u/No-Guidance4259

Habt ihr Erfahrungen mit so einem Fall?

Hallo zusammen,
ich würde gerne eure Einschätzung zu einem etwas ungewöhnlichen Fahrerlaubnisverfahren hören.
Ausgangslage:
Bei mir wurde vor knapp einem Jahr eine geringe Menge Kokain (0,77 g) gefunden. Es ging dabei nicht um eine Fahrt unter Drogeneinfluss und keinen positiven Test. Die Fahrerlaubnisbehörde hat daraufhin Zweifel an meiner Fahreignung und auf Grundlage von § 14 FeV ein ärztliches Gutachten angeordnet.
Die konkrete Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde lautet sinngemäß:
„Nimmt der Betroffene Kokain ein, das die Fahreignung nach Anlage 4 FeV in Frage stellt?“
Die Behörde verlangte außerdem innerhalb der ersten 15 Tage der gesetzten Frist die Abgabe einer Haarprobe.
Haarentnahme beim TÜV:
Ich bin fristgerecht zum TÜV gegangen und habe die angeordnete Haarentnahme vollständig durchführen lassen. Ich habe die Untersuchung weder verweigert noch abgebrochen. Die Mitarbeiter des TÜV haben selbst die Haare entnommen und anschließend an das Labor geschickt.
Einige Tage später kam allerdings der Endbefund des Labors:
„Material nicht ausreichend.“
In der Beurteilung steht zusätzlich:
„Die übersandte Menge der Haarprobe war für den angeforderten Untersuchungsauftrag nicht ausreichend.“
Der TÜV hat mir anschließend ebenfalls schriftlich bestätigt:
„Das Haaranalysen-Material war nicht ausreichend für eine toxikologische Untersuchung.“
Es gibt daher aus dieser Haarprobe weder einen positiven noch einen negativen toxikologischen Befund.
Was ich besonders merkwürdig finde:
Die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde bezieht sich ausdrücklich auf Kokain. Im Laborbefund steht unter „Toxikologische Diagnostik“ allerdings:
„Amphetamine – Material nicht ausreichend.“
Warum dort Amphetamine aufgeführt werden, obwohl die behördliche Fragestellung Kokain betrifft, ist bisher ungeklärt.
Aktueller Stand:
Ich habe einen Anwalt eingeschaltet und ihm den Laborbefund sowie das Schreiben des TÜV geschickt. Er hat die Unterlagen an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet und mir mitgeteilt, dass er versucht, mit der Behörde „irgendeine Lösung“ zu finden.
Ich bin weiterhin vollständig bereit, an der Aufklärung mitzuwirken. Da unmittelbar nach der ersten Haarentnahme naturgemäß nicht einfach wieder ausreichend Haare vorhanden sind, würde ich stattdessen kurzfristig unangekündigte Urinscreenings durchführen lassen.
Mir geht es ausdrücklich nicht darum, eine Untersuchung zu umgehen. Ich möchte eine verwertbare Untersuchung durchführen und das Verfahren abschließen.
Zur Info die erste Anordnung wurde aufgehoben wegen unterschiedlichen Fristen.
Vielen Dank.

reddit.com
u/No-Guidance4259 — 2 days ago

Brauche eure Einschätzung.

Moin Leute ,Ich fasse euch meinen Fall einmal komplett zusammen, damit ihr weißt, worum es geht.
Der Vorfall war bei der Nature One 2025. Ich war damals Beifahrer und habe kein Fahrzeug geführt. Im Rahmen einer Polizeikontrolle wurden bei mir 0,77 g Kokain gefunden und sichergestellt. Es gab keinen Bluttest, keinen Urintest, keinen positiven Drogentest, keine Drogenfahrt und auch kein Konsumgeständnis.
Fast ein Jahr nach dem Vorfall kam dann Post von der Führerscheinstelle . Dort wird meine Fahreignung überprüft. Die Führerscheinstelle verlangt ein ärztliches Gutachten bzw. Drogenscreening, (was man nicht so wirklich rauslesen kann). In dem Schreiben wird auch ausdrücklich eine Haaranalyse erwähnt.
Das Problem ist: Nach meiner Durchsicht der Akte gibt es offenbar nur den Nachweis über den Fund/Besitz, aber keinen direkten Konsumnachweis. Trotzdem fragt die Führerscheinstelle in der Gutachtenfrage danach, ob ich Kokain oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe einnehme. Für mich wirkt das widersprüchlich, weil Besitz und Konsum nicht dasselbe sind.
Dazu kommt, dass in den Unterlagen mehrere unterschiedliche Fristen genannt werden: einmal 8 Tage, einmal 15 Tage, einmal 1 Monat, außerdem 6 Wochen Bearbeitungszeit und 8 Wochen im Merkblatt. Später kam noch ein Schreiben der Führerscheinstelle, in dem stand, dass die Frist bestehen bleibt und nach Aktenlage entschieden wird, falls kein Gutachten vorliegt. In diesem Schreiben wurde aber kein genaues Fristdatum genannt.
Ich habe nach Erhalt der ersten Post sofort einen Anwalt eingeschaltet. Der Anwalt hat Akteneinsicht und Fristverlängerung beantragt. Die Behörde hat die Akte später übersandt, aber die Frist offenbar nicht verlängert. Besonders komisch ist, dass ein Schreiben der Führerscheinstelle auf den 18.06. datiert ist, bei mir aber erst am 24.06. angekommen ist. Zu dem Zeitpunkt war die kurze 8-Tage-Frist aus dem Merkblatt praktisch schon vorbei.
Mein Anwalt prüft die Sache aktuell. Es geht jetzt darum, dass mir keine Mitwirkungsverweigerung ausgelegt wird. Ich will nichts verbergen, aber ich möchte, dass alles rechtlich sauber geklärt wird: Welche Frist gilt genau? Welche Untersuchung wird konkret verlangt? Ist die Haaranalyse in dieser Form überhaupt rechtmäßig? Und darf die Behörde aus bloßem Besitz ohne Konsumnachweis so weitgehende Schlüsse ziehen?
Meine aktuelle Sorge ist, dass die Führerscheinstelle bei Nichtvorlage des Gutachtens nach Aktenlage entscheidet und möglicherweise versucht, mir den Führerschein zu entziehen. Mein Stand ist aber: Der Fall ist angreifbar, weil die Akte offenbar nur Besitz/Fund enthält, keine Drogenfahrt, keinen Test, kein Konsumgeständnis und keine Auffälligkeit . Fahrerlaubnisrechtlich geht es darum, ob die Führerscheinstelle wegen dieses Besitzes ein Gutachten verlangen darf und ob die konkrete Anordnung mit Haaranalyse und den Fristen rechtmäßig ist.

Würde mich echt um eure Meinungen freuen.

reddit.com
u/No-Guidance4259 — 2 months ago