Statistiker für Doktorarbeit legal
Kurze Frage an Leute mit Erfahrung in medizinischen Dissertationen / Promotionsordnungen:
Ich führe im Rahmen meiner Doktorarbeit eine Auswertung von Patientenfragebögen durch. Die Daten sind pseudonymisiert. Ich würde gerne einen externen Statistiker beauftragen, der für mich die statistische Auswertung macht und Grafiken erstellt (also z. B. Häufigkeiten, Tests, Regressionsmodelle, Diagramme etc.). Interpretation, Diskussion und Schlussfolgerungen würde ich natürlich selbst schreiben.
Jetzt die konkrete Frage:
- Was darf ein externer Statistiker rechtlich und promotionsrechtlich übernehmen, ohne dass es als Ghostwriting gilt?
- Ist reine statistische Auswertung inkl. Grafikerstellung üblich/zulässig?
-Muss der Statistiker zwingend in der Dissertation erwähnt werden (Danksagung, Methodenteil o. Ä.)?
Gibt es dazu klare Vorgaben? Uni und Doktorvater waren bisher keine Hilfe.
Mir geht es ausdrücklich um konkrete Regelungen/Erfahrungen und nicht um „solange die Hauptarbeit von dir kommt“. Vielleicht hat jemand belastbare Quellen oder offizielle Vorgaben dazu.