r/unpopulaeremeinung

Scheinselbstständigkeit mit zweierlei Maß? Während Selbstständige streng geprüft werden, setzte eine staatliche Bank hunderte Fremdkräfte über Vermittlungsketten ein
▲ 21 r/unpopulaeremeinung+2 crossposts

Scheinselbstständigkeit mit zweierlei Maß? Während Selbstständige streng geprüft werden, setzte eine staatliche Bank hunderte Fremdkräfte über Vermittlungsketten ein

Der VGSD berichtet aktuell darüber, dass Selbstständige Corona-Überbrückungshilfen teilweise vollständig zurückzahlen sollen, weil ihnen Jahre später die „Hauptberuflichkeit“ abgesprochen wird. Dabei werden offenbar auch Renten, Mieteinnahmen oder andere Einkünfte herangezogen.

https://www.vgsd.de/rueckforderung-von-corona-ueberbrueckungshilfen-wenn-nebenjob-rente-und-mieteinnahmen-zum-verhaengnis-werden/

Interessant ist in diesem Zusammenhang aber auch, wer diese Corona-Hilfen eigentlich bearbeitet und geprüft hat  und unter welchen Beschäftigungs- und Vertragskonstruktionen.

Die Stuttgarter Zeitung berichtete bereits 2023 über den massiven Fremdpersonaleinsatz bei der staatseigenen L-Bank Baden-Württemberg:

https://www.stuttgarter-zeitung.de/wirtschaft/fremdkraefte-fuer-corona-antraege-fragwuerdige-hilfe-fuer-die-l-bank-79025342.html

Mehr als 100 Millionen Euro wurden laut Bericht für externe Unterstützung ausgegeben. In der Spitze waren bis zu 619 Fremdkräfte mit rund 610.000 Corona-Anträgen und einem Fördervolumen von 10,2 Milliarden Euro beschäftigt.

Besonders interessant ist die Konstruktion dahinter.

Große Dienstleister schalteten weitere Personalvermittler ein, diese wiederum kleinere Vermittlungsfirmen. Am Ende der Zuliefererkette standen Leiharbeitnehmer, aber auch Selbstständige.

Und genau hier wird es aus Sicht der Debatte um Scheinselbstständigkeit interessant.

Wenn Selbstständige über mehrere Vermittlungsstufen letztlich für einen staatlichen Auftraggeber tätig werden, stellt sich doch dieselbe Frage, die die Deutsche Rentenversicherung bei privaten Unternehmen regelmäßig sehr streng stellt:

Wer war tatsächlich in wessen Arbeitsorganisation eingegliedert? Wer gab die Arbeitsabläufe vor? Wer kontrollierte die Tätigkeit? Wer stellte die Systeme? Und war die Vertragskette tatsächlich Ausdruck selbstständiger Tätigkeit oder wurde letztlich nur Arbeitskraft weitergereicht?

Zusätzlich stellt sich bei den eingesetzten Leiharbeitnehmern die Frage nach möglichen Kettenüberlassungen. Wer hat hier eigentlich wen an wen überlassen? Wer war der tatsächliche Entleiher? Wurde Personal über mehrere Unternehmen hinweg weitergereicht?

Noch interessanter werden diese Fragen durch die Aussagen eines Fremdmitarbeiters, der selbst rund neun Monate Förderanträge geprüft hatte.

Nach seiner Schilderung arbeiteten die Fremdkräfte auf den entsprechenden Systemen beziehungsweise im Intranet, arbeiteten vorgegebene Checklisten ab und hatten teilweise ausschließlich Kontakt zum zwischengeschalteten Dienstleister. Ein direkter Kontakt zur L-Bank sei unerwünscht gewesen.

Die L-Bank selbst erklärte gleichzeitig, die Arbeit der externen Dienstleister werde durch Steuerungsteams, strikte Bearbeitungsvorgaben, enge Abstimmungen und Qualitätskontrollen gesteuert.

Genau solche Merkmale kennt man doch aus Statusfeststellungsverfahren.

Arbeiten auf fremden Systemen. Vorgegebene Prozesse. Fachliche und organisatorische Vorgaben. Kontrolle der Arbeit. Eingliederung in vorgegebene Abläufe. Mehrstufige Vermittlungsketten.

Bei einem einzelnen IT-Freelancer reichen solche Umstände teilweise aus, damit die DRV jahrelang prüft und am Ende eine abhängige Beschäftigung feststellt.

Natürlich beweist der Artikel nicht, dass bei der L-Bank Scheinselbstständigkeit vorlag. Aber die Frage, ob die dort eingesetzten Selbstständigen tatsächlich alle selbstständig tätig waren, erscheint angesichts der beschriebenen Strukturen keineswegs abwegig.

Gerade deshalb hatte ich wegen des Fremdpersonaleinsatzes bei der L-Bank Strafanzeige erstattet und unter anderem den Verdacht des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt angesprochen.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe leitete jedoch kein Ermittlungsverfahren ein. Die Begründung war im Wesentlichen, dass eine juristische Person selbst nicht Täterin sein könne und aus meinen Angaben kein konkreter Anfangsverdacht gegen bestimmte Vorstandsmitglieder oder einzelne Mitarbeiter hervorgehe.

Das ist formal eine mögliche Begründung.

Praktisch bedeutet es aber: Ein Außenstehender soll bei einem Geflecht aus staatseigener Bank, Beratungsunternehmen, Personaldienstleistern, weiteren Vermittlern, Leiharbeitnehmern und Selbstständigen offenbar schon vor Beginn staatlicher Ermittlungen herausfinden, welche konkrete natürliche Person für welche mögliche Scheinselbstständigkeits- oder Überlassungskonstruktion verantwortlich war.

Dabei beschreibt bereits ein tatsächlich eingesetzter Fremdmitarbeiter öffentlich Arbeitsbedingungen und Strukturen, die bei einem privaten Unternehmen vermutlich zumindest eine genauere Prüfung ausgelöst hätten.

Und genau darin sehe ich das eigentliche Problem:

Beim einzelnen Selbstständigen wird jede Vertragsklausel, jedes Meeting, jedes Ticket, jede Abstimmung und jede Nutzung eines Kundensystems daraufhin untersucht, ob möglicherweise Scheinselbstständigkeit vorliegt.

Bei einem staatseigenen Unternehmen mit hunderten Fremdkräften, Selbstständigen, Leiharbeitnehmern, mehrstufigen Vermittlungsketten, strikten Bearbeitungsvorgaben und Kontrollstrukturen scheint dagegen nicht einmal klar zu sein, ob überhaupt jemand genauer hinschaut.

Währenddessen werden Jahre später Selbstständige bei den Corona-Hilfen bis ins Detail überprüft und sollen teilweise vollständig zurückzahlen, weil ihnen nachträglich die „Hauptberuflichkeit“ abgesprochen wird.

Vielleicht sollte der Staat bei der Frage der Scheinselbstständigkeit einfach einmal bei seinen eigenen Auftraggebern und Beteiligungsunternehmen mit derselben Konsequenz prüfen, mit der er einzelne Soloselbstständige und private Unternehmen überprüft.

Denn entweder gelten die Maßstäbe für alle oder die ganze Debatte um Scheinselbstständigkeit wird endgültig unglaubwürdig.

Eure Meinung dazu?

u/ElkConscious7235 — 5 days ago

Das englische/amerikanische Tastaturlayout ist so viel besser

Beim zocken, beim programmieren, einfach immer finde ich das englische layout besser. Seit ich einmal n US Keyboard hatte, is das geblieben.

reddit.com
u/xX7DSMeliodasXx — 13 days ago