Anwaltskanzlei hat Beschwerde falsch adressiert, dadurch Wiedereinsetzungsantrag + Verhandlung mit 3 Sachverständigen. Wer trägt die Kosten?
Text wurde von mir verfasst und mit KI überarbeitet.
Hallo zusammen,
ich bitte um eure Einschätzung zu folgendem Fall (Verwaltungsverfahren).
Ich habe von meiner Gemeinde einen Bescheid erhalten, mit einer 4-Wochen-Frist für eine Beschwerde. Auf dem Bescheid stand ausdrücklich, dass die Beschwerde bei der Gemeinde einzubringen ist.
Ich habe eine Anwältin beauftragt, gegen den Bescheid Beschwerde zu erheben (Kosten: 1.800 €). Die Kanzlei hat die Beschwerde jedoch fälschlich an das Landesverwaltungsgericht adressiert statt an die Gemeinde. Dadurch kam sie erst nach Ablauf der Frist bei der Gemeinde an. Über diesen Fehler wurde ich zu keinem Zeitpunkt informiert. Mein Ziel war es auch nur mit der Beschwerde die Frist der Gemeinde auszusetzen und nicht vors Landesverwaltungsgericht zu gehen.
Kurz danach hat sich meine Bürgermeisterin bei mir gemeldet, sie war selbst verwundert über ein Schreiben vom LVwG. Wir haben uns bei einem persönlichen Termin auf eine Lösung geeinigt. Für mich war die Sache damit erledigt, da ich davon ausging, dass mit der Beschwerde an die Gemeinde und der Einigung alles geklärt sei.
Was ich damals nicht wusste: Kurz nach dieser Einigung hat meine Kanzlei, ohne mich zu informieren, erneut Beschwerde erhoben und zusätzlich einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt. Dieser Antrag wurde später vom LVwG als unzulässig zurückgewiesen. Auch das wurde mir nicht mitgeteilt, ebenso wenig eine abgelehnte Vertagungsbitte der Kanzlei.
Ich selbst habe die Kanzlei in dieser Zeit auch nicht mehr kontaktiert, weil ich eben davon ausging, dass mit der Einigung alles erledigt sei. Die einzige Information, die in dieser gesamten Zeit von der Kanzlei an mich kam, war eine kurze E-Mail mit der Bitte, zu einer Tagsatzung zu erscheinen.
Diese Tagsatzung fand nun statt, mit drei geladenen Sachverständigen. Die Beschwerde wurde dort zurückgezogen, da mit der Gemeinde ja längst eine Lösung bestand. Der Richter selbst meinte, es sei die kürzeste Verhandlung seiner Karriere gewesen. Jetzt kommen aber offenbar erhebliche Sachverständigenkosten auf mich zu.
Meine Fragen an euch:
Meine Fragen an euch:
Hätte mich die Kanzlei nicht informieren müssen, dass die Beschwerde falsch adressiert wurde und dadurch verspätet bei der Gemeinde eingelangt ist?
Es kommen jetzt erhebliche Kosten für die Sachverständigen aus der heutigen Verhandlung auf mich zu. Müsste die Kanzlei diese Kosten nicht zumindest teilweise, wenn nicht gänzlich, selbst tragen, da der ursprüngliche Fehler mit dem falschen Adressaten bei ihr lag?
Wie geht man am besten vor, wenn eine außergerichtliche Einigung mit der Kanzlei nicht funktioniert. Lohnt sich Auskunft bei der Rechtsanwaltskammer?