u/Peet1777

▲ 2 r/recht

Objektive Antragshäufung - 766 ZPO und 732 ZPO

Kann man in objektiver Antragshäufung die Erinnerung und Klauselerinnerung analog 260 ZPO in einem Verfahren geltend machen? Natürlich vorausgesetzt, Vollstreckungsgericht und Klauselgericht sind identisch.

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u/Peet1777 — 1 day ago
▲ 3 r/recht

Drittwiderspruchsklage bei Forderungspfändung

A hat einen Titel gegen B.
B ist Eigentümerin eines Grundstücks, das an C vermietet wurde.

A erwirkt am 2.1. 2018 einen PfüB bzgl. aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des B gegen C. Dieser wird dem C am 10.1.2018 zugestellt.

B veräußert das Grundstück am 01.08.2020 an K.
K wird am 16.9.2020 als Eigentümer ins GB eingetragen.

K möchte, dass C die Miete für Oktober 2020 an ihn zahlt.

Ist die Drittwiderspruchsklage des K gegen A begründet?

I. Er hat ein Interventionsrecht
II. Einwendungen des A
A könnte ihm ein Pfändungspfandrecht entgegen halten, wenn der Pfüb bzgl. der Oktobermiete wirksam wäre.
Das Pfändungspfandrecht entsteht bei zukünftigen Forderung nicht bereits mit Zustellung, sondern mit Entstehung der Forderung. Zu diesem Zeitpunkt muss der B also noch Inhaber der Forderung gewesen sein.

Das ist er aber nicht mehr. Denn der K war ja bereits im Sep. Inhaber geworden.

Die Lösung sagt nun: Übergang der Forderung auf K irrelevant, da er erst am 16.9 eingetragen wurde.
Ansonsten steht da nichts.

Ich versteh das überhaupt nicht.

Hat jemand eine Idee, wie das funktioniert?

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u/Peet1777 — 2 days ago
▲ 6 r/recht

Anwaltsklausur - Öffentliches Recht

Es kommt ja regelmäßig vor, dass man sowohl die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs und diejenigen eine Antrags nach 80 V VwGO prüfen muss.
Nun macht es Sinn zunächst die Erfolgsaussichten der Hauptsache, also des WS zu prüfen und danach diejenigen des Antrags auf einstw. RS.

Ich habe das nun jedoch des Öfteren in den Lösungsskizzen der Klausurenkurse andersherum gesehen. Ich kann es auch nachvollziehen, denn es wirkt irgendwie falsch all die Probleme, die der Klausurersteller sichtlich im 80 V VwGO hören möchte im WS zu prüfen.
Außer beim RSB des 80 V VwGO bzgl. der WS-Frist kommt man ja auch nicht in Inzidentprüfungen rein.

In welcher Reihenfolge macht ihr es?

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u/Peet1777 — 7 days ago
▲ 10 r/recht

Prozessual notwendige Streitgenossenschaft

Mache mir gerade Karteikarten zur Zweckmäßigkeit in der Anwaltsklausur.

A und B sind prozessual notwendige Streitgenossen. Es gibt eine Norm, die die Rechtskrafterstreckung anordnet.

Der Kläger K kann sich nun aussuchen, ob er A oder B oder beide (dann aber aufgrund der Gefahr widersprüchlicher Sachentscheidungen) gemeinsam verklagt.
Wenn K nun nur A verklagt und gewinnt, kann er dann aus dem Titel gem. 727 ZPO auch gegen B vollstrecken? Der Wortlaut gibt‘s nicht her.

Wenn K nun nachträglich doch den B verklagen möchte, würde die Klage wegen entgegenstehenden RK als unzulässig abgewiesen werden, richtig?

D. h. bei der prozessual notwendigen Streitgenossenschaft, verbaut man sich einen späteren Titel, wenn man nur den einen aber nicht den anderen verklagt?

Also ist es eine Abwägungsfrage für den Kläger: Verklage ich kostensenkend nur einen und trage das Risiko, dass ich an den anderen nicht mehr ran komme oder verklage ich beide, obwohl auch schon Befriedigung bei nur einem gereicht hätte?

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u/Peet1777 — 9 days ago
▲ 2 r/recht

Beweisantrag Urkunde beim Gegner gem. § 424 ZPO

Hat jemand ein gutes Beispiel wie der Antrag formuliert werden würde?

Stelle ich den Antrag nach den Sachanträgen oder in der Begründung I. bei der jeweiligen Tatsache, die sie belegen soll?

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u/Peet1777 — 9 days ago
▲ 2 r/recht

Unechter Hilfsantrag ÖR

Ist es bei Verpflichtungsklagen, bei denen aus Klägersicht nicht ganz klar ist, ob das Ermessen auf 0 reduziert ist, zulässig einen Hauptantrag gerichtet auf Bescheidungsurteil 113 V S. 1 VwGO und sodann einen unechten Hilfsantrag für den Fall, dass das Ermessen auf 0 reduziert seien sollte auf Vornahmeurteil 113 V S. 1 VwGO zu stellen?
So verhindert man „nur“ ein Bescheidungsurteil zu kriegen wenn auch Vornahme drin gewesen wäre, entgeht allerdings der Teilabweisungsgefahr, falls doch nicht spruchreife vorliegt.
Ich habe dazu im Kaiser nichts gefunden. Da mir das ziemlich logisch erscheint, frage ich mich, ob das irgendwie unzulässig ist, wenn‘s im Kaiserskript nicht dargestellt ist.

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u/Peet1777 — 11 days ago
▲ 7 r/recht

Richtige Kommentarnutzung in der Klausur

Ich schreibe in 3. Monaten Examen. Ich höre immer wieder von Leuten, dass das Gros der Ref. nicht wüsste, wie man den Kommentar in der Klausur „richtig“ benutzt.
Ich gehöre wohl zu denen, die den Kommentar, zumindest was Palandt angeht, nur sehr marginal benutzt.
Ich wiederhole das materielle Recht sehr stark frequentiert mit den Kk für 1. SteX.
Ausnahmen gelten natürlich für spezifische Fragestellungen, von denen ich keine Ahnung habe in der Klausur, wie z.B. spezielle Schadenspositionen beim Verkehrsunfall.

Kann mich jemand aufklären, wie eine bilderbuchmäßige Kommentarnutzung aussieht?
(Kein Scherz) Darf man eine Lupe mit ins Examen (Hessen) nehmen? Ich war zwar erst beim Optiker, aber mir fällt es beim Palandt wirklich schwer das Geschriebene zu lesen.

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u/Peet1777 — 11 days ago
▲ 3 r/recht

Urteilsstil - Vollstreckungsabwehrklage

Wie kann man sprachlich geschickt den Urteilsstil bei Rechtsbehelfsklausuren wie der Vollstreckungsabwehrklage einhalten, wenn etliche Einwendungen vorgetragen werden, letztendlich aber nur eine greift?

Z.B. K trägt vor der titulierte Anspruch sei nichtig wegen 125 S. 1 BGB und wegen 138 BGB. Klarer Schwerpunkt liegt auf 125 S. 1. Formnichtigkeit liegt allerdings i.E. nicht vor. Sittenwidrigkeit schon.

Vielen Dank!

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u/Peet1777 — 13 days ago
▲ 3 r/recht

Vorläufige Vollstreckbarkeit - Beidseitige, teilweise Erledigung

Hat jemand Einblick, ob bzgl. des beidseitig teilweise für erledigt erklärten Teils der Kosten, tatsächlich die Kosten ausgerechnet werden müssen, um diese Tenorieren zu können?
Das kann doch kein Mensch von einem in einer Klausur erwarten.

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u/Peet1777 — 15 days ago
▲ 3 r/recht

Schadensrecht - KfZ

Hat jemand einen Tipp für einen guten Aufsatz bzw. eine Fundstelle, in der die typischen Probleme der 249 ff BGB im 2 Staatsexamen insbesondere hinsichtlich Schäden an KfZ erklärt wird?
Es kommt ja fast immer irgendetwas besonderes dran wie merkantiler Minderwert, oder Schadensminderunfspflicht usw.

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u/Peet1777 — 19 days ago
▲ 11 r/recht

Urteilsklausuren - 2. SteX

An diejenigen, die das zweite bereits erfolgreich gemeistert haben: Wie geht ihr an Urteilsklausuren ran? Insbesondere Öffrecht und Zivilrecht?

Meine Herangehensweise bislang:

  1. SV lesen und beim ersten Lesen die wichtigsten Daten für den TB rausschreiben. Insbesondere die Zeitpunkte aufschreiben, wann was passiert ist, damit der TB anschließend chronologisch aufgebaut werden kann.
  2. Danach schreibe ich den TB. Ich habe bis vor kurzem erst die Entscheidungsgründe gemacht, habe dann jedoch gemerkt, dass mir am Ende zu wenig Zeit für den TB bleibt.
  3. Je nach Klausurschwierigkeit: Direkt Entscheidungsgründe ohne Skizze oder erst mal eine Skizze und danach die EG.

Wie viel Zeit nehmt ihr euch für die einzelnen Schritte?

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u/Peet1777 — 1 month ago
▲ 3 r/recht

Gebührenschaden - Anwaltsklausur/Urteilsklausur

Muss man in einer Anwaltsklausur aus Klägersicht, in der die Geschäftsgebühr tatsächlich anfällt, weil z.B. kein unbedingter Klageauftrag erteilt wurde, die Kosten konkret ausrechnen, um den Antrag auf Zahlung stellen zu können?
Also wird das tatsächlich verlangt? Wie soll man das in der Zeit schaffen?

  1. Sind die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten ausschließlich die Geschäftsgebühr + Auslagenpauschale?

  2. Wie wird das tenoriert?
    Ich habe in einigen Urteilen einen ganz normalen Zahlungstenor gesehen und in anderen: Beklagte wird zur Zahlung von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten i.H.v. XXX verurteilt.
    Was ist in Hessen üblich?

Vielen Dank schon mal.

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u/Peet1777 — 1 month ago
▲ 3 r/recht

Erfahrungen mit ELAN-Korrekturen

Ich habe jetzt die dritte ELAN-Klausur in Hessen geschrieben und muss eine massive Abweichung zwischen der Benotung der Klausuren in den Klausurenkursen des Gerichts und der ELAN-Klausuren feststellen.
Ich schreibe in den Gerichtsklausuren (nicht die AG-Klausuren; es ist mir bewusst, dass diese besser benotet werden) bzw. Rep.-Klausuren fast immer zweistellig.
In den ELAN-Klausuren bin ich bisher 3 mal durchgefallen.
Die Korrekturen geben mir das Gefühl, als hätte der Korrektor meine Arbeit gar nicht richtig gelesen.
Da steht z.B. neben einer Versuchsprüfung im Strafrecht „wieso Vollendung geprüft???“.
Oder aber, dass ich in einer Z I - Klausur zu hochtrabend formuliere, was dazu geführt habe, dass der Korrektor nicht verstanden habe, worum es geht.
Ansonsten traf ich die Lösungsskizze zu 80%. Ergebnis 2 Punkte.
Ein weiteres Beispiel: Der erste Satz der Entscheidungsgründe war die Standardphrase bei einem zulässigen Einspruch gegen ein VU: „Der zulässige Einspruch hat den Prozess gem. § 342 ZPO in die Lage
zurückversetzt, in der er sich vor Eintritt der Versäumung befand.“ Die Bemerkung des Korrektors: „Unnötige Einleitung“

Alle 3 Klausuren wurden von irgendwelchen AG Richtern aus sehr kleinen AG in der Gegend korrigiert.

Hat noch jemand die Erfahrung gemacht, dass die Korrekturen der ELAN-Klausuren wie geschildert sind?

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u/Peet1777 — 1 month ago
▲ 2 r/recht

Anwaltsklausur - Widerklage

Ich lerne gerade mit Kaiser - Anwaltsklausur für das2. Stex. Bei dem Musterschriftsatz zur Klageerwiderung und Drittwiderklage fehlt der Antrag auf Erlass eines VU im schriftlichen Vorverfahren. Ist das ein Fehler oder hat das einen rechtlichen/zweckmäßigen Hintergrund.
Wenn schriftliches VV bzgl. WK/DWK verfügt wird, der Widerbeklagte/Drittwiderbeklagte seine Verteidigungsabsicht nicht rechtzeitig anzeigt, der VU-Antrag gestellt wurde, würde doch ein Teil-VU gem. §347 I Alt. 1 ZPO I.V.M §§ 331 III, 276 II ZPO ergehen?

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u/Peet1777 — 2 months ago
▲ 2 r/recht

Vorleistungspflicht des Vermieter

Ich habe eine Klausurlösung vor mir liegen, in der behauptet wird, der Anspruch des Vermieter aus 535 II BGB entstehe erst, sobald er dem Mieter die Gebrauchsmöglichkeit verschafft hat; mit Verweis auf OLG Düsseldorf (Urteil vom 23. Dezember 2010 - I-10 U 60/10).

Wieso ist der Vermieter vorleitstungsverpflichtet?
Selbst bei Annahme einer Vorleistjngspflicht, führt dies doch normalerweise nur dazu, dass der Vermieter dem Mieter §320 BGB nicht entgegenhalten kann.

In der Klausurlösung wird es allerdings unter AS entstanden (!!!) geprüft, was m.E. absolut keinen Sinn macht.

Hat mir die komplette Klausur versaut, weil sich dadurch natürlich auch die Darlegungs- und Beweislast ändert und ein Schwerpunkt auf der Beweiswürdigung lag…

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u/Peet1777 — 3 months ago
▲ 2 r/recht

Zivilbereich Rubrumsberichtigung

Der Kläger hat in der Klageschrift eine falsche Adresse des Beklagten angegeben. Der Beklagte erwiderte daraufhin dass er dort nicht mehr wohne und nannte seine tatsächliche Adresse mit. Der Kläger änderte seinen Antrag trotz Hinweises des Gerichtes nicht. Kann hier eine Rubrum Berichtigung von amtswegen erfolgen so dass die richtige Adresse im Urteil steht oder darf das aufgrund von 308 ZPO nicht erfolgen?

Ich bin von letzterem ausgegangen

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u/Peet1777 — 3 months ago
▲ 8 r/recht

Sekundäre Darlegungs- und Beweislast

Ich habe gerade eine Klausur für‘s 2. SteX vor:
Vermieter A erhebt gegen Mieter B eine Vollstreckungsabwehrklage.
Er rechnet mit einer Forderung aus 535 II BGB gegen die titulierte Forderung des B auf.
B wendet ein die Miete sei nach 536 I S. 1 BGB gemindert gewesen, wegen eines angezeigten Mangels.
A entgegnet der Mangel sei nicht angezeigt worden, mit der Folge, dass eine ipso iure wirkende Minderung gem. 536c S. 1 BGB ausgeschlossen gewesen war; sein AS aus 535 II also nicht unterging.

Meine Frage: Als derjenige, der sich auf die für ihn günstige Tatsache, hier die nicht erfolgte Anzeige, da diese die Minderung ausschließt, wodurch sein Anspruch aus 535 II bestehen bleibt, beruft, müsste der A eigentlich die D u B-Last tragen.
Da die nicht erfolgte Anzeige allerdings eine nicht beweisbare Negativtatsache ist, trifft den Mieter B hier eine sekundäre Darlegungs- und Beweislast.

Würdet ihr mir da zustimmen?

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u/Peet1777 — 3 months ago