Warum sind die Noten bei der Fachinformatiker-Abschlussprüfung eigentlich so schlecht?

Ich habe mir die Ergebnisse der Abschlussprüfung Winter 2025/2026 für Fachinformatiker Systemintegration (Anwendungsentwicklung sieht ähnlich aus) angesehen und frage mich ehrlich gesagt, warum das Niveau teilweise so niedrig ist. Und nun wiederholt es sich wieder bei den Sommer Prüfungen.

Die Durchschnittspunktzahlen liegen je nach Bundesland gerade einmal zwischen 60 und 71 Punkten. Eine Note 1 ist fast schon eine Ausnahmeerscheinung. In NRW beispielsweise haben von 1.197 Teilnehmern gerade einmal 19 eine Eins, während 132 Teilnehmer mit Note 5 oder 6 abgeschlossen haben.

Dabei ist eine Fachinformatiker-Ausbildung har nicht mal so anspruchsvoll. Natürlch hängt viel vom Ausbildungsbetrieb und von der Berufsschule ab. Trotzdem reden wir über eine dreijährige Ausbildung.

In drei Jahren sollte es doch grundsätzlich möglich sein, beispielsweise ein umfangreiches Fachinformatiker-Handbuch (z.B. ISBN-13 ‏ : ‎ 978-3367106721) systematisch durchzuarbeiten, Wissenslücken mit Udemy-Kursen, YouTube oder anderen Lernplattformen zu schließen und die relevanten Themen praktisch zu üben. Gerade in der IT gibt es heute zu fast jedem Prüfungsthema mehr Lernmaterial als jemals zuvor.

Deshalb meine ernst gemeinte Frage:

Warum sind die Prüfungsergebnisse trotzdem so mäßig?

Liegt es daran, dass die Ausbildung in vielen Betrieben zu spezialisiert ist und Azubis drei Jahre lang nur einen kleinen Ausschnitt der IT kennenlernen? Wird in den Berufsschulen zu wenig auf die tatsächlich erforderlichen Grundlagen eingegangen? Fehlt vielen die Motivation, sich außerhalb von Betrieb und Schule selbstständig mit den Themen zu beschäftigen? Die Prüfungen sind schließlich eher Kinder-IT Aufgaben.

Ich will damit ausdrücklich nicht sagen, dass jeder eine 1 schreiben müsste. Aber bei drei Jahren Ausbildungszeit finde ich einen bundesweiten Schnitt im Bereich von ungefähr 65 bis 70 Punkten schon bemerkenswert.

Gerade bei einem Beruf, bei dem selbstständiges Lernen später praktisch zum Berufsalltag gehört, müsste man eigentlich erwarten können, dass ein größerer Teil der Auszubildenden auch deutlich über das reine Bestehen hinauskommt.

Wie seht ihr das… besonders diejenigen, die die Ausbildung gerade machen oder selbst ausbilden?

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u/ElkConscious7235 — 2 days ago

Offensichtlich werden hier alle Beiträge zu Themen der Scheinselbständigkeit gelöscht

Siehe

https://www.reddit.com/r/selbststaendig/comments/1v1kiyz/scheinselbstständigkeit_mit_zweierlei_maß_während/

20 Upvotes - es scheint als einige zu interessieren - und nun wurde der Beitrag von den Mods gelöscht? Was seid Ihr den für Mods? Sorry, aber das ist echt Kindergarten und ein Einknicken gegenüber Trolle.

Der Beitrag ist auch kein KI Beitrag, wie einige hier meinen, er wurde mit Papyrus mit eingebauten Duden und Grammatikprüfung geschrieben. Also völlig KI los.

Bitte nennt mir die Gründe für die Löschung. Ich kann mir es nur so erklären, dass Euch die Moderation von Trollkommentaren etwas lästig ist.

reddit.com
u/ElkConscious7235 — 5 days ago
▲ 21 r/unpopulaeremeinung+2 crossposts

Scheinselbstständigkeit mit zweierlei Maß? Während Selbstständige streng geprüft werden, setzte eine staatliche Bank hunderte Fremdkräfte über Vermittlungsketten ein

Der VGSD berichtet aktuell darüber, dass Selbstständige Corona-Überbrückungshilfen teilweise vollständig zurückzahlen sollen, weil ihnen Jahre später die „Hauptberuflichkeit“ abgesprochen wird. Dabei werden offenbar auch Renten, Mieteinnahmen oder andere Einkünfte herangezogen.

https://www.vgsd.de/rueckforderung-von-corona-ueberbrueckungshilfen-wenn-nebenjob-rente-und-mieteinnahmen-zum-verhaengnis-werden/

Interessant ist in diesem Zusammenhang aber auch, wer diese Corona-Hilfen eigentlich bearbeitet und geprüft hat  und unter welchen Beschäftigungs- und Vertragskonstruktionen.

Die Stuttgarter Zeitung berichtete bereits 2023 über den massiven Fremdpersonaleinsatz bei der staatseigenen L-Bank Baden-Württemberg:

https://www.stuttgarter-zeitung.de/wirtschaft/fremdkraefte-fuer-corona-antraege-fragwuerdige-hilfe-fuer-die-l-bank-79025342.html

Mehr als 100 Millionen Euro wurden laut Bericht für externe Unterstützung ausgegeben. In der Spitze waren bis zu 619 Fremdkräfte mit rund 610.000 Corona-Anträgen und einem Fördervolumen von 10,2 Milliarden Euro beschäftigt.

Besonders interessant ist die Konstruktion dahinter.

Große Dienstleister schalteten weitere Personalvermittler ein, diese wiederum kleinere Vermittlungsfirmen. Am Ende der Zuliefererkette standen Leiharbeitnehmer, aber auch Selbstständige.

Und genau hier wird es aus Sicht der Debatte um Scheinselbstständigkeit interessant.

Wenn Selbstständige über mehrere Vermittlungsstufen letztlich für einen staatlichen Auftraggeber tätig werden, stellt sich doch dieselbe Frage, die die Deutsche Rentenversicherung bei privaten Unternehmen regelmäßig sehr streng stellt:

Wer war tatsächlich in wessen Arbeitsorganisation eingegliedert? Wer gab die Arbeitsabläufe vor? Wer kontrollierte die Tätigkeit? Wer stellte die Systeme? Und war die Vertragskette tatsächlich Ausdruck selbstständiger Tätigkeit oder wurde letztlich nur Arbeitskraft weitergereicht?

Zusätzlich stellt sich bei den eingesetzten Leiharbeitnehmern die Frage nach möglichen Kettenüberlassungen. Wer hat hier eigentlich wen an wen überlassen? Wer war der tatsächliche Entleiher? Wurde Personal über mehrere Unternehmen hinweg weitergereicht?

Noch interessanter werden diese Fragen durch die Aussagen eines Fremdmitarbeiters, der selbst rund neun Monate Förderanträge geprüft hatte.

Nach seiner Schilderung arbeiteten die Fremdkräfte auf den entsprechenden Systemen beziehungsweise im Intranet, arbeiteten vorgegebene Checklisten ab und hatten teilweise ausschließlich Kontakt zum zwischengeschalteten Dienstleister. Ein direkter Kontakt zur L-Bank sei unerwünscht gewesen.

Die L-Bank selbst erklärte gleichzeitig, die Arbeit der externen Dienstleister werde durch Steuerungsteams, strikte Bearbeitungsvorgaben, enge Abstimmungen und Qualitätskontrollen gesteuert.

Genau solche Merkmale kennt man doch aus Statusfeststellungsverfahren.

Arbeiten auf fremden Systemen. Vorgegebene Prozesse. Fachliche und organisatorische Vorgaben. Kontrolle der Arbeit. Eingliederung in vorgegebene Abläufe. Mehrstufige Vermittlungsketten.

Bei einem einzelnen IT-Freelancer reichen solche Umstände teilweise aus, damit die DRV jahrelang prüft und am Ende eine abhängige Beschäftigung feststellt.

Natürlich beweist der Artikel nicht, dass bei der L-Bank Scheinselbstständigkeit vorlag. Aber die Frage, ob die dort eingesetzten Selbstständigen tatsächlich alle selbstständig tätig waren, erscheint angesichts der beschriebenen Strukturen keineswegs abwegig.

Gerade deshalb hatte ich wegen des Fremdpersonaleinsatzes bei der L-Bank Strafanzeige erstattet und unter anderem den Verdacht des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt angesprochen.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe leitete jedoch kein Ermittlungsverfahren ein. Die Begründung war im Wesentlichen, dass eine juristische Person selbst nicht Täterin sein könne und aus meinen Angaben kein konkreter Anfangsverdacht gegen bestimmte Vorstandsmitglieder oder einzelne Mitarbeiter hervorgehe.

Das ist formal eine mögliche Begründung.

Praktisch bedeutet es aber: Ein Außenstehender soll bei einem Geflecht aus staatseigener Bank, Beratungsunternehmen, Personaldienstleistern, weiteren Vermittlern, Leiharbeitnehmern und Selbstständigen offenbar schon vor Beginn staatlicher Ermittlungen herausfinden, welche konkrete natürliche Person für welche mögliche Scheinselbstständigkeits- oder Überlassungskonstruktion verantwortlich war.

Dabei beschreibt bereits ein tatsächlich eingesetzter Fremdmitarbeiter öffentlich Arbeitsbedingungen und Strukturen, die bei einem privaten Unternehmen vermutlich zumindest eine genauere Prüfung ausgelöst hätten.

Und genau darin sehe ich das eigentliche Problem:

Beim einzelnen Selbstständigen wird jede Vertragsklausel, jedes Meeting, jedes Ticket, jede Abstimmung und jede Nutzung eines Kundensystems daraufhin untersucht, ob möglicherweise Scheinselbstständigkeit vorliegt.

Bei einem staatseigenen Unternehmen mit hunderten Fremdkräften, Selbstständigen, Leiharbeitnehmern, mehrstufigen Vermittlungsketten, strikten Bearbeitungsvorgaben und Kontrollstrukturen scheint dagegen nicht einmal klar zu sein, ob überhaupt jemand genauer hinschaut.

Währenddessen werden Jahre später Selbstständige bei den Corona-Hilfen bis ins Detail überprüft und sollen teilweise vollständig zurückzahlen, weil ihnen nachträglich die „Hauptberuflichkeit“ abgesprochen wird.

Vielleicht sollte der Staat bei der Frage der Scheinselbstständigkeit einfach einmal bei seinen eigenen Auftraggebern und Beteiligungsunternehmen mit derselben Konsequenz prüfen, mit der er einzelne Soloselbstständige und private Unternehmen überprüft.

Denn entweder gelten die Maßstäbe für alle oder die ganze Debatte um Scheinselbstständigkeit wird endgültig unglaubwürdig.

Eure Meinung dazu?

u/ElkConscious7235 — 5 days ago

Anrechnung Abfindung aus Mietaufhebungsvertrag

Weiß hier jemand, wie das Jobcenter eine zweckgebundene Abfindung aus einem Mietaufhebungsvertrag behandeln bzw. anrechnen würde?

Die Frage stellt sich bei mir aktuell, weil mein Vermieter die Wohnung veräußern möchte. Selbst mein Sachbearbeiter beim Jobcenter konnte mir dazu bislang keine klare Auskunft geben.

Bei einer – vermutlich eher unrealistisch hohen – Abfindung von beispielsweise 50.000 Euro könnte es möglicherweise sinnvoll sein, sich aus dem Leistungsbezug abzumelden, vorausgesetzt natürlich, eine geeignete Ersatzwohnung ist bereits sicher.

Aber wie sieht es bei deutlich niedrigeren Beträgen aus, zum Beispiel bei 10.000 Euro?

Mich würde insbesondere interessieren, welche Anforderungen an die Zweckbindung gestellt werden. Wenn die Abfindung ausdrücklich dazu dienen soll, die mit dem Wohnungswechsel verbundenen Kosten zu decken – etwa Umzug, Kaution, eventuell notwendige Neuanschaffungen wie Herd oder Waschmaschine –, welche Nachweise verlangt das Jobcenter dann?

Ich stelle mir das in der Praxis ziemlich kompliziert vor, weil man zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Mietaufhebungsvertrags häufig noch gar nicht genau weiß, welche Kosten tatsächlich entstehen werden. Auch eine neue Wohnung steht möglicherweise noch nicht fest.

Zusätzlich läuft bei mir ein Insolvenzverfahren, derzeit in der Wohlverhaltensphase. Daher stellt sich für mich auch die Frage, wie das Zusammenspiel zwischen Insolvenzrecht und Grundsicherungsrecht aussieht:

Wird eine solche Abfindung zunächst insolvenzrechtlich berücksichtigt und erst danach vom Jobcenter? Oder umgekehrt? Und kann eine zweckgebundene Abfindung möglicherweise ganz oder teilweise sowohl dem Zugriff im Insolvenzverfahren als auch einer Anrechnung durch das Jobcenter entzogen sein?

Ich habe dazu im Internet sehr unterschiedliche Aussagen gefunden, teilweise sogar die Aussage, dass bestimmte Abfindungen für die Aufgabe einer Mietwohnung in der Insolvenz nicht pfändbar seien.

Hat jemand damit praktische Erfahrungen oder kennt entsprechende Entscheidungen?

Danke!

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u/ElkConscious7235 — 7 days ago

Demnächst beginnt dann wohl die große deutsche Binnenvölkerwanderung in die Pampa. 🚚🌾

Zumindest wenn es nach manchen in der aktuellen Sozialstaatsdebatte geht:

Wer sich Stuttgart nicht mehr leisten kann, soll halt umziehen.

Klingt auf dem Papier wunderbar einfach.

Nur steht die gesamte Region Stuttgart wirtschaftlich gerade erheblich unter Druck. Automobilindustrie, Zulieferer, IT-Dienstleister… überall Stellenabbau, Sparprogramme und weniger Projekte.

Aber kein Problem:

Einfach 200 Kilometer weiter ins nächste Dorf ziehen. Dort warten bestimmt schon die gut bezahlten IT-, Ingenieurs- und Industriejobs.

Direkt neben der Bushaltestelle.

Bus fährt dienstags und donnerstags. Vielleicht.

Und natürlich finanziert der Staat den Umzug großzügig.

10.000 Euro tatsächliche Umzugskosten?

Ach was.

500 Euro müssen reichen.

Dann zieht man also aus einer teuren Großstadt in eine vielleicht 150 Euro günstigere Wohnung in einer strukturschwächeren Gegend.

Arbeitsplätze? Nebensache.
Infrastruktur? Nebensache.
Familie und soziales Umfeld? Nebensache.
Berufliche Perspektive? Nebensache.

Hauptsache, die Kaltmiete passt ins Tabellenblatt. ✅

Volkswirtschaftlich natürlich ein Geniestreich:

Erst bezahlt der Staat den Umzug.

Dann findet der Betroffene am neuen Wohnort womöglich noch schlechter Arbeit.

Und anschließend zahlt der Staat weiter Leistungen.

Aber immerhin wohnt er jetzt 150 Euro billiger.

🎭 Besonders interessant wird es beim Thema Eigenverantwortung.

Sätze wie

„Wer arbeiten kann, muss arbeiten gehen.“

„Dann muss man eben umziehen.“

„Man muss auch mal Eigenverantwortung übernehmen.“

richten sich erstaunlich zuverlässig an Menschen, die ohnehin wenig haben.

Bei politischen Fehlentscheidungen, Millionenschäden oder fragwürdigen Entscheidungen in ganz anderen finanziellen Dimensionen scheint „Eigenverantwortung“ dagegen deutlich flexibler ausgelegt zu werden.

Und genau deshalb halte ich diese Art der Politik und Kommunikation für brandgefährlich.

Wenn ein Staat beim Bürger wegen 100 oder 150 Euro Wohnkosten jeden Cent umdreht, während bei politischen Fehlentscheidungen in völlig anderen Größenordnungen persönliche Konsequenzen offenbar kaum eine Rolle spielen, entsteht ein massives Gerechtigkeitsproblem.

Und dann wundert man sich darüber, dass Protestparteien immer stärker werden.

Vielleicht sollte man sich deshalb irgendwann fragen:

Ist wirklich die 100 Euro zu teure Wohnung das Problem oder inzwischen die völlige Realitätsferne mancher politischen Debatten?

EDIT:

Siehe zum Thema folgenden Beitrag, der mich nun zu diesem Beitrag veranlasst hat:

https://www.reddit.com/r/Unbeliebtemeinung/comments/1uyvww3/wenn_der_staat_die_miete_zahlt_sollte_er/

Leider zeigt sich, dass—trotz Bild- von vielen die Thematik gar nicht wirklich verstanden wird. Es geht nicht um diejenigen die nicht arbeiten wollen.

u/ElkConscious7235 — 8 days ago
▲ 0 r/wohnen

Komplette Einbauküche (Herd, Spüle, Schränke und ohne Einbaukühlschrank)” +8 Punkte Zuschlag?

Wie würdet Ihr das beurteilen?

Mieter zog 2004 in eine Wohnung ein. Kurz nach Einzug wurde anhand eines Typenschilds festgestellt, dass die vom Makler als neu angepriesene Küche von 1970 war. Das wurde damals bereits schriftlich gerügt (auch eine Herdplatte war von Anfang an defekt) - vergeblich. Kühlschrank wurde vom Mieter selbst gestellt, da keiner vorhanden war. Der Mieter ist inzwischen verstorben, die Ehefrau wohnt weiterhin in der Wohnung.

Nun ging der der selbst gestellte Kühlschrank kaputt.

Es stellt sich nun die Frage, wer Ersatz schaffen muss. Die Vermieter (eigentlich ein Verwandter, der die Wohnung nie gesehen hat) meint, es sei Sache des Mieters.

Nun fiel dem Sohn der Mieterin nachträglich bei den bereits zugestimmten Mieterhöhung der letzten Jahre auf, dass der Vermieter +8% Zuschlag laut Mietspiegel berechnet hat. In dem Mietspiegel der Stadt heißt es ausdrücklich

Komplette Einbauküche (Herd, Spüle, Schränke und Einbaukühlschrank)” +8 Punkte

Also mit Kühlschrank.

Das wurde auch ausdrücklich in einem Telefonat mit einem Dezernat für Wohnungswesen der Stadt bestätigt, der für den Mietspiegel zuständig ist, welcher auf statistische Erhebungen beruht.

Irgendwie geht nach meinem Rechtsempfinden nicht beides: sowohl +8% Aufschlag für eine komplette Küche mit Kühlschrank (ohne dass dieser vom Vermieter gestellt wurde) als auch die Weigerung des Vermieters einen Kühlschrank zu besorgen!? Oder doch?

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u/ElkConscious7235 — 17 days ago

Diskutieren des Themas Scheinselbständigkeit ist leider hier nicht möglich

Ich musste leider sämtliche frühere Beiträge zum Thema entfernen , weil gewisse Trolle und Besserwisser (vielleicht auch nur gelangweilte Rentner oder Kids) die gesamte Diskussion übernommen hatten - sprich gar nicht auf das eigentliche Thema eingegangen waren, sondern Nebenschauplätze eröffnet haben.

Man kann natürlich anderer Meinung sein, aber man sollte sachlich beim Thema bleiben und sich wenigstens ansatzweise bemühen dieses zu verstehen, bevor man sich äußert. Es gibt Beiträge welche eben nicht Low Effort sind, sondern wo man mitdenken muss.

Wer sich für das Thema interessiert kann hier mal schauen - es ist letztlich eine Zusammenfassung meiner bisherigen Beiträge, mit entsprechenden Quellenlinks hinter denen das Thema noch tiefgehender behandelt wird.

https://www.reddit.com/r/informatik/comments/1uopkng/zollakte_bei_der_drv_itfreelancer_im_fokus_und/

EDIT: Es geht schon wieder los… 😂 innerhalb von Sekunden nach Veröffentlichung des Beitrages. Immer dieselben Leute - die ihr Profil privat halten. Als hätten die nichts anderes zu tun (siehe Kommentar, der DRV-Hate vorwirft).

u/ElkConscious7235 — 19 days ago
▲ 49 r/SPDde+1 crossposts

Zollakte bei der DRV: IT-Freelancer im Fokus – und der Staat im Selbsttest

Zunächst einmal: Es ist weder Werbung, noch gibt es finanzielle Interessen. Mir gehört der Blog auch nicht.

Ein aktueller Artikel von freelance-now beschreibt einen bemerkenswerten Vorgang: Das Hauptzollamt Stuttgart soll eine Prüfakte zu IT-Freelancern an die Clearingstelle der DRV Bund weitergeleitet haben. Die DRV soll dann prüfen, ob die Betroffenen sozialversicherungsrechtlich wirklich selbstständig waren oder als abhängig Beschäftigte einzustufen sind. Je nach Ergebnis kann das für Auftraggeber und Freelancer erhebliche Folgen haben: Beitragsnachforderungen, Säumniszuschläge, Bußgelder und weitere Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

https://www.freelance-now.de/magazine/insights/zollakte-bei-drv-clearingstelle-it-freelancer-im-fokus

Der spannende Punkt ist aber nicht nur der einzelne Fall, sondern der Maßstab der DRV. Laut Artikel wertet die DRV in IT-Projekten unter anderem agile Zusammenarbeit, Scrum, Teamarbeit, Nutzung von Kundensystemen, Projektarbeit in Vertragsketten, Remote-Arbeit und fehlende eigene Betriebsmittel teilweise als Indizien gegen Selbstständigkeit. Selbst mehrere Auftraggeber oder fehlende Entgeltfortzahlung helfen nach dieser Argumentation nicht zwingend weiter.

Gleichzeitig zeigt der Artikel: Öffentliche Auftraggeber wie DRV, BA, Bundesdruckerei, KfW, GIZ, FITKO, ZDF, ELSTER/BayLfSt, DGUV, DAK und andere beschaffen selbst in großem Umfang externe IT-Leistungen – oft genau mit den Merkmalen, die bei privaten Auftraggebern zum Statusrisiko werden können: agile Teams, DevOps, enge Abstimmung, Projektunterstützung, Nutzung gemeinsamer Systeme und Fremdpersonal.

Besonders pikant: Die DRV selbst taucht im Artikel als Auftraggeber externer IT-Leistungen auf. In einem Beispiel geht es um ein DRV-nahes EUDI-Wallet-Projekt mit einem freiberuflichen Senior Backend Developer über mehr als drei Jahre, überwiegend remote, mit Teamarbeit, Confluence, Jira, Microsoft Office und bereitgestelltem Designsystem. Genau solche Punkte können nach DRV-Logik bei privaten Projekten als Eingliederung gelesen werden.

Die eigentliche Frage lautet daher nicht: „Dürfen Behörden externe IT-Freelancer einsetzen?“ Natürlich dürfen sie das.

Die Frage lautet eher:

Gelten für öffentliche Auftraggeber dieselben Maßstäbe wie für private Unternehmen?

Wenn agile Zusammenarbeit, gemeinsame Tools und Projektarbeit in Vertragsketten bei privaten Auftraggebern zu DRV-Prüfungen, Nachforderungen und FKS-Risiken führen können, müsste nachvollziehbar sein, wie dieselben Strukturen bei staatlichen Auftraggebern geprüft werden.

Sonst entsteht der Eindruck:
Privatwirtschaft: Risiko Scheinselbstständigkeit.
Öffentliche Hand: moderne agile Beschaffung.

Und genau diese Doppelmoral ist der Kern des Artikels.

Siehe auch die Artikel und Diskussionen auf

https://www.vgsd.de/news

Eure Meinung dazu?

u/ElkConscious7235 — 7 days ago

DRV: Wenn Kontrolle nur ein anderes Türschild bekommt

Ich bin gerade über einen LinkedIn-Beitrag gestolpert, in dem jemand schreibt, dass er/sie nach rund 1,5 Jahren im Direktorium der Deutschen Rentenversicherung Bund nun „innerhalb des Hauses“ eine neue Aufgabe in der Selbstverwaltung übernimmt.

Klingt erst einmal nach klassischem LinkedIn:
„neues Kapitel“, „spannender Weg“, „wertvolle Erfahrungen“, „Zuversicht“, „großartige Kolleginnen und Kollegen“… also die übliche Karriereprosa mit Weichzeichner.

Aber eine Frage drängt sich mir schon auf:

Wie unabhängig ist Selbstverwaltung eigentlich, wenn jemand aus dem Direktorium der DRV direkt in die Selbstverwaltung wechselt?

Ich dachte immer, Selbstverwaltung soll Kontrolle, Gegenperspektive und demokratische Mitwirkung der Versicherten und Arbeitgeber sein. Also gerade nicht einfach: Verwaltung zieht sich ein anderes Namensschild an und kontrolliert sich danach selbst.

Für mich ist das nicht nur eine theoretische Frage.

Ich hatte selbst ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV. In meinem Fall ging es um ein agiles IT-Projekt, jahrelange Selbständigkeit, rund 50 Projekte, eigene Weiterbildung, eigene Buchhaltung, Betriebsversicherung, keine Entgeltfortzahlung, keine Arbeitnehmerleistungen, keine disziplinarische Unterstellung, Remote-Tätigkeit, hohes Honorar usw.

Und was stand im Bescheid sinngemäß bei den Merkmalen für Selbständigkeit?

„Es lagen keine Merkmale vor.“

Wirklich keine. Null. Nada. Offenbar war meine Selbständigkeit so gut getarnt, dass sie selbst nach 17 Jahren nicht mehr auffindbar war und sogar die staatliche KfW Bank darauf reingefallen ist.

Man kann über die rechtliche Bewertung streiten. Man kann sagen: Einige Indizien sprechen dafür, andere dagegen. Okay. Aber zu behaupten, es gebe gar keine Merkmale selbständiger Tätigkeit, ist schon eine Kunstform.

Und genau deshalb ist die Frage nach echter Kontrolle so wichtig.

Wenn Bescheide mit solchen Formulierungen durch Widerspruchsausschüsse und Selbstverwaltungsstrukturen laufen, stellt sich irgendwann zwangsläufig die Frage:

Wer kontrolliert hier eigentlich wen?

Die Verwaltung entscheidet.
Die Verwaltung begründet.
Der Widerspruchsausschuss nickt.
Die Selbstverwaltung wirkt nach außen demokratisch legitimierend.
Und der Betroffene sitzt danach mit Bürgergeld, Insolvenz und einem Aktenordner voller Textbausteine da.

Besonders absurd wird es bei agilen IT-Projekten:
In der Privatwirtschaft sollen Scrum, Dailys, Backlog, Product Owner und Teamarbeit plötzlich starke Indizien für Eingliederung sein. In öffentlichen IT-Projekten werden dieselben Strukturen ganz selbstverständlich ausgeschrieben und gelebt.

Dort heißt es dann vermutlich nicht „Eingliederung“, sondern „moderne Projektorganisation“.

Vielleicht ist ja genau das die eigentliche Magie der DRV:
In der Privatwirtschaft ist Agilität sozialversicherungspflichtige Abhängigkeit.
Im öffentlichen Bereich ist sie Digitalisierung.
Und in der Selbstverwaltung ist Verwaltung plötzlich Kontrolle.

Ein Wechsel aus dem Direktorium in die Selbstverwaltung mag formal möglich sein. Aber politisch und institutionell wirkt so etwas mindestens erklärungsbedürftig.

Denn Selbstverwaltung sollte mehr sein als Verwaltung mit anderem Türschild.

Ergänzung
Kritisch ist die Außenwirkung und Rollennähe. Die Sozialwahl soll ja demokratische Legitimation und Kontrolle der Selbstverwaltung ermöglichen: Wer Beiträge zahlt oder gezahlt hat, soll mitbestimmen können; gewählt werden ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter. Wenn nun öffentlich formuliert wird, jemand wechsle „vom Direktorium“ „in die Selbstverwaltung der DRV Bund“ beziehungsweise „innerhalb des Hauses“, kann das den Eindruck erzeugen, dass Verwaltung/Direktorium/Selbstverwaltung organisatorisch sehr eng miteinander verwoben sind.

Das Direktorium sind die hauptamtlichen Repräsentanten der DRV Bund. Die aktuelle DRV-Seite beschreibt übrigens Präsidentin und Direktoren als hauptamtliche Repräsentanten in den Widerspruchsausschüssen…. seltsam ist es, wenn es dann Leute sind, die gar nicht mehr im Direktorium sind.

u/ElkConscious7235 — 24 days ago

Fortsezung: DRV-Logik: Scrum ist nur bei anderen scheinselbständig

In meinem letzten Beitrag hatte ich sachlich die Frage gestellt, ob die Statusfeststellungspraxis bei agilen IT-Projekten noch nachvollziehbar zwischen normaler Projektorganisation und arbeitnehmertypischer Eingliederung unterscheidet:

https://www.reddit.com/r/selbststaendig/s/DesJMCX1Ss

Einige Kommentare haben das auf meinen persönlichen Fall verengt. Genau das greift aus meiner Sicht zu kurz.

Denn der eigentliche Punkt ist nicht mein Einzelfall.

Der Punkt ist der Widerspruch zwischen zwei Welten:

Welt 1: Statusfeststellung bei privaten Auftraggebern

Dort können typische Merkmale agiler IT-Projektarbeit schnell gegen Selbständigkeit sprechen:

  • Scrum / Sprints
  • Tickets
  • Jira / Confluence
  • Reviews
  • Teamabstimmungen
  • Zusammenarbeit mit internen Entwicklern
  • Requirements Engineering
  • Abstimmung mit Fachbereichen
  • Projektarbeit innerhalb organisatorischer Rahmenbedingungen des Auftraggebers

Solche Punkte werden dann als Nähe zur betrieblichen Organisation, Eingliederung oder fehlende unternehmerische Eigenständigkeit gewertet.

Welt 2: Öffentliche und staatsnahe IT-Vergaben

Dort werden sehr ähnliche Strukturen ganz selbstverständlich als normale externe IT-Projektarbeit ausgeschrieben:

BA – Bundesagentur für Arbeit
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/478526-2025
Auszug laut Vergabeunterlagen:
„Das IT-System AMM soll im Sinne von DevSecOps durch ein interdisziplinäres agiles Team, welches eine eigene operative Einheit bildet, betrieben werden und soll eine technische und fachliche Weiterentwicklung erfahren.“

Bundesdruckerei GmbH
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/302106-2025
Rahmenverträge mit mehreren Beratungsunternehmen und Personalvermittlern für den Einsatz von IT-Fremdpersonal. Laufzeit: 24 Monate. Gesamtvolumen: rund 307 Mio. Euro.

FITKO – Föderale IT-Kooperation AöR
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/408023-2025
Auszug laut Vergabeunterlagen:
„Diese zu erbringenden Leistungen werden nach Aufwand vergütet und in agiler Vorgehensweise in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin erbracht.“

DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/568806-2025
Auszüge laut Vergabeunterlagen:
„Unterstützungsleistung meint hier Tätigkeiten im Sinne einer Dienstleistung, die keine Erfolgsverantwortung im Sinne des Werkvertragsrechts beinhaltet.“
„Projektleitung meint hier die eigenständige Planung, Durchführung und Steuerung von IT-Projekten nach der Projektmanagement Methode Scrum.“

DAK-Gesundheit
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/74155-2025
Auszug laut Vergabeunterlagen:
„Zusätzlich werden agile Frameworks (bspw. Scrum) berücksichtigt, um die Transformation zu einer DevOps-Organisation zu unterstützen, um flexibler und schneller auf Veränderungen reagieren und kontinuierliche Verbesserungen in der Service-Bereitstellung und im IT-Betrieb erzielen zu können.“

Fraport AG
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/144357-2025
Auszug laut Vergabeunterlagen:
„Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftragsgegenstand (Projektmanagement "klassisch" und agiles Projektmanagement im IT Umfeld sowie Experten / Requirements Engineers für Ausschreibungen von IT-Leistungen) durch maximal je drei Auftragsnehmer auf Dienstvertragsbasis bearbeiten zu lassen.“

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/171656-2025
Agile Zusammenarbeit, kontinuierlicher Verbesserungsprozess, Ideenmanagement und Förderung der Digitalisierung als Zuschlagskriterien.

GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/494964-2025
Projekt auf Basis eines agilen Projektmanagements.

ZDF – Zweites Deutsches Fernsehen
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/532277-2025
Projektmanagement und Projektmanagementunterstützung mit agilen und hybriden Methoden.

BayLfSt / ELSTER
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/89371-2025
Länderübergreifende agile Softwareentwicklung, User Research und Discovery für Mein ELSTER 2.0.

Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW / KONSENS
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/35680-2025
Projektunterstützung im Bereich KONSENS unter Einbindung von Fremdpersonal.

VBG – Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/507529-2025
Kenntnisse mit Vorgehensmodellen zur agilen Projektdurchführung.

HZD – Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/542778-2025
Mindestens fünf Jahre Erfahrung im Arbeiten mit agilen Methoden wie Scrum bei einer Teamgröße von mindestens sechs Personen.

Und genau hier liegt der Widerspruch:

Wenn Scrum, DevOps, agile Teams, Jira/Confluence, Requirements Engineering, Projektarbeit nach Aufwand, enge Abstimmung mit Auftraggebern und Zusammenarbeit in Teams bei privaten Auftraggebern als Eingliederungsindizien herangezogen werden, warum erscheinen dieselben Strukturen im öffentlichen Bereich als normale Grundlage externer Projektarbeit?

Man kann nicht einerseits sagen:

„Agile Einbindung in Teams und enge Abstimmung sprechen gegen Selbständigkeit.“

Und andererseits genau solche Teams, Abstimmungen und Projektstrukturen als externe Dienstleistung einkaufen.

Natürlich kommt es auf die tatsächliche Durchführung an. Aber dann muss dieser Grundsatz auch konsequent gelten.

Dann dürfen solche Merkmale nicht schon auf der Beschreibungsebene gegen Selbständigkeit gewertet werden. Dann sind sie zunächst einmal branchenübliche Organisationsmerkmale moderner IT-Projekte.

Die eigentliche Abgrenzung müsste dann anders erfolgen:

  • gab es fachliche Ergebnisverantwortung oder bloße Arbeitskraftüberlassung?
  • gab es arbeitsrechtliche Weisungen oder nur projektbezogene Abstimmung?
  • gab es Eingliederung in Linienorganisation oder nur Einbindung in Projektkommunikation?
  • gab es Personalgespräche, Urlaubsfreigaben, disziplinarische Steuerung?
  • gab es eigene unternehmerische Freiheit, Honorar-/Ausfallrisiko, mehrere Auftraggeber, eigene Betriebsmittel, eigene Marktpräsenz?
  • wurde ein Dienst-/Werkvertrag tatsächlich so gelebt oder faktisch wie Arbeitnehmerüberlassung?

Genau diese Differenzierung geht aber verloren, wenn agile Standardmerkmale schon für sich als Beschäftigungsindizien behandelt werden.

Und dann entsteht ein Problem der Gleichbehandlung:

Private Auftraggeber und IT-Selbständige tragen das Statusrisiko.

Öffentliche Auftraggeber nutzen vergleichbare Strukturen für ihre eigene Digitalisierung.

Deshalb interessiert mich gerade die praktische Sicht aus dem öffentlichen Dienst:

Wie wird bei solchen Vergaben intern geprüft, ob externe IT-Kräfte tatsächlich selbständig tätig sind?

Gibt es nach Zuschlag und Projektstart noch Kontrollen der tatsächlichen Durchführung?

Wer achtet darauf, dass aus „Dienstvertragsbasis“ nicht faktisch Arbeitskraftüberlassung wird?

Wer prüft, ob agile Teams im öffentlichen Projekt anders behandelt werden als agile Teams bei privaten Auftraggebern?

Und wird bei öffentlichen Auftraggebern wirklich derselbe Maßstab angelegt wie bei privaten?

Mir geht es nicht darum, öffentliche Projekte pauschal zu problematisieren.

Mir geht es um die Frage:

Sind agile IT-Merkmale neutrale, branchenübliche Projektmerkmale oder statusrechtliche Belastungsindizien?

Beides gleichzeitig geht nicht, jedenfalls nicht ohne sehr saubere Begründung.

EDIT
Es gibt genug Aktionen wo sich Selbständige beteiligen können.

Beispiel

https://www.vgsd.de/bitte-beantworte-unseren-fragebogen-mit-deiner-hilfe-wollen-wir-passendere-statusfeststellungs-kriterien-finden/

u/ElkConscious7235 — 26 days ago
▲ 134 r/informatik+2 crossposts

DRV-Logik: Scrum ist nur bei anderen scheinselbständig

Ich war IT-Selbständiger von 2007 bis EDIT: 2024 Tippfehler! (ich musste aufgeben, da agile Projektarbeit zwischen Freelancer und Kunde aktuell nicht mehr möglich sind - deshalb gibt es inzwischen viele ANÜs) und stecke aktuell in einem langwierigen Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung, welches nun vor dem Sozialgericht Düsseldorf gelandet ist.

Es ging bei mir um ein agiles Java-/Backend-Projekt bei einem privaten Auftraggeber.

Die DRV wertete typische Merkmale moderner IT-Projektarbeit gegen Selbständigkeit, u. a.:

  • Scrum / Sprints
  • Abstimmungen im Team
  • Jira / Projekttools
  • Zusammenarbeit mit Entwicklern, Testern und Fachbereichen
  • interne Schnittstellen
  • längere Projektlaufzeit
  • Nutzung von Projektinfrastruktur

Im Bescheid stand unter:

„Merkmale für eine selbständige Tätigkeit“

tatsächlich sinngemäß:

„Es lagen keine Merkmale vor.“

Also offenbar nichts.

Nicht meine Selbständigkeit seit 2007.
Nicht projektbezogene Beauftragung.
Nicht fehlende Entgeltfortzahlung.
Nicht kein bezahlter Urlaub.
Nicht eigenes wirtschaftliches Risiko.
Nicht hoher Stundensatz.
Nicht Marktauftritt.
Nicht eigene Weiterbildung.
Nicht eigenverantwortliche fachliche Leistung.

Nun tauchen IT-Projektausschreibungen im DRV-/Sozialversicherungsumfeld auf.

Dort liest man plötzlich Dinge wie:

  • Senior Java Backend Entwickler
  • Remote / [Stadt XYZ]
  • 40–42 Monate Laufzeit
  • hohe Auslastung
  • Scrum, Kanban, SAFe
  • Abstimmung mit internen und externen Projektbeteiligten
  • interne Fachsysteme
  • CI, Code Reviews, Tests
  • Jira / Confluence
  • Teamarbeit
  • „selbständig“ bzw. „freiberuflich“

In einer Plattformansicht steht sogar ausdrücklich:

„[DRV] Senior Backend Developer“

mit Designsystem der Rentenversicherung, Jira, Confluence, Teamarbeit und 40 Monaten Laufzeit.

Bei privaten Auftraggebern heißt es dann schnell:

Eingliederung.
Fremde Arbeitsorganisation.
Weisungsgebundenheit.

Im DRV-/Sozialversicherungsumfeld heißt es offenbar:

normales IT-Projekt, bitte selbständig.

Ich behaupte gar nicht, dass diese Ausschreibungen rechtswidrig sind.

Im Gegenteil.

Sie zeigen nur ziemlich gut, was jeder ITler weiß:

Moderne Softwareentwicklung funktioniert nun einmal mit Teams, Abstimmungen, Sprints, Tickets, Tools, Code Reviews und internen Schnittstellen.

Das ist nicht automatisch abhängige Beschäftigung.

Das ist IT.

Wenn die DRV das im eigenen Umfeld offenbar versteht, wäre es schön, wenn sie es auch bei privaten Auftraggebern verstehen würde.

Bis dahin bleibt mein Eindruck:

Selbständig ist man offenbar dann, wenn es im Sozialversicherungsumfeld passiert.

Bei allen anderen wird geprüft.

Ich bin gespannt was das Sozialgericht und der Zoll dazu sagt.

u/ElkConscious7235 — 30 days ago

Wenn Recruiter Selbständigen ANÜ als Alternative verkaufen wollen

Kennt ihr diese Momente, in denen man als Selbständiger denkt:
„Vielleicht sollte ich mir doch mal anhören, was der ANÜ-Markt so als attraktive Alternative bereithält“?

Heute war so ein Moment.

Angeboten wurde mir (26 Jahre IT Projekterfahrung, 35 Jahre Berufstätigkeit):

Process Automation Engineer (m/w/d) in Arbeitnehmerüberlassung

Die Eckdaten:

  • 35 Stunden/Woche
  • 60.000–64.000 € brutto/Jahr
  • Standort Lübeck
  • ca. 90 % remote
  • Laufzeit über ein Jahr
  • Start demnächst
  • Reisekosten vermutlich: spirituelle Selbstfindung

Ich wohne im Raum Stuttgart.

Und ja: Ich beziehe derzeit Bürgergeld. In meinem Fall sind das inklusive Miete und privater Krankenversicherung rund 2.450 € monatlich. Bevor der Reflex kommt: Nein, es ist nicht automatisch so, dass die Miete immer hart gedeckelt wird; es gibt Ausnahmen und Einzelfallentscheidungen.

Ich beziehe Bürgergeld nicht, weil ich keine Lust habe zu arbeiten. Nicht, weil ich plötzlich meine Qualifikation verloren hätte. Und auch nicht, weil es keine Projekte gäbe.

Sondern weil die Deutsche Rentenversicherung den IT-Freelance-Markt massiv beschädigt hat.

Offiziell geht es natürlich darum, Selbständige vor Scheinselbständigkeit zu „schützen“. Also ausgerechnet gut verdienende IT-Freelancer, die jahrelang eigenständig Kunden akquiriert, Risiken getragen, Altersvorsorge organisiert, Steuern gezahlt und ohne staatliche Unterstützung gearbeitet haben.

Man könnte fast glauben, es ginge weniger um Schutz und mehr darum, leere Rentenkassen mit zusätzlichen Beitragszahlern zu füllen. Aber das wäre natürlich eine sehr zynische Unterstellung.

Das Ergebnis ist jedenfalls bemerkenswert: Kunden haben Angst vor Scheinselbständigkeit, Statusfeststellungsverfahren und nachträglichen Sozialversicherungsforderungen. Gerade agile IT-Projekte, in denen man eng mit Teams, Product Ownern, Fachbereichen und internen Entwicklern zusammenarbeitet, werden schnell als „eingegliedert“ und damit als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung interpretiert.

Genau diese agile Zusammenarbeit ist aber in modernen IT-Projekten oft der Normalfall.

Die Folge: Viele Kunden beauftragen keine echten Freelancer mehr oder weichen auf ANÜ aus. Selbständige, die vorher eigenverantwortlich und gut bezahlt gearbeitet haben, werden dadurch faktisch aus ihrem Markt gedrängt und landen anschließend in Arbeitnehmerüberlassung (wenn es überhaupt klappt), also in genau der Konstruktion, die ihnen dann als „sichere Alternative“ verkauft wird.

Mit anderen Worten: Erst schützt man gut verdienende Selbständige so lange vor ihrer angeblichen Schutzlosigkeit, bis sie nicht mehr selbständig arbeiten können. Danach dürfen sie sich zu deutlich schlechteren Konditionen in ANÜ „retten“ lassen.

Natürlich möchte man dann auch noch Arbeitszeugnisse sehen, die man als Selbständiger für die Jahre der Selbständigkeit gar nicht hat.

Derzeit wird das für einen meiner vorherigen Aufträge gerichtlich geklärt, denn die Prüfung erfolgt jeweils für den konkreten Auftrag. Dabei kommt aus meiner Sicht wirklich alles auf den Tisch: die Doppelmoral der DRV, Kriterien, die in der Privatwirtschaft gelten, bei öffentlichen Projekten aber offenbar anders bewertet werden, eine fehlende Gesamtbetrachtung des Einzelfalls, das Abnicken durch den Widerspruchsausschuss und die Frage, wie moderne IT-Projekte überhaupt noch rechtssicher selbständig erbracht werden sollen. Mehr dazu in meinen anderen Beiträgen.

Und dann sieht diese „Alternative“ so aus:

90 % remote klingt natürlich erst einmal modern, flexibel und nach Zukunft der Arbeit. Die restlichen 10 % bestehen dann vermutlich aus der romantischen Gelegenheit, regelmäßig die deutsche Bahn-Infrastruktur zwischen Süddeutschland und Norddeutschland empirisch zu evaluieren.

Auf eigene Kosten, versteht sich. Schließlich ist Mobilität ja auch eine Form von persönlicher Weiterentwicklung.

Die Aufgaben sind auch nicht ganz ohne:

  • End-to-End-Prozesse konzipieren
  • Workshops mit Fachbereichen durchführen
  • Automatisierungs-Workflows bauen
  • APIs und Schnittstellen integrieren
  • ITSM-/SAM-/Endpoint-Management-Tools anbinden
  • Datenmigrationen und Datenbereinigung
  • Dokumentation, Support, Prozessmodellierung

Also im Prinzip: bitte einmal Prozesse verstehen, automatisieren, integrieren, dokumentieren, moderieren und nebenbei noch die operative Feuerwehr spielen.

Gesucht wird laut Ausschreibung jemand mit mindestens 2 Jahren Erfahrung.
Bezahlt wird entsprechend offenbar nach dem Motto: „Wir suchen Erfahrung (zwei Jahre reichen hier sicherlich nicht), aber bitte nur zum Einstiegspreis.“

Ich bin seit Jahren selbständiger IT-Berater/Softwareentwickler dazu mehrfsch ITIL4, UiPath zertifiziert und habe in vergleichbaren bzw. anspruchsvolleren Projekten ungefähr das Dreifache verdient. Natürlich ist Selbständigkeit nicht 1:1 mit Angestelltengehalt vergleichbar: Risiko, Akquise, Altersvorsorge, Krankheit, Urlaub und Auslastung trägt man selbst.

Aber wenn mir jemand ANÜ als Alternative zur Selbständigkeit verkaufen will, dann frage ich mich schon:

Für wen genau ist das die Alternative?

Für den Recruiter?
Für den Kunden?
Für die Rentenkasse?

Bei 60–64k brutto, 35h/Woche, Lübeck als Einsatzort, Wohnort Stuttgart, 90 % remote und vermutlich selbst zu tragenden Hotel-/Reisekosten stellt sich mir ernsthaft die Frage:

Wer würde das machen, wenn er für die 10 % Nicht-Remote-Anteil regelmäßig durch die ganze Republik reisen müsste – womöglich noch auf eigene Kosten?

Vielleicht übersehe ich ja etwas.

Vielleicht gibt es da einen geheimen Vorteil der ANÜ, von dem ich nichts weiß.

Gratis Leitungswasser im Meetingraum?
Ein Obstkorb in Lübeck?
Oder die unbezahlbare Erfahrung, nach acht Stunden Zugfahrt noch einen Prozessworkshop moderieren zu dürfen?

Wie seht ihr das?

Ist das inzwischen die neue „attraktive Alternative“ für Selbständige oder wird hier unter dem Deckmantel des „Schutzes“ einfach ein vormals gut funktionierender Freelance-Markt zerstört, um ehemalige Senior-Freelancer anschließend zu deutlich schlechteren ANÜ-Konditionen einzusammeln?

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u/ElkConscious7235 — 1 month ago
▲ 4 r/Pflege

Pflegegrad-Widerspruch: 12,5 Punkte trotz 20 Stunden Hilfe pro Woche… wie einschätzen?

Hallo zusammen,

ich würde gern eure Einschätzung zu einem Pflegegrad-Bescheid für meine 81-jährige Mutter hören.

Sie wurde heute durch den Medizinischen Dienst begutachtet. Ergebnis: Pflegegrad 1 mit genau 12,5 Punkten. Das ist meines Wissens exakt die Mindestgrenze, ab der überhaupt ein Pflegegrad anerkannt wird. Für Pflegegrad 2 wären 27 Punkte nötig.

Was mich irritiert:

Im Gutachten wird anerkannt, dass ich als Sohn meine Mutter an 4 Tagen pro Woche mit ca. 20 Stunden pro Wocheunterstütze. Dieser Umfang wird im Gutachten auch als nachvollziehbar bezeichnet.

Gleichzeitig wurden aber zentrale Bereiche mit 0 Punkten bewertet:

  • Modul 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Dabei steht im Gutachten auch, dass:

  • Medikamente gerichtet werden müssen,
  • Arztbesuche in Begleitung erfolgen,
  • Unterstützung bei finanziellen, schriftlichen und behördlichen Angelegenheiten erfolgt,
  • Unterstützung bei ärztlich angeordneten Maßnahmen und Fahrdiensten zu Ärzten/Therapien erfolgt.

Meine Mutter kann einfache Fragen beantworten (wie die nach dem heutigen Datum) und wirkt im kurzen Gespräch orientiert. Im Alltag kann sie komplexen Gesprächen mit Ärzten, Banken, Behörden, Krankenkasse, Gericht, Mieterverein oder Versicherungen aber nicht mehr zuverlässig folgen. Sie versteht Inhalte, Risiken, Fristen und rechtliche/finanzielle Folgen nicht mehr sicher. Oft unterschreibt sie nur noch, ohne die Tragweite wirklich zu erfassen.

Ich habe nun verschiedenste Vollmachten, um solche Tätigkeiten für sie zu erledigen und muss quasi immer dabei sein. Eine externe Drittperson könnte das jedenfalls nicht übernehmen.

Zusätzlich bestehen körperliche Einschränkungen: Herzkrankheit mit eingeschränkter Belastbarkeit, Vorhofflimmern, Mitralklappenproblematik, Arthrose, eingeschränkte Feinmotorik der Hände, frühere Hüftoperation… es gibt bereits einen Badewannenlifter u heute eine Rollator-Empfehlung. Sie muss sich derzeit nach ca. 50–100 Metern hinsetzen, weil sie kaum Luft bekommt.

Meine Fragen:

  1. Ist es plausibel, dass bei Medikamentenrichten und Arztbegleitung trotzdem Modul 5 mit 0 Punkten bewertet wird?
  2. Kann es richtig sein, dass kognitive/kommunikative Fähigkeiten mit 0 Punkten bewertet werden, obwohl sie komplexe Arzt-, Bank-, Behörden- und Rechtsgespräche nicht mehr versteht?
  3. Lohnt sich ein Widerspruch mit dem Ziel Pflegegrad 2?
  4. Worauf sollte man in der Widerspruchsbegründung besonders achten?

Mir geht es nicht um „maximal rausholen“, sondern darum, dass der tatsächliche Unterstützungsbedarf realistisch abgebildet wird.

Danke für eure Einschätzungen.

EDIT: Ich selbst hatte übrigens über einen Pflegegradrechner 32 Punkte ausgerechnet und war für die Pflegekasse sogar noch sehr „wohlwollend“.

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u/ElkConscious7235 — 1 month ago
▲ 61 r/wohnen

Lärmbelästigung (vermutlich AirBNB)

Über mir hat ein neuer Eigentümer eine Dreizimmer-Wohnung zu drei möblierten Einzelzimmer umgebaut (dazu wurden auch Durchgänge zwischen den Zimmern zugemauert). Der Flur der Wohnung wurde quasi zur Erweiterung des Treppenhauses und ist Zugang zu den Einzelzimmern.

Die Akustik hat sich dadurch sehr verändert. Ich wohne seit (EDIT) 2009 im Haus und habe nun seit einigen Monaten Probleme mit den Bewohnern.

Laut Eigentümerversammlung soll es eine WG sein. Ich glaube eher es ist so etwas wie ein AirBNB.

Statt drei Bewohner wohnen nun dort schätzungsweise zehn Personen aus unterschiedlichen kulturellen Kreisen gleichzeitig/ teils im Wechsel (einige scheinen in Schichtarbeit zu arbeiten) und verursachen jede Nacht zu heftigsten Krach, den ich selbst mit Ohropax höre. Offenbar wurden Klappbetten reingestellt (man hört das).

Sämtliche Versuche direkt mit den Bewohnern zu sprechen schlugen fehl (einige sprechen auch kein Deutsch). Der Eigentümer hatte sofort meine Whatsapp Nachricht (ich hatte die Handynummer rausgefunden) sofort abgeblockt und mich aufs übelste beleidigt (was ich zur Strafanzeige gebracht habe). Auch der Vermieter erreicht nichts.

Nach meiner Recherche ist der Eigentümer der „WG„ Wohnung ein junger Immobilien Influencer der in den Sozialen Medien prahlerisch auftritt (Angeblicher Millionenverdienst durch Immobilien, teure Autos, Frauen etc. - andere könnten das auch erreichen).

Die Polizei kommt zwar aber unternimmt letztendlich nichts, sondern fragte mich sogar noch, ob ich wüsste wo er wohnen würde (er ist wohl unauffindbar im Ausland).

Hat jemand Rat?

Kennt sich jemand diesbezüglich auch mit dem Baurecht aus (ich denke da an Zugänge wegen Brandschutz, die sicherlich nicht mehr gegeben sind).

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u/ElkConscious7235 — 1 month ago

TED-Ausschreibungen, IT-Freelancer und ein Schreiben vom Zoll: Gelten wirklich dieselben Maßstäbe?

Ich würde gerne eine Diskussion anstoßen.

Es gibt öffentliche IT-Ausschreibungen auf TED, in denen externe Unterstützung für komplexe Behördenprojekte gesucht wird. Teilweise geht es um agile Projektstrukturen, Teamarbeit, feste Rollen, Abstimmungen, Projekttools, Einarbeitung und umfangreiche Personentage.

Gleichzeitig werden genau solche Merkmale bei IT-Freelancern in der Privatwirtschaft regelmäßig als Statusrisiko diskutiert:

  • Scrum
  • Dailys / Sprints
  • Teamabstimmungen
  • Code Reviews
  • Kundensysteme
  • Projekttools
  • Remote-Arbeit
  • Zeiterfassung zu Abrechnungszwecken
  • enge Zusammenarbeit mit internen Fachbereichen

Dazu passt ein anonymisiertes Schreiben (hier nur ein Auszug) eines Hauptzollamts zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Die Behörden fragen also durchaus konkret nach, wenn es um mögliche Scheinselbständigkeit im IT-Projektumfeld staatlicher Projekte geht.

Meine Frage ist aber:

Warum werden agile Strukturen bei privaten Auftraggebern oft als Risiko behandelt, während sehr ähnliche Strukturen in öffentlichen IT-Ausschreibungen offenbar ganz normal ausgeschrieben und praktiziert werden?

Für mich wirkt das wie ein Problem der Gleichbehandlung.

Nicht jedes agile Freelancer-Projekt ist automatisch selbständig.

Aber umgekehrt gilt auch:

Scrum ist nicht automatisch Scheinselbständigkeit.

Dailys sind nicht automatisch persönliche Weisungsgebundenheit.

Projekttools sind nicht automatisch betriebliche Eingliederung.

Code Reviews sind nicht automatisch Arbeitnehmerkontrolle.

Wenn solche Strukturen in Behördenprojekten normal sind, dürfen sie in der Privatwirtschaft nicht pauschal als Verdachtsmoment gegen Selbständigkeit gewertet werden.

Was meint ihr?

Gibt es hier wirklich einheitliche Maßstäbe zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft?

Oder entstehen faktisch zwei Bewertungswelten?

Welche Auswirkungen hat dieses Schreiben auf die DRV und die Behörden Eurer Meinung nach?

https://preview.redd.it/jpeogfxubm6h1.jpg?width=1913&format=pjpg&auto=webp&s=58fee54fa77cfa122e462e030f61e42a07b2c2b9

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u/ElkConscious7235 — 1 month ago

DRV Statutsfeststellungsverfahren - Widerspruchsausschuss: 16 Seiten Gegendarstellung – Ergebnis: „unbegründet“

Ich möchte hier einmal schildern, wie oberflächlich aus meiner Sicht ein Widerspruch im Statusfeststellungsverfahren behandelt wurde.

Es ging um die Frage, ob eine Tätigkeit als externer Softwareentwickler in einem agilen Projekt als selbstständig oder abhängig beschäftigt zu bewerten ist.

Zur Anhörung wurde eine ausführliche anwaltliche Gegendarstellung zum DRV Statusfeststellungsbescheid eingereicht: 16 Seiten, mit konkreter Auseinandersetzung zu Weisungsrecht, Eingliederung, Scrum/agiler Projektarbeit, freier Wahl von Arbeitsort und Arbeitszeit, fehlender Pflicht zur Teilnahme an Meetings, eigener Marktauftritt, Unternehmerrisiko, fehlender Urlaubs- und Krankheitsvergütung sowie einschlägiger Rechtsprechung, u. a. zur Bewertung agiler Projektarbeit. 

Der Widerspruchsausschuss verteter durch Ehrenamtliche (oft gelangweilte RenterInnen), die keine Ahnung von der Branche haben, von hat das Ganze dann offenbar geprüft und kam zum Ergebnis:

Widerspruch zurückgewiesen als „unbegründet“.

Unabhängig davon, wie man den Einzelfall rechtlich bewertet: Genau so sollte ein Widerspruchsverfahren meiner Meinung nach nicht laufen.

Wenn eine Partei umfangreich und konkret vorträgt, warum keine abhängige Beschäftigung vorliegt, dann sollte sich der Ausschuss damit auch inhaltlich auseinandersetzen und nicht nur eine DRV vorbereitete Entscheidung abnicken… insbesondere dann, wenn diese Gegendarstellung auf Rechtsprechung, Besonderheiten agiler IT-Projektarbeit und die tatsächliche Vertragsdurchführung eingegangen wird.

Stattdessen wirkt es so, als sei das Ergebnis bereits vorher festgelegt gewesen: ablehnen, als unbegründet markieren, keine wirkliche Auseinandersetzung mit der Gegendarstellung… Hauptsache schnell erledigt.

Gerade bei IT-Freelancern ist das fatal. Agile Projektarbeit wird häufig pauschal als „Eingliederung“ missverstanden, obwohl Scrum gerade auf Selbstorganisation, eigenverantwortlicher Auswahl von Arbeitspaketen und fehlender klassischer Weisung beruht. Wenn solche Argumente nicht ernsthaft gewürdigt werden, bleibt von der angeblichen „Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls“ nicht viel übrig.

Mich würde interessieren:

Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit Widerspruchsausschüssen der DRV gemacht?
Wurden eure Argumente tatsächlich inhaltlich geprüft oder am Ende ebenfalls nur mit „unbegründet“ abgetan?

Ergänzung: Der Fall wird hier behandelt

https://www.freelance-now.de/magazine/insights/statusfeststellung-it-projektarbeit-drv-bund

https://preview.redd.it/pcd2fxf2ig6h1.jpg?width=1790&format=pjpg&auto=webp&s=3f400f48aa4145d03473d6942bf697df4cf2fa5c

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u/ElkConscious7235 — 2 months ago