Fahrerlaubnis: Entziehung 2016, Ablehnung 2020, MPU bis 2035?
Hallo zusammen,
ich versuche gerade zu verstehen, wie mein Fall rechtlich einzuordnen ist.
Meine Fahrerlaubnis wurde 2016 entzogen. Laut Landratsamt ist diese Eintragung noch bis 04.09.2031 verwertbar.
Später habe ich am 16.05.2018 einen Antrag auf Neuerteilung gestellt. Dafür wurde mir am 19.03.2020 eine MPU angeordnet. Ich habe die MPU damals nicht gemacht. Mein Antrag wurde deshalb abgelehnt, die Ablehnung wurde am 21.04.2020 rechtskräftig.
Jetzt sagt das Landratsamt, dass diese Ablehnung noch bis 21.04.2035 eingetragen und verwertbar ist und deshalb bis mindestens 21.04.2035 eine MPU erforderlich sein soll.
Meine Frage ist:
Wenn die ursprüngliche Entziehung von 2016 am 04.09.2031 ihre 15 Jahre erreicht hat, kann ich dann ab diesem Zeitpunkt trotzdem eine Neuerteilung ohne MPU bekommen?
Oder verhindert die Ablehnung des Neuerteilungsantrags aus 2020 tatsächlich, dass ich bis 2035 ohne MPU eine Fahrerlaubnis bekommen kann?
Mir geht es nicht darum, die 15 Jahre grundsätzlich infrage zu stellen. Ich verstehe nur nicht, warum die alte Entziehung 2031 erledigt sein soll, die spätere Ablehnung aus 2020 aber nochmals bis 2035 eine MPU auslösen kann.
Hat jemand einen ähnlichen Fall oder kennt sich mit dieser Konstellation aus?
Danke für eure Erfahrungen.