u/ZahnMonster

Ausfuhrlieferung

Guten Abend Ihr tollen Menschen,

ich studiere Steuerrecht und im Rahmen meiner selbst aufgelegten Psychose hab ich gerade ein paar Umsatzsteuer Fälle geprügelt. Mir ist folgende Frage dabei nebenbei in den Kopf gekommen.

Ausgangslage
Handwerker A und B (in der Schweiz ansässig) schließen einen Liefervertrag über selbst hergestellte Schreibtische. Die Schreibtische werden hergestellt im Inland. Der fertige Rohling wird zur Lackierung weiter zu F gebracht. Ebenfalls in der Schweiz. Der Rohling wird zum fertigen Liefergegenstand lackiert und anschließend am folgenden Tag weiter zu B gebracht.

Frage
Ausfuhrlieferung I.s.d. §6 Abs. 1 Nr. 1 UStG. ?

Ist der Transport von A nach F jediglich ein abgefcktes innerbetriebliches Verbringen (in voller Kenntnis das es sich dabei um ein Transport ins Drittland handelt und kein Gemeinschaftsgebiet) oder ist er schon Teil der Beförderung von A nach B und die Bearbeitung durch F durchbricht nicht die Beförderung.

Wahrscheinlich ist das meiner noch nicht ganz ausgereiften Steuerkenntnis zu schulden (Erfahrung 2 Jahre stand jetzt) aber würde Lösung 2 nicht eher dem Willen des Gesetzgeber hinsichtlich der Steuerbefreiung entsprechen ?

reddit.com
u/ZahnMonster — 11 days ago