u/Small-Perception-951

Sparkasse lehnt Online-Kündigung ab und fordert Ausweiskopie per E-Mail-Wie vorgehen?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem mit der Stadtsparkasse München und brauche eure rechtliche Einschätzung.

Der Sachverhalt:

Ich habe mein Girokonto fristgerecht über die entsprechende Funktion im Online-Banking (mit regulärer TAN-Legitimation) gekündigt.

Kurz darauf erhielt ich eine E-Mail meiner Beraterin mit der Aussage: „Sie habe versucht mich telefonisch zu erreichen (ich hatte keinen verpassten Anruf). Die Kontokündigung hat medial nicht funktioniert. Bitte schicken Sie uns ein Kündigungsschreiben mit handschriftlicher Unterschrift inkl. Ausweiskopie.“

Da ich aktuell nicht in der Stadt bin und eine persönliche Vorsprache in der Filiale unmöglich ist, habe ich dort angerufen. Ich sehe zudem nicht ein, für ein Einschreiben zu bezahlen, nur weil deren Systeme angeblich nicht funktionieren.

Am Telefon sagte mir die Beraterin, ich solle das unterschriebene Schreiben und die Ausweiskopie einfach per unverschlüsselter E-Mail an sie senden.

Meine Bedenken:

Ich habe mich im Online-Banking legitimiert. Ein "medialer Fehler" der Bank sollte rechtlich nicht zu meinem Nachteil ausgelegt werden.

Die Aufforderung einer Bankmitarbeiterin, eine Ausweiskopie unverschlüsselt per E-Mail zu versenden, halte ich datenschutzrechtlich (DSGVO) für absolut fragwürdig.

Meine Fragen:

  1. Darf die Sparkasse eine im eingeloggten Zustand durchgeführte Kündigung pauschal ablehnen und stattdessen die Schriftform inkl. Ausweiskopie fordern?

  2. Stellt die Aufforderung zum unverschlüsselten E-Mail-Versand der Ausweiskopie einen Verstoß dar, den man beim Landesdatenschutzbeauftragten oder der BaFin melden sollte?

  3. Wie setze ich die Kündigung jetzt rechtssicher durch, ohne Geld für Porto/Einschreiben ausgeben zu müssen? Reicht eine E-Mail mit Fristsetzung und Androhung einer BaFin-Beschwerde?

Danke im Voraus für eure Hilfe.

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u/Small-Perception-951 — 7 days ago