

Mietrecht DE - Unwirksame Klauseln?
Hallo zusammen,
ich hätte eine rechtliche Frage zu einer WG-Mietvertragsklausel und hoffe, dass sich hier jemand damit auskennt.
Ich wohne aktuell in einer 3er-WG mit gemeinsamem Mietvertrag. In dem Vertrag steht sinngemäß, dass kein einzelner Mieter alleine aus dem Mietverhältnis austreten bzw. kündigen darf, sondern nur die gesamte WG gemeinsam.
Nun habe ich allerdings aus mehreren Quellen gehört, dass solche Klauseln möglicherweise unwirksam sein könnten, weil sie die persönliche Freiheit bzw. die Rechte des Mieters unangemessen einschränken sollen.
Daher meine Frage:
Ist so eine Klausel tatsächlich wirksam oder könnte man trotz dessen mit einer normalen 3-monatigen Kündigungsfrist (z. B. per Einschreiben-Einwurf) wirksam aus dem Mietverhältnis austreten?
Zur Vorgeschichte:
Die Vermieterin ignoriert leider seit Monaten konsequent Anliegen per E-Mail und sogar per Post – nicht nur von mir, sondern auch von anderen Mietern. Nachmieteranfragen, Rückmeldungen und organisatorische Themen werden offenbar absichtlich vermieden oder hinausgezögert, weshalb die Situation mittlerweile ziemlich problematisch geworden ist. Daher ist mir durchaus bewusst, dass hier leider nicht alles besonders fair oder transparent abläuft.
Mich interessiert daher vor allem die rechtliche Seite:
Kann eine solche Klausel tatsächlich verhindern, dass ein einzelner WG-Mieter kündigt, oder wäre sie möglicherweise unwirksam?
Danke euch im Voraus!