



PS4 Slim identifiziert sich als Pro
Hier identifiziert sich eine Playstation 4 Slim als sein großes Gegenstück.




Hier identifiziert sich eine Playstation 4 Slim als sein großes Gegenstück.
Heute in einer Werkstatt bei mir gesehen. Sind schon unverschämte Aufschläge.
Titel sagt 512 GB, in der Beschreibung steht 256 GB. Was stimmt nun?
Original, original.
Braucht die jemand? Billiger gibt's die nirgends.
Hab's Mittwoch versucht. Er hat die Anzeige nicht geändert, also habe ich sie gemeldet. Leider hat Kleinanzeigen das erste Mal nicht gelöscht.
Versucht euer Glück. Nervt ihn ein wenig. Seid aber respektvoll. Sorgt dafür, dass er die Anzeige ändert oder dass sie endlich gelöscht wird.
Ein neuer Monitor wäre schon nice. War zudem auch günstig. Leider war der Verkäufer mit seinem eigenen Preis doch nicht zufrieden und hat dann doch mehr verlangt.
Ich muss leider arbeiten. Vielleicht kann ja jemand von euch. Kleinanzeigen
Elena weiß, wie sie kein Lego kaufen muss, trotzdem Lego bauen kann und dabei noch Geld verdient. 🤣
Endlich ist bei der Zustellung bald Kartenzahlung bei Auslands- und Nachnahmesendungen möglich.
Das Eiscafé möchte in der Hauptsaison anscheinend weniger Umsatz machen. Wir hätten mehr als nur einen Kaffee bestellt.
Ein "kleines" Café in Hamburg. Guter Kaffee, nettes Personal, Süßspeisen sahen auch sehr lecker aus.
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Es kommen wohl sehr viele Mitarbeiter der umliegenden Unternehmen. Von Bürogebäuden umzingelt. Da kann man sich nicht erlauben nur Bargeld anzunehmen.
Wäre ein Verlustgeschäft das mit Versand zu kaufen.
70 alte Legofiguren für 1€, nicht VB. Ich war sehr überrascht, dass das angenommen wurde. Der Verkäufer hat aber schnell wieder abgebrochen.
Habe dann diese und zahlreiche andere seiner Inserate gemeldet. Bis auf eine wurden alle von mir gemeldeten gelöscht.
Bei mir in der Stadt wurde vor einiger Zeit eine Straße im Zuge von Umbauarbeiten zu einer Fahrradstraße mit KFZ frei. Gleichzeitig wurde sie zu einer unechten Einbahnstraße (Einfahrt auf der einen Seite mit VZ 267 verboten mit Zusatz VZ 1022-10 Radfahrer frei und auf der anderen Seite **kein** VZ 220 Einbahnstraße).
Auf beiden Straßenseiten wurden Parkplätze eingerichtet, die mit VZ 314 ausgeschildert sind.
Jetzt ist es so, dass in einer unechten Einbahnstraße weiterhin in beide Richtungen gefahren werden darf. Also bleibt die Vorgabe der StVO, dass in Fahrtrichtung rechts geparkt werden muss. Die Beschilderung ist aber so ausgerichtet, dass sie nur von der eigentlichen Einfahrtrichtung zu erkennen ist. Das lässt es für Autofahrer so wirken, dass es eine Einbahnstraße sei und somit links in Fahrtrichtung geparkt werden muss. Und so wird auch geparkt.
Kann die Stadt also alleine durch die Ausrichtung der Beschilderung sagen, dass so geparkt werden darf/soll? Und kann die Stadt ein Verwarngeld/Ordnungswidrigkeit aussprechen, wenn man dennoch gemäß der StVO rechts in Fahrtrichtung parkt?