u/warndreieck

Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung (?)

tldr: Kann ich als Beamter andere (anspruchsvollere) Tätigkeiten verlangen, wenn die bisherigen Tätigkeiten nicht meinem Statusamt entsprechen? Wie gehe ich hier am besten vor?

Hallo zusammen,

ich bin seit einigen Monaten mit meinem Verwaltungsstudium fertig und BaP in A10 (Einstiegsamt in BaWü) bei einer Großen Kreisstadt. Dort hab ich keine "richtige" Stelle, sondern nur eine Poolstelle, d. h. es gibt keine Stellenbeschreiben o. ä. in der meine Tätigkeiten festgelegt sind. Ich mache einfach die Tätigkeiten, die mir von der Amtsleitung zugeteilt werden.

Vieles davon sind Tätigkeiten, die sonst bei einem tarifbeschäftigten Kollegen liegen, der aber schon länger erkrankt ist, oder von anderen Kollegen kommen. Die genauen Tätigkeiten (mit Beschreibungen, usw.) und wie sie bewertet sind, kenne ich nicht, ich weiß aber, dass die Kollegen, von denen ich Tätigkeiten übernehme maximal EG 9a sind.

Es sind auch alles in allem keine besonders anspruchsvollen Tätigkeiten und ich fühle mich maximal unterfordert und bin gelangweilt.

Mag für manche wie Luxus klingen, aber mit 41h pro Woche brauch ich einfach was, was mich fordert...

Nun meine Frage(n):

  1. Wart ihr auch schon mal in so einer Situation und wie seid ihr vorgegangen?

  2. Entsteht aus dem Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung ein Anspruch auf entsprechende Tätigkeiten?

  3. Wie soll ich hier vorgehen? Zuerst wahrscheinlich mit der Führungskraft sprechen, aber was wenn die Führungskraft keine höherwertigen Tätigkeiten zu vergeben hat?

reddit.com
u/warndreieck — 1 day ago