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2,3 Millionen Euro Beute, fünf Jahre Haft abgesessen und keine Antwort auf die Frage, wo das Geld geblieben ist
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2,3 Millionen Euro Beute, fünf Jahre Haft abgesessen und keine Antwort auf die Frage, wo das Geld geblieben ist

"Wer sich die Früchte seiner Taten für die Zeit nach der Verbüßung der Strafe sichern will, wird beim späteren Umgang zwangsläufig erneut den Boden des Rechts verlassen."

Mit diesem Satz hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die vorzeitige Haftentlassung eines Mannes abgelehnt.

Verurteilt worden war er wegen Anlage- und Inkassobetrugs in 458 Fällen. Siebeneinhalb Jahre Gesamtfreiheitsstrafe.

Erbeutet hatte er rund 2,3 Millionen Euro. Das Geld transferierte er auf Konten in der Türkei und hob es von dort ab.

Trotz umfangreicher Ermittlungen fehlt davon jede Spur.

Nach fünf Jahren Haft beantragte er, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen. Das ist grundsätzlich möglich, wenn zwei Drittel der Strafe verbüßt sind.

Nötig ist dafür eine günstige Legalprognose. Das Vollstreckungsgericht muss also davon ausgehen können, dass der Verurteilte künftig keine Straftaten begeht.

Als Maßstab nennt das Gesetz unter anderem die Persönlichkeit, die Tatumstände und das Verhalten im Strafvollzug.

Die Strafvollstreckungskammer lehnte ab. Der Mann legte sofortige Beschwerde ein und blieb auch damit ohne Erfolg.

Das Oberlandesgericht sah in den komplexen Betrugstaten ein erhebliches Maß an krimineller Energie. Entsprechend höher lag die Hürde für eine positive Prognose.

Negativ fielen vor allem die Angaben zum Verbleib der Beute ins Gewicht. Genauer gesagt die fehlenden Angaben.

Wohin die 2,3 Millionen Euro geflossen sind, sagte der Mann nicht. Und weil er das Geld selbst abgehoben hatte, ist er der Einzige, der dazu etwas sagen könnte.

Dass er bei einer Auskunft Repressalien Dritter befürchten müsste, war für das Gericht nicht ersichtlich. Also ging es davon aus, dass er jedenfalls auf einen Teil der Taterträge noch Zugriff hat.

Daran knüpft der eingangs zitierte Satz an. Wer das Geld nach der Haft nutzen will, kommt um Geldwäsche kaum herum, und damit um die nächste Straftat.

Das Gesetz sieht diesen Fall sogar ausdrücklich vor. Macht eine verurteilte Person unzureichende Angaben über den Verbleib von Taterträgen, kann das Gericht von der Strafaussetzung absehen.

Der Beschluss vom 28. September 2026 ist nicht anfechtbar.

Schweigen ist im Strafprozess ein gutes Recht. In der Strafvollstreckung kann es allerdings teuer werden, und zwar in Monaten gerechnet.

Aktenzeichen für Neugierige: 3 Ws 452/26 beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-3ws45226-betrug-bewaehrung-beute-aufklaerung?r=rss

Kurz zum Bild: Reddit blendet automatisch ein Vorschaubild aus der Quellseite ein. Die sind heute meistens aus dem KI-Bildgenerator und dienen nur als Deko zum Artikel. Keine echten Personen, keine echten Gerichtssäle oder echte Fotos…

In eigener Sache: Dieser Beitrag stammt von der Rechtsanwaltskanzlei Kotz. Habt ihr einen ähnlichen oder vielleicht auch einen ganz anderen Fall? Meldet euch gerne über unsere Webseite www.ra-kotz.de. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Und erwähnt gerne, dass ihr von Reddit kommt, dann können wir eure Anfrage besser zuordnen.

lto.de
u/MelonDusk123456789 — 5 days ago
▲ 57 r/RA_Kotz

Sie zahlte über 57.000 Euro für eine private Observation. Der Mann, der sie anbot, war Kriminaloberkommissar bei der Polizei

Eine Frau hat als Zeugin mit der Polizei zu tun. Der Kriminaloberkommissar, der ihren Fall bearbeitet, arbeitet in Hamburg im Bereich Betrugsbekämpfung.

Und er hat ein Angebot für sie.

Überwachung rund um die Uhr, durch ein vierköpfiges Team. Dazu Kontakte zu einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit, Drohnen und Kameras.

Das klang professionell. Die Frau zahlte 57.060 Euro in drei Raten.

Observiert wurde niemand.

Der Beamte durfte die versprochene Überwachung nicht durchführen und konnte sie auch nicht organisieren. Nach den Feststellungen des Gerichts wusste er das bereits, als er den Vertrag schloss.

Vor Gericht erzählte er eine andere Version. Es sei nur um eine Präventionsberatung gegangen.

Die Kammer glaubte ihm nicht. Chats und die Aussage eines weiteren Zeugen bestätigten die Schilderung der Frau zu Team und Beobachtung.

Dazu kamen Widersprüche bei der Pauschale, bei angeblichen Nachweisen und bei Recherchen über Auslandsdetekteien.

Das Amtsgericht Hamburg hatte den Mann am 30. März 2023 wegen Betrugs zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Dazu kam die Einziehung von 57.060 Euro.

Beide Seiten gingen in die Berufung. Der Beamte wollte einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft eine härtere Strafe.

Das Landgericht Hamburg verwarf am 29. Januar 2025 beide Berufungen. Die Bewährungsstrafe bleibt bestehen.

Spannend ist die Grenze, an der sich das Strafmaß entschied. Für die höhere Betrugsstufe, den Betrug in großem Ausmaß, gilt eine feste Schwelle von 50.000 Euro.

Die wirtschaftliche Lage des Opfers spielt dabei keine Rolle. 57.060 Euro liegen darüber, und damit war die Stufe erreicht.

Zwei Monate der Strafe gelten übrigens als vollstreckt. Das Verfahren hatte rechtsstaatswidrig lange gedauert, und das rechnete das Gericht an.

Die Einziehung begrenzte das Landgericht auf den Betrag, über den der Mann tatsächlich verfügen konnte.

Wer einen bezahlten Auftrag annimmt und dabei schon weiß, dass er ihn nicht erfüllen darf, ist nicht einfach ein schlechter Dienstleister. Der Dienstausweis in der Tasche macht die Sache eher schwerer als leichter.

Für die Juristenfans unter euch: Das Berufungsurteil läuft beim Landgericht Hamburg unter Az. 705 NBs 78/23.

Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/betrug-schein-observation-polizist-bewaehrung/

Kurz zum Bild: Reddit blendet automatisch ein Vorschaubild aus der Quellseite ein. Die sind heute meistens aus dem KI-Bildgenerator und dienen nur als Deko zum Artikel. Keine echten Personen, keine echten Gerichtssäle oder echte Fotos…

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strafrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 5 days ago
▲ 82 r/RA_Kotz

Vier Zwölf-Stunden-Schichten pro Woche, 48 Stunden Arbeitszeit, kein Cent extra. Ein Rettungsassistent wollte wissen, ob das so geht

Vier Schichten pro Woche. Jede zwölf Stunden lang.

Macht 48 Stunden. Vergütet wurde die regelmäßige Wochenarbeitszeit, und die lag ab 2020 bei 39,5 Stunden.

Für die Stunden dazwischen gab es kein Geld.

Möglich machen sollte das eine Dienstvereinbarung vom 21. Mai 2019 zwischen einem diakonischen Regionalverband und der Mitarbeitervertretung. Sie erlaubte, die tägliche Arbeitszeit im Rettungsdienst über zehn Stunden hinaus zu verlängern, weil dort regelmäßig in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt.

Der Arbeitgeber ordnete daraufhin 48 Wochenstunden an, dienstplanmäßig in vier Zwölf-Stunden-Schichten.

Ein Rettungsassistent, seit 2002 im Betrieb, machte mit einem Schreiben vom 29. März 2020 Vergütung für die Mehrstunden geltend. Dazu kamen Überstundenzuschläge und später Wechselschichtzulagen.

Das Arbeitsgericht wies die Klage ab. Das Sächsische Landesarbeitsgericht sprach ihm einen Teil der Mehrstundenvergütung zu.

Dann landete die Sache beim Bundesarbeitsgericht. Und dort zerbrach das Arbeitszeitmodell an einem schlichten Logikproblem.

Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland kennen zwei Ausnahmen. Die eine erlaubt es, den Arbeitstag auf über zehn Stunden zu verlängern, wenn Arbeitsbereitschaft anfällt.

Die andere erlaubt es, die Wochenarbeitszeit auf bis zu 48 Stunden hochzusetzen. Beide gleichzeitig gibt es nicht.

Die Ausnahmen schließen einander aus. Eine Dienstvereinbarung darf sie nicht zu einem kombinierten Modell aus 48 Wochenstunden in Zwölf-Stunden-Schichten verknüpfen.

Damit war die Anordnung unwirksam. Die dienstplanmäßigen Stunden über der regelmäßigen Wochenarbeitszeit sind dem Grunde nach zu vergüten.

Wichtig ist dabei ein zweiter Punkt. Die Richtlinien unterscheiden bei der Vergütung nicht ausdrücklich zwischen Vollarbeit und Arbeitsbereitschaft.

Wartezeit in der Schicht zählt deshalb bei der Bezahlung wie volle Arbeit. Wer zwölf Stunden auf der Wache ist, wird für zwölf Stunden bezahlt, auch wenn zwischendurch kein Einsatz kommt.

Bei den Wechselschichtzulagen ging der Rettungsassistent allerdings leer aus. Dafür hätte an allen Tagen ununterbrochen gearbeitet werden müssen, und die Bereitschaftszeiten schlossen das aus.

Über die Höhe der Vergütung muss das Sächsische Landesarbeitsgericht neu verhandeln. Das Bundesarbeitsgericht hat die Sache am 21. November 2024 zurückverwiesen.

Dienstvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen können viel regeln. Aus zwei Ausnahmen, die sich gegenseitig ausschließen, lässt sich allerdings keine dritte basteln.

Wer sich das Urteil mal selbst reinziehen will: Az. 6 AZR 15/24 beim Bundesarbeitsgericht.

Quelle: https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/avr-dd-mehrstunden-rettungsdienst/

Kleine Hinweis zum Vorschaubild: Das kommt automatisch aus dem Quellartikel und wurde dort mit hoher Wahrscheinlichkeit per KI (und auch dort so gekennzeichnet). Es ist KEIN Foto von dem echten Fall.

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arbeitsrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 5 days ago
▲ 39 r/RA_Kotz

169.000 Euro mit illegalen Pay-TV-Zugängen. Vor dem Bundesgerichtshof hing am Ende alles an einer einzigen Frage

Wer über ein Cardsharing-Netzwerk verschlüsseltes Pay-TV zugänglich macht, begeht damit keinen Computerbetrug. Strafbar bleibt er trotzdem, nur wegen anderer Delikte.

Der Reihe nach.

Ein Mann betrieb seit 2013 gemeinsam mit zwei Mitangeklagten ein Cardsharing-Netzwerk. Verkauft wurden unberechtigte Zugänge zu den verschlüsselten Programmen eines Pay-TV-Anbieters.

Technisch lief das über einen Server, der die Kontrollwörter zum Entschlüsseln an modifizierte Receiver weitergab. Reseller gaben den Empfang an Nutzer weiter, die nie einen Vertrag mit dem Anbieter geschlossen hatten.

Über das eine System kamen mehr als 2.000 Nutzer, über das zweite mehr als 600. Je nach Laufzeit kostete der Zugang zwischen 5 und 120 Euro.

Ein reguläres Abo lag im selben Zeitraum bei monatlich 29,99 bis 79,99 Euro. Der Betreiber nahm insgesamt 169.009,84 Euro ein.

Das Landgericht Hof verurteilte ihn am 23. Mai 2024 wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs in zwei Fällen, jeweils zusammen mit dem unerlaubten Eingriff in technische Schutzmaßnahmen. Zwei Jahre und sechs Monate Gesamtfreiheitsstrafe, dazu die Einziehung.

Der Bundesgerichtshof strich den Computerbetrug am 12. Juni 2025 aus dem Schuldspruch.

Der Grund klingt auf den ersten Blick absurd. Dem Pay-TV-Anbieter ist gar kein Vermögensschaden entstanden.

Betrug durch Datenverarbeitung ist ein reines Vermögensdelikt. Geschützt werden wirtschaftliche Werte, nicht Informationen und nicht die Funktionsfähigkeit eines Computers.

Und einen Wert hat der Anbieter nicht verloren. Die verschlüsselten Signale wurden ohnehin an jeden Receiver ausgestrahlt, völlig unabhängig davon, ob irgendwo ein Abo lief.

Der unbefugte Abruf kostete den Anbieter also nichts. Keine zusätzlichen Kapazitäten, kein Mehraufwand, keine belegten Ressourcen.

Blieben die entgangenen Abo-Gebühren. Die zählen aber nur als mittelbarer Folgeschaden, weil es keine ausreichend verdichtete Aussicht darauf gab, dass diese Nutzer sonst ein Abo abgeschlossen hätten.

Einen Vertrag zwischen dem Anbieter und den Cardsharing-Nutzern gab es nie. Damit fehlte auch die konkrete Vertragschance, die ein Schaden voraussetzt.

Straffrei kam der Betreiber deswegen nicht davon. Dass er technische Schutzmaßnahmen wiederholt und für Geld umging, bleibt strafbar.

Dazu kommt das Erschleichen von Leistungen. Verschlüsselte Programme werden über ein Telekommunikationsnetz ausgestrahlt, das öffentlichen Zwecken dient, und wer diese entgeltliche Leistung unbefugt in Anspruch nimmt, macht sich strafbar.

Die Strafaussprüche hob der Bundesgerichtshof auf. Über das Strafmaß muss damit neu entschieden werden.

Ein Netzwerk mit über 2.000 Nutzern bleibt also illegal. Die Straftat heißt nur anders, als das Landgericht gedacht hatte.

Das vollständige Urteil findet ihr beim Bundesgerichtshof unter Az. 6 StR 557/24.

Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/computerbetrug-cardsharing-vermoegensschaden/

Noch ein kurzer Hinweis zum Bild: Reddit holt das aus der Quellseite das sind oft ki-generierte Bilder, die die Portale "Symbolbild" nennen. Es sind keine echten Fotos.

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u/MelonDusk123456789 — 5 days ago
▲ 34 r/RA_Kotz

Ein Lehrer wird in der Probezeit gekündigt und seine Gegendarstellung landet nie beim Personalrat. Reicht das für eine unwirksame Kündigung?

Ein Sportlehrer ist seit knapp fünf Monaten im Schuldienst. Dann kündigt ihm sein Arbeitgeber.

Für ihn war die Sache klar. Er hatte eine Gegendarstellung zur Probezeitbeurteilung geschrieben, und die war dem Personalrat nie vorgelegt worden.

Für den Freistaat Thüringen war die Sache genauso klar. Mitzuteilen war die Einschätzung, dass der Mann für den Lehrerberuf nicht geeignet sei.

Beschäftigt war der Lehrer seit dem 1. Dezember 2023. Er unterrichtete Sport an drei Regelschulen.

Anfang Februar 2024 schrieb eine Schulleiterin ihren Beitrag zur Probezeitbeurteilung. Aus ihrer Sicht war die Probezeit nicht bestanden.

Der Lehrer widersprach schriftlich und schickte seine Gegendarstellung an das Schulamt. Die Schulleiterin erklärte daraufhin, die Gegendarstellung bestätige ihre Einschätzung nur.

Anfang März folgte der Beurteilungsbeitrag eines zweiten Schulleiters. Er hielt den Mann fachlich für kompetent und erfahren, hatte aber Bedenken wegen dessen Reaktion auf Kritik und wegen seines Umgangs mit Schülern.

Mit einem mehrseitigen Schreiben vom 13. März 2024 unterrichtete der Freistaat den Bezirkspersonalrat. Beigefügt waren die Beurteilungsbeiträge beider Schulleitungen, nicht aber die Gegendarstellung des Lehrers.

Der Bezirkspersonalrat stimmte am 21. März 2024 zu. Die Kündigung ging dem Lehrer am 3. April 2024 zu und beendete das Arbeitsverhältnis zum 30. April 2024.

Das Arbeitsgericht gab dem Lehrer recht. Das Thüringer Landesarbeitsgericht wies die Klage dann ab.

Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision des Lehrers am 30. Juli 2026 zurückgewiesen.

In den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses braucht eine Kündigung keinen besonderen sozialen Grund. Was sie trotzdem braucht, ist eine ordnungsgemäß beteiligte Personalvertretung.

Für diese Beteiligung genügt bei einer Eignungskündigung in der Wartezeit das Werturteil selbst. Der Arbeitgeber muss die Tatsachen, auf die er seine Einschätzung stützt, nicht näher ausführen.

Dass der Freistaat zusätzlich konkrete Vorfälle geschildert hatte, machte daraus keine Tatsachenkündigung. Die Beispiele dienten dazu, das Eignungsurteil plausibel zu machen.

Deshalb kam es auf die objektive Richtigkeit dieser Beispiele grundsätzlich nicht an. Anders wäre es nur, wenn ein Arbeitgeber Tatsachen bewusst wahrheitswidrig schildert oder die Vorfälle selbst den eigentlichen Kündigungssachverhalt bilden.

Die fehlende Gegendarstellung war aus demselben Grund kein Fehler. Einer der Beurteilungsbeiträge erwähnte den schriftlichen Widerspruch, und der Personalrat hätte die Lehrkraft jederzeit selbst befragen können.

Wer in den ersten sechs Monaten eines Jobs eine Kündigung bekommt, hat damit einen Hebel weniger, als viele vermuten.

Die Personalvertretung muss beteiligt werden. Überzeugen muss sie der Arbeitgeber nicht.

Den ganzen Fall gibt es beim Bundesarbeitsgericht unter Az. 2 AZR 195/25 zum Nachlesen.

Quelle: https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/kuendigung-wartezeit-werturteil-personalrat/

Übrigens zum Vorschaubild: Das wird automatisch aus dem verlinkten Artikel gezogen. Und da viele Seiten mittlerweile mit KI-Bildern arbeiten, habt ihr meistens eine hübsche Illustration ohne echten Bezug zum Fall vor euch.

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u/MelonDusk123456789 — 5 days ago
▲ 16 r/RA_Kotz

Ein einziges Wort in der Weiterbildungsvereinbarung kostet eine Klinik rund 29.000 Euro, und es ist nicht das Wort, das man vermuten würde

Eine Klinik wollte knapp 29.124 Euro Weiterbildungskosten zurück und ging am Ende mit null nach Hause. Gekippt ist die Klausel an dem Wort "Wunsch".

Aber der Reihe nach.

Ein ehemaliger Notfallsanitäter fing im Oktober 2020 bei einer Krankenhausträgerin als Physician Assistant an. Parallel studierte er berufsbegleitend bis Ende September 2023.

Die Klinik zahlte 510 Euro Studiengebühren im Monat, insgesamt 18.360 Euro. Dazu 550 Euro Einschreibe- und Prüfungsgebühren.

Außerdem waren 132,5 Tage Praxisphase als Arbeitszeit angerechnet und als Überstunden vergütet, kalkuliert mit etwa 20.034 Euro. Geplante Gesamtkosten rund 38.944 Euro.

In der Vereinbarung stand, dass er alles zurückzahlt, wenn das Arbeitsverhältnis auf seinen Wunsch oder aus einem von ihm zu vertretenden Grund innerhalb von 36 Monaten nach der Weiterbildung endet. Pro Beschäftigungsmonat ein Sechsunddreißigstel weniger.

Im Herbst 2023 schrieb er drei Überlastungsanzeigen. Im November 2023 kündigte er zum 31. Dezember.

Die Klinik klagte auf 29.124,48 Euro, später zusätzlich auf 10.288,40 Euro für die Praktikumsvergütung. Das Arbeitsgericht Arnsberg sprach ihr zunächst 17.334,19 Euro zu.

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Klage komplett abgewiesen.

Der Kern ist dieses Wort "Wunsch". Nach dem Wortlaut bedeutet es jede Eigenkündigung, egal warum.

Also auch die Kündigung von jemandem, der ohne eigenes Verschulden dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Genau das macht die Klausel unangemessen.

Wichtig dabei: Es kommt nicht darauf an, ob dieser Mann krank war. Geprüft wird, welche Fälle die Klausel abstrakt erfasst, nicht welcher Fall gerade vorliegt.

Und eine solche Klausel wird nicht gesundgeschrumpft. Sie entfällt ersatzlos.

Spannend ist, was die Klinik dann versuchte. Sie stützte sich auf eine kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinie, die eine eigene Rückzahlungsregelung enthält.

Das Arbeitsgericht war darauf noch eingegangen. Das Landesarbeitsgericht nicht.

Kirchliche Richtlinien sind keine gesetzlichen Vorschriften, die automatisch an die Stelle einer unwirksamen Klausel treten. Und die Parteien hatten die Richtlinie ohnehin durch ein eigenes, in sich geschlossenes Regelwerk ersetzt.

Die Abweichungen waren zu groß. Unbezahlte statt fortgezahlter Freistellung, keine Veranlassung durch den Dienstgeber, zusätzliche Rückzahlungstatbestände und fehlende Schutzregeln.

Auch die Praktikumsvergütung bekam die Klinik nicht. Die Praxiszeiten galten nach der Vereinbarung als Arbeitszeit und wurden vertragsgemäß vergütet.

Wer arbeitet, bekommt dafür Lohn. Eine freiwillige Leistung, die man zurückfordern könnte, war das nicht.

Nebenbei fällt auf, dass das Gericht dem Mann bei den Überlastungsanzeigen nicht gefolgt ist. Aus seinen Nachrichten ergab sich, dass es ihm vor allem um Eingruppierung und Vergütung ging.

Für das Ergebnis spielte das keine Rolle. Die Klausel war ja schon weg.

Dass eine Härtefallregelung die Klinik rettet, schied ebenfalls aus. Die Rechtsprechung dazu ist seit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Dezember 2018 bekannt.

Die Revision ist zugelassen, unter anderem wegen der Frage, wie kirchliche Regelwerke zu kontrollieren sind. Das Thema ist also noch nicht durch.

Das vollständige Urteil findet ihr beim Landesarbeitsgericht Hamm unter Az. 1 SLa 21/25 vom 13. Juni 2025.

Quelle: https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/rueckzahlung-fortbildungskosten-eigenkuendigung-klausel-unwirksam/

Übrigens zum Vorschaubild: Das wird automatisch aus dem verlinkten Artikel gezogen. Und da viele Seiten mittlerweile mit KI-Bildern arbeiten, habt ihr meistens eine hübsche Illustration ohne echten Bezug zum Fall vor euch.

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u/MelonDusk123456789 — 5 days ago

Sie hat die Nacktfotos selbst gemacht und freiwillig geschickt. Heißt das, der Empfänger darf damit machen, was er will?

Wer Nacktfotos von sich selbst macht und sie freiwillig an den Partner schickt, gibt sie damit aus der Hand. Klingt irgendwie logisch, oder?

Nein. Und zwar ziemlich eindeutig.

Eine Frau hatte zwischen 2017 und 2019 in ihrem Schlafzimmer Nacktaufnahmen von sich angefertigt. Sie schickte sie ihrem damaligen Partner zur eigenen Nutzung, er speicherte sie.

Im Juni 2023, lange nach dem Ende der Beziehung, schrieb der Mann über soziale Medien zwei Bekannte der Frau an. Dem einen übersandte er zwei der Fotos, dem anderen einige Tage später acht.

Das Landgericht Krefeld verurteilte ihn am 24. September 2024. Die Gesamtfreiheitsstrafe lag bei zwei Jahren und drei Monaten.

Er legte Revision ein, und zwar mit teilweisem Erfolg. Nur nicht an der Stelle, an der man es vermuten würde.

Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass die Weiterleitung strafbar bleibt. Dass nicht der Mann, sondern die Frau die Bilder aufgenommen hatte, entlastete ihn nicht.

Das Gesetz bestraft nämlich auch den nachträglichen Vertrauensbruch. Wer eine Bildaufnahme zunächst befugt erhält und sie dann unbefugt weitergibt, begeht damit eine eigene Straftat.

Entscheidend war, dass die Frau die Fotos ausschließlich zur vertraulichen Eigennutzung überlassen hatte. Mit der Weitergabe an Dritte brach der Mann dieses Vertrauen.

Dazu kam der Ort der Aufnahmen. Nacktbilder aus dem eigenen Schlafzimmer betreffen den höchstpersönlichen Lebensbereich, und genau der ist geschützt.

Aufgehoben hat der Bundesgerichtshof dagegen einen zweiten Vorwurf. Die Vorinstanz hatte die Bilder zusätzlich als Verletzung des Intimbereichs gewertet, also unter die Vorschrift gefasst, die sich gegen heimliche Aufnahmen unter die Kleidung richtet.

Das passt hier nicht. Diese Vorschrift verlangt, dass intime Körperteile durch Kleidung oder eine andere am Körper getragene Sichtbarriere verdeckt sind.

Vier Wände sind keine Kleidung. Der Sichtschutz durch die Wände eines Raumes genügt für diesen Tatbestand nicht, dafür ist eine andere Vorschrift zuständig.

Deshalb hob der Bundesgerichtshof die Einzelstrafen für die beiden Bildfälle und die Gesamtfreiheitsstrafe auf. Die Sache ging insoweit an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.

Die Verurteilung wegen Vergewaltigung blieb davon unberührt. Im Übrigen verwarf der Bundesgerichtshof die Revision.

Am praktisch wichtigsten Punkt hat sich damit nichts geändert. Fotos, die jemand einem anderen vertraulich überlässt, bleiben vertraulich, auch wenn die Beziehung lange vorbei ist.

Die Entscheidung vom 16. April 2025 gibt es beim Bundesgerichtshof unter Az. 3 StR 40/25.

Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/weiterleitung-vertraulicher-nacktfotos-201a-stgb/

Falls ihr euch über das Vorschaubild wundert: Das ist nicht von mir, sondern automatisch von Reddit aus dem Quellartikel gezogen. Und heutzutage sind die Bilder auf Portalen meistens KI-generiert (und auch gekennzeichnet), also nicht denken, dass ihr hier ein echtes Foto von dem Fall seht.

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u/MelonDusk123456789 — 5 days ago
▲ 20 r/RA_Kotz

Darf ein Verein einem Mitglied die Mailadressen der anderen verweigern, wenn es um den Verkauf von Grundstücken geht?

Darf ein Verein seinen Mitgliedern die Kontaktdaten der anderen Mitglieder vorenthalten?

Klingt nach einer Randfrage aus dem Vereinsrecht. Für einen Sportverein hatte die Antwort allerdings sehr konkrete Folgen.

Am 27. September 2021 hielt der Verein eine virtuelle Mitgliederversammlung ab. Wer wollte, konnte vorher per Brief abstimmen.

Auf der Tagesordnung stand unter anderem der Verkauf von Grundstücksflächen an eine Gesellschaft. Auf seiner Internetseite wies der Verein darauf hin, eine Abstimmung nach Empfehlung des Präsidiums habe für ihn existenzielle Bedeutung.

Ein Mitglied gehörte einer Initiative an, die das anders sah. Gemeinsam mit weiteren Mitgliedern wollte es Gegendarstellungen zu den Berichten des Präsidiums verschicken.

Dafür verlangte es die E-Mail-Adressen der übrigen Mitglieder. Der Verein gab sie nicht heraus.

Stattdessen verwies der Vorstand auf die Vereinszeitschrift, ein Forum und einen Treuhänder, über den man Nachrichten weiterleiten lassen könne.

Der Bundesgerichtshof hielt das nicht für gleichwertig. Der zweite Zivilsenat wies die Revision des Vereins am 10. Dezember 2025 zurück.

Wer sich wirksam am Vereinsleben beteiligen will, braucht nach dieser Entscheidung die Möglichkeit, die anderen Mitglieder direkt zu erreichen. Eine Vermittlung über den Vorstand oder über Dritte reicht dafür nicht.

Der Datenschutz steht dem nicht entgegen. Wer einem Verein beitritt, tritt einer Gemeinschaft bei und muss berechtigte direkte Nachrichten anderer Mitglieder hinnehmen.

Einen Anspruch ohne jeden Anlass gibt es trotzdem nicht. Das Mitglied muss die Adressen tatsächlich brauchen, um seine Rechte auszuüben.

Hier war der Anlass eine bevorstehende Abstimmung über den Verkauf von Grundstücken. Die Herausgabe aller Adressen war dafür erforderlich.

Und weil das Mitglied sie nicht bekam, konnte es die anderen vorher nicht erreichen. Das hat nach Ansicht des Gerichts Teilnahme und Stimmabgabe beeinflusst.

Damit sind die angegriffenen Beschlüsse der Mitgliederversammlung nichtig. Das Informationsschreiben, das der Verein mit der Einladung verschickt hatte, heilte den Mangel nicht.

Entscheidend war also nicht, ob die Abstimmung ohne den Fehler anders ausgegangen wäre. Entscheidend war, dass der Fehler überhaupt Einfluss haben konnte.

Wer eine wichtige Abstimmung organisiert und gleichzeitig die Mitgliederliste unter Verschluss hält, riskiert damit die ganze Abstimmung. Vier Jahre später steht der Grundstücksverkauf wieder zur Debatte.

Wer es schwarz auf weiß nachlesen will: Das Verfahren läuft beim Bundesgerichtshof unter Az. II ZR 132/24.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/herausgabe-email-adressen-verein-beschlussnichtigkeit.htm

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

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u/MelonDusk123456789 — 5 days ago
▲ 84 r/RA_Kotz

Erst sollte die Spedition 7.776 Euro zahlen. Dann schaute sich das Oberlandesgericht München an, wo der LKW nachts gestanden hatte.

Zehn Paletten Teleskope und Binokulare. Warenwert über 47.000 US-Dollar.

Der Fahrer übernahm die Ladung am 27. März 2023 um 16:50 Uhr auf einem gesicherten Betriebsgelände. Nachts stellte er den LKW dann auf einer öffentlichen Straße in einem Gewerbegebiet ab.

Am nächsten Morgen war die Plane aufgeschnitten.

Vor dem Landgericht Landshut bekam der Transportversicherer zunächst 7.776 Euro zugesprochen. Mehr gab die Haftungsbegrenzung des internationalen Frachtrechts nicht her.

Das Oberlandesgericht München kam auf 40.089,57 Euro.

Hintergrund ist eine Regel, die jede Spedition kennt. Im internationalen Straßengüterverkehr ist die Haftung normalerweise nach Gewicht begrenzt.

Diese Grenze fällt aber weg, wenn der Schaden auf einem Verschulden beruht, das dem Vorsatz gleichsteht. Genau das nahm das Gericht hier an.

Der Fahrer kannte den Warenwert aus dem Transportauftrag. Er wusste also, dass leicht verkäufliche Technik hinter der Plane lag.

Das Gewerbegebiet war beim Bundesamt für Güterverkehr als Kriminalitätsschwerpunkt dokumentiert. Die Spedition hatte für solche Zonen sogar eigene Sicherheitsrichtlinien.

Nur eingehalten hat sie niemand.

Dass der LKW in dieser Region stehen bleiben würde, war schon bei der Abfahrt absehbar. Lenk- und Ruhezeiten lassen sich ausrechnen.

Ein reservierter bewachter Parkplatz war trotzdem nicht gebucht. Straßenbeleuchtung und fremde Kameras genügten dem Gericht als Schutzniveau nicht.

Für Transportunternehmen und ihre Versicherer steckt darin eine teure Pointe. Wer eigene Sicherheitsvorgaben für Risikogebiete aufschreibt und sie dann liegen lässt, liefert die Begründung für die unbegrenzte Haftung gleich mit.

Wer es schwarz auf weiß nachlesen will: Das Urteil läuft beim Oberlandesgericht München unter Az. 23 U 4776/23 e vom 16. April 2026.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/frachtfuehrerhaftung-unbewachtes-parken-cmr.htm

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

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Er habe die Dose für Furzspray gehalten, sagte der Zwölfjährige vor Gericht. Die Kammer hatte da so ihre Zweifel.

"Furzspray."

So erklärte ein Zwölfjähriger, was er in der Schultoilette in der Hand gehalten hatte. Es sei nur um Gestank gegangen, nicht um Reizgas.

Tatsächlich war es Pfefferspray. Er und ein Mitschüler versprühten es, mehrere Schüler und Lehrkräfte bekamen danach Atemwegsbeschwerden und Reizungen.

Polizei und Rettungskräfte mussten anrücken. Die Schulleitung schloss den Fünftklässler daraufhin für zehn Schultage sofort vom Unterricht aus.

Dagegen zog er im Eilverfahren vor das Verwaltungsgericht Berlin und argumentierte mit ein bis zwei Sprühstößen, abgegeben gegen die Toilettenwände.

Das Gericht folgte dem nicht. Es sei davon auszugehen, dass die beiden die Aufschrift auf der Spraydose gesehen hätten.

Und spätestens die Reizwirkung und der beißende Geruch hätten auffallen müssen. Zeugen berichteten außerdem, dass die beiden vorher darüber gesprochen hatten, das Spray auch im Klassenzimmer einzusetzen.

Der Lernrückstand durch zehn Fehltage wog für die Kammer weniger schwer als der Schulfrieden. Der Ausschluss bleibt also bestehen.

Schulrechtlich ist der Fall deshalb interessant, weil solche Sofortmaßnahmen sehr oft mit dem Argument angegriffen werden, sie seien unverhältnismäßig. Hier reichte dem Gericht die Gefährdung der anderen Schüler völlig aus.

Und die Erklärung mit dem Furzspray hat es am Ende nicht besser gemacht.

Für alle, die es ganz genau wissen wollen: Az. VG 3 L 511.26, Beschluss vom 22. September 2026.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-3l51126-schueler-pfefferspray-unterrichtsausschluss-rechtmaessig?r=rss

Übrigens zum Vorschaubild: Das wird automatisch aus dem verlinkten Artikel gezogen. Und da viele Seiten mittlerweile mit KI-Bildern arbeiten, habt ihr meistens eine hübsche Illustration ohne echten Bezug zum Fall vor euch.

In eigener Sache: Dieser Beitrag stammt von der Rechtsanwaltskanzlei Kotz. Habt ihr einen ähnlichen oder vielleicht auch einen ganz anderen Fall? Meldet euch gerne über unsere Webseite www.ra-kotz.de. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Und erwähnt gerne, dass ihr von Reddit kommt, dann können wir eure Anfrage besser zuordnen.

lto.de
u/MelonDusk123456789 — 14 days ago
▲ 57 r/RA_Kotz

Nach mehr als 14 Jahren Sicherungsverwahrung stand die Entlassung im Raum. Am Ende fehlte etwas, das der Verurteilte selbst nicht beschaffen konnte.

Sicherungsverwahrung bei Altfällen ist einer der engsten Bereiche des deutschen Strafrechts. Seit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gelten für Taten aus der Zeit vor Februar 1998 besonders strenge Voraussetzungen.

Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zeigt, wie diese Maßstäbe in der Praxis geprüft werden.

Das Landgericht Köln hatte den Mann 1998 wegen Totschlags und mehrerer Sexualstraftaten zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Verwahrung begann im Januar 2012 nach dem Ende der Strafhaft.

Inzwischen sind rund 14 ein halb Jahre Sicherungsverwahrung vollzogen.

Bei solchen Altfällen und einem Vollzug von mehr als zehn Jahren darf die Verwahrung nur fortdauern, wenn zwei Dinge zusammenkommen. Es muss eine psychische Störung vorliegen und zusätzlich eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten bestehen.

Beides hat der Senat bejaht.

Der Sachverständige diagnostizierte eine Persönlichkeitsstörung mit leichter Ausprägung im Bereich der Dissozialität nach dem Klassifikationssystem ICD-11. Der Senat hielt auch eine leichte Ausprägung für ausreichend und stützte sich dabei unter anderem auf Regelverstöße im Vollzug und ein nur schwach verankertes Problembewusstsein.

Für die Gefahrenprognose zogen die Richter statistische Verfahren hinzu. Das verwendete Instrument ordnete den Verurteilten einer Kategorie zu, in der 58 Prozent innerhalb von fünf Jahren und 78 Prozent innerhalb von zwölf Jahren erneut ein Gewaltdelikt begehen.

Der eigentlich bemerkenswerte Teil der Entscheidung betrifft aber die Frage der Aussetzung zur Bewährung.

Daran scheiterte es nicht an fehlender Kooperation. Es scheiterte daran, dass die nötigen professionellen Betreuungs- und Schutzstrukturen draußen schlicht nicht eingerichtet waren.

Die bloße Bereitschaft, künftige Weisungen zu befolgen, genügt dem Senat nicht. Eine elektronische Fußfessel allein hielt er ebenfalls für unzureichend.

Stattdessen gab das Gericht eine Richtung für die Lockerungen vor. Begleitete Ausgänge sollen etwa zwei Monate weiterlaufen, auch um Kontakte zu Betreuungseinrichtungen aufzubauen, danach unbegleitete Ausgänge und später eine Langzeitbeurlaubung.

Eine erneute Prüfung kommt nach etwa zwölf Monaten in Betracht.

Damit hängt die Entlassung eines Verwahrten mit daran, ob außerhalb der Anstalt überhaupt ein tragfähiges Betreuungssystem existiert. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verurteilte.

Wer das im Original lesen möchte: Oberlandesgericht Hamm, Az. 3 Ws 139/26, Beschluss vom 11. August 2026.

Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/fortdauer-sicherungsverwahrung-betreuungssystem/

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

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strafrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 12 days ago
▲ 30 r/RA_Kotz

Ein Dackel beißt einer Frau ein Stück der Oberlippe ab. Gefährlicher Hund, würde man meinen.

Ein sechsjähriger Rauhaardackel beißt einer Frau ein Stück der Oberlippe ab. Sie muss operiert werden.

Gefährlicher Hund. Klingt eindeutig, oder?

Die zuständige Verbandsgemeinde sah es so und stufte den Dackel als gefährlich ein. Kurze Leine überall, Maulkorbpflicht im Freien.

Gestützt hat sie das auf das rheinland-pfälzische Landesgesetz über gefährliche Hunde. Der Hund habe sich als bissig erwiesen.

Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Bescheid vorläufig gestoppt und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt.

Der Grund liegt in dem, was vor dem Biss passiert ist.

Bei einem Familientreffen Ende April hatte sich die Pflegekraft der Großmutter des Halters zu dem Dackel gekniet. Sie hielt seinen Kopf mit beiden Händen fest und näherte ihr Gesicht dem des Hundes.

Offenbar, um ihn zu küssen.

Für das Gericht war das der entscheidende Punkt. Ein einzelner Biss reicht für die Einstufung nicht aus, wenn das Tier auf einen Angriff oder ein bewusst herausgefordertes Verhalten reagiert.

Einen fremden Hund am Kopf festzuhalten und sich ihm so mit dem Gesicht zu nähern, müsse ein Tier nicht hinnehmen. Die Richter sahen in der Reaktion ein artgerechtes Abwehr- und Verteidigungsverhalten.

Dass es eine erwachsene Person war, spielte ebenfalls eine Rolle. Von Erwachsenen lässt sich ein angemessener Umgang mit Hunden erwarten.

Weitere Bissvorfälle waren weder vor noch nach dem Vorfall dokumentiert. Von Gefährlichkeit könne derzeit nicht ausgegangen werden.

Für Hundehalter heißt das, dass bei der Gefährlichkeitseinstufung der gesamte Ablauf zählt und nicht nur das Ergebnis. Eine Behörde kann sich also nicht allein darauf zurückziehen, dass ein Hund einmal zugebissen hat.

Für alle anderen enthält der Fall eine eher unjuristische Erkenntnis über das Küssen fremder Hunde.

Endgültig entschieden ist damit nichts. Es ging um den vorläufigen Rechtsschutz, das Widerspruchsverfahren läuft weiter.

Für die Juristenfans unter euch: Die Entscheidung läuft beim Verwaltungsgericht Mainz unter Az. 1 L 534/26.MZ, Beschluss vom 8. September 2026.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-mainz-1l53426mz-gefaehrlicher-hund-dackel-biss?r=rss

Noch ein kurzer Hinweis zum Bild: Reddit holt das aus der Quellseite das sind oft ki-generierte Bilder, die die Portale "Symbolbild" nennen. Es sind keine echten Fotos.

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u/MelonDusk123456789 — 12 days ago
▲ 20 r/RA_Kotz

506 Prozent für Wohnhäuser, 995 Prozent für alles andere. Eine Hausbesitzerin mit Kanzlei im Erdgeschoss wollte wissen, in welche Schublade sie gehört.

Wohngrundstück oder Nichtwohngrundstück. An dieser einen Zuordnung hing in einer Stadt in Nordrhein-Westfalen fast eine Verdoppelung der Grundsteuer.

2024 galt dort noch ein einheitlicher Hebesatz von 533 Prozent. Für 2025 beschloss die Stadt zwei Sätze: 506 Prozent für Wohngrundstücke und 995 Prozent für den Rest.

Eine Eigentümerin nutzt ihr Haus zu 40 Prozent zum Wohnen und zu 60 Prozent für ihre Kanzlei. Nach der Satzung landete sie komplett im hohen Satz.

Ihr Bescheid für 2025 wies 2.998,03 Euro aus.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hob die Grundsteuerfestsetzung auf und hielt die differenzierten Hebesätze für nichtig.

Der Gleichheitssatz des Grundgesetzes war der Maßstab. Dabei hielt das Gericht die Förderung des Wohnens durch niedrigere Hebesätze ausdrücklich für zulässig, auch wenn andere Grundstücke das mitfinanzieren.

Es ging um das Maß.

Die Mehrbelastung lag bei 96,64 Prozent, die Spreizung bei 489 Prozentpunkten. Zum Vergleich zog das Gericht Berlin heran, wo die Mehrbelastung bei 45 Prozent liegt.

Dazu kam die Technik der Satzung. Der niedrigere Satz knüpfte nicht an die tatsächliche Wohnnutzung an, sondern an die Zuordnung im Ertragswertverfahren des Bewertungsrechts.

Damit traf es genau die Fälle, die eigentlich gefördert werden sollten. Bei gemischt genutzten Häusern griff automatisch der hohe Satz, obwohl dort erhebliche Wohnnutzung stattfindet.

Ein aufkommensneutraler Vergleichssatz hätte bei 647 Prozent gelegen.

Für Eigentümer mit Praxis, Büro, Laden oder Werkstatt im eigenen Haus ist das ein Punkt, der sich lohnt. Es kommt auf die konkrete Satzung der eigenen Gemeinde an, und nicht jede Spreizung hält diesem Maßstab stand.

Die Entscheidung stammt von einem Verwaltungsgericht und ist damit keine höchstrichterliche Klärung. Die Kosten trägt die Stadt.

Wer das im Original lesen möchte: Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az. 5 K 3134/25, Urteil vom 24. August 2026.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/differenzierter-grundsteuer-b-hebesatz-mischhaus.htm

Falls ihr euch über das Vorschaubild wundert: Das ist nicht von mir, sondern automatisch von Reddit aus dem Quellartikel gezogen. Und heutzutage sind die Bilder auf Portalen meistens KI-generiert (und auch gekennzeichnet), also nicht denken, dass ihr hier ein echtes Foto von dem Fall seht.

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u/MelonDusk123456789 — 12 days ago
▲ 13 r/RA_Kotz

Amazon hob die Prime-Gebühr von 69 auf 89,90 Euro im Jahr an. Der Bundesgerichtshof hat sich die Klausel angesehen, die das erlauben sollte.

Von 69 auf 89,90 Euro im Jahr. Beim Monatsabo von 7,99 auf 8,99 Euro.

So hat Amazon im September 2022 die Preise für Prime erhöht. Eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden gab es dafür nicht.

Grundlage war eine Klausel in den Geschäftsbedingungen. Sie erlaubte Preisanpassungen nach billigem Ermessen anhand objektiver Kriterien.

Der Bundesgerichtshof hat diese Klausel am 1. Oktober 2026 für unwirksam erklärt.

Der Grund ist nicht, dass Preiserhöhungen in Dauerverträgen verboten wären. Der Grund ist Intransparenz.

Die Klauseln ließen sich nach Ansicht des Gerichts so verstehen, dass Amazon den Preis einseitig ändern durfte und Kunden nur die Kündigung blieb. An anderer Stelle räumten die Bedingungen den Kunden aber ein ausdrückliches Widerspruchsrecht ein.

Zwei Aussagen, zwei unterschiedliche Rechtsfolgen, ein Vertragswerk. Damit konnte ein Verbraucher nicht erkennen, welche Rechte er tatsächlich hat.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie hatte bereits vor dem Landgericht Düsseldorf und dem Oberlandesgericht Düsseldorf gewonnen.

Praktisch heißt das für Altkunden: Sie zahlen vorerst wieder den alten Preis.

Vorerst, weil eine unwirksame Anpassungsklausel das Unternehmen nicht daran hindert, künftig auf dem regulären Weg eine neue Vereinbarung anzubieten. Das ist dann aber ein Angebot und kein Automatismus.

Zur Frage der Rückzahlung läuft eine eigene Sammelklage, bei der sich rund 145.000 Betroffene registriert haben.

Wer ein Abo mit Preisanpassungsklausel hat, sei es Streaming, Fitness oder Software, findet in dieser Entscheidung einen brauchbaren Prüfmaßstab. Entscheidend ist nicht nur, ob die Klausel Kriterien nennt, sondern ob daraus klar hervorgeht, was man selbst dagegen tun kann.

Das vollständige Urteil findet ihr unter Az. III ZR 205/25 beim Bundesgerichtshof.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-iiizr20525-amazon-prime-preiserhoehung-agb?r=rss

Noch ein kurzer Hinweis zum Bild: Reddit holt das aus der Quellseite das sind oft ki-generierte Bilder, die die Portale "Symbolbild" nennen. Es sind keine echten Fotos.

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u/MelonDusk123456789 — 12 days ago
▲ 23 r/RA_Kotz

Niemand hat ihn direkt gefragt und die Behörde wollte die Register sowieso selbst abfragen. Trotzdem flog der Polizeianwärter nach einem Monat wieder raus.

Wer nicht gefragt wird, muss auch nichts sagen. Bei Bewerbungen klingt das nach einer vertretbaren Linie.

Im Beamtenrecht trägt diese Linie nicht.

Ein Polizeianwärter in Nordrhein-Westfalen hatte seine zweijährige Ausbildung im Polizeivollzugsdienst absolviert und wollte nach dem Ende seines Beamtenverhältnisses wieder eingestellt werden. Gegen ihn liefen zwei strafrechtliche Ermittlungsverfahren.

Eines davon kannte die Behörde. Das zweite kam während des Wiedereinstellungsverfahrens hinzu.

Er erwähnte es nicht.

Im Mai 2025 wurde er wieder eingestellt. Am 12. Juni 2025 entließ ihn das Polizeipräsidium aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wies seine Beschwerde zurück.

Ein Beamter auf Widerruf steht rechtlich auf dünnem Eis. Für eine Entlassung müssen keine Verfehlungen bewiesen sein, es genügen schon berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung.

Und solche Zweifel sah das Gericht hier reichlich. Eignungsrelevante Ermittlungsverfahren seien unverzüglich und von sich aus offenzulegen, auch ohne ausdrückliche Nachfrage.

Dass die Behörde angekündigt hatte, Strafverfahren selbst abzufragen, half dem Anwärter nicht. Eine behördliche Registerabfrage entbindet nach dieser Entscheidung nicht von der eigenen Mitteilungspflicht.

Auch das Argument, es handele sich um eingestellte Verfahren, zog nicht. Ebenso erfasst sei, was schon beendet ist.

Im Schweigen sah das Gericht eine beachtliche Selbstbegünstigungstendenz. Und genau das begründet die Eignungszweifel, nicht erst der Ausgang der Strafverfahren.

Eine frühere gerichtliche Zusicherung zur Wiedereinstellung schützte ebenfalls nicht. Sie bezog sich nicht auf das Verhalten, das danach dazugekommen war.

Für alle, die sich im öffentlichen Dienst bewerben, liegt die praktische Konsequenz auf dem Tisch. Die Offenlegungspflicht ist eine Bringschuld und keine Antwortpflicht auf Formularfragen.

Wer es im Original lesen will: Die Entscheidung läuft beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen unter Az. 6 B 208/26, Beschluss vom 9. September 2026.

Quelle: https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/entlassung-beamtenverhaeltnis-ermittlungen-verschwiegen/

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arbeitsrechtsiegen.de
u/MelonDusk123456789 — 12 days ago
▲ 20 r/RA_Kotz

91 Personalmaßnahmen blieben liegen, weil ein Personalratsmitglied bei einer kurzfristigen Tagesordnung nicht mitspielte. Kurz darauf war seine Freistellung weg.

Ein Personalrat an einer Universität mit 18 Mitgliedern. Einer von ihnen ist stellvertretender Vorsitzender und freigestellt.

Ende April 2026 verweigert er die Zustimmung zu einer kurzfristigen Änderung der Tagesordnung. Dadurch bleiben 91 Personalmaßnahmen unentschieden.

Am 21. Mai 2026 beschließt der Personalrat, ihm die Freistellung zu entziehen. Im Juni wird er zusätzlich als stellvertretender Vorsitzender abberufen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Personalrat im Eilverfahren verpflichtet, ihn der Dienststellenleiterin vorläufig wieder zur Freistellung im bisherigen Umfang vorzuschlagen.

Der Knackpunkt lag im Kontingent.

Das nordrhein-westfälische Personalvertretungsrecht sieht bei dieser Beschäftigtenzahl sieben Freistellungen vor. Ausgeschöpft war dieses Kontingent nicht einmal zur Hälfte.

Und wenn Plätze frei sind, wird der Maßstab streng. Ein freistellungsbereites Mitglied darf der Personalrat dann nur aus schwerwiegenden und belegten Gründen ausschließen.

Genau daran scheiterte es.

Die Vorwürfe gegen das Mitglied blieben pauschal, eine unstreitige Tatsachengrundlage fehlte. Behauptete Informationen über einen Missbrauch der Freistellung waren nicht nachgewiesen, Beschwerden nicht substanziiert.

Die Weigerung bei der Tagesordnung taugte als Grund ebenfalls nicht. Tagesordnungen sind rechtzeitig mitzuteilen, und einer kurzfristigen Änderung muss niemand zustimmen.

Dass später ein anderes Mitglied freigestellt werden sollte, überzeugte das Gericht auch nicht. Eine Planung für die Zukunft ist kein aktueller Ablehnungsgrund.

Die Darlegungslast liegt beim Personalrat. Streitige Behauptungen klärt ein Eilverfahren nicht, sie gehen also zu seinen Lasten.

Nur mit einem Antrag kam das Mitglied nicht durch. Die vorläufige Feststellung, dass der Entzugsbeschluss unwirksam ist, lehnte das Gericht ab.

Für Personalräte ist die Botschaft recht praktisch. Wer einem Mitglied die Freistellung entzieht, während das gesetzliche Kontingent offen steht, braucht belegbare Gründe und keine Stimmung.

Die Entscheidung gilt vorläufig, längstens bis zum Abschluss der ersten Instanz im Hauptsacheverfahren.

Den ganzen Fall gibt es beim Verwaltungsgericht Düsseldorf unter Az. 40 L 1947/26, Beschluss vom 31. August 2026.

Quelle: https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/freistellung-personalratsmitglieder-freie-plaetze-vorschlag/

Kleine Hinweis zum Vorschaubild: Das kommt automatisch aus dem Quellartikel und wurde dort mit hoher Wahrscheinlichkeit per KI (und auch dort so gekennzeichnet). Es ist KEIN Foto von dem echten Fall.

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