Rückzahlungsforderung für Fortbildungsmaßnahme
A arbeitet seit fünf Jahren in Vollzeit beim Netzbetreiber H. Im Rahmen eines Jahresgespräches wurde A die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme zugesichert. Für die Maßnahme wird A für vier Wochen bezahlt vom Dienst freigestellt, die Kosten der Maßnahme - ein mittlerer vierstelliger Betrag - zahlt H. Die Fortbildung ist für die Tätigkeiten des A nicht zwingend notwendig. Eine separate Vereinbarung über Rückzahlungsbedingungen wurde nicht unterschrieben, weder Arbeitsvertrag noch Betriebsvereinbarungen thematisieren den Fall.
Nach Abschluss der Maßnahme erhält A ein Angebot vom Netzbetreiber B. Da dieses mit deutlich besseren Konditionen verbunden ist, kündigt A fristgerecht bei H. Im Offboarding wird A darauf hingewiesen, dass die Kosten der Maßnahme bis zum Austrittsdatum zurückzuzahlen sind. Auf die Anforderung, den Hintergrund für diese Rückerstattung zu erläutern, bleibt H eine Antwort schuldig.
Ist die Rückzahlungsforderung legitim, oder muss H die Kosten tragen?