Habt ihr Erfahrungen mit so einem Fall?
Hallo zusammen,
ich würde gerne eure Einschätzung zu einem etwas ungewöhnlichen Fahrerlaubnisverfahren hören.
Ausgangslage:
Bei mir wurde vor knapp einem Jahr eine geringe Menge Kokain (0,77 g) gefunden. Es ging dabei nicht um eine Fahrt unter Drogeneinfluss und keinen positiven Test. Die Fahrerlaubnisbehörde hat daraufhin Zweifel an meiner Fahreignung und auf Grundlage von § 14 FeV ein ärztliches Gutachten angeordnet.
Die konkrete Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde lautet sinngemäß:
„Nimmt der Betroffene Kokain ein, das die Fahreignung nach Anlage 4 FeV in Frage stellt?“
Die Behörde verlangte außerdem innerhalb der ersten 15 Tage der gesetzten Frist die Abgabe einer Haarprobe.
Haarentnahme beim TÜV:
Ich bin fristgerecht zum TÜV gegangen und habe die angeordnete Haarentnahme vollständig durchführen lassen. Ich habe die Untersuchung weder verweigert noch abgebrochen. Die Mitarbeiter des TÜV haben selbst die Haare entnommen und anschließend an das Labor geschickt.
Einige Tage später kam allerdings der Endbefund des Labors:
„Material nicht ausreichend.“
In der Beurteilung steht zusätzlich:
„Die übersandte Menge der Haarprobe war für den angeforderten Untersuchungsauftrag nicht ausreichend.“
Der TÜV hat mir anschließend ebenfalls schriftlich bestätigt:
„Das Haaranalysen-Material war nicht ausreichend für eine toxikologische Untersuchung.“
Es gibt daher aus dieser Haarprobe weder einen positiven noch einen negativen toxikologischen Befund.
Was ich besonders merkwürdig finde:
Die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde bezieht sich ausdrücklich auf Kokain. Im Laborbefund steht unter „Toxikologische Diagnostik“ allerdings:
„Amphetamine – Material nicht ausreichend.“
Warum dort Amphetamine aufgeführt werden, obwohl die behördliche Fragestellung Kokain betrifft, ist bisher ungeklärt.
Aktueller Stand:
Ich habe einen Anwalt eingeschaltet und ihm den Laborbefund sowie das Schreiben des TÜV geschickt. Er hat die Unterlagen an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet und mir mitgeteilt, dass er versucht, mit der Behörde „irgendeine Lösung“ zu finden.
Ich bin weiterhin vollständig bereit, an der Aufklärung mitzuwirken. Da unmittelbar nach der ersten Haarentnahme naturgemäß nicht einfach wieder ausreichend Haare vorhanden sind, würde ich stattdessen kurzfristig unangekündigte Urinscreenings durchführen lassen.
Mir geht es ausdrücklich nicht darum, eine Untersuchung zu umgehen. Ich möchte eine verwertbare Untersuchung durchführen und das Verfahren abschließen.
Zur Info die erste Anordnung wurde aufgehoben wegen unterschiedlichen Fristen.
Vielen Dank.