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Sie verdiente weniger als ihre männlichen Kollegen auf gleicher Ebene und klagte. Die Frage vor Gericht war dann: mit wem genau darf sie sich eigentlich vergleichen?
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Sie verdiente weniger als ihre männlichen Kollegen auf gleicher Ebene und klagte. Die Frage vor Gericht war dann: mit wem genau darf sie sich eigentlich vergleichen?

Wenn eine Frau weniger verdient als ein männlicher Kollege in derselben Position, kann sie die Differenz einklagen. So weit ist die Rechtslage inzwischen klar.

Nur mit wessen Gehalt genau vergleicht man sie?

Die Klägerin arbeitet bei Daimler Truck und war vor über 15 Jahren zur Abteilungsleiterin befördert worden. Nach der Elternzeit kam sie in Teilzeit zurück.

Ab da verdiente sie deutlich weniger als männliche Kollegen auf derselben Hierarchieebene. Für ihre Klage suchte sie sich den bestverdienenden männlichen Abteilungsleiter aus und wollte genau dessen Gehalt.

Das Bundesarbeitsgericht hatte zuvor klargestellt, dass schon ein einzelner besserverdienender Kollege als Vergleich taugen kann. Danach landete der Fall wieder beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.

Und dort wurde es für die Klägerin dann doch komplizierter.

Am 18. August 2026 sprach ihr das Gericht rund 210.000 Euro Nachzahlung zu. Aber eben nicht das Gehalt des Spitzenverdieners.

Verglichen wurde sie stattdessen mit dem Median der männlichen Vergleichsgruppe auf ihrer Ebene.

Der Median ist der Wert genau in der Mitte. Man sortiert alle Gehälter der Gruppe der Größe nach und nimmt den mittleren, wodurch Ausreißer nach oben herausfallen.

Für die Klägerin bleibt es damit ein sechsstelliger Betrag. Für den Arbeitgeber bedeutet es, dass eine ungleich bezahlte Frau nicht automatisch das Spitzengehalt ihrer Ebene verlangen kann.

Die Entscheidung zeigt vor allem eines. Der Vergleichsmaßstab ist mindestens genauso wichtig wie die Frage, ob überhaupt ungleich bezahlt wurde.

Es ging dabei um die Jahre 2018 bis 2022. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht hat das Landesarbeitsgericht erneut nicht zugelassen.

Das ganze Urteil gibt es beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg unter Az. 2 Sa 14/24 zum Nachlesen.

Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lag-stuttgart-2sa1424-daimler-equal-pay-median-paarvergleich?r=rss

Übrigens zum Vorschaubild: Das wird automatisch aus dem verlinkten Artikel gezogen. Und da viele Seiten mittlerweile mit KI-Bildern arbeiten, habt ihr meistens eine hübsche Illustration ohne echten Bezug zum Fall vor euch.

In eigener Sache: Dieser Beitrag stammt von der Rechtsanwaltskanzlei Kotz. Habt ihr einen ähnlichen oder vielleicht auch einen ganz anderen Fall? Meldet euch gerne über unsere Webseite www.ra-kotz.de. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Und erwähnt gerne, dass ihr von Reddit kommt, dann können wir eure Anfrage besser zuordnen.

lto.de
u/MelonDusk123456789 — 7 hours ago
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16 Oberlandesgerichte sagen so, eins sagt so. Beim Streit um Blitzer-Rohmessdaten musste jetzt der Bundesgerichtshof ran

Wer geblitzt wird und Einspruch einlegen will, hört von seinem Anwalt oft denselben Vorschlag. Man solle die Rohmessdaten der Messung anfordern.

Die Idee dahinter klingt einleuchtend. Wenn das Gerät nicht abspeichert, wie es auf die gemessene Geschwindigkeit gekommen ist, kann man das Ergebnis auch nicht mehr nachprüfen.

Und was sich nicht überprüfen lässt, darf vor Gericht auch nicht gegen einen verwendet werden. So jedenfalls die Theorie.

Nur war genau das jahrelang umstritten.

16 Oberlandesgerichte in Deutschland halten fehlende Rohmessdaten für unproblematisch. Ein Senat des Saarländischen Oberlandesgerichts sah das anders und legte die Frage dem Bundesgerichtshof vor.

Ausgangspunkt war ein ziemlich alltäglicher Fall. Ein Autofahrer war im Januar 2023 außerorts 35 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs.

Das Amtsgericht St. Ingbert setzte dafür 250 Euro Geldbuße fest. Gemessen hatte ein Poliscan FM1, ein in Deutschland zugelassenes Gerät, das nach einem standardisierten Messverfahren arbeitet.

Rohmessdaten speichert dieses Gerät nicht.

Der Bundesgerichtshof hat am 2. Juli 2026 entschieden, dass darin kein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren liegt.

Wenn ein standardisiertes Messverfahren auch ohne gespeicherte Rohdaten eine hohe Gewähr für die Richtigkeit der Messung bietet, rechtfertigt es kein Beweisverwertungsverbot, dass theoretisch mögliche Fehler nicht mehr aufgeklärt werden können. Dazu kommt der Toleranzabzug, den Betroffene ohnehin bekommen.

Für Autofahrer heißt das, dass der Hinweis auf fehlende Rohmessdaten allein nicht mehr weiterhilft. Wer eine Messung angreifen will, braucht konkrete Anhaltspunkte dafür, dass etwas schiefgelaufen ist.

Ein bisschen kurios bleibt die Konstellation trotzdem. Ein Messgerät muss also nicht dokumentieren, wie es zu seinem Ergebnis gekommen ist, damit dieses Ergebnis vor Gericht Bestand hat.

Wer es schwarz auf weiß nachlesen will: Bundesgerichtshof, Az. 4 StR 235/25, Beschluss vom 2. Juli 2026.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/4str23525-bgh-blitzer-keine-rohmessdaten-bussgeld-verwertbarkeit?r=rss

Falls ihr euch über das Vorschaubild wundert: Das ist nicht von mir, sondern automatisch von Reddit aus dem Quellartikel gezogen. Und heutzutage sind die Bilder auf Portalen meistens KI-generiert (und auch gekennzeichnet), also nicht denken, dass ihr hier ein echtes Foto von dem Fall seht.

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u/MelonDusk123456789 — 8 hours ago
▲ 13 r/RA_Kotz

Wenn im Unternehmen intern gegen euch ermittelt wird, dürft ihr den Abschlussbericht dann eigentlich lesen? Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage jetzt geklärt

Anfang April 2023 gehen bei der Ombudsperson eines Unternehmens Beschwerden ein. Es geht um eine Frau in Führungsposition.

Drei Hinweisgeber beschreiben ihren Führungsstil als einschüchternd, herabwürdigend, respektlos und unehrlich. Beschäftigte seien verunsichert und demotiviert, mindestens zwei hätten deswegen bereits gekündigt.

Das Unternehmen ermittelt intern. Am Ende steht ein Abschlussbericht.

Die Führungskraft wollte diesen Bericht sehen. Vollständig, als Kopie.

Ihr Argument stützte sich auf das Auskunftsrecht der Datenschutzgrundverordnung. Wer personenbezogene Daten über sich gespeichert hat, darf davon eine Kopie verlangen.

Nur bezieht sich dieses Recht auf die Daten. Nicht auf das Dokument, in dem sie stehen.

Genau daran scheiterte die Klage. Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision der Führungskraft am 16. April 2026 ab.

Eine Kopie im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist eine originalgetreue und verständliche Wiedergabe der personenbezogenen Daten. Das gesamte Schriftstück mit allen rechtlichen Bewertungen und Vermerken an den Auftraggeber gehört nicht dazu.

Ein komplettes Dokument gibt es nur ausnahmsweise. Nämlich dann, wenn die Kopie wirklich erforderlich ist, um datenschutzrechtliche Rechte durchzusetzen.

Und diese Erforderlichkeit muss die betroffene Person selbst begründen. Auch das Recht auf Einsicht in die Personalakte half der Klägerin nicht weiter.

Für Beschäftigte, gegen die intern ermittelt wird, bleibt damit ein deutliches Informationsgefälle. Sie erfahren, welche Daten über sie verarbeitet werden.

Den Bericht selbst, mit Einschätzungen und juristischen Wertungen, bekommen sie in aller Regel nicht.

Wer also wissen will, was in einem Compliance-Bericht über einen selbst steht, hat nach wie vor schlechte Karten. Jedenfalls über den Weg des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs.

Vorinstanz war das Landesarbeitsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025. Für die Juristenfans unter euch: Das Urteil läuft beim Bundesarbeitsgericht unter Az. 8 AZR 169/25.

Quelle: https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/der-compliance-bericht-und-die-herausgabe-einer-kopie-3356156?pk_campaign=rss&pk_source=rss

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

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u/MelonDusk123456789 — 7 hours ago
▲ 91 r/RA_Kotz

Ihr Mann hat jeden Morgen am Dachzelt gerüttelt. Auf der Autobahn flog es trotzdem vom Auto

Eine Frau aus dem Landkreis München mietet sich für drei Wochen ein Autodachzelt. 449 Euro Miete, 350 Euro Kaution.

Der Vermieter montiert es am Tag der Anmietung auf zwei Dachträger, die schon auf ihrem VW-Bus sitzen. Dann geht es los Richtung Süden.

Zehn Tage später löst sich das Zelt auf einer Autobahn in Frankreich. Mitsamt beiden Dachträgern.

Der Vermieter wollte danach 3.976 Euro Reparaturkosten sehen. Dazu 979 Euro entgangenen Gewinn, weil er wegen des Schadens andere Vermietungen absagen musste.

Die Mieterin hielt dagegen. Schneller als 120 Kilometer pro Stunde sei nie gefahren worden, und den festen Sitz der Träger habe man kontrolliert.

Sie selbst habe die Dachträger öfter überprüft und daran gerüttelt, da habe sich nichts bewegt. Ihr Mann sagte als Zeuge aus, er habe jeden Morgen am Dachzelt gerüttelt, es sei alles fest gewesen.

Genau daran scheiterte die Verteidigung.

In den Vermieter-AGB stand nämlich, dass Schrauben und Verbindungen spätestens nach 100 Kilometern und danach regelmäßig alle 500 Kilometer auf festen Sitz zu prüfen und nötigenfalls nachzuziehen sind. Die AGB waren unstreitig Vertragsbestandteil geworden.

Weder die Mieterin noch ihr Mann konnten sagen, dass sie das je gemacht hatten. Rütteln ist eben keine Schraubenkontrolle.

Das Amtsgericht München wies außerdem darauf hin, dass am Unfalltag schon länger stürmisches Wetter herrschte. Gerade dann wäre eine sorgfältige Prüfung angebracht gewesen.

Beim Geld wurde es dann aber deutlich freundlicher für die Mieterin. Die geforderten 3.976 Euro Reparaturkosten lagen über dem, was die Wiederbeschaffung gekostet hätte.

Das Gericht schätzte diesen Wert wegen Alter und gewerblicher Nutzung auf zwei Drittel des Anschaffungspreises, also 2.395 Euro. Davon gingen die Kaution von 350 Euro ab und 235,19 Euro zu viel gezahlte Miete, weil das Zelt ja nach zehn statt nach 21 Tagen zurückkam.

Übrig blieben 1.809,81 Euro. Den entgangenen Gewinn strich das Gericht komplett, unter anderem weil die angeblich stornierten Zelte andere Maße hatten als das beschädigte.

Wer also demnächst ein Dachzelt, einen Fahrradträger oder eine Dachbox mietet, sollte vielleicht einmal in die AGB schauen, bevor er losfährt. Da steht öfter etwas über Prüfintervalle, als man denkt.

Das ganze Urteil gibt es beim Amtsgericht München unter Az. 223 C 16031/24 vom 27. Februar 2025 zum Nachlesen. Es ist rechtskräftig.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/223c1603124-ag-muenchen-dachzelt-abgerissen-schadensersatz?r=rss

Falls ihr euch über das Vorschaubild wundert: Das ist nicht von mir, sondern automatisch von Reddit aus dem Quellartikel gezogen. Und heutzutage sind die Bilder auf Portalen meistens KI-generiert (und auch gekennzeichnet), also nicht denken, dass ihr hier ein echtes Foto von dem Fall seht.

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u/MelonDusk123456789 — 2 days ago
▲ 44 r/RA_Kotz

Vier Jahre Zeit zum Bauen, kein Bauantrag gestellt. Und dann wollte die Gemeinde das Grundstück zurück

Für den Käufer war die Sache eigentlich geregelt. Er hatte 2019 von einer Gemeinde bei München ein Baugrundstück für 140.000 Euro bekommen, verbilligt über ein Einheimischenmodell.

Im Vertrag stand die Gegenleistung: binnen vier Jahren ein Einfamilienhaus errichten.

Für die Gemeinde war die Sache nach vier Jahren ebenfalls klar. Es gab kein Haus, und es gab nicht einmal einen Bauantrag.

Solche Verträge sichern die Gemeinden mit einem Wiederkaufsrecht ab. Wird nicht rechtzeitig gebaut, kann die Gemeinde das Grundstück zurückkaufen.

Der Käufer beantragte deshalb eine Verlängerung der Baufrist um fünf Jahre. Die Gemeinde lehnte ab und übte ihr Wiederkaufsrecht aus.

Und damit war man beim eigentlichen Streitpunkt, der auf den ersten Blick sehr technisch klingt und für Betroffene trotzdem alles entscheidet.

Für die Ausübung des Wiederkaufsrechts gilt eine Frist von sechs Monaten. Die Frage war, wann diese Frist zu laufen beginnt.

Der Käufer meinte, das sei der Zeitpunkt gewesen, zu dem er die Verlängerung beantragt hatte. Dann wäre die Gemeinde zu spät gewesen.

Der Bundesgerichtshof sah es anders. Die Sechsmonatsfrist beginnt erst mit der Ablehnung des Antrags durch die Gemeinde.

Außerdem muss eine Gemeinde einer Verlängerung nicht zustimmen. Sie kann stattdessen zurückkaufen.

Für alle, die über ein Einheimischenmodell an ein günstiges Grundstück gekommen sind, ist das eine unangenehm klare Ansage. Ein gestellter Verlängerungsantrag bremst die Uhr der Gemeinde nicht aus, er setzt sie erst richtig in Gang.

Wer das Urteil selbst nachlesen möchte, hier ist das Aktenzeichen: Bundesgerichtshof, Az. V ZR 153/25, entschieden am 17. Juli 2026.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/wiederkaufsrecht-bauverpflichtung-einheimischenmodell.htm

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

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u/MelonDusk123456789 — 2 days ago
▲ 59 r/RA_Kotz

Sie buchten eine Weltreise für 68.600 Euro und wollten 15.000 zurück, weil der FKK-Bereich schrumpfte

68.600 Euro für zwei Personen. So viel hat ein Ehepaar für eine mehrmonatige Weltreise auf der Aida Diva bezahlt.

Und dann war der FKK-Bereich nicht mehr da, wo er sein sollte. Jedenfalls nicht so, wie er bei der Buchung aussah.

Gebucht hatten die beiden im Februar 2024. Losgehen sollte die Reise im November 2025 und enden im März 2026.

Bei der Buchung schauten sie sich die Deckpläne an, die der Veranstalter damals im Internet veröffentlicht hatte. Daraus ergaben sich Lage und Größe des FKK-Bereichs, samt Whirlpool, Dusche und Sonnendach.

Zwischen Buchung und Abfahrt wurde das Schiff umgebaut. Der bisher allgemein zugängliche FKK-Bereich wurde zu einem Skydeck, das nur noch Gästen von Suiten offensteht.

Das Ehepaar hatte keine Suite gebucht.

Für alle anderen Passagiere kam ein neuer FKK-Bereich an anderer Stelle. Deutlich kleiner, ohne Whirlpool, ohne Dusche, ohne Sonnendach.

Die beiden verlangten 15.000 Euro Minderung. Sie störten sich außerdem daran, dass ein Buffetrestaurant weggefallen war und die Sauna inzwischen Geld kostete.

Das Landgericht Rostock sah in der Verkleinerung des FKK-Bereichs tatsächlich einen Reisemangel. Und zwar mit einer Begründung, die weit über Kreuzfahrten hinaus interessant ist.

Lage, Größe und Ausstattung des FKK-Bereichs standen weder in den Buchungsunterlagen noch im Reiseprospekt für die Saison. Trotzdem, so das Gericht, können frei zugängliche Informationen auf der Website eines Anbieters eine berechtigte Erwartung wecken und damit den Inhalt des Reisevertrags mitprägen.

Vor allem dann, wenn Kunden ihre Buchungsentscheidung genau daran ausrichten. Ändert sich danach etwas Erhebliches, muss der Veranstalter vor Reiseantritt informieren.

Bei der Höhe blieb das Gericht allerdings deutlich unter der Forderung. Fünf Prozent des Reisepreises, also 3.430 Euro.

Der FKK-Bereich sei für interessierte Reisende keine völlig unerhebliche Einschränkung. Er mache aber eben nur einen Teil des gesamten Freizeitangebots an Bord aus.

Mit dem weggefallenen Buffetrestaurant und der kostenpflichtigen Sauna kamen die Kläger nicht durch. Dass es das auf früheren Reisen mit demselben Schiff gegeben hatte, macht es nach Auffassung des Gerichts nicht automatisch zum Inhalt eines späteren Vertrags.

Für alle, die online buchen, ist der spannende Teil also nicht das FKK-Deck. Sondern der Satz, dass ein Screenshot vom Deckplan offenbar mehr wert sein kann als gedacht.

Rechtskräftig ist das Ganze noch nicht. Aida hat angekündigt, weitere rechtliche Schritte zu prüfen.

Wer es schwarz auf weiß nachlesen will: Das Urteil läuft beim Landgericht Rostock unter Az. 1 O 169/26 vom 14. August 2026.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1o16926-lg-rostock-aida-weltreise-reisepreisminderung-fkk-bereich-zu-klein?r=rss

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

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u/MelonDusk123456789 — 2 days ago
▲ 12 r/RA_Kotz

Zettel und Stift sollen beim Erfassen der Arbeitszeit bald nicht mehr reichen. Was der Gesetzentwurf sonst noch vorhat

Seit vier Jahren ist eigentlich klar, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Leute erfassen müssen. Das Bundesarbeitsgericht hat das aus dem Arbeitsschutzrecht abgeleitet, im Anschluss an eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Nur stand das bis heute nicht im Arbeitszeitgesetz. Und damit war offen, wie das Ganze praktisch aussehen soll.

Ein Referentenentwurf will genau diese Lücke schließen. Er erfindet die Pflicht nicht neu, sondern schreibt die bestehende Rechtsprechung ins Gesetz und ergänzt sie um konkrete Anforderungen.

Die auffälligste Neuerung betrifft die Form. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sollen künftig grundsätzlich elektronisch erfasst werden, und zwar am Tag der Arbeitsleistung.

Eine bestimmte Technik schreibt der Entwurf nicht vor. Die Erfassung darf weiterhin an Beschäftigte oder Vorgesetzte delegiert werden.

An der Verantwortung des Arbeitgebers ändert das aber nichts. Er muss die Erfassenden einweisen und die Aufzeichnungen regelmäßig kontrollieren.

Vertrauensarbeitszeit bleibt als Modell erlaubt. Nur eben nicht mehr ohne Dokumentation, und Verstöße gegen Arbeits- und Ruhezeiten müssen auch dort erkennbar werden.

Der zweite große Punkt geht in die andere Richtung. Statt einer täglichen Höchstarbeitszeit soll eine wöchentliche Betrachtung möglich sein, allerdings nur in Betrieben mit Tarifbindung.

Für die Umsetzung sind gestaffelte Übergangsfristen vorgesehen. Große Unternehmen sollen nach spätestens einem Jahr so weit sein, Betriebe bis 250 Beschäftigte nach zwei Jahren, kleine Betriebe bis 50 Beschäftigte bekommen bis zu fünf Jahre.

Für Beschäftigte heißt das vor allem eines. Überstunden lassen sich schwerer bestreiten, wenn sie ohnehin täglich elektronisch im System stehen.

Ein Referentenentwurf ist allerdings noch kein Gesetz. Bis zur Verkündung kann sich an den Details noch einiges ändern.

Wer die Grundlagen dahinter nachlesen will: Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts läuft unter Az. 1 ABR 22/21 vom 13. September 2022, die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter Az. C-55/18 vom 14. Mai 2019.

Quelle: https://efarbeitsrecht.net/arbeitszeitgesetz-2026-mehr-flexibilitaet-oder-mehr-buerokratie-was-arbeitgeber-jetzt-wissen-muessen/

Falls ihr euch über das Vorschaubild wundert: Das ist nicht von mir, sondern automatisch von Reddit aus dem Quellartikel gezogen. Und heutzutage sind die Bilder auf Portalen meistens KI-generiert (und auch gekennzeichnet), also nicht denken, dass ihr hier ein echtes Foto von dem Fall seht.

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u/MelonDusk123456789 — 2 days ago
▲ 27 r/RA_Kotz

Fünf Jahre lang zu wenig Gehalt vom Land, und dann sollten die Zinsen dafür auch noch entfallen

Es gibt 6.199,09 Euro. Nicht als Gehalt, sondern nur als Zinsen dafür, dass das Gehalt jahrelang zu niedrig war.

Aber der Reihe nach.

Eine Justizbeschäftigte war von Februar 2018 bis Oktober 2023 in einer zu niedrigen Entgeltgruppe eingruppiert. Zu niedrig heißt: Sie hätte die ganze Zeit über mehr bekommen müssen.

Die aufgelaufene Differenz zahlte das Land Nordrhein-Westfalen erst am 30. November 2023 nach.

Damit war der eigentliche Streit erledigt. Offen blieb die Frage, was mit der verlorenen Zeit ist.

Denn Geld, das man Jahre zu spät bekommt, ist weniger wert als Geld, das pünktlich kommt. Genau dafür gibt es Verzugszinsen.

Das Land wollte die nicht zahlen und berief sich auf einen entschuldbaren Rechtsirrtum. Die Rechtslage sei unklar gewesen, außerdem gehe es um eine große Zahl gleichgelagerter Fälle.

Das Bundesarbeitsgericht ließ das nicht gelten.

Der bloße Hinweis auf eine unsichere Rechtslage oder auf die Masse der Fälle entschuldigt den Verzug nicht. Das Risiko, sich über die richtige Eingruppierung zu irren, trägt der Arbeitgeber und nicht die Beschäftigten.

Auch mit der Verjährung kam das Land nicht durch. Die Ansprüche waren rechtzeitig geltend gemacht worden, und das Land hatte zwischenzeitlich selbst auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist das aus einem sehr praktischen Grund interessant. Wer eine Höhergruppierung durchsetzt, kann nicht nur die Differenz für die Vergangenheit verlangen, sondern eben auch die Zinsen darauf.

Und je länger sich der Streit hinzieht, desto größer wird dieser zweite Posten. In diesem Fall summierte er sich auf einen mittleren vierstelligen Betrag.

Den ganzen Fall gibt es beim Bundesarbeitsgericht unter Az. 8 AZR 76/25 vom 19. Februar 2026 zum Nachlesen.

Quelle: https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/verzugszinsen-hoehergruppierung-6199-euro/

Noch ein kurzer Hinweis zum Bild: Reddit holt das aus der Quellseite das sind oft ki-generierte Bilder, die die Portale "Symbolbild" nennen. Es sind keine echten Fotos.

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u/MelonDusk123456789 — 2 days ago
▲ 11 r/RA_Kotz

Eine offene Stromrechnung über 529 Euro landete bei der Schufa. Und dann wurde die Rechnung selbst zum Problem

Wer seine Rechnung nicht zahlt, landet bei der Schufa. Klingt nach einer Regel, die man nicht groß hinterfragen muss.

Nur kommt es sehr darauf an, was da eigentlich gemeldet wird.

Ein Stromkunde geriet 2014 mit seinen Abschlagszahlungen in Rückstand. Der Versorger kündigte fristlos und stellte eine Schlussrechnung über 529,16 Euro.

In dieser Summe steckte nicht nur Strom. Drin waren auch anteiliger Paketverbrauch, eine Mahngebühr, Nichterfüllungsschaden, ein Überweisungsentgelt und ein Posten namens Kontosaldo.

Der Kunde reagierte nicht. Ein Inkassounternehmen ließ die gesamte Forderung im März 2021 als Negativeintrag an die Schufa melden.

Vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht wurde daraus ein Datenschutzfall.

Das Gericht entschied, dass eine solche Meldung gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, wenn zwischen Hauptforderung und Nebenforderungen nicht sauber getrennt wird. Die einzelnen Rechnungspositionen waren hier nur ungenau zu einer Gesamtsumme zusammengeschoben worden.

Und aus der Nichtzahlung einer so zusammengesetzten Forderung lässt sich eben nicht sicher schließen, dass jemand nicht zahlen kann oder nicht zahlen will. Genau das soll ein Schufa-Eintrag aber signalisieren.

Der Betroffene kann deshalb verlangen, dass die Meldung an die Auskunftei widerrufen wird.

Beim Schadensersatz blieb es dagegen bei einer Absage. Der Widerruf ja, Geld nein.

Für Verbraucher ist der praktische Punkt weniger der Ausgang als die Prüfrichtung. Es lohnt sich offenbar, bei einem Negativeintrag nicht nur zu fragen, ob die Forderung stimmt, sondern auch, woraus sie sich überhaupt zusammensetzt.

Abgeschlossen ist die Sache allerdings nicht. Gegen die Entscheidung läuft eine Revision beim Bundesgerichtshof.

Für alle, die es ganz genau wissen wollen: Az. 17 U 2/24, Urteil vom 22. November 2024.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/schufa-negativeintrag-unklare-stromforderung-widerruf.htm

Kurz zum Bild: Reddit blendet automatisch ein Vorschaubild aus der Quellseite ein. Die sind heute meistens aus dem KI-Bildgenerator und dienen nur als Deko zum Artikel. Keine echten Personen, keine echten Gerichtssäle oder echte Fotos…

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ra-kotz.de
u/MelonDusk123456789 — 2 days ago
▲ 228 r/RA_Kotz+1 crossposts

Ein Einjähriges läuft in der Fußgängerzone vor einen Transporter. Und plötzlich geht es vor Gericht darum, wie nah der Opa hätte sitzen müssen

Ein Großvater sitzt mit zwei Enkeln vor einer Eisdiele in Elmshorn. Fußgängerzone, ein paar Meter weiter ein Spielplatz.

Der ältere Enkel spielt dort drüben. Der jüngere ist ein Jahr und drei Monate alt und sitzt mit am Tisch.

Bis er eben nicht mehr am Tisch sitzt.

Das Kleinkind läuft los, quer über den Gehweg, direkt vor einen Kleintransporter. Der Fahrer war im Schritttempo unterwegs, so wie es in einer Fußgängerzone mit erlaubtem Lieferverkehr sein muss.

Trotzdem wurde das Kind überrollt und schwer verletzt.

Vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ging es dann um eine Frage, die sich Eltern und Großeltern selten stellen. Was passiert eigentlich, wenn beide Seiten etwas falsch gemacht haben?

Die Antwort fiel geteilt aus. Die Versicherung des Transporterfahrers trägt 55 Prozent, der aufsichtspflichtige Großvater 45 Prozent.

Entscheidend war für das Gericht das Alter des Kindes. Bei einem Kind von einem Jahr und drei Monaten reicht es nicht, es im Blick zu haben.

Man muss jederzeit körperlich eingreifen können. Also nah genug sein, um wirklich zuzugreifen.

Der Großvater saß am Tisch, und das Kind konnte sich unbemerkt davonmachen. Genau darin sah das Gericht die Verletzung der Aufsichtspflicht.

Und die Fußgängerzone? Die schützt weniger zuverlässig, als viele annehmen. Lieferverkehr ist dort oft erlaubt, und ein Transporter im Schritttempo bleibt ein Transporter.

Für den Fahrer bedeutet das umgekehrt keinen Freibrief. In Fußgängerzonen gilt für Fahrzeugführer eine gesteigerte Sorgfaltspflicht, gerade gegenüber Kindern und anderen schutzbedürftigen Personen.

Beide Seiten hatten also ihren Anteil. Nur eben nicht denselben.

Wer es schwarz auf weiß nachlesen will: Das Verfahren läuft beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht unter Az. 7 U 91/25.

Quelle: https://www.mdr.de/ratgeber/recht/aufsichtspflicht-kleinkinder-fussgaengerzone-verbeamtung-muslimbruderschaft,udw-146.html

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mdr.de
u/MelonDusk123456789 — 4 days ago
▲ 30 r/RA_Kotz

Jemand bastelt ein Fahndungsplakat mit Polizeiwappen und verbreitet es. Klar strafbar, aber das Gericht fand gleich zwei Delikte darin

Ein Fahndungsplakat sieht immer gleich aus. Wappen oben, Foto in der Mitte, darunter der Hinweis, dass nach dieser Person gesucht wird.

Genau so eins hat jemand selbst gebastelt und in Umlauf gebracht. Nur dass die Polizei damit nie etwas zu tun hatte.

Dass man sich damit wegen falscher Verdächtigung strafbar macht, liegt auf der Hand. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat nun bestätigt, dass zusätzlich eine Urkundenfälschung vorliegt.

Und das ist der eigentlich spannende Teil, denn viele denken bei Urkunden an Zeugnisse, Verträge oder Ausweise. Ein selbstgemachtes Plakat gehört da gefühlt nicht dazu.

Juristisch schon. Eine Urkunde ist jedes Schriftstück, das einen Gedanken dauerhaft festhält, aus dem erkennbar ist, wer dahintersteht, und das im Rechtsverkehr als Beweis dienen soll.

Alle drei Punkte sah das Gericht erfüllt. Das Wappen lässt erkennen, wer das Plakat angeblich herausgegeben hat.

Der Text erklärt, dass wegen des Verdachts einer Straftat nach der abgebildeten Person gefahndet wird. Und im Rechtsverkehr kann so ein Plakat als Beleg dafür durchgehen, dass die zuständige Behörde tatsächlich einen Haftbefehl erlassen und eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet hat.

Damit ist das Plakat eine Urkunde. Eine unechte, weil der scheinbare Aussteller nie einer war.

Die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen blieb ohne Erfolg. Das Urteil ist rechtskräftig.

Für alle, die gerne mit Bildbearbeitung experimentieren, ist das eine ziemlich klare Ansage. Ein Wappen ist eben mehr als Dekoration.

Für die Juristenfans unter euch: Der Beschluss läuft beim Bayerischen Obersten Landesgericht unter Az. 206 StRR 195/26 vom 11. August 2026.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayoblg-206strr19526-urkundenfaelschung-fahndungsplakat-falschbeschuldigung?r=rss

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u/MelonDusk123456789 — 5 days ago
▲ 123 r/RA_Kotz

Wer im Schichtdienst arbeitet, sollte mal nachrechnen, wie der Arbeitgeber den Urlaub abzieht. Das Bundesarbeitsgericht hat da gerade ordentlich aufgeräumt

Ihr arbeitet in Schichten, nehmt eine Woche Urlaub und stellt fest: Vom Urlaubskonto sind sieben Tage weg. Auch der Feiertag mittendrin, an dem ihr laut Dienstplan gar nicht eingeteilt wart.

Klingt nach Kleinigkeit. Ist aber über ein Arbeitsleben gerechnet ziemlich viel Urlaub.

Und laut Bundesarbeitsgericht funktioniert das so nicht.

Geklagt hatte ein Notfallsanitäter, der seit 1996 in Vollzeit bei einem Rettungsdienst arbeitet. Der Betrieb läuft rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche, gearbeitet wird überwiegend in Zwölf- und 24-Stunden-Diensten nach rollierendem Dienstplan.

Der Tarifvertrag sieht bei einer Fünftagewoche 30 Urlaubstage vor. Der Arbeitgeber rechnete das aber auf eine Siebentagewoche um und kam so auf 42 Kalendertage Jahresurlaub.

Nahm der Mann eine Woche frei, wurden ihm dementsprechend sieben Tage abgezogen. Feiertage und der 24. sowie 31. Dezember inklusive, selbst wenn er an diesen Tagen ohnehin frei gehabt hätte.

Neun so abgezogene Tage wollte er zurück.

Das Bundesarbeitsgericht hat dazu zwei Dinge klargestellt. Urlaub kann nur an Tagen erfüllt werden, an denen tatsächlich eine Arbeitspflicht bestanden hätte.

Wer an einem Tag sowieso nicht arbeiten müsste, verbraucht an diesem Tag auch keinen Urlaub. Das gilt für Feiertage genauso wie für dienstplanfreie Tage.

Und der Urlaubsanspruch bemisst sich nach Arbeitstagen, nicht nach Kalendertagen. Eine Berechnung auf Basis einer dauerhaften Siebentagewoche unterstellt eine Arbeitszeitverteilung, die arbeitszeitrechtlich gar nicht zulässig wäre.

Im Rettungsdienst gibt es allerdings eine Besonderheit. Dort ist Feiertagsarbeit erlaubt, und wer nach Dienstplan an einem Feiertag eingeteilt ist, kann für diesen Tag auch Urlaub bekommen.

Es kommt also wirklich auf den Dienstplan an. Nicht auf den Kalender.

Betroffen ist damit weit mehr als der Rettungsdienst. Überall, wo mit rollierenden Dienstplänen, Schichtmodellen oder ungleich verteilten Arbeitszeiten gearbeitet wird, dürfte die Urlaubsberechnung jetzt auf den Prüfstand gehören.

Interessant ist übrigens auch, wer hier verloren hat. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte dem Sanitäter zwar recht gegeben, dabei aber ebenfalls in Kalendertagen gerechnet, weshalb das Urteil aufgehoben und zurückverwiesen wurde.

Den ganzen Fall gibt es beim Bundesarbeitsgericht unter Az. 9 AZR 216/24, Urteil vom 19. August 2025.

Quelle: https://efarbeitsrecht.net/bag-zur-berechnung-des-urlaubsanspruchs-im-schicht-und-rettungsdienst-arbeitstag-ist-nicht-gleich-kalendertag/

Kleine Hinweis zum Vorschaubild: Das kommt automatisch aus dem Quellartikel und wurde dort mit hoher Wahrscheinlichkeit per KI (und auch dort so gekennzeichnet). Es ist KEIN Foto von dem echten Fall.

In eigener Sache: Dieser Beitrag stammt von der Rechtsanwaltskanzlei Kotz. Habt ihr einen ähnlichen oder vielleicht auch einen ganz anderen Fall? Meldet euch gerne über unsere Webseite www.ra-kotz.de. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Und erwähnt gerne, dass ihr von Reddit kommt, dann können wir eure Anfrage besser zuordnen.

efarbeitsrecht.net
u/MelonDusk123456789 — 6 days ago
▲ 129 r/RA_Kotz

Sie arbeitete jahrelang in einer ganz anderen Abteilung. Gekündigt wurde ihr trotzdem wegen einer Stelle, auf der sie längst nicht mehr saß

Eine Mitarbeiterin mit Schwerbehinderung arbeitet über Jahre hinweg im Bereich Medical Affairs eines Unternehmens. Auf dem Papier hängt sie allerdings noch an ihrer alten Position aus dem Bereich Business Development und Lizenzen.

Irgendwann fällt diese alte Position weg. Und das Unternehmen kündigt betriebsbedingt.

Nur saß die Frau da schon lange nicht mehr.

Vor dem Arbeitsgericht Wuppertal kippte die Kündigung genau daran. Das Unternehmen hatte den Wegfall des Arbeitsplatzes anhand einer Stelle begründet, die die Mitarbeiterin seit Jahren nicht mehr ausfüllte.

Was das Gericht hören wollte, war etwas ganz anderes. Nämlich welche Aufgaben die Frau in Medical Affairs zuletzt tatsächlich erledigt hat, seit wann sie dort eingesetzt war und warum eine Weiterbeschäftigung weder dort noch auf der früheren Position möglich sein sollte.

Dazu kam der Arbeitgeber nicht wirklich ins Detail.

Und dann war da noch der Betriebsrat. Der wurde zwar beteiligt, aber nach Einschätzung des Gerichts nicht ausreichend informiert.

Eine Kündigung ist nämlich nicht nur dann unwirksam, wenn der Betriebsrat komplett übergangen wird. Auch eine unvollständige Unterrichtung reicht dafür schon aus.

Für Beschäftigte ist das ein Punkt, der in der Praxis öfter übersehen wird als man denkt. Wer über längere Zeit faktisch etwas anderes macht als im Arbeitsvertrag steht, dessen Arbeitsplatz bemisst sich nicht automatisch nach dem alten Papier.

Der Arbeitgeber muss sich an der gelebten Tätigkeit messen lassen. Zumindest hat es das Gericht in diesem Fall so gesehen.

Die Entscheidung stammt vom Arbeitsgericht Wuppertal vom 29. Januar 2026 und läuft unter Az. 5 Ca 2235/25. Erste Instanz, wohlgemerkt, also keine höchstrichterliche Rechtsprechung.

Quelle: https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/betriebsbedingte-kuendigung-medical-affairs-unwirksam/

Kurz zum Bild: Reddit blendet automatisch ein Vorschaubild aus der Quellseite ein. Die sind heute meistens aus dem KI-Bildgenerator und dienen nur als Deko zum Artikel. Keine echten Personen, keine echten Gerichtssäle oder echte Fotos…

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arbeitsrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 6 days ago
▲ 31 r/RA_Kotz

Drei Promille, drei angegriffene Frauen und ein Jahr acht Monate Haft. Warum der Angeklagte danach trotzdem nach Hause gehen durfte

Ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Zur Bewährung ausgesetzt.

Aber der Reihe nach.

Der Angeklagte war mit rund drei Promille unterwegs und griff mehrere Frauen an. Würgen, Schläge, Tritte, teilweise mit langwierigen Folgen für die Betroffenen.

Ein Helfer bekam ebenfalls etwas ab.

Vor dem Amtsgericht Witten ging es dann um zwei Fragen, die bei extremer Alkoholisierung fast immer auftauchen. Erstens: War der Mann überhaupt noch schuldfähig? Und zweitens: Muss er die Strafe absitzen?

Auf die erste Frage antwortete das Gericht klar. Eine vollständige Schuldunfähigkeit sah es trotz der drei Promille nicht.

Das überrascht viele, die den Promillewert für eine Art Schalter halten. Ist er aber nicht.

Gerichte prüfen bei starker Alkoholisierung, ob Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert waren. Das kann die Strafe senken, hebt sie aber nicht auf.

Und wer sich vorwerfbar selbst in diesen Zustand versetzt, kommt damit ohnehin schlecht durch.

Beim zweiten Punkt half dem Angeklagten dann seine bis dahin weiße Weste. Eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister vom 25. März 2025 wies keine Vorstrafen aus, und daraus leitete das Gericht eine positive Sozialprognose ab.

Für die betroffenen Frauen dürfte das ein schwer erträgliches Ergebnis sein. Rechtlich ist die Ersttäterschaft bei der Bewährungsfrage aber einer der stärksten Faktoren überhaupt.

Für alle, die es ganz genau wissen wollen: Das Urteil vom 2. Mai 2025 läuft beim Amtsgericht Witten unter Az. 9 Ls-241 Js 154/23-16/24.

Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/gefaehrliche-koerperverletzung-3-promille-bewaehrung/

Übrigens zum Vorschaubild: Das wird automatisch aus dem verlinkten Artikel gezogen. Und da viele Seiten mittlerweile mit KI-Bildern arbeiten, habt ihr meistens eine hübsche Illustration ohne echten Bezug zum Fall vor euch.

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strafrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 6 days ago
▲ 17 r/RA_Kotz

Ein dreiviertel Jahr Straftatenserie und die Staatsanwaltschaft will ihn hinter Gitter. Was hat das Gericht bei dem 23-Jährigen gesehen, das dagegen sprach?

Ab wann kommt jemand um eine Haftstrafe nicht mehr herum?

Die Frage klingt akademisch, bis man sich anschaut, wie knapp solche Entscheidungen manchmal ausgehen. Bei einem 23-Jährigen vor dem Amtsgericht Witten ging es um genau diese Schwelle.

Über etwa neun Monate hinweg hatte er mehrere Straftaten begangen, einige davon aggressiv. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Das Gericht kam auf 20 Monate Gesamtfreiheitsstrafe. Und setzte sie zur Bewährung aus.

Bei Freiheitsstrafen über einem Jahr wird es rechtlich enger. Eine Aussetzung ist dann nur möglich, wenn besondere Umstände im Fall oder in der Person des Täters dafür sprechen.

Das ist eine deutlich höhere Hürde als bei kürzeren Strafen.

Solche besonderen Umstände sind zum Beispiel eine ernsthafte Lebensumstellung, ein stabiles Umfeld, eine Therapie oder ein Geständnis mit erkennbarer Aufarbeitung. Gerichte schauen sich dabei die gesamte Entwicklung an, nicht nur die Tatvorwürfe.

Genau darin lag hier der Unterschied zur Forderung der Staatsanwaltschaft.

Für die Praxis heißt das: Eine Straftatenserie führt nicht automatisch ins Gefängnis. Sie erhöht aber den Begründungsaufwand erheblich, wenn trotzdem Bewährung herauskommen soll.

Eine Bewährung ist übrigens keine Gnade auf Dauer. Wer die Auflagen reißt oder erneut auffällt, kann den Widerruf und damit die volle Strafe kassieren.

Wer es schwarz auf weiß nachlesen will: Das Urteil vom 28. August 2024 läuft beim Amtsgericht Witten unter Az. 9 Ls 35/24.

Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/20-monate-gesamtfreiheitsstrafe-bewaehrung/

Noch ein kurzer Hinweis zum Bild: Reddit holt das aus der Quellseite das sind oft ki-generierte Bilder, die die Portale "Symbolbild" nennen. Es sind keine echten Fotos.

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u/MelonDusk123456789 — 6 days ago
▲ 40 r/RA_Kotz

Die Eigentümergemeinschaft beschloss gegen seinen Willen zwei Kameras am Müllplatz. Also holte der Rentner den Hammer und regelte das selbst

1.200 Euro. So teuer wurde für einen Rentner der Griff zum Hammer.

Am gemeinschaftlichen Müllplatz einer Wohnungseigentümergemeinschaft hingen zwei Ring-Kameras. Per Mehrheitsbeschluss angebracht, gegen die Stimme des Mannes.

Er fühlte sich davon überwacht.

Also schlug er auf die Geräte ein und machte sie unbrauchbar. Zumindest die Halterungen erwischte er sicher, das räumte er später auch ein.

Vor dem Amtsgericht Wipperfürth kam dann heraus, dass die Kameras ihn gar nicht so erfassten, wie er dachte. Innenräume und Grundstücksflächen waren auf den Aufnahmen nicht erkennbar, das Wohnhaus lag weit im Hintergrund.

Das Gericht verurteilte ihn wegen Sachbeschädigung zu 40 Tagessätzen zu je 30 Euro. Macht 1.200 Euro plus Verfahrenskosten.

Zugute hielt ihm das Gericht immerhin zwei Dinge. Er war nicht vorbestraft, und seine Einlassung wurde weitgehend als Geständnis gewertet.

Und genau hier scheitern viele Bauchgefühle im Nachbarschaftsrecht.

Ob eine Kamera zulässig hängt, entscheiden Zivilgerichte oder Datenschutzbehörden. Nicht der Betroffene selbst und schon gar nicht mit Werkzeug.

Wer sich gegen eine Überwachung wehren will, kann den Eigentümerbeschluss anfechten, Unterlassung verlangen oder die Aufsichtsbehörde einschalten. Alles langsamer als ein Hammer, aber eben ohne Eintrag im Register.

Man kann sich also merken: Das Gefühl, gefilmt zu werden, ist juristisch etwas anderes als der Beweis, gefilmt zu werden.

Das Urteil vom 18. März 2026 findet ihr beim Amtsgericht Wipperfürth unter dem Aktenzeichen 4 Cs-922 Js 6091/24-522/24.

Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/sachbeschaedigung-ueberwachungskameras-40-tagessaetze/

Falls ihr euch über das Vorschaubild wundert: Das ist nicht von mir, sondern automatisch von Reddit aus dem Quellartikel gezogen. Und heutzutage sind die Bilder auf Portalen meistens KI-generiert (und auch gekennzeichnet), also nicht denken, dass ihr hier ein echtes Foto von dem Fall seht.

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u/MelonDusk123456789 — 6 days ago
▲ 24 r/RA_Kotz

Die Werbung verspricht bis zu 20 Euro Rabatt aufs E-Rezept. Bei den meisten Kunden kamen 2,50 Euro an. Reicht dafür ein Blick ins Kleingedruckte?

"Automatisch bis zu 20 Euro Zuzahlungen sparen." So warb eine große Versandapotheke für ihren Rabatt auf E-Rezepte.

Bei den allermeisten Kunden kamen davon 2,50 Euro an.

Der Grund steckte in einer Staffelung, die im Kleingedruckten versteckt war. Bis zu einem Arzneimittelpreis von 59,99 Euro gab es 2,50 Euro, bis 249,99 Euro waren es 5 Euro, bis 999,99 Euro dann 15 Euro.

Die vollen 20 Euro gab es erst ab 1.000 Euro.

Und weil kaum ein Rezept in dieser Größenordnung liegt, war die 20 für fast alle eine rein theoretische Zahl.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat diese Werbung untersagt. Nicht wegen einer glatten Lüge, denn die Spanne war formal ja korrekt.

Sondern weil wesentliche Informationen fehlten. Wer die Anzeige liest, kann nicht ausrechnen, wo er selbst innerhalb dieser Spanne landen wird.

Juristisch heißt das Irreführung durch Unterlassen. Kunden hätten sich womöglich anders entschieden, wenn von vornherein klar gewesen wäre, dass bei ihnen 2,50 Euro herauskommen und nicht annähernd 20.

Für Verbraucher ist das relevanter, als es zunächst klingt. Werbung mit "bis zu" gehört zum Standardrepertoire im Onlinehandel, und dieses Urteil zieht dafür eine Grenze.

Wer mit einer Spanne wirbt, muss die Regeln dahinter so deutlich machen, dass sich die eigene Ersparnis abschätzen lässt. Ein Verweis ins Kleingedruckte genügt dafür nicht.

Bei Arzneimitteln kommt hinzu, dass es um die gesetzliche Zuzahlung geht. Also um Geld, das Patienten ohnehin aus eigener Tasche zahlen und bei dem jeder Euro spürbar ist.

Geklagt hatte übrigens keine Verbraucherzentrale, sondern ein Wettbewerber. Das Ganze lief als Eilverfahren, nachdem das Landgericht Frankfurt am Main den Antrag in erster Instanz noch abgelehnt hatte.

Wer das Urteil selbst nachlesen möchte, hier ist das Aktenzeichen: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 6 U 25/26, Urteil vom 5. August 2026.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-6u2526-shop-apotheke-20-euro-rabatt-irrefuehrend?r=rss

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u/MelonDusk123456789 — 5 days ago
▲ 17 r/RA_Kotz

Er überwies knapp 17.000 Euro für seinen Gebrauchtwagen. Nur hatten Betrüger vorher die Kontonummer in der Mail ausgetauscht

Ein Gebrauchtwagen für knapp 17.000 Euro, Kaufvertrag unterschrieben, alles ganz normal.

Ein paar Tage später fragt die Tochter des Käufers per E-Mail beim Autohaus nach der Bankverbindung. Antwort kommt, Überweisung raus, Auto abgeholt.

Nur kam das Geld beim Autohaus nie an.

Unbekannte Dritte hatten den E-Mail-Verkehr abgefangen und die Kontodaten ausgetauscht. Das Geld landete auf einem fremden Konto und wanderte von dort ins Ausland.

Beim Oberlandesgericht Oldenburg ging es dann um die Frage, wer diesen Verlust trägt. Der Käufer, der gutgläubig auf die Mail vertraut hat? Oder das Autohaus, aus dessen Kommunikationskanal die manipulierte Nachricht kam?

Das Gericht entschied gegen den Käufer.

Eine Überweisung erfüllt die Kaufpreisschuld erst dann, wenn das Geld beim Verkäufer ankommt. Landet es woanders, ist die Schuld nicht erloschen.

Der Käufer muss die knapp 17.000 Euro also ein zweites Mal zahlen. Sein guter Glaube an die Kontonummer in der Mail änderte daran nichts.

Für Privatleute ist das der praktisch relevante Teil an dieser Sache. Wer eine größere Summe überweist und die Bankdaten per E-Mail bekommen hat, trägt das Risiko einer Manipulation grundsätzlich selbst.

Bei solchen Beträgen lohnt sich der kurze Rückruf beim Verkäufer über eine Nummer, die man nicht aus derselben E-Mail hat. Das klingt banal, ist aber genau die Lücke, die diese Betrugsmasche ausnutzt.

Und die Masche ist keine Randerscheinung mehr. Sie trifft Autokäufe genauso wie Handwerkerrechnungen und Notaranderkonten.

Wer es schwarz auf weiß nachlesen will: Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 5 U 89/25, Urteil vom 17. April 2026.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-oldenburg-5u8925-manipulierten-zahlungsdaten-kaufpreiszahlung-doppelt-nach-betrug?r=rss

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u/MelonDusk123456789 — 6 days ago
▲ 58 r/RA_Kotz

Wer bei einer Behörde seine gespeicherten Daten anfordert, bekommt oft nur ein Standard-Formblatt zurück. Reicht das eigentlich?

Ihr schreibt eine Behörde an und wollt wissen, was die eigentlich alles über euch gespeichert hat. Zurück kommt ein zweiseitiges Formblatt mit allgemeinen Datenschutzhinweisen.

Damit sei die Sache erledigt, findet die Stadt.

Nein, sagt das Verwaltungsgericht Osnabrück. Und begründet das ziemlich deutlich.

Geklagt hatte jemand, der von einer Stadt Auskunft über seine personenbezogenen Daten verlangt hatte. Die Behörde antwortete mit einem allgemeinen Informationsblatt und ein paar Kopien, in denen Unterlagen fehlten.

Aus diesem Formblatt ging aber nicht hervor, welche Namen, Kontaktdaten oder Aktenzeichen die Stadt tatsächlich verarbeitet. Auch woher die Daten stammen und in welche Kategorien sie fallen, stand da nicht drin.

Und genau das ist der Unterschied, den viele Behörden und Unternehmen verwechseln.

Ein allgemeiner Datenschutzhinweis erklärt abstrakt, was mit Daten passieren könnte. Der Auskunftsanspruch will dagegen wissen, was konkret über diese eine Person gespeichert ist.

Das eine kann das andere nicht ersetzen.

Das Gericht stellte außerdem klar, dass auch bloß abgelegte Daten als verarbeitet gelten. Es reicht also nicht, wenn die Behörde argumentiert, sie mache mit den Unterlagen gerade sowieso nichts.

Kopien genügen dann, wenn sich daraus die Empfänger und die Verwendungszwecke ergeben. Fehlende Unterlagen wie Rechnungen muss die Stelle nachreichen.

Für alle, die so eine Anfrage schon mal gestellt haben, ist das durchaus praktisch. Wer nur ein Merkblatt zurückbekommt, hat seine Auskunft eben noch nicht erhalten.

Wer sich das im Original anschauen will: Die Entscheidung läuft beim Verwaltungsgericht Osnabrück unter dem Aktenzeichen 7 A 26/24.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/datenauskunft-dsgvo-datenkopien.htm

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

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u/MelonDusk123456789 — 6 days ago
▲ 32 r/RA_Kotz

Die Anwältin ließ die Berufungsfrist einfach verstreichen. Ob der Mandant dafür Schadensersatz bekommt, ist überraschend kompliziert

Für den Mandanten war die Sache klar. Seine Anwältin hatte die Berufungsfrist verstreichen lassen, die Verhandlung fand deshalb nie statt, also müsse sie für seinen Schaden aufkommen.

Für das Gericht war die Sache genauso klar. Nur mit umgekehrtem Ergebnis.

Hintergrund war ein Streit um die Rente. Ein Rentner hatte die Deutsche Rentenversicherung verklagt, weil er seine Rente ohne den Abzug aus dem Versorgungsausgleich haben wollte.

Vorverfahren verloren. Erste Instanz verloren.

Und dann verpasste seine Anwältin die Frist für die Berufung.

Das Landgericht Karlsruhe musste im Regressverfahren also nicht nur prüfen, ob die Anwältin einen Fehler gemacht hat. Es musste auch prüfen, wie das Berufungsverfahren richtigerweise ausgegangen wäre.

Und genau daran scheiterte der Anspruch.

Die Berufung hätte auch bei fristgerechter Einlegung keine Aussicht auf Erfolg gehabt, so das Gericht. Selbst unter Berücksichtigung der Besonderheiten des sozialgerichtlichen Berufungsverfahrens als zweiter Tatsacheninstanz.

Ohne Erfolgsaussicht kein Schaden. Ohne Schaden kein Ersatz.

Für Mandanten ist das eine unangenehme, aber wichtige Erkenntnis. Ein Fristversäumnis allein reicht für einen Regressanspruch nicht aus.

Wer Schadensersatz will, muss faktisch beweisen, dass er den ursprünglichen Prozess gewonnen hätte. Der verlorene Prozess wird im Haftungsverfahren also noch einmal komplett durchgespielt.

Man kann sich also merken: Die Frage ist nie nur, ob der Anwalt gepatzt hat. Sondern immer auch, ob es ohne den Patzer besser gelaufen wäre.

Wer sich das Urteil mal selbst reinziehen will: Landgericht Karlsruhe, Az. 6 O 202/23, Urteil vom 9. August 2024.

Quelle: https://www.brak.de/newsroom/news/kein-schadensersatz-anwalt-haftet-nicht-fuer-beschleunigten-verdienstwegfall/

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

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u/MelonDusk123456789 — 6 days ago