

Wie verhält sich die Mieterhöhung bei Neuvermietung im Ort ohne Mietpreisbremse?
Hallo liebe Community,
voraussichtlich werde ich Anfang nächsten Monats in eine andere Wohnung ziehen. Ich durfte die Wohnung bereits vor dessen Ausschreibung (Vitamin B sei Dank!) mit den bisherigen Mietern besichtigen. Für eine Wohnung aus den 1990-ern mit etwa 80m² zahlen sie knapp 400€ kalt und 500€ warm (ohne Gas). Da die bisherigen Mieter schon seit 10 Jahren dort wohnen und die Miete nur einmal um ca. 5% erhöht wurde, dachte ich mir "Jackpot!" Leider wurde mir mitgeteilt, dass zum Jahresanfang die Vermieterin verstorben ist, sodass ihre Kinder eine Hausverwaltung für die geerbten Wohnungen beauftragt haben. In drei Tagen ist eine weitere Besichtigung mit dieser Hausverwaltung geplant, da die mich ebenfalls kennenlernen möchte. Ich vermute stark, dass mit einem neuen Mietvertrag auch eine höhere Miete verlangt wird. Das ist auch völlig in Ordnung. Jedoch habe ich die Befürchtung, dass diese direkt an den Mietspiegel (für vergleichbare Wohnungen) im Ort angepasst wird, sprich: etwa 800€ kalt. Ohne jetzt zu wissen, ob die das tatsächlich machen werden, frage ich mich generell, ob eine Verdopplung der Kaltmiete bei Neuvermietung an sich so erlaubt ist? In meiner Kommune gilt keine Mietpreisbremse, daher vermute ich schwer, dass das so kommen könnte. Das wäre natürlich sehr schade, da die Wohnung dann leider für mich raus wäre.
Vielen Dank im Voraus für die hilfreichen Antworten.