Vermieter ziehen 69€ für ein kühlschrankfach von Kaution ab
Guten Tag,
Am 30.09.25 zog meine freundin aus ihrer alten Wohnung aus. Beim Auszug wurde ein Abnahmeprotokoll angefertigt. Dort wurden alle Mängel festgehalten, verrechnet und unterschrieben. Auf dem Abnahmeprotokoll wurde nichts von einem defekten Kühlschrankfach vermerkt.
Die Kaution betrug insgesamt 2550€. Eine Teilkaution in Höhe von 1499,37€ (1700€ abzüglich 200,63€ für Stromrechnung= 1499,63€) sollte nach dem Auszug zeitnah überwiesen werden.
2 Tage nach dem Auszug teilte Fr. Vermieterin ihr dann per Email mit, dass ein Kühlschrankfach kaputt sei, schickte ein Bild davon mit und meinte, dass sie sich nach dem Preis des Faches erkundigt und sich dann nochmal meldet. 10 Tage lang hat meine freundin keine Email oder Information bekommen wann sie meine Kaution zurück bekomme.
Daraufhin forderte sie (meine freundin) per Einschreiben mit Rückschein auf, ihr ihre Kaution in Höhe von 1499,63€ bis spätestens 27.10.25 zu überweisen. Am 27.10.25 überwiesen sie ihr dann 1650,00€ also ohne Abzug der Stromrechnung aber zogen dann 50,00€ für ein defektes Kühlschrankfach ab, welches nach dem Auszug beanstandet wurde. Die restliche Kaution in Höhe von 850,00€ wurden einbehalten für die Nebenkostenabrechnung.
Am 31.07.26 erkundigte sie sich per Email bei Fr. Vermieterin und Hr. Vermieter wann sie die Nebenkostenabrechnung bekomme. Am 05.08.26 bekam sie diese dann per Email zugeschickt. Von den 850,00€ wurde dann die Stromrechnung i.H.v. 200,63€ abgezogen. Der Restbetrag der Kaution liegt somit bei 649,41€ (+ 375, 08€ Guthaben Betriebskostenabrechnung).
Im gleichen Zuge fragte sie nach den Belegen für das Kühlschrankfach, und bekam dann nur die Antwort, dass Sie ihr nun die Wahl lassen ob der Neupreis 69,33€ für das Kühlschrankfach abgezogen wird oder ob sie sich mit dem Abzug der 50,00€ ohne Belege zufrieden gebe. Nun haben sie ihr die restliche Kaution überwiesen aber zogen ihr davon 19,33€ ab (649,41€ - 19,33€ = 630,08€). Also insgesamt den Neupreis vom Kühlschrankfach.
Sie braucht nun rechtliche Beratung, ob die 69,33€ Abzug mit Abnahmeprotokoll und ohne Beweis, dass es mein Verschulden war überhaupt zulässig sind. Fr. Vermieterin behauptet auch in der letzten Email, dass es unverschämt ist, die Belege für das Kühlschrankfach nach 11 Monaten zu fordern und dass sie dem Abzug von 50,00€ telefonisch zugestimmt hätte, was eine komplette Lüge ist.
Wir haben zwar per Email gesagt dass es uns evtl runter gefallen ist, der Kühlschrank ist allerdings schon alt, und war auch zuvor schon leicht kaputt an der Stelle. Ist das rechtens?
Wir würden die 69€ gerne einfordern, auch aufgrund der Respektlosigkeit während der Miete und dem Auszug etc... haben wir da Erfolgschsancen? Wir sind über jede Erfahrung und Hilfe dankbar.