Unterhalt Wechselmodell und Residenzmodell
Liebe Leute,
ich habe ein Kind, dass im Wechselmodell bei mir lebt zu 50% und ein Kind was im Residenzmodell bei der Mutter lebt. Beides sind Kinder von der gleichen Mutter. Für das Kind im Residenzmodell zahle ich vom Jugendamt berechneten Unterhalt. Jetzt wurde auch berechnet, wer wieviel Prozent für das Kind im Wechselmodell bezahlt.
Das Jugendamt ist nicht der Meinung, dass von meinem Nettoeinkommen, also meiner Leistungsfähigkeit, der Unterhalt vom Residenzmodellkind abgezogen werden muss, um die Leistungsfähigkeit für das Wechselmodellkind zu bestimmen.
Das macht für mich keinen Sinn, da der der Unterhalt für das Residenzkind meine Leistungsfähigkeit real um den Unterhaltsbetrag schmälert. Würde man mit meinem vollen Netto rechnen, würde man ja eine viel höhere Leistungsfähigkeit rausbekommen als ich in der Realität habe und ich müsste Geld bezahlen was ich nicht habe, weil es sowieso schon bei der Mutter angekommen ist.
Stimmt die Meinung des Jugendamts?
Danke