
▲ 18 r/Rettungsdienst
BAG zur Berechnung des Urlaubsanspruchs im Schicht- und Rettungsdienst: Arbeitstag ist nicht gleich Kalendertag
Das BAG hat klargestellt, dass die Berechnung des Urlaubsanspruchs und dessen Erfüllung stets auf der Grundlage von Arbeitstagen – nicht von Kalendertagen – zu erfolgen hat. Dies gilt auch in Betrieben, die 365 Tage im Jahr rund um die Uhr betrieben werden.
u/rStx_S6 — 2 days ago