Ein Kulturverein hat mein handgebautes Stadtmodell für eine Ausstellung ausgeliehen, verlängert dies
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Ich habe einem örtlichen Kulturverein ein selbst gebautes Stadtmodell aus Holz für eine Ausstellung geliehen. Im schriftlichen Leivertrag stehen der Ausstellungszeitraum vom 10. Mai bis 31. Juli und die Rückgabe spätestens am 5. August. Das Eigentum bleibt ausdrücklich bei mir.
Am 3. August teilte mir der Vorstand mit, die Ausstellung sei bis Ende Oktober verlängert worden. Mein Modell stehe bereits auf neuen Plakaten und eine frühere Entfernung sehe „unprofessionell“ aus. Ich habe der Verlängerung nie zugestimmt und brauche das Modell im September für eine eigene Präsentation.
Jetzt behauptet der Verein, die Installation könne erst am Ausstellungsende von einem Techniker zerlegt werden, weil Beleuchtung daran befestigt wurde. Auch dieser Befestigung habe ich nicht zugestimmt. Das Modell befindet sich weiterhin öffentlich in der Ausstellung.
Ich habe schriftlich eine Rückgabe bis zum 22. August verlangt. Der Verein antwortete nur, der Vertrag müsse bei Kulturprojekten „flexibel verstanden“ werden.
Kann ich die sofortige Rückgabe verlangen und die weitere Ausstellung untersagen? Sollte ich konkrete Abholtermine anbieten, bevor ich weitere Schritte einleite?