Vermieter verlangt professionelle Endreinigung trotz „besenrein“ im Mietvertrag
location: Hessen
Ich ziehe Ende des Monats nach knapp fünf Jahren aus meiner Mietwohnung aus. Im Mietvertrag steht zur Rückgabe ausdrücklich nur, dass die Wohnung „besenrein“ zu übergeben ist.
Ich habe inzwischen fast alles leergeräumt und die Wohnung ist meiner Meinung nach wirklich sauber: Böden gesaugt bzw. gefegt, Küche ausgewischt, Bad gereinigt, Schränke leer, keine größeren Verschmutzungen.
Gestern war der Vermieter kurz da und meinte, für die Übergabe müsse trotzdem noch eine professionelle Reinigungsfirma kommen. Er erwartet unter anderem komplett geputzte Fenster, gereinigte Heizkörper, entkalkte Armaturen und eine „Grundreinigung“ von Küche und Bad. Er hat mir auch direkt eine Firma genannt, die das für ungefähr 380 Euro machen würde.
Als ich auf den Mietvertrag hingewiesen habe, sagte er, „besenrein“ bedeute selbstverständlich, dass die Wohnung ordentlich gereinigt sein müsse und er würde sonst die Reinigung von der Kaution abziehen.
Im Vertrag finde ich keine weitere Klausel zur Endreinigung und auch nichts dazu, dass eine Fachfirma beauftragt werden muss.
Kann er bei einer vereinbarten besenreinen Rückgabe tatsächlich eine professionelle Grundreinigung verlangen oder deren Kosten von der Kaution abziehen? Und was sollte ich bei der Übergabe dokumentieren, falls er darauf besteht?