Schrittgeschwindigkeit für Tretroller in Fußgängerzonen?
Dürfen Tretroller in einer Fußgängerzone, auf Gehwegen und co schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden?
Auf Instagram habe ich einen Kommentar der Polizei Gütersloh gefunden, wo sie der Ansicht sind, dass auch Tretroller in einer Fußgängerzone nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden dürfen.
Nun ist ein Tretroller aber kein Fahrzeug, und fährt man diesen gilt man trotzdem als Fußgänger. Analog wäre meiner Ansicht nach also auch das joggen in Fußgängerzonen und dergleichen verboten.
Habe ich hier etwas übersehen oder kennt sich die Polizei (mal wieder) nicht mit Verkehrsregeln aus?
Nachrichtenanfragen nimmt diese Dienststelle auf Instagram nicht entgegen.