
Sie verdiente weniger als ihre männlichen Kollegen auf gleicher Ebene und klagte. Die Frage vor Gericht war dann: mit wem genau darf sie sich eigentlich vergleichen?
Wenn eine Frau weniger verdient als ein männlicher Kollege in derselben Position, kann sie die Differenz einklagen. So weit ist die Rechtslage inzwischen klar.
Nur mit wessen Gehalt genau vergleicht man sie?
Die Klägerin arbeitet bei Daimler Truck und war vor über 15 Jahren zur Abteilungsleiterin befördert worden. Nach der Elternzeit kam sie in Teilzeit zurück.
Ab da verdiente sie deutlich weniger als männliche Kollegen auf derselben Hierarchieebene. Für ihre Klage suchte sie sich den bestverdienenden männlichen Abteilungsleiter aus und wollte genau dessen Gehalt.
Das Bundesarbeitsgericht hatte zuvor klargestellt, dass schon ein einzelner besserverdienender Kollege als Vergleich taugen kann. Danach landete der Fall wieder beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
Und dort wurde es für die Klägerin dann doch komplizierter.
Am 18. August 2026 sprach ihr das Gericht rund 210.000 Euro Nachzahlung zu. Aber eben nicht das Gehalt des Spitzenverdieners.
Verglichen wurde sie stattdessen mit dem Median der männlichen Vergleichsgruppe auf ihrer Ebene.
Der Median ist der Wert genau in der Mitte. Man sortiert alle Gehälter der Gruppe der Größe nach und nimmt den mittleren, wodurch Ausreißer nach oben herausfallen.
Für die Klägerin bleibt es damit ein sechsstelliger Betrag. Für den Arbeitgeber bedeutet es, dass eine ungleich bezahlte Frau nicht automatisch das Spitzengehalt ihrer Ebene verlangen kann.
Die Entscheidung zeigt vor allem eines. Der Vergleichsmaßstab ist mindestens genauso wichtig wie die Frage, ob überhaupt ungleich bezahlt wurde.
Es ging dabei um die Jahre 2018 bis 2022. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht hat das Landesarbeitsgericht erneut nicht zugelassen.
Das ganze Urteil gibt es beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg unter Az. 2 Sa 14/24 zum Nachlesen.
Übrigens zum Vorschaubild: Das wird automatisch aus dem verlinkten Artikel gezogen. Und da viele Seiten mittlerweile mit KI-Bildern arbeiten, habt ihr meistens eine hübsche Illustration ohne echten Bezug zum Fall vor euch.
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