u/Sunshinedoc100

▲ 48 r/medizin

Umgang Patientenverlangen Löschung Dauerdiagnosen für Eintritt in PKV

Liebe Kollegen, liebe Schwarmmintelligenz: Ein Sachverhalt, der mich aktuell beschäftigt.
Pat. einer Hausarztpraxis möchte von der GKV in die PKV wechseln und hat einen Versicherungsmakler.

Hatte sich einen Auszug der GKV mit Diagnosen bestellt. Dort tauchen als Dauerdiagnosen eine allergische Rhinitis sowie ein Meniskusschaden (Z.n. Knie-OP) auf, wurde entsprechend in Erstanamnese vor >5 Jahren erhoben und auch damals von Pat. schriftlich angegeben. Die Dauerdiagnosen wurden in den letzten Jahren bei Abrechnungen stets mit den Quartalsdiagnosen übermittelt an die GKV.

Eine Überweisung zum Orthopäden wurde damals wegen des Knies ausgestellt. Allergie wurde nie behandelt.

Jetzt verlangt Pat. die schriftliche Bestätigung, dass dies fälschlicherweise mit dem PVS dokumentiert und an die GKV immer wieder als Dauerdiagnosen übermittelt wurde. Dies soll der Vorlage bei der PKV dienen, um einen Risikozuschlag abzuwenden. Ein erstes Attest, dass die Diagnosen damals dokumentiert, seitdem aber keine weiteren Konsultationen oder Therapien durchgeführt wurden und Pat. aktuell beschwerdefrei ist, wurde vom Versicherungsmakler abgelehnt.

Seit 4 Tagen folgen tgl. Telefonate mit Pat., die mir Druck machen. Heute wurde eine erneute orthopädische Vorstellung kürzlich wegen erneuter Knieschmerzen bekannt, wobei auch ein MRT gelaufen sei. Die Befunde habe ich entsprechend angefordert.
Jetzt bekam ich eine Vorlage, dass ich schreiben soll, alle ICD 10 Codes wurden fälschlicherweise hinterlegt, was ja nicht stimmt. War die regelmäßige Übermittlung der hinterlegten Dauerdiagnosen falsch?

Ich sehe es als richtige Dokumentation an. Wie schätzt ihr die Situation ein, hat jemand ähnliche Erfahrungen oder Tipps?

EDIT:
Dauerdiagnosen sind in jedem Quartal vor der Übernahme in die Abrechnungsunterlagen auf ihre Behandlungsrelevanz zu überprüfen. Dabei sind
gegebenenfalls die Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit zu aktualisieren.
Prüfregeln aus dem „Anforderungskatalog zur Anwendung der ICD-10-GM“ und der
ICD-10-Stammdatei der KBV zum Umgang mit Dauerdiagnosen werden für die
Softwarehersteller zur verpflichtenden Umsetzung hinterlegt.

Anamnestische Diagnosen können in der Patientenakte hinterlegt werden, bewirken
jedoch im abzurechnenden Quartal keine diagnostische und/oder therapeutische
Leistung. Sie sind daher in den Abrechnungsdaten nicht zu übermitteln. Sollten sie
behandlungsrelevant werden, unterliegt die Kodierung ebenfalls den Regelungen der
ICD-10-GM unter Berücksichtigung dieser Kodiervorgaben.

Für die Anwendung der ICD-10-GM gelten zwei Arten von Zusatzkennzeichen:

〉 Obligatorisch anzugebende Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit:
o V für eine Verdachtsdiagnose
o G für eine gesicherte Diagnose
o A für eine ausgeschlossene Diagnose
o Z für einen (symptomlosen) Zustand nach der betreffenden Diagnose

reddit.com
u/Sunshinedoc100 — 2 days ago