
2. Juristischen Staatsexamen...
Nürnberg, unlängst, vor dem Prüfungsgebäude.
Im Ernst: Wie aso kann man als Volljurist sein. Der nächste Mülleimer: 100 m entfernt.

Nürnberg, unlängst, vor dem Prüfungsgebäude.
Im Ernst: Wie aso kann man als Volljurist sein. Der nächste Mülleimer: 100 m entfernt.
Der Notfall ereignete sich auf der Maulbeerallee kurz vor dem dritten Kilometer auf der fünf Kilometer langen Strecke.
Ich plane in der Anwaltsstation für ein paar Tage zu vereisen und würde das gerne 6 Monate vorher buchen. Ist es möglich, das jetzt schon unterschreiben zu lassen, bevor ich verbindlich buche? Auf dem
Formular muss ja der Ausbilder und AG-Leiter unterschreiben. Also aktuell wäre es ja mein Ausbilder in der Strafstation.
Leute es ist gerade was unerhörtes passiert. Ich habe am 01.05 die Ergänzungslieferungen gekündigt und habe die Kündigung am 06.05 bestätigt bekommen. HEUTE AM 20.05 KOMMT TROTZDEM DIESE DUMME HABERSACK EL FÜR 30€
Wie kann der scheiß legal sein? Glaubt ihr es bringt was wenn ich da anrufe?
Wie viele Stunden habt ihr in der Woche nebenbei gearbeitet oder würdet ihr sagen ist in der Examensvorbereitung nebenbei möglich?
Würdet ihr sagen 18h in der Woche sind zu viel?
Habe im 1. Examen 5,5 erzielt, einer Verbesserung konnte ich aus gesundheitlichen Gründen nicht nachgehen.
Das 2. lief umso besser, habe 8,8 rausgeholt.
Zudem habe ich 1 Jahr Berufserfahrung im öD. Wie schätzt ihr die Chance in RLP als Richter/StA? Offiziell werden ja "nur" 8p im 2. Examen vorausgesetzt.
Hallo zusammen, ich habe gerade eine Klausur im Examensklausurenkurs meiner Uni zurück erhalten. Es ging um den Ermessensfehler einer Behörde bei einem intendierten Ermessen. Dabei ging es um die Frage ob Grundrechte missachtet wurden.
Ich bin von einem Ermessensfehlgebrauch ausgegangen, der Korrektor und die Lösungsskizze nehmen jedoch eine Ermessensüberschreitung an.
Jetzt geht es mir jedoch nicht um den konkreten Fall sondern mein Verständnis von Ermessensfehlern
Liegt eine Ermessensüberschreitung grundsätzlich vor wenn bei einem intendierten Ermessen Grundrechte missachtet werden weil die Rechtsfolge so nicht vorgesehen ist, oder muss ich da differenzieren und beim Einzelfall schauen woran das Übersehen der Grundrechte lag.
Weiß jemand was man als Einstiegsgehalt als volljurist bei KPMG Deutschland erwarten kann mit zwei befriedigenden Examina?
wir erinennr daran das es einen rechtskanon gibt wo Menshc alles darf wenn ich also wa smit sprachlichen reglunegn lesen werden sie irgenwie kalt gestellt.
Hallo,
ich (w28) plane zur Zeit nach meiner Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung und nunmehr 3 Jahren Berufserfahrung zu studieren. Die Entscheidung steht zwischen Jura (habe Abi) und Wirtschaftsrecht.
Wenn ich Wirtschaftsrecht studieren würde, würde ich mich frühzeitig auf den Bereich Steuern/Steuerberatung festlegen wollen und mir auch einen Minijob dort suchen. Ein bisschen Angst habe ich aber schon, dass ich merke, dass mir das doch nichts taugt und ich merke, dass ich besser Jura studiert hätte (mit mehr alternativen Berufswegen, die ich mir vorstellen kann wie zB Anwältin).
Den Kanzlei-Betrieb beim Anwalt kenne ich, wie unterscheidet sich der vom von der Steuerkanzlei/Steuerberater?
Kurz zu mir: Ich mache neben den typischen ReFa-Aufgaben auch jetzt schon viel Buchhaltung (neben meiner Hauptanstellung in der Kanzlei auch selbstständig für 3 Einzelanwälte inklusive Vorbereitung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Einkommenssteuererklärungen ...) und habe immer wieder mit UStG in der Rechnungslegung zutun (internationale Mandantschaft). Das ersetzt natürlich keine Berufserfahrung in der Steuerkanzlei, aber bisher renne ich jedenfalls nicht schreiend weg. Ich kann mich also ganz gut in eher trockene Themen reinfuchsen (auch der ReFa-Kram ist ja nichts für jeden, macht mir aber meistens Spaß).
Freue mich sehr über Berichte und Ratschläge, auch gerne von Leuten, die den Berufsalltag von beidem kennen!
Viele Grüße
Hallo meine lieben Mitleidenden,
Nachdem nun einige Zeit verstrichen ist und die Notenbekanntgabe näher kommt, beschäftigt man sich im Kopf ja wieder mehr mit den Klausuren des Durchgangs (ich jedenfalls) - es gab ja schon einige Threads zu den Klausuren selbst und ich will hier garnicht näher auf den Inhalt eingehen, aber ich wollte dennoch gerne sovielen Leute wie möglich die folgenden Fragen stellen?
- Fandet ihr auch, die Klausuren hatten durchweg, außer Strafrecht komischerweise, einen abartigen Umfang und waren zeitlich einfach abgefuckt?
Ich habe soviele Klausuren geschrieben aber insbesondere die Zivilrechtsklausuren, insbesondere ZR1 aber alle davon waren sportlich und ebenso ÖffR, beide, waren geisteskrank vollgepackt? Damit meine ich bereits im Vergleich zu normalen bekannten Klausuren, sowohl aus den Vorjahren die man aus dem Universitären Kurs kennt, als auch aus anderen Bundesländern und privaten Klausurenkursen. Natürlich hat man mit Freunden darüber gesprochen, aber hier gerne die Meinung auch aus anderen Städten, haltet euch auch nicht zurück, wenn ihr den Umfang voll okay fandet
- ZR1 und (sah ich nicht so, sagten aber sehr viele Freunde und ich Nachhinein stimme ich zu) ZR3, und ÖffR1 (die war ne Zumutung) waren inhaltlich sehr anspruchsvoll (selbst für BaWü), wobei ZR1 und ÖffR1 wirklich besonders wild waren
Schwere Klausuren sind ja vollkommen okay, aber die beiden zuletzt genannten waren echt Kopffick schwer und wie ich finde objektiv betrachtbar.
- Wenn man vom Umfang absieht waren ZR2 und ÖffR2 inhaltlich gut machbar und StrafR war gefühlt zu einfach
Der Umfang bei StrafR ging mE mehr als fit ging und die Probleme waren allesamt Klassiker (ich habe bis heute das Gefühl irgendwas mieses übersehen haben zu müssen, aber jeder fand die soweit ich mitbekommen habe als gut machbar)
Ich möchte mit den Fragen einfach einen möglichst genauen Blickwinkel bekommen, wie alles ankam. Einfach für mich und für die Leute, die es auch interessiert. Ich wäre jedem verbunden, wenn man hier nicht unbedingt anfängt, über den Inhalt zu sprechen, also über einzelne Probleme bspw, weil sich manche Leute ja auch davon fernhalten möchten, was ich verstehe und unterstützen möchte.
Euch allen noch ein gutes Durchhalten, in unter zwei Wochen haben wir Gewissheit!
Hallo ihr Lieben,
ich überlege, nächstes Jahr nach dem 1.Staatsexamen ein Auslandspraktikum zu machen und würde mich gerne möglichst früh bewerben. Besonders interessieren mich Länder im südeuropäischen Raum, also z. B. Portugal, Spanien oder Italien.
Hat jemand von euch ein Praktikum in einer Kanzlei im Ausland gemacht, bei dem die jeweilige Landessprache nicht maßgeblich war? Ich spreche sehr gut Deutsch und Englisch und nur ein bisschen Italienisch. Ich möchte mich jedoch ungern nur auf Italien beschränken. Je nachdem, wo ich einen Platz bekommen würde, würde ich natürlich versuchen, bis dahin Grundkenntnisse der jeweiligen Sprache zu erwerben, allerdings sicher nicht auf juristischem Niveau.
Falls jemand Kanzleien kennt oder selbst Erfahrungen mit Praktika gemacht hat, bei denen auf Englisch oder Deutsch gearbeitet wurde, wäre ich euch super dankbar!
Liebe Grüße 😊
Hallo liebe Mitgeschädigten der Juristerei…
nach meinem zweiten Staatsexamen bin ich letztes Jahr im September in die Welt der Anwaltschaft eingestiegen. Allerdings bin ich mit meiner derzeitigen Position und dem Rechtsgebiet nicht ganz happy und würde gerne demnächst den Absprung in eine andere Richtung wagen solange der Kopf noch halbwegs frisch ist 😁
Ich hatte schon immer eine gewisse Begeisterung fürs Arbeitsrecht und würde gerne in dieses Rechtsgebiet einsteigen. An sich ist mir das Gehalt relativ egal, ich würde auch am liebsten nicht in eine Großkanzlei einsteigen. Aber ich habe des Gefühl: da führt kaum ein Weg dran vorbei.
Der Arbeitsmarkt für Arbeitsrecht scheint echt dünn zu sein, es sei denn man hat mehrere Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich (was ich nicht habe, auch im Ref bin ich in eine andere Richtung) oder man wagt den Weg in die Großkanzlei bzw. Arbeitsrechtsboutique. Immerhin die Noten hierfür kann ich vorweisen.
Mit dem Konzept „Billable Hours“ hatte ich bislang aber nichts am Hut, das Thema holt mich jetzt langsam ein.
Ich hatte bislang mit zwei Kanzleien Kontakt, die in der GK-Welt als eher positive Beispiele gelten was Work-Life-Balance angeht. Dort hieß es, um die 1.600 abrechenbare Stunden wären die Erwartung.
Das habe ich mir mal anhand von Bayern aufgedröselt. 252 Arbeitstage hat das Jahr 2026 dort, abzgl 30 Tage Urlaub und 3 Tage Kanzleievents etc. Bleiben 219 Tage übrig, angenommen man ist null Mal krank. Sprich man muss im Schnitt 7,3 Stunden Arbeit am Tag auf den Mandanten buchen können.
Wenn man jetzt sagt in einer „entspannteren“ Wirtschaftskanzlei schiebt man 50-53 Stunden in der Woche frage ich mich wie man das so hinbekommen soll.
Bucht man alles was nicht Kaffee holen ist auf den Mandaten? Schafft man es an einem Tag 7,3 Stunden billable zu machen unterstellt man hat einen 9-20 Uhr Tag? Es kommen ja noch Meetings, Besprechungen dazu, ab und zu muss man ja auch mal nachdenken und vergessen wir mal die Mittagspause nicht… Aus dem Bauch heraus hätte ich gedacht man würde max. die Hälfte der Arbeitszeit abrechnen können. Kann aber so auch nicht sein, 15 Stunden Arbeitstage sind ja auch nicht der Regelfall.
Vielleicht findet sich ja der ein oder andere, der zu diesem Thema berichten kann. Ich bin auf jeden Input gespannt! 😀
Hallo zusammen,
ich trage mich mit dem noch sehr vorläufigen Gedanken, mich als Projektjurist/Interim Legal (teilweise) selbstständig zu machen. Mein Hauptmotiv ist nicht das Geld (aktuell: ~165k € brutto/Jahr inkl. Benefits in Festanstellung), sondern die romantische Vorstellung von mehr Selbstbestimmung – nicht unbedingt weniger arbeiten, aber bewusster, flexibler und projektbezogen.
Bevor ich mich tiefer in die Thematik einarbeite, würde ich gerne praktische Erfahrungen von euch hören, die diesen Weg bereits gehen oder gegangen sind. Mich treiben etwa folgende Fragen um:
- Wie ist die Nachfrage nach Projektjuristen/Interim Legal in eurer Erfahrung? Gibt es Branchen oder Unternehmensgrößen, die besonders aktiv sind?
- Fühlt ihr euch durch KI bedroht oder unterstützt?
- Welche Stundensätze sind realistisch (je nach Erfahrung, Spezialisierung, Region)?
- Über welche Kanäle akquiriert ihr am erfolgreichsten? (z. B. LinkedIn, Interim-Management-Agenturen, persönliche Kontakte)
- Was waren für euch die entscheidenden Erfolgsfaktoren (z. B. Spezialisierung, Reputation, Agilität)?
- Welche Fehler habt ihr gemacht, die ihr im Nachhinein vermeiden würdet? (z. B. zu niedrige Sätze, falsche Kundenauswahl, unterschätzte administrative Aufgaben)
- Wie sieht eure tatsächliche Selbstbestimmung aus? Könnt ihr Projekte ablehnen, Pausen einlegen oder Arbeitszeiten frei gestalten?
Zu mir:
- Hintergrund: Mitte 40, in der GK angefangen, seit 10+ Jahren In-House im internationalen Projektgeschäft, seit drei Jahren auch in Führungsposition.
- Ziel: Kein "Alles-oder-nichts"-Schritt, sondern schrittweiser Einstieg (z. B. nebenberuflich mit reduzierter Festanstellung).
- Fokus: Ich möchte keine Einbußen bei der Lebensqualität (finanziell oder zeitlich), sondern mehr Kontrolle über meine Arbeitszeit und Projekte.
Warum ich hier frage:
Ich will vermeiden, in eine realitätsferne Blase zu geraten – daher suche ich ehrliche, praxisnahe Einblicke. Falls ihr selbst nicht in dem Bereich arbeitet, aber Kontakte habt oder Plattformen kennt, die weiterhelfen, freue ich mich auch über Tipps!
Vielen Dank im Voraus für eure Zeit und Erfahrungen.
TL;DR:
Erfahrungsberichte gesucht: Projektjuristen/Interim Legal – Marktlage, Stundensätze, KI-Einfluss, Akquise, Erfolgsfaktoren & typische Fehler. Ziel: Selbstbestimmter arbeiten, ohne finanzielle Einbußen.
Es geht um die Rückzahlung eines privaten Darlehens. Die Schuldnerin sitzt in Belgien und der Gläubiger in Deutschland.
Ist hier ein deutsches Mahnverfahren möglich oder Mund man über das europäische gehen?
Bei mir stehen kommende Woche die ersten Einstellungsgespräche an und ich kann schlecht einschätzen, wo ich gehaltstechnisch ansetzen soll.
Vielleicht mögen diejenigen, die in den letzten zwei Jahren in den Beruf eingestiegen sind mal ihr Einstiegsgehalt + Kanzleigröße + Noten teilen? Gerne auch mit Wochenstunden etc.
Würde mich sehr freuen!
Also: nicht verzagen, Inkassobeauftragter werden!
Ich werde bald mit Jura beginnen und wollte vorab erfahren, woher genau das StEx seinen schlechten Ruf hat.
Anderseits höre und lese ich auch viele Gegenstimmen wie:
+30% haben Prädikatsexamen
In manchen Bundesländern kann man schon mit 7 oder 8 Punkten Richter, Staatsanwalt werden
Selbst wenn man ein schlechtes StEx schreibt, macht das nur den Berufseinstieg schwierig. Nach 4-5 Jahren Berufserfahrung interessiert sich sowieso niemand mehr für deine Noten und man kann dann locker als Syndikus im Finanzunternehmen seine 70k-120k im Jahr verdienen
Schreibt gerade jemand in NRW das erste Examen? Ich würde mich sehr über Berichte freuen, ich bin selbst dabei und kann leider danach meistens so gar nicht einschätzen, ob ich eine brauchbare Leistung abgeliefert habe…😫
Hallo zusammen. Kurz zu mir: ich bin kein Jurist, habe mich aber mal aufgrund einer persönlichen Erfahrung mit § 75 VwGO beschäftigt und das Thema interessiert mich seitdem auch unabhängig davon weiter. Mir geht es nicht um eine Bewertung eines konkreten Falls, sondern um eine allgemeine Frage zur Auslegung.
In 3 Literaturquellen (Bader, Schoch/Schneider, Redeker/von Oertzen) und in 8 OVG Beschlüssen aus mehreren Bundesländern habe ich gefunden, dass folgende/ähnliche Bedingung als Maßstab gelegt wird:
>Der zureichende Grund für die Nichtbescheidung des Widerspruchs darf aber nicht nur objektiv vorliegen. Vielmehr muss er auch tatsächlich die (wesentliche Mit-)Ursache für die ausbleibende Widerspruchsentscheidung sein (VGH Mannheim, Beschluss vom 26.11.2010 – 4 S 2071/10)
In den meisten öffentlichen Beschlüssen wird sie aber nicht explizit erwähnt.
Mich würde interessieren, ob das auch in Eyermann oder Kopp/Schenke so steht (zu denen habe ich leider keinen Zugang und kann nicht selbst reinschauen) bzw. wie einhellig da die Literatur ist. Sodan/Ziekow habe ich gelesen - dort steht dazu nichts.
Und meint ihr, das Kausalitätserfordernis dürfte sich direkt aus dem Normzweck oder gar dem Wortlaut des Gesetzes ableiten lassen (wegen 'dafür' in "Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus.")?
Dogmatisch interessant finde ich die Konstellation, in der ein Gericht den zureichenden Grund in (eigentlich) abstrakten Umständen (typischerweise gegebene Verfahrenskomplexität, typische Notwendigkeit der Beteiligung weiterer Behörden) bejaht, die Behörde aber faktisch nichts tut, also auch nach Ablauf der 3-Monats-Frist noch keinen Verfahrensschritt veranlasst hat. Da würde sich die Kausalitätsfrage ja zuspitzen, also wenn der ‚Grund' zwar objektiv vorliegt (oder sogar lediglich abstrakt existiert), aber tatsächlich nicht zur Verzögerung beigetragen hat, kann er nach dem oben zitierten Maßstab eigentlich nicht ausreichen und eine Aussetzung des Klageverfahrens somit unzulässig wäre, oder?