u/Opening-Pear9485

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Vermieter behält sich vor, die Räume zu nutzen?

Meine Freundin (spricht wenig Deutsch) hat endlich eine Wohnung in Berlin gefunden. Im Vertrag steht jetzt folgendes:

§ 1 Mietobjekt

  1. Der Hauptmieter ist Mieter der Wohnung in: xxxxxstraße xx, 10249 Berlin
  2. Der Hauptmieter vermietet an die Untermieterin einen Teil der Wohnung, bestehend aus: Wohn-/Küchenbereich (Wohnküche)
  3. Von der Nutzung ausgeschlossen ist das Schlafzimmer, welches vom Hauptmieter vorbehalten wird.
  4. Folgende Räume werden gemeinschaftlich genutzt: Badezimmer Abstellraum / Kammer
  5. Der Hauptmieter behält sich vor, Teile der Wohnung weiterhin selbst zu nutzen.
  6. Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu Wohnzwecken.

Die Wohnung ist nicht als WG ausgeschrieben und der Vermieter meinte, dass er auch da gar nicht wohnen wird. Die Zimmer sind auch alle leer, inklusive der Abstellkammer. Der Mietvertrag ist befristet bis Ende 2028, weil der Vermieter ab dann selber wieder da wohnen möchte.

Was meint ihr, ist das fishy?

Wenn der Vermieter die Räume wie angekündigt nicht nutzt ist ja alles gut. Aber wenn doch kann sie nichts machen, weil sie ja unterschrieben hat. Die Wohnung ist nicht WG geeignet btw.

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u/Opening-Pear9485 — 16 hours ago