollen den langen Streit rund um den Digital Markets Act beilegen. Unterschreiben können Entwickler sofort, in Kraft treten die Konditionen zum 1. Oktober.

Ob am Ende wirklich günstigere Apps bei euch ankommen, hängt davon ab, was die Entwickler mit der gesparten Provision machen. Würdet ihr Apps auch außerhalb des App Store installieren, wenn sie dort weniger kosten?

Noch mehr Apple gibt's in unserem YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/@apfelot

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u/MelonDusk123456789 — 8 hours ago
▲ 13 r/RA_Kotz

Sie verdiente weniger als ihre männlichen Kollegen auf gleicher Ebene und klagte. Die Frage vor Gericht war dann: mit wem genau darf sie sich eigentlich vergleichen?

Wenn eine Frau weniger verdient als ein männlicher Kollege in derselben Position, kann sie die Differenz einklagen. So weit ist die Rechtslage inzwischen klar.

Nur mit wessen Gehalt genau vergleicht man sie?

Die Klägerin arbeitet bei Daimler Truck und war vor über 15 Jahren zur Abteilungsleiterin befördert worden. Nach der Elternzeit kam sie in Teilzeit zurück.

Ab da verdiente sie deutlich weniger als männliche Kollegen auf derselben Hierarchieebene. Für ihre Klage suchte sie sich den bestverdienenden männlichen Abteilungsleiter aus und wollte genau dessen Gehalt.

Das Bundesarbeitsgericht hatte zuvor klargestellt, dass schon ein einzelner besserverdienender Kollege als Vergleich taugen kann. Danach landete der Fall wieder beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.

Und dort wurde es für die Klägerin dann doch komplizierter.

Am 18. August 2026 sprach ihr das Gericht rund 210.000 Euro Nachzahlung zu. Aber eben nicht das Gehalt des Spitzenverdieners.

Verglichen wurde sie stattdessen mit dem Median der männlichen Vergleichsgruppe auf ihrer Ebene.

Der Median ist der Wert genau in der Mitte. Man sortiert alle Gehälter der Gruppe der Größe nach und nimmt den mittleren, wodurch Ausreißer nach oben herausfallen.

Für die Klägerin bleibt es damit ein sechsstelliger Betrag. Für den Arbeitgeber bedeutet es, dass eine ungleich bezahlte Frau nicht automatisch das Spitzengehalt ihrer Ebene verlangen kann.

Die Entscheidung zeigt vor allem eines. Der Vergleichsmaßstab ist mindestens genauso wichtig wie die Frage, ob überhaupt ungleich bezahlt wurde.

Es ging dabei um die Jahre 2018 bis 2022. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht hat das Landesarbeitsgericht erneut nicht zugelassen.

Das ganze Urteil gibt es beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg unter Az. 2 Sa 14/24 zum Nachlesen.

Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lag-stuttgart-2sa1424-daimler-equal-pay-median-paarvergleich?r=rss

Übrigens zum Vorschaubild: Das wird automatisch aus dem verlinkten Artikel gezogen. Und da viele Seiten mittlerweile mit KI-Bildern arbeiten, habt ihr meistens eine hübsche Illustration ohne echten Bezug zum Fall vor euch.

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u/MelonDusk123456789 — 8 hours ago

Mehr als zehn unveröffentlichte Geräte auf einen Schlag: Apple verrät sich mit dem eigenen macOS-Code selbst

Zehn. So viele unangekündigte Geräte stecken mindestens in einer einzigen macOS-Version. Und Apple hat sie selbst dort hineingeschrieben.

Im Release Candidate von macOS 26.7 haben Entwickler Verweise auf eine ganze Reihe kommender Produkte gefunden. Es ist kein Gerücht aus zweiter Hand, sondern Apples eigener Code.

Bei den iPhones tauchen gleich fünf neue Modelle auf. Darunter die iPhone-18-Reihe und das faltbare Gerät, das aktuell als iPhone Ultra gehandelt wird.

Dazu kommen die AirPods mit Kameras unter dem Codenamen B790, samt aktivem Kamera-Feed.

Bei den Macs wird es besonders spannend. Die Kürzel J833 und J834 stehen für neue iMac-Modelle mit dem noch nicht vorgestellten M6-Chip.

Vier weitere Kennungen, K114c, K114s, K116c und K116s, deuten auf die ersten MacBook Pro mit Touchscreen und OLED-Display hin.

Und damit nicht genug. Im Code stecken außerdem ein neues iPad mini, ein neues Apple TV, ein neuer HomePod mini, ein Home Hub und eine neue Apple Vision Pro.

Für uns kündigt sich damit einer der vollsten Produktzeiträume seit Langem an. Vieles davon dürfte rund um das September-Event und die Monate danach erscheinen.

Wer lieber guckt statt liest: Auf dem Sir-Apfelot-YouTube-Kanal gibt's regelmäßig Videos zu Apple-Themen: https://www.youtube.com/@apfelot

cultofmac.com
u/MelonDusk123456789 — 8 hours ago

Falls euch das Sprachnachricht-Symbol in der Nachrichten-App nervt: Ab iOS 27 könnt ihr es endlich komplett ausblenden

Falls ihr das kennt: Ihr tippt einhändig eine Nachricht und trefft aus Versehen das Audio-Symbol rechts im Textfeld. Statt der Tastatur kommt der Hinweis zur Sprachnachricht.

Ab iOS 27 ist damit Schluss, wenn ihr wollt. Apple lässt euch das Symbol neu belegen oder ganz entfernen.

So geht ihr vor. Öffnet die Einstellungen und wählt Apps, dann Nachrichten, dann Im Textfeld anzeigen.

Dort habt ihr drei Optionen. Audio aufnehmen behält das gewohnte Sprachnachricht-Symbol.

Diktieren starten legt stattdessen die Spracheingabe auf den Platz. Und Keine blendet das Symbol komplett aus.

Wählt ihr Keine, passiert beim Antippen des rechten Textfeld-Rands einfach nichts mehr. Kein versehentliches Aufnehmen, kein störender Hinweis.

Für alle, die nie Sprachnachrichten verschicken, ist das eine dieser kleinen Einstellungen, die den Alltag spürbar ruhiger machen.

Wenn euch solche Themen interessieren, schaut mal auf dem Sir-Apfelot-Blog vorbei. Da gibt's noch mehr davon: https://www.sir-apfelot.de/

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u/MelonDusk123456789 — 9 hours ago

iPhone 18 Pro gegen iPhone 18 Pro Max: Beim Akku sollen dieses Jahr Welten zwischen den beiden Modellen liegen

In weniger als einem Monat stellt Apple das iPhone 18 Pro und das iPhone 18 Pro Max vor. Die große Frage: Lohnt sich der Griff zum Max, oder reicht das kleinere Pro?

Gemeinsam haben beide die Pro-Ausstattung und den Auftritt im September. Der spannendste Unterschied liegt aber beim Akku.

Das iPhone 18 Pro soll nur wenige mAh mehr bekommen als das iPhone 17 Pro. Beim Max-Modell dagegen soll Apple deutlich zulegen.

Für den deutschen Markt mit SIM-Schacht sehen die kursierenden Werte so aus. Das iPhone 17 Pro liegt bei 3.988 mAh, das iPhone 18 Pro bei geschätzten 4.056 mAh.

Beim großen Modell ist der Sprung viel größer. Das iPhone 17 Pro Max kam auf 4.823 mAh, das iPhone 18 Pro Max soll bei rund 5.391 mAh landen.

Dazu kommen Gerüchte über bessere Kameratechnik ausgerechnet im Max. Die Grundlage dafür ist allerdings dünn und stützt sich auf wenige, ältere Hinweise.

Einordnen muss man das trotzdem. Alle Akkuwerte für die 2026er Modelle sind bisher nur Gerüchte und nicht durch Teardowns bestätigt.

Wer auf maximale Laufzeit schaut, hat dieses Jahr also ein stärkeres Argument fürs Max als sonst. Steigt ihr auf das Max um oder bleibt ihr beim handlicheren Pro?

Noch mehr Apple gibt's in unserem YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/@apfelot

sir-apfelot.de
u/MelonDusk123456789 — 9 hours ago
▲ 15 r/RA_Kotz

16 Oberlandesgerichte sagen so, eins sagt so. Beim Streit um Blitzer-Rohmessdaten musste jetzt der Bundesgerichtshof ran

Wer geblitzt wird und Einspruch einlegen will, hört von seinem Anwalt oft denselben Vorschlag. Man solle die Rohmessdaten der Messung anfordern.

Die Idee dahinter klingt einleuchtend. Wenn das Gerät nicht abspeichert, wie es auf die gemessene Geschwindigkeit gekommen ist, kann man das Ergebnis auch nicht mehr nachprüfen.

Und was sich nicht überprüfen lässt, darf vor Gericht auch nicht gegen einen verwendet werden. So jedenfalls die Theorie.

Nur war genau das jahrelang umstritten.

16 Oberlandesgerichte in Deutschland halten fehlende Rohmessdaten für unproblematisch. Ein Senat des Saarländischen Oberlandesgerichts sah das anders und legte die Frage dem Bundesgerichtshof vor.

Ausgangspunkt war ein ziemlich alltäglicher Fall. Ein Autofahrer war im Januar 2023 außerorts 35 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs.

Das Amtsgericht St. Ingbert setzte dafür 250 Euro Geldbuße fest. Gemessen hatte ein Poliscan FM1, ein in Deutschland zugelassenes Gerät, das nach einem standardisierten Messverfahren arbeitet.

Rohmessdaten speichert dieses Gerät nicht.

Der Bundesgerichtshof hat am 2. Juli 2026 entschieden, dass darin kein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren liegt.

Wenn ein standardisiertes Messverfahren auch ohne gespeicherte Rohdaten eine hohe Gewähr für die Richtigkeit der Messung bietet, rechtfertigt es kein Beweisverwertungsverbot, dass theoretisch mögliche Fehler nicht mehr aufgeklärt werden können. Dazu kommt der Toleranzabzug, den Betroffene ohnehin bekommen.

Für Autofahrer heißt das, dass der Hinweis auf fehlende Rohmessdaten allein nicht mehr weiterhilft. Wer eine Messung angreifen will, braucht konkrete Anhaltspunkte dafür, dass etwas schiefgelaufen ist.

Ein bisschen kurios bleibt die Konstellation trotzdem. Ein Messgerät muss also nicht dokumentieren, wie es zu seinem Ergebnis gekommen ist, damit dieses Ergebnis vor Gericht Bestand hat.

Wer es schwarz auf weiß nachlesen will: Bundesgerichtshof, Az. 4 StR 235/25, Beschluss vom 2. Juli 2026.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/4str23525-bgh-blitzer-keine-rohmessdaten-bussgeld-verwertbarkeit?r=rss

Falls ihr euch über das Vorschaubild wundert: Das ist nicht von mir, sondern automatisch von Reddit aus dem Quellartikel gezogen. Und heutzutage sind die Bilder auf Portalen meistens KI-generiert (und auch gekennzeichnet), also nicht denken, dass ihr hier ein echtes Foto von dem Fall seht.

In eigener Sache: Dieser Beitrag stammt von der Rechtsanwaltskanzlei Kotz. Habt ihr einen ähnlichen oder vielleicht auch einen ganz anderen Fall? Meldet euch gerne über unsere Webseite www.ra-kotz.de. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Und erwähnt gerne, dass ihr von Reddit kommt, dann können wir eure Anfrage besser zuordnen.

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u/MelonDusk123456789 — 9 hours ago

Erst Renderings, dann Dummys, jetzt sogar Hüllen: Das Design des faltbaren iPhone Ultra ist kaum noch ein Geheimnis

Drei Wochen vor der erwarteten Vorstellung gibt es beim faltbaren iPhone kaum noch echte Überraschungen. Selbst das passende Zubehör ist schon aufgetaucht.

Wie es dazu kam, ist eine kleine Kette aus immer neuen Leaks. Erst gab es Renderings und 3D-Modelle. Dann Dummys, die das Format zeigten.

Am 9. August tauchten schließlich die ersten Fotos von Hüllen und Schutzfolien auf. Geteilt wurden sie von den bekannten Leakern Sonny Dickson und Majin Bu auf der Plattform X.

Das Zubehör, das Sonny Dickson zeigt, schützt vor allem die Kameras auf der Rückseite. Die Bilder lassen vermuten, dass Apple das Gerät in Silber und Schwarz bringt.

Majin Bu zeigt zusätzlich Cases in mehreren Farben, samt Verpackung. Darauf steht die Bezeichnung Tech Woven Case, was nach offiziellem Apple-Zubehör klingt.

Nur ein Detail macht stutzig. Auf jeder Verpackung steht Designed for phone.

Sein faltbares iPhone wird Apple ganz sicher nicht einfach nur phone nennen. Und genau das lässt Zweifel an der Echtheit dieser einen Hülle aufkommen.

Aktuell gilt das Design als weitgehend bekannt. Offene Fragen betreffen vor allem Preis und genaue Ausstattung, und die Antworten darauf dürfte Apples September-Event bringen.

Wer nicht genug von Apple & Co. bekommt: Auf dem Sir-Apfelot-Blog gibt's täglich frische Apple-Themen: https://www.sir-apfelot.de/

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u/MelonDusk123456789 — 9 hours ago

macOS 27 Golden Gate macht am Mac fast alles richtig, während dieselbe Geste auf dem iPhone für Frust sorgt

Gleiches Betriebssystem-Jahr, zwei sehr unterschiedliche Erlebnisse. Auf dem iPhone nervt eine neue Geste, auf dem Mac läuft die Entwicklung von macOS 27 Golden Gate rund.

Der Streitpunkt auf iOS 27 und iPadOS 27 ist die neue Wisch-nach-unten-Geste für Siri AI. Sie kollidiert mit der eingeübten Bewegung, um die Mitteilungszentrale zu öffnen.

Auf dem Mac gibt es diesen Konflikt nicht. Und Beta 6 bringt sogar noch neue Details.

Am auffälligsten sind die neu gestalteten Ampel-Knöpfe oben links im Fenster. Rot, Gelb und Grün bekommen mehr Struktur und erinnern wieder stärker an die klassische Aqua-Optik früher Mac-OS-X-Versionen.

Dazu kommen vereinheitlichte Ecken-Radien, eine eigene Siri-App und neue KI-Funktionen in Kurzbefehlen und Safari.

Interessant ist eine Kleinigkeit in Safari. Dort gibt es jetzt eine Zieh-zum-Aktualisieren-Geste, wie man sie vom iPhone kennt.

Für viele ist das ein weiteres Indiz, dass Apple macOS langsam auf die erwarteten MacBook Pro mit Touchscreen vorbereitet. Die fertige Version von macOS 27 wird für den kommenden Monat erwartet.

Keine Lust mehr zu lesen? Dann gibt's hier was auf die Glubscher: https://www.youtube.com/@apfelot

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u/MelonDusk123456789 — 9 hours ago
▲ 59 r/RA_Kotz

Sie buchten eine Weltreise für 68.600 Euro und wollten 15.000 zurück, weil der FKK-Bereich schrumpfte

68.600 Euro für zwei Personen. So viel hat ein Ehepaar für eine mehrmonatige Weltreise auf der Aida Diva bezahlt.

Und dann war der FKK-Bereich nicht mehr da, wo er sein sollte. Jedenfalls nicht so, wie er bei der Buchung aussah.

Gebucht hatten die beiden im Februar 2024. Losgehen sollte die Reise im November 2025 und enden im März 2026.

Bei der Buchung schauten sie sich die Deckpläne an, die der Veranstalter damals im Internet veröffentlicht hatte. Daraus ergaben sich Lage und Größe des FKK-Bereichs, samt Whirlpool, Dusche und Sonnendach.

Zwischen Buchung und Abfahrt wurde das Schiff umgebaut. Der bisher allgemein zugängliche FKK-Bereich wurde zu einem Skydeck, das nur noch Gästen von Suiten offensteht.

Das Ehepaar hatte keine Suite gebucht.

Für alle anderen Passagiere kam ein neuer FKK-Bereich an anderer Stelle. Deutlich kleiner, ohne Whirlpool, ohne Dusche, ohne Sonnendach.

Die beiden verlangten 15.000 Euro Minderung. Sie störten sich außerdem daran, dass ein Buffetrestaurant weggefallen war und die Sauna inzwischen Geld kostete.

Das Landgericht Rostock sah in der Verkleinerung des FKK-Bereichs tatsächlich einen Reisemangel. Und zwar mit einer Begründung, die weit über Kreuzfahrten hinaus interessant ist.

Lage, Größe und Ausstattung des FKK-Bereichs standen weder in den Buchungsunterlagen noch im Reiseprospekt für die Saison. Trotzdem, so das Gericht, können frei zugängliche Informationen auf der Website eines Anbieters eine berechtigte Erwartung wecken und damit den Inhalt des Reisevertrags mitprägen.

Vor allem dann, wenn Kunden ihre Buchungsentscheidung genau daran ausrichten. Ändert sich danach etwas Erhebliches, muss der Veranstalter vor Reiseantritt informieren.

Bei der Höhe blieb das Gericht allerdings deutlich unter der Forderung. Fünf Prozent des Reisepreises, also 3.430 Euro.

Der FKK-Bereich sei für interessierte Reisende keine völlig unerhebliche Einschränkung. Er mache aber eben nur einen Teil des gesamten Freizeitangebots an Bord aus.

Mit dem weggefallenen Buffetrestaurant und der kostenpflichtigen Sauna kamen die Kläger nicht durch. Dass es das auf früheren Reisen mit demselben Schiff gegeben hatte, macht es nach Auffassung des Gerichts nicht automatisch zum Inhalt eines späteren Vertrags.

Für alle, die online buchen, ist der spannende Teil also nicht das FKK-Deck. Sondern der Satz, dass ein Screenshot vom Deckplan offenbar mehr wert sein kann als gedacht.

Rechtskräftig ist das Ganze noch nicht. Aida hat angekündigt, weitere rechtliche Schritte zu prüfen.

Wer es schwarz auf weiß nachlesen will: Das Urteil läuft beim Landgericht Rostock unter Az. 1 O 169/26 vom 14. August 2026.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1o16926-lg-rostock-aida-weltreise-reisepreisminderung-fkk-bereich-zu-klein?r=rss

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

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u/MelonDusk123456789 — 2 days ago

Firefox fürs iPhone hat jetzt einen eingebauten Werbeblocker, aber standardmäßig ist er aus und ihr müsst ihn selbst aktivieren

Falls ihr Firefox auf dem iPhone nutzt und euch über Werbung ärgert: Mozilla baut gerade einen Werbeblocker direkt in den Browser ein. Ganz ohne Zusatz-App oder Bastelei.

Der Haken ist nur, dass die Funktion nicht von allein anspringt. Sie ist ab Werk deaktiviert. Und sie wird per stufenweisem Rollout verteilt, kann bei euch also noch ein paar Tage auf sich warten lassen.

Wer sie schon hat, findet sie so: In Firefox auf die Einstellungen gehen, dann auf "Browsing" und dort den Punkt "Ad Blocker" einschalten.

Das Ganze arbeitet auf Netzwerkebene. Blockiert werden Anzeigen von Drittanbietern, Werbe-Tracker, Pop-ups und diese nervigen Video-Overlays, die sich über den Inhalt legen.

Eine Sorte Werbung bleibt aber bewusst drin. Anzeigen in den Suchergebnissen von Google oder Bing filtert Mozilla nicht raus. Auch die gesponserten Kacheln auf der Firefox-Startseite und im neuen Tab bleiben.

Für Firefox unter Android gibt es so einen eingebauten Blocker übrigens schon länger. Auf dem iPhone kam er mit dem Update auf Version 154.

Interessant ist das vor allem, weil Apple bei Safari das Blockieren von Werbung seit Jahren nur über separate Content-Blocker aus dem App Store zulässt. Firefox liefert die Funktion jetzt gleich mit.

Was das für euch bringt: Wer ohnehin schon mit Firefox statt Safari surft, spart sich die Extra-App und den Einrichtungsaufwand. Wer bei Safari bleibt, hat weiterhin nur den Umweg über Zusatz-Apps wie AdGuard oder Wipr.

Nutzt ihr auf dem iPhone einen eigenen Werbeblocker, oder ist euch die Werbung im Alltag egal?

Wer lieber guckt statt liest: Auf dem Sir-Apfelot-YouTube-Kanal gibt's regelmäßig Videos zu Apple-Themen: https://www.youtube.com/@apfelot

appleinsider.com
u/MelonDusk123456789 — 2 days ago
▲ 12 r/RA_Kotz

Zettel und Stift sollen beim Erfassen der Arbeitszeit bald nicht mehr reichen. Was der Gesetzentwurf sonst noch vorhat

Seit vier Jahren ist eigentlich klar, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Leute erfassen müssen. Das Bundesarbeitsgericht hat das aus dem Arbeitsschutzrecht abgeleitet, im Anschluss an eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Nur stand das bis heute nicht im Arbeitszeitgesetz. Und damit war offen, wie das Ganze praktisch aussehen soll.

Ein Referentenentwurf will genau diese Lücke schließen. Er erfindet die Pflicht nicht neu, sondern schreibt die bestehende Rechtsprechung ins Gesetz und ergänzt sie um konkrete Anforderungen.

Die auffälligste Neuerung betrifft die Form. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sollen künftig grundsätzlich elektronisch erfasst werden, und zwar am Tag der Arbeitsleistung.

Eine bestimmte Technik schreibt der Entwurf nicht vor. Die Erfassung darf weiterhin an Beschäftigte oder Vorgesetzte delegiert werden.

An der Verantwortung des Arbeitgebers ändert das aber nichts. Er muss die Erfassenden einweisen und die Aufzeichnungen regelmäßig kontrollieren.

Vertrauensarbeitszeit bleibt als Modell erlaubt. Nur eben nicht mehr ohne Dokumentation, und Verstöße gegen Arbeits- und Ruhezeiten müssen auch dort erkennbar werden.

Der zweite große Punkt geht in die andere Richtung. Statt einer täglichen Höchstarbeitszeit soll eine wöchentliche Betrachtung möglich sein, allerdings nur in Betrieben mit Tarifbindung.

Für die Umsetzung sind gestaffelte Übergangsfristen vorgesehen. Große Unternehmen sollen nach spätestens einem Jahr so weit sein, Betriebe bis 250 Beschäftigte nach zwei Jahren, kleine Betriebe bis 50 Beschäftigte bekommen bis zu fünf Jahre.

Für Beschäftigte heißt das vor allem eines. Überstunden lassen sich schwerer bestreiten, wenn sie ohnehin täglich elektronisch im System stehen.

Ein Referentenentwurf ist allerdings noch kein Gesetz. Bis zur Verkündung kann sich an den Details noch einiges ändern.

Wer die Grundlagen dahinter nachlesen will: Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts läuft unter Az. 1 ABR 22/21 vom 13. September 2022, die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter Az. C-55/18 vom 14. Mai 2019.

Quelle: https://efarbeitsrecht.net/arbeitszeitgesetz-2026-mehr-flexibilitaet-oder-mehr-buerokratie-was-arbeitgeber-jetzt-wissen-muessen/

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efarbeitsrecht.net
u/MelonDusk123456789 — 2 days ago
▲ 91 r/RA_Kotz

Ihr Mann hat jeden Morgen am Dachzelt gerüttelt. Auf der Autobahn flog es trotzdem vom Auto

Eine Frau aus dem Landkreis München mietet sich für drei Wochen ein Autodachzelt. 449 Euro Miete, 350 Euro Kaution.

Der Vermieter montiert es am Tag der Anmietung auf zwei Dachträger, die schon auf ihrem VW-Bus sitzen. Dann geht es los Richtung Süden.

Zehn Tage später löst sich das Zelt auf einer Autobahn in Frankreich. Mitsamt beiden Dachträgern.

Der Vermieter wollte danach 3.976 Euro Reparaturkosten sehen. Dazu 979 Euro entgangenen Gewinn, weil er wegen des Schadens andere Vermietungen absagen musste.

Die Mieterin hielt dagegen. Schneller als 120 Kilometer pro Stunde sei nie gefahren worden, und den festen Sitz der Träger habe man kontrolliert.

Sie selbst habe die Dachträger öfter überprüft und daran gerüttelt, da habe sich nichts bewegt. Ihr Mann sagte als Zeuge aus, er habe jeden Morgen am Dachzelt gerüttelt, es sei alles fest gewesen.

Genau daran scheiterte die Verteidigung.

In den Vermieter-AGB stand nämlich, dass Schrauben und Verbindungen spätestens nach 100 Kilometern und danach regelmäßig alle 500 Kilometer auf festen Sitz zu prüfen und nötigenfalls nachzuziehen sind. Die AGB waren unstreitig Vertragsbestandteil geworden.

Weder die Mieterin noch ihr Mann konnten sagen, dass sie das je gemacht hatten. Rütteln ist eben keine Schraubenkontrolle.

Das Amtsgericht München wies außerdem darauf hin, dass am Unfalltag schon länger stürmisches Wetter herrschte. Gerade dann wäre eine sorgfältige Prüfung angebracht gewesen.

Beim Geld wurde es dann aber deutlich freundlicher für die Mieterin. Die geforderten 3.976 Euro Reparaturkosten lagen über dem, was die Wiederbeschaffung gekostet hätte.

Das Gericht schätzte diesen Wert wegen Alter und gewerblicher Nutzung auf zwei Drittel des Anschaffungspreises, also 2.395 Euro. Davon gingen die Kaution von 350 Euro ab und 235,19 Euro zu viel gezahlte Miete, weil das Zelt ja nach zehn statt nach 21 Tagen zurückkam.

Übrig blieben 1.809,81 Euro. Den entgangenen Gewinn strich das Gericht komplett, unter anderem weil die angeblich stornierten Zelte andere Maße hatten als das beschädigte.

Wer also demnächst ein Dachzelt, einen Fahrradträger oder eine Dachbox mietet, sollte vielleicht einmal in die AGB schauen, bevor er losfährt. Da steht öfter etwas über Prüfintervalle, als man denkt.

Das ganze Urteil gibt es beim Amtsgericht München unter Az. 223 C 16031/24 vom 27. Februar 2025 zum Nachlesen. Es ist rechtskräftig.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/223c1603124-ag-muenchen-dachzelt-abgerissen-schadensersatz?r=rss

Falls ihr euch über das Vorschaubild wundert: Das ist nicht von mir, sondern automatisch von Reddit aus dem Quellartikel gezogen. Und heutzutage sind die Bilder auf Portalen meistens KI-generiert (und auch gekennzeichnet), also nicht denken, dass ihr hier ein echtes Foto von dem Fall seht.

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u/MelonDusk123456789 — 2 days ago

In der Freistellungsphase der Altersteilzeit arbeitet man null Stunden. Wie viel Inflationsprämie steht dann zu?

Beim Blockmodell der Altersteilzeit sieht es von außen komisch aus. In der ersten Hälfte arbeitet man voll weiter, in der zweiten gar nicht mehr, das Geld läuft die ganze Zeit halbiert durch.

Und dann kommt eine tarifliche Inflationsausgleichsprämie dazu. Halb, ganz oder gar nicht?

Ein Beschäftigter schloss im September 2021 einen Altersteilzeitvertrag im Blockmodell. Arbeitsphase von März 2022 bis Ende Juni 2024, Freistellungsphase von Juli 2024 bis Ende Oktober 2026.

Die regelmäßige Wochenarbeitszeit wurde für die gesamte Dauer der Altersteilzeit halbiert, auf 19,5 Stunden.

Vor Gericht ging es dann darum, ob ihm in der Freistellungsphase mehr an tariflichen Sonderzahlungen zusteht, als er bekommen hatte.

Sein Argument in der Sache: Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte, es sei denn, es gibt einen sachlichen Grund dafür.

Das Bundesarbeitsgericht sah in der anteiligen Zahlung keine solche Schlechterstellung.

Eine tarifliche Inflationsausgleichsprämie darf vom Umfang der Arbeitszeit abhängig gemacht werden, wenn sie an das Verhältnis von Arbeit und Vergütung anknüpft und derselbe Maßstab auch für das Tarifentgelt gilt. Wer die Hälfte der Arbeitszeit hat, bekommt dann eben die Hälfte.

Der interessantere Teil ist die Rechenweise beim Blockmodell.

Maßgeblich ist nicht, wie viel jemand in einem einzelnen Monat tatsächlich gearbeitet hat. Sonst gäbe es in der Arbeitsphase die volle Prämie und in der Freistellungsphase nichts.

Stattdessen kommt es auf die rechnerisch reduzierte durchschnittliche Wochenarbeitszeit über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit an. Also auf die halbierten 19,5 Stunden, in beiden Phasen gleich.

Wer gerade in Altersteilzeit ist oder darüber nachdenkt, sollte diesen Unterschied kennen. Die Freistellungsphase ist rechtlich eben keine Pause, sondern Teil eines Arbeitsverhältnisses, das über die gesamte Laufzeit gerechnet wird.

Wer sich das Urteil mal selbst reinziehen will: Az. 9 AZR 193/25 beim Bundesarbeitsgericht, entschieden am 17. März 2026.

Quelle: https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/inflationsausgleichspraemie-und-die-alters-teilzeit-3356050?pk_campaign=rss&pk_source=rss

Kleine Hinweis zum Vorschaubild: Das kommt automatisch aus dem Quellartikel und wurde dort mit hoher Wahrscheinlichkeit per KI (und auch dort so gekennzeichnet). Es ist KEIN Foto von dem echten Fall.

In eigener Sache: Dieser Beitrag stammt von der Rechtsanwaltskanzlei Kotz. Habt ihr einen ähnlichen oder vielleicht auch einen ganz anderen Fall? Meldet euch gerne über unsere Webseite www.ra-kotz.de. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Und erwähnt gerne, dass ihr von Reddit kommt, dann können wir eure Anfrage besser zuordnen.

rechtslupe.de
u/MelonDusk123456789 — 2 days ago
▲ 11 r/RA_Kotz

Eine offene Stromrechnung über 529 Euro landete bei der Schufa. Und dann wurde die Rechnung selbst zum Problem

Wer seine Rechnung nicht zahlt, landet bei der Schufa. Klingt nach einer Regel, die man nicht groß hinterfragen muss.

Nur kommt es sehr darauf an, was da eigentlich gemeldet wird.

Ein Stromkunde geriet 2014 mit seinen Abschlagszahlungen in Rückstand. Der Versorger kündigte fristlos und stellte eine Schlussrechnung über 529,16 Euro.

In dieser Summe steckte nicht nur Strom. Drin waren auch anteiliger Paketverbrauch, eine Mahngebühr, Nichterfüllungsschaden, ein Überweisungsentgelt und ein Posten namens Kontosaldo.

Der Kunde reagierte nicht. Ein Inkassounternehmen ließ die gesamte Forderung im März 2021 als Negativeintrag an die Schufa melden.

Vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht wurde daraus ein Datenschutzfall.

Das Gericht entschied, dass eine solche Meldung gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, wenn zwischen Hauptforderung und Nebenforderungen nicht sauber getrennt wird. Die einzelnen Rechnungspositionen waren hier nur ungenau zu einer Gesamtsumme zusammengeschoben worden.

Und aus der Nichtzahlung einer so zusammengesetzten Forderung lässt sich eben nicht sicher schließen, dass jemand nicht zahlen kann oder nicht zahlen will. Genau das soll ein Schufa-Eintrag aber signalisieren.

Der Betroffene kann deshalb verlangen, dass die Meldung an die Auskunftei widerrufen wird.

Beim Schadensersatz blieb es dagegen bei einer Absage. Der Widerruf ja, Geld nein.

Für Verbraucher ist der praktische Punkt weniger der Ausgang als die Prüfrichtung. Es lohnt sich offenbar, bei einem Negativeintrag nicht nur zu fragen, ob die Forderung stimmt, sondern auch, woraus sie sich überhaupt zusammensetzt.

Abgeschlossen ist die Sache allerdings nicht. Gegen die Entscheidung läuft eine Revision beim Bundesgerichtshof.

Für alle, die es ganz genau wissen wollen: Az. 17 U 2/24, Urteil vom 22. November 2024.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/schufa-negativeintrag-unklare-stromforderung-widerruf.htm

Kurz zum Bild: Reddit blendet automatisch ein Vorschaubild aus der Quellseite ein. Die sind heute meistens aus dem KI-Bildgenerator und dienen nur als Deko zum Artikel. Keine echten Personen, keine echten Gerichtssäle oder echte Fotos…

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ra-kotz.de
u/MelonDusk123456789 — 2 days ago
▲ 27 r/RA_Kotz

Fünf Jahre lang zu wenig Gehalt vom Land, und dann sollten die Zinsen dafür auch noch entfallen

Es gibt 6.199,09 Euro. Nicht als Gehalt, sondern nur als Zinsen dafür, dass das Gehalt jahrelang zu niedrig war.

Aber der Reihe nach.

Eine Justizbeschäftigte war von Februar 2018 bis Oktober 2023 in einer zu niedrigen Entgeltgruppe eingruppiert. Zu niedrig heißt: Sie hätte die ganze Zeit über mehr bekommen müssen.

Die aufgelaufene Differenz zahlte das Land Nordrhein-Westfalen erst am 30. November 2023 nach.

Damit war der eigentliche Streit erledigt. Offen blieb die Frage, was mit der verlorenen Zeit ist.

Denn Geld, das man Jahre zu spät bekommt, ist weniger wert als Geld, das pünktlich kommt. Genau dafür gibt es Verzugszinsen.

Das Land wollte die nicht zahlen und berief sich auf einen entschuldbaren Rechtsirrtum. Die Rechtslage sei unklar gewesen, außerdem gehe es um eine große Zahl gleichgelagerter Fälle.

Das Bundesarbeitsgericht ließ das nicht gelten.

Der bloße Hinweis auf eine unsichere Rechtslage oder auf die Masse der Fälle entschuldigt den Verzug nicht. Das Risiko, sich über die richtige Eingruppierung zu irren, trägt der Arbeitgeber und nicht die Beschäftigten.

Auch mit der Verjährung kam das Land nicht durch. Die Ansprüche waren rechtzeitig geltend gemacht worden, und das Land hatte zwischenzeitlich selbst auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist das aus einem sehr praktischen Grund interessant. Wer eine Höhergruppierung durchsetzt, kann nicht nur die Differenz für die Vergangenheit verlangen, sondern eben auch die Zinsen darauf.

Und je länger sich der Streit hinzieht, desto größer wird dieser zweite Posten. In diesem Fall summierte er sich auf einen mittleren vierstelligen Betrag.

Den ganzen Fall gibt es beim Bundesarbeitsgericht unter Az. 8 AZR 76/25 vom 19. Februar 2026 zum Nachlesen.

Quelle: https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/verzugszinsen-hoehergruppierung-6199-euro/

Noch ein kurzer Hinweis zum Bild: Reddit holt das aus der Quellseite das sind oft ki-generierte Bilder, die die Portale "Symbolbild" nennen. Es sind keine echten Fotos.

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arbeitsrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 2 days ago
▲ 44 r/RA_Kotz

Vier Jahre Zeit zum Bauen, kein Bauantrag gestellt. Und dann wollte die Gemeinde das Grundstück zurück

Für den Käufer war die Sache eigentlich geregelt. Er hatte 2019 von einer Gemeinde bei München ein Baugrundstück für 140.000 Euro bekommen, verbilligt über ein Einheimischenmodell.

Im Vertrag stand die Gegenleistung: binnen vier Jahren ein Einfamilienhaus errichten.

Für die Gemeinde war die Sache nach vier Jahren ebenfalls klar. Es gab kein Haus, und es gab nicht einmal einen Bauantrag.

Solche Verträge sichern die Gemeinden mit einem Wiederkaufsrecht ab. Wird nicht rechtzeitig gebaut, kann die Gemeinde das Grundstück zurückkaufen.

Der Käufer beantragte deshalb eine Verlängerung der Baufrist um fünf Jahre. Die Gemeinde lehnte ab und übte ihr Wiederkaufsrecht aus.

Und damit war man beim eigentlichen Streitpunkt, der auf den ersten Blick sehr technisch klingt und für Betroffene trotzdem alles entscheidet.

Für die Ausübung des Wiederkaufsrechts gilt eine Frist von sechs Monaten. Die Frage war, wann diese Frist zu laufen beginnt.

Der Käufer meinte, das sei der Zeitpunkt gewesen, zu dem er die Verlängerung beantragt hatte. Dann wäre die Gemeinde zu spät gewesen.

Der Bundesgerichtshof sah es anders. Die Sechsmonatsfrist beginnt erst mit der Ablehnung des Antrags durch die Gemeinde.

Außerdem muss eine Gemeinde einer Verlängerung nicht zustimmen. Sie kann stattdessen zurückkaufen.

Für alle, die über ein Einheimischenmodell an ein günstiges Grundstück gekommen sind, ist das eine unangenehm klare Ansage. Ein gestellter Verlängerungsantrag bremst die Uhr der Gemeinde nicht aus, er setzt sie erst richtig in Gang.

Wer das Urteil selbst nachlesen möchte, hier ist das Aktenzeichen: Bundesgerichtshof, Az. V ZR 153/25, entschieden am 17. Juli 2026.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/wiederkaufsrecht-bauverpflichtung-einheimischenmodell.htm

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

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ra-kotz.de
u/MelonDusk123456789 — 2 days ago

Apple baut sein komplettes Smart Home um und schiebt bis 2028 gleich eine ganze Produktwelle nach: neuer Apple TV, neuer HomePod und ein Display mit eigenem Betriebssystem

TL;DR: Apple plant für die nächsten zwei Jahre den größten Smart-Home-Umbau seit Langem. Neuer Apple TV, aufgefrischter HomePod mini, ein komplett neues Wanddisplay mit eigenem Betriebssystem und dazu noch Kamera und Türklingel. Vieles davon soll noch in diesem Jahr starten.

Jetzt die Details.

Das spannendste Gerät ist ein kleines Display, intern J490 genannt. Sieben Zoll, quadratisch, wahlweise auf dem Tisch mit eingebautem Lautsprecher oder fest an der Wand.

Darauf laufen soll ein neues System namens homeOS. Also nicht einfach iOS im Kleinformat, sondern eine eigene Oberfläche mit Apps wie Safari, Musik, Kalender, Notizen, Fotos und Erinnerungen.

Der Preis wird bei rund 350 Dollar erwartet. Ein deutscher Preis steht noch nicht fest, dürfte erfahrungsgemäß aber etwas höher liegen.

Der Haken an dem Display: Apple hat es schon einmal verschoben. Grund war die Siri-Umstellung, denn ohne die neue, kontextbewusste Siri ergibt so ein Gerät wenig Sinn. Jetzt peilt Apple den Zeitraum Oktober 2026 bis Anfang 2027 an.

Parallel dazu kommt ein neuer Apple TV. Der soll Apple Intelligence unterstützen und möglicherweise eine überarbeitete Siri Remote für die Steuerung im Wohnzimmer mitbringen.

Auch der HomePod mini bekommt eine Auffrischung, vor allem mit der neuen Siri. Große Hardware-Sprünge werden dort eher nicht erwartet.

Und dann gibt es noch die längerfristigen Projekte. Im Gespräch sind ein HomePod Touch, eine smarte Sicherheitskamera und eine Video-Türklingel mit Face-ID-artiger Erkennung.

Für uns bedeutet das vor allem eins. Apple nimmt das Wohnzimmer nach Jahren des Stillstands endlich wieder ernst und will die Geräte enger mit Siri und Apple Intelligence verzahnen.

Ob das reicht, um gegen Amazon und Google aufzuholen, hängt komplett an der neuen Siri. Und die hat Apple schon mehr als einmal verschoben.

Würdet ihr euch so ein Wanddisplay ins Wohnzimmer hängen, oder reicht euch das iPhone als Steuerzentrale?

Noch mehr Apple gibt's in unserem YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/@apfelot

9to5mac.com
u/MelonDusk123456789 — 3 days ago

In der iOS 27 Beta 5 steckt versehentlich Apples komplette iPhone-18-Reihe: sechs unangekündigte Modelle tauchen im Code auf, dazu neue App-Icons und mehr Siri-Stimmen

Manchmal verrät Apple mehr über sich selbst, als dem Konzern lieb sein dürfte. In der fünften Beta von iOS 27 haben Entwickler Hinweise auf gleich sechs noch nicht angekündigte iPhones gefunden.

Konkret geht es um die komplette iPhone-18-Familie, dazu ein iPhone 18e, ein iPhone Air 2 und ein iPhone Ultra. Also praktisch der ganze Fahrplan für die kommende Generation, sauber im Code hinterlegt.

Fast niemand rechnet damit, dass Apple so viel auf einmal preisgibt. Aber genau deshalb sind Beta-Versionen für Leaker eine Goldgrube.

Beim iPhone 18 Pro und Pro Max deuten die Gerüchte auf eine kleinere Dynamic Island hin, neue Farben, bessere Kameras und einen schnelleren Chip.

Neben dem Leak bringt Beta 5 aber auch handfeste Änderungen, die ihr direkt seht. Mehrere App-Icons wurden im Liquid-Glass-Stil überarbeitet, darunter Safari, Siri, Einstellungen, Remote, App Store und Vorschau.

Manche Icons sind komplett neu gezeichnet, andere haben einfach mehr Details bekommen.

Auch bei Siri hat sich was getan. Die Stimmen lassen sich jetzt feiner einstellen, mit Reglern für Tempo und Ausdruck. Das gilt für alle sieben amerikanischen und die vier britischen Stimmen.

Dazu kommen eine verbesserte Suche und kleinere Feinschliffe an der Liquid-Glass-Oberfläche.

Der Zeitplan ist inzwischen ziemlich klar. Die fertige Version von iOS 27 wird für Mitte September erwartet, zusammen mit dem Start der iPhone-18-Pro-Reihe.

Wer also auf ein neues iPhone im Herbst schielt, bekommt hier schon einen ganz guten Vorgeschmack darauf, was kommt.

Nutzt ihr die Betas selbst, oder wartet ihr lieber auf die stabile Version im September?

Mehr Apple-Nachrichten gibt es jeden Samstag im Sir-Apfelot-Newsletter. Garantiert spam- und werbefrei: https://www.sir-apfelot.de/newsletter/

macrumors.com
u/MelonDusk123456789 — 3 days ago