
Zollakte bei der DRV: IT-Freelancer im Fokus – und der Staat im Selbsttest
Zunächst einmal: Es ist weder Werbung, noch gibt es finanzielle Interessen. Mir gehört der Blog auch nicht.
Ein aktueller Artikel von freelance-now beschreibt einen bemerkenswerten Vorgang: Das Hauptzollamt Stuttgart soll eine Prüfakte zu IT-Freelancern an die Clearingstelle der DRV Bund weitergeleitet haben. Die DRV soll dann prüfen, ob die Betroffenen sozialversicherungsrechtlich wirklich selbstständig waren oder als abhängig Beschäftigte einzustufen sind. Je nach Ergebnis kann das für Auftraggeber und Freelancer erhebliche Folgen haben: Beitragsnachforderungen, Säumniszuschläge, Bußgelder und weitere Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Der spannende Punkt ist aber nicht nur der einzelne Fall, sondern der Maßstab der DRV. Laut Artikel wertet die DRV in IT-Projekten unter anderem agile Zusammenarbeit, Scrum, Teamarbeit, Nutzung von Kundensystemen, Projektarbeit in Vertragsketten, Remote-Arbeit und fehlende eigene Betriebsmittel teilweise als Indizien gegen Selbstständigkeit. Selbst mehrere Auftraggeber oder fehlende Entgeltfortzahlung helfen nach dieser Argumentation nicht zwingend weiter.
Gleichzeitig zeigt der Artikel: Öffentliche Auftraggeber wie DRV, BA, Bundesdruckerei, KfW, GIZ, FITKO, ZDF, ELSTER/BayLfSt, DGUV, DAK und andere beschaffen selbst in großem Umfang externe IT-Leistungen – oft genau mit den Merkmalen, die bei privaten Auftraggebern zum Statusrisiko werden können: agile Teams, DevOps, enge Abstimmung, Projektunterstützung, Nutzung gemeinsamer Systeme und Fremdpersonal.
Besonders pikant: Die DRV selbst taucht im Artikel als Auftraggeber externer IT-Leistungen auf. In einem Beispiel geht es um ein DRV-nahes EUDI-Wallet-Projekt mit einem freiberuflichen Senior Backend Developer über mehr als drei Jahre, überwiegend remote, mit Teamarbeit, Confluence, Jira, Microsoft Office und bereitgestelltem Designsystem. Genau solche Punkte können nach DRV-Logik bei privaten Projekten als Eingliederung gelesen werden.
Die eigentliche Frage lautet daher nicht: „Dürfen Behörden externe IT-Freelancer einsetzen?“ Natürlich dürfen sie das.
Die Frage lautet eher:
Gelten für öffentliche Auftraggeber dieselben Maßstäbe wie für private Unternehmen?
Wenn agile Zusammenarbeit, gemeinsame Tools und Projektarbeit in Vertragsketten bei privaten Auftraggebern zu DRV-Prüfungen, Nachforderungen und FKS-Risiken führen können, müsste nachvollziehbar sein, wie dieselben Strukturen bei staatlichen Auftraggebern geprüft werden.
Sonst entsteht der Eindruck:
Privatwirtschaft: Risiko Scheinselbstständigkeit.
Öffentliche Hand: moderne agile Beschaffung.
Und genau diese Doppelmoral ist der Kern des Artikels.
Siehe auch die Artikel und Diskussionen auf
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