Welches Verhältnis Billable/Non-billable ist realistisch?
Hallo liebe Mitgeschädigten der Juristerei…
nach meinem zweiten Staatsexamen bin ich letztes Jahr im September in die Welt der Anwaltschaft eingestiegen. Allerdings bin ich mit meiner derzeitigen Position und dem Rechtsgebiet nicht ganz happy und würde gerne demnächst den Absprung in eine andere Richtung wagen solange der Kopf noch halbwegs frisch ist 😁
Ich hatte schon immer eine gewisse Begeisterung fürs Arbeitsrecht und würde gerne in dieses Rechtsgebiet einsteigen. An sich ist mir das Gehalt relativ egal, ich würde auch am liebsten nicht in eine Großkanzlei einsteigen. Aber ich habe des Gefühl: da führt kaum ein Weg dran vorbei.
Der Arbeitsmarkt für Arbeitsrecht scheint echt dünn zu sein, es sei denn man hat mehrere Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich (was ich nicht habe, auch im Ref bin ich in eine andere Richtung) oder man wagt den Weg in die Großkanzlei bzw. Arbeitsrechtsboutique. Immerhin die Noten hierfür kann ich vorweisen.
Mit dem Konzept „Billable Hours“ hatte ich bislang aber nichts am Hut, das Thema holt mich jetzt langsam ein.
Ich hatte bislang mit zwei Kanzleien Kontakt, die in der GK-Welt als eher positive Beispiele gelten was Work-Life-Balance angeht. Dort hieß es, um die 1.600 abrechenbare Stunden wären die Erwartung.
Das habe ich mir mal anhand von Bayern aufgedröselt. 252 Arbeitstage hat das Jahr 2026 dort, abzgl 30 Tage Urlaub und 3 Tage Kanzleievents etc. Bleiben 219 Tage übrig, angenommen man ist null Mal krank. Sprich man muss im Schnitt 7,3 Stunden Arbeit am Tag auf den Mandanten buchen können.
Wenn man jetzt sagt in einer „entspannteren“ Wirtschaftskanzlei schiebt man 50-53 Stunden in der Woche frage ich mich wie man das so hinbekommen soll.
Bucht man alles was nicht Kaffee holen ist auf den Mandaten? Schafft man es an einem Tag 7,3 Stunden billable zu machen unterstellt man hat einen 9-20 Uhr Tag? Es kommen ja noch Meetings, Besprechungen dazu, ab und zu muss man ja auch mal nachdenken und vergessen wir mal die Mittagspause nicht… Aus dem Bauch heraus hätte ich gedacht man würde max. die Hälfte der Arbeitszeit abrechnen können. Kann aber so auch nicht sein, 15 Stunden Arbeitstage sind ja auch nicht der Regelfall.
Vielleicht findet sich ja der ein oder andere, der zu diesem Thema berichten kann. Ich bin auf jeden Input gespannt! 😀