▲ 2 r/StVO
Warum muss man nur manche Fußgänger verlassen?
Es geht un den Vorrang von Fußgängern beim Abbiegen bei Rechts-vor-links. Eigentlich musste das ja nach § 9 Abs. 3 StVO geregelt sein.
Hier, und auch anderswo, scheint die Meinung zu sein, ich muss als Autofahrer allen Fußgängern den Vorrang gewähren, die entlang meiner Fahrtrichtung die Fahrbahn überqueren. Ich biege als Autofahrer nach links oder rechts ab und lasse alle Fußgänger von "vorne" oder "hinten" durch.
Warum gewähre ich denjenigen Fußgängern keinen Vorrang, die quer zu mir die Fahrbahn überqueren, also von links oder rechts kommen? Dem Wortlaut des § 9 Abs. 3 nach müsste ich ja "wenn nötig, warten".
Wo ist die Rechtsgrundlage, dass hier der Fußgänger zu warten hat?
u/e_drei — 1 day ago