



Vermieter will Hohlraum in DG-Wohnung dauerhaft verschließen (nach Schimmel)
Hallo zusammen,
da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, hoffe ich auf eure Schwarmintelligenz und Erfahrungen zu folgendem Fall mit unserem Vermieter.
Die Ausgangslage:
Mietobjekt: Dachgeschosswohnung (3 Zimmer, Flur, Küche, Bad).
Der Hohlraum: In einer Dachschräge befindet sich ein Hohlraum/eine Nische. Der Zugang liegt ausschließlich direkt in unserer Wohnung. Wir nutzen diesen Bereich seit unserem Einzug als Abstellfläche.
Schimmel & Sanierung: Vor Kurzem gab es dort dicken Schimmelbefall (bei Einzug war schon ein Flex zu sehen auf den ich Aufmerksam gemacht habe, seither hat sich das ausgebreitet). Wir haben unsere Sachen geräumt, der Vermieter hat den Schimmel saniert und der finale Anstrich steht bevor.
Zwischenfall: Ursprünglich verlangte der Vermieter, dass ich die Vorarbeiten (Tiefengrund) selbst streiche. Da ich kein Fachmann bin und kein Haftungsrisiko bei eventuellen Folgeschäden eingehen wollte, habe ich klar klargestellt, dass ich das nicht tun werde, da Instandhaltung Vermietersache ist.
Das Problem:
Der Vermieter fordert uns nun schriftlich auf, den Bereich zu räumen, da er angeblich nicht mitvermietet sei und er die Nutzung gemäß § 30 Abs. 2 Mietvertrag („Widerruf von Duldungen“) widerruft. Nach dem Anstrich will er den Zugang dauerhaft zumachen/versperren.
Relevant Klauseln aus unserem Mietvertrag:
§ 2 Abs. 1: „Wohnung Nr. 7 im Dachgeschoss, bestehend aus: 3 Zimmer, Flur, Küche, Bad [...] Die Angabe ist unverbindlich und dient nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes [...] Der räumliche Umfang ergibt sich aus der Anzahl der vermieteten Räume.“
§ 30 Abs. 2: „Vorübergehende Gestattungen und stillschweigende Duldungen durch den Vermieter sind jederzeit frei widerruflich.“
Aktueller Stand:
Während der Schimmelphase haben wir aus Kulanz brav die volle Miete weitergezahlt. Dass wir dafür rückwirkend nichts mehr wiedersehen (§ 814 BGB – Zahlung ohne Vorbehalt), ist uns bewusst.
Unsere Fragen an euch:
Kann der Vermieter eine Nische, die nur über unsere Wohnung erreichbar ist, einfach als „freie Duldung“ deklarieren und dichtmachen?
Wenn der Verschluss baulich notwendig ist (Schimmelschutz/Wärmebrücke): Haben wir ab Verschluss Anspruch auf Mietminderung wegen dauerhaftem Nutzflächenverlust?
Wie schätzt ihr die Lage ein und wie würdet ihr an unserer Stelle reagieren?
Bilder vom Hohlraum hänge ich an (vor und nach "Reparatur")! Vielen Dank für euren Input!