KFZ Versicherung - Rückwärtsfahren
Hallo!
Ich habe mal zwei Fragen zu folgendem Szenario a die Experten hier.
Einem Bekannten ist so etwas ähnliches passiert und wir fragen uns, wie so etwas wohl weiter gehen könnte.
Jemand fährt auf einer Straße in einer Ortschaft, sieht am Straßenrand einen Parkplatz, bremst, wechselt sofort in dem Rückwärtsgang und fährt mit ca 10 km/h in das mit angemessenem Abstand langsam folgende Auto. Schäden an Stoßstangen (Lack, Dellen, Risse).
lassen wir mal Zeugen außen vor und schauen nur auf das Schadbild - kann ein Gutachter grundsätzlich erkennen, ob das vorausfahrende Fahrzeug rückwärts fuhr, oder ist es nicht erkennbar, wer vorwärts/rückwärts fuhr? Man hört immer wieder, für solche Szenarien müsse man eine Dashcam haben, da man sonst als folgendes Fahrzeug meist als Unfallverursacher gelte. Das kann ich mir schwer vorstellen.
wird eine Versicherung von sich aus aktiv, wenn sich ein Rückfahrer als Geschädigter eines Auffahrunfalls darstellt, auch wenn der Versicherungsnehmer den Sachverhalt völlig anders darstellt? Oder zuckt man mit den Schultern und zahlt, da zu viel Aufwand? Gehen Versicherungen gegen sowas zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche und ggf Versicherungsbetrug vor, oder ist das zu unwesentlich?
Ich freue mich über Einschätzungen aus der Praxis und wünsche einen schönen Sonntag!