Muss ich eine regalmäßige private Schenkung beim Bafög angeben bzw. hat es Einfluss auf mein Bafögsatz?
Hallo zusammen,
ich bekomme seit Oktober 2025 von einer nicht mit mir verwandten Privatperson finanzielle Unterstützung. Sie unterstützt auch andere Studierende privat. Es gibt keine Gegenleistung, es handelt sich nach meinem Verständnis um eine Schenkung.
Zunächst waren es 200 € monatlich, seit Juli 2026 sind es 400 € monatlich. Insgesamt habe ich bisher etwa 2.600 € erhalten.
Ich habe die Zahlungen bisher nicht beim BAföG-Amt angegeben, weil ich davon ausgegangen bin, dass eine private Schenkung kein BAföG-Einkommen ist.
Mein BAföG-Bewilligungszeitraum läuft vom 01.10.2025 bis 30.09.2026. Ab September bekomme ich außerdem 300 € Deutschlandstipendium.
Jetzt bin ich unsicher, weil die Schenkung regelmäßig erfolgt und die Person mehrere Studierende unterstützt.
Meine Frage wäre
- Sind solche regelmäßigen privaten Schenkungen beim BAföG als Einkommen anzurechnen?
- Ist § 21 Abs. 3 Nr. 2 BAföG („gleichartige Leistungen“) hier relevant?
- Muss ich das nachträglich dem BAföG-Amt mitteilen? Und falls ja: Mit welcher Rückzahlung müsste ich ungefähr rechnen?