Hausdurchsuchung wegen WhatsApp-Inhalten – Grenzen der Verhältnismäßigkeit?
Vor kurzem gab es früh morgens bei jemandem aus meinem Umfeld eine Hausdurchsuchung wegen angeblich strafbarer Online-Inhalte.
Beschuldigt war dabei nur eine bestimmte Person. Von dieser Person wurden auch alle relevanten elektronische Geräte beschlagnahmt.
Trotzdem hat die Polizei das komplette Haus bzw. alle Räume durchsucht. Auch die privaten Räume einer anderen Person, die selbst nicht beschuldigt ist. Diese Person musste während der gesamten Durchsuchung in einem anderen Raum in Unterwäsche sitzen bleiben und durfte sich offenbar nicht richtig anziehen. Das Ganze wurde als extrem demütigend und entwürdigend empfunden.
Meine Fragen:
Darf die Polizei bei einer Hausdurchsuchung wirklich sämtliche Räume durchsuchen, obwohl nur gegen eine bestimmte Person ermittelt wird?
Ist es rechtlich zulässig, eine nicht beschuldigte Person währenddessen in Unterwäsche sitzen zu lassen bzw. ihr das Anziehen zu verwehren?
Wo liegen hier die Grenzen von Verhältnismäßigkeit und Menschenwürde? Kann man so ein Vorgehen nachträglich rechtlich prüfen lassen?
Würde das überhaupt Sinn machen oder ist das in der Praxis eher aussichtslos? Wie realistisch ist es, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder anwaltliche Prüfung tatsächlich etwas bringt?