Tretboot unbefugt "ausleihen"
Folgender konstruierter Sachverhalt, meinem Rechtsverständnis konnte ich hierbei keine strafbare Handlung finden, obwohl die Aktion ziemlich illegal klingt.
Eine Person ist nachts an einem See, sieht einen Tretbootverleih an welchem die Tretboote an einem frei zugänglichem Steg angekettet sind und entschließt sich sich eines der Tretboote für eine Runde temporär anzueignen. Das Boot sei mit einer Kette und einem Schloss gesichert, die Person öffnet das Schloss Beschädigungsfrei mit Lockpicks, dreht die Runde und bringt es danach wieder zurück und schließt es genauso wie vorgefunden wieder an.
Diebstahl nach §242 fällt weg, da keine dauerhafte Zuneigungsabsicht besteht, welche bei einem See ohne schiffbaren Zu/Ablauf und ohne vorhandenen Bootstrailer auch schwer anzunehmen wäre.
Der unbefugte Gebrauch von eines Fahrzeugs nach §248B fällt auch weg, da dieser nur für Kraftfahrzeuge und Fahrräder gilt.
Sachbeschädigung nach §303 fällt ebenfalls weg, da bei der angenommenen Aktion nichts beschädigt wurde.
Hausfriedensbruch nach §123 StGB nehmen wir hier auch mal nicht an da der Steg frei zugänglich sei.
Das picken des Schlosses könnte zwar einen besonders schweren Fall des Diebstahls nach § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 2. rechtfertigen, allerdings ist dies irrelevant da der Diebstahl ja eine dauerhafte Zuneigungsabsicht voraussetzt.
Habe ich etwas übersehen oder wäre dieses Beispiel tatsächlich eine straffreie Gesetzeslücke?