Mieterhöhung über 100% für Azubi
Hi zusammen,
Ich lese hier schon länger hin und wieder einmal still mit, habe aber jetzt plötzlich einen Fall der mich erst einmal baff gemacht hat und zu dem ich gerne eure Meinungen und Ratschläge hören würde:
Meine Partnerin macht aktuell eine Ausbildung bei der sie eine (so separater Mietvertrag) eine Funktionsgebundene Werkswohnung vom Arbeitgeber mietet. Der Mietvertrag läuft ebenso wie das Ausbildungsverhältnis 3 Jahre, jetzt ist aktuell im August das erste Jahr vorbei. Ursprünglich war die Miete inkl Nebenkosten sehr günstig mit 150€ (1zimmer mit kochnische und bad), irgendwann wurde dann wegen nebenkosten auf 188 erhöht. Die Miete wird monatlich mit dem Gehalt direkt verrechnet und ist auch auf dem Lohnzettel so dokumentiert.
Jetzt bekam sie ein Schreiben von der Personalabteilung welche um Einverständnis für eine Mieterhöhung auf 349€ bittet mit Argumentation von 66% der örtlichen Vergleichsmiete damit keine Steuer und Sozialabgaben auf den geldwerten Vorteil entsteht.
Jetzt bin ich leider Laie, aber nach meinem Verständnis sollte sie doch unbedingt widersprechen, die Steuer+SozAbg auf die Differenz müsste doch ungleich günstiger sein als plötzlich eine Erhöhung auf die doppelte Miete?? Was glauben die denn wie viel sie den Azubis bezahlen. Außerdem dürfte die Miete ohne guten Grund (ich nehme stark an die Besteuerung der Abreitnehmerin zählt nicht) und auch sowieso nicht mehr als 20% angehoben werden (sofern sie widerspricht)?
Ich würde jede Einschätzung/Einordnung ob ich da was komplett falsch verstehe willkommen heißen.
Hier noch der Originaltext:
"Präambel
Der Vermieter überlässt dem Mieter im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses die Wohnräume im Objekt [Straße Hausnummer], [PLZ Ort]. Die aktuelle monatliche Nettokaltmiete beträgt derzeit 150,00 EUR.
Nach den geltenden steuerrechtlichen Vorschriften (§ 8 Abs. 2 Satz 12 EStG) ist die Überlassung einer Wohnung an Arbeitnehmer nur dann lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn das gezahlte Entgelt mindestens zwei Drittel (66 %) der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Die ortsübliche Vergleichsmiete für das Mietobjekt beträgt aktuell 524,00 EUR. Die steuerliche Mindestmiete zur Vermeidung eines geldwerten Vorteils beläuft sich somit auf 349,00 EUR.
Um die Entstehung eines lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteils für den Mieter zu vermeiden, vereinbaren die Parteien einvernehmlich folgende Mietanpassung:
§ 1 Anpassung der Miete
Die Parteien vereinbaren einvernehmlich, dass die monatliche Miete ab dem 01.08.2026 von bisher 150,00 EUR um 199,00 EUR angehoben wird.
Die neue monatliche Miete beträgt ab diesem Zeitpunkt 349,00 EUR."