▲ 71 r/spitzenverdiener
Wegfall Kündigungsschutz für Spitzenverdiener
Die Koalition plant - neben einer Reichensteuer - ab dem 01.01.2027 eine neue Regelung für Spitzenverdiener: Wer mehr als das 1.75-Fache der BBG (zzt. ca. 177.450 Euro p.a.) verdient, soll gegen Abfindung aus dem AV gelöst werden können (S. 4 der Koalitionsergebnisse).
Edit: „Optional“ bezieht sich auf den Arbeitgeber, nicht auf den Arbeitnehmer. Siehe die „analoge“ Regelung in § 25a Abs. 5a KWG i.V.m. § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG (dort aber 3x BBG).
Im Ergebnis kann der AG im Prozess selbst bei begründeter Klage - ohne Auflösungsgrund - die gerichtliche Auflösung beantragen.
u/tommyobaxter — 4 days ago