
Bericht & Hilfegesuch: Midea PortaSplit vs. Volkswohnung (Karlsruhe)
1. Worum geht es? (Der Sachverhalt)
In einer Dachgeschoss-/Südseiten-Wohnung der Wohnungsgesellschaft Volkswohnung GmbH in Karlsruhelebt eine ältere, chronisch kranke Dame (Diabetes, Pflegegrad 2, nächtliche Schlafapnoe mit Beatmungsgerät). Durch einen massiven Instandhaltungsstau – die Holzfenster sind über 40 Jahre alt und komplett undicht, die Südfassade ist ungedämmt – heizt sich die Wohnung im Sommer unerträglich auf bis zu 35 Grad auf.
Als rettende Notlösung wurde eine mobile Split-Klimaanlage (Midea PortaSplit) angeschafft, die ohne Bohrungen oder Schäden an der Fassade einfach im Fenster eingehängt wird. Ein zuvor getestetes Monoblock-Gerät (Einschlauch) war aufgrund der undichten Fenster völlig wirkungslos, da der erzeugte Unterdruck permanent neue Heißluft und ungefilterten Staub von der Straße direkt in die Wohnung zog, was die Atemwege der Mutter stark belastete. Die PortaSplit läuft im flüsterleisen Silent-Modus (39 dB(A)) und ermöglicht der Mutter erst das Schlafen ohne Erstickungsängste.
2. Warum lehnt die Volkswohnung das Gerät ab?
Die Hausverwaltung hat eine formelle Abmahnung geschickt und fordert den Rückbau mit der Androhung einer Mietkündigung. Ihre Argumente sind: [1]
Optische Beeinträchtigung der Außenfassade.
Geräuschentwicklung (Vermieter behauptet fälschlicherweise „Verpuffungsgeräusche“).
Gefahr von Tropfwasser (Kondensat), das an der Fassade oder auf darunterliegende Fensterbänke laufen könnte.
3. Welche Lösungen wurden bereits erarbeitet?
Die technischen Einwände des Vermieters wurden bereits komplett gelöst:
Kein Tropfwasser mehr draußen: Durch das Umstecken des internen Kondensatschlauchs an der Inneneinheit der PortaSplit wird die eingebaute Pumpe genutzt, um das Wasser zu 100 % nach innen in einen Eimer im Zimmer zu leiten. Das Außengerät bleibt draußen komplett trocken.
Kein Lärm für die Nachbarn: Die direkten Nachbarn (darunter Nachbarin Diana) wurden befragt. Sie haben nachts die Fenster offen, hören absolut nichts, fühlen sich nicht gestört und haben eine Unterschriftenliste für den Verbleib des Geräts unterschreiben.
🔍 Fragen an die Community: Gibt es rechtliche Urteile oder Erfahrungen?
Hat jemand Erfahrung mit der Volkswohnung Karlsruhe bei diesem Thema? Wie reagieren die Sachbearbeiter, wenn man ihnen beweist, dass das Tropfwasser- und Lärmproblem technisch zu 100 % gelöst ist und die Nachbarn unterschrieben haben?
Gibt es Gesetze oder Urteile zu über 30 Jahre alten, undichten Fenstern? Wenn der Vermieter durch mangelnde Dämmung und marode Fenster die Wohnung zur unbewohnbaren „Sauna“ (41 Grad) werden lässt, muss er dann eine mobile, schadensfreie Split-Anlage dulden?
Wie sieht es mit dem Härtefall aus? Gibt es rechtliche Präzedenzfälle, bei denen der Gesundheitsschutz einer pflegebedürftigen Person (Pflegegrad 2, Schlafapnoe-Beatmung) schwerer wiegt als die optische „Schönheit“ einer Mietfassade?