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Schützt ein vertraglicher Ausschluss der Eigenbedarfskündigung wirklich auch bei Verkauf/Erbfall?

Wir wollen als Familie ein Haus anmieten und langfristig bleiben. Der Eigentümer ist schon älter, daher ist für uns die Frage relevant, was bei einem Verkauf oder Erbfall passiert. Wir möchten vertraglich vereinbaren, dass wegen Eigenbedarfs nicht gekündigt werden kann. Die Maklerin sagt, das bringe im Ernstfall nichts, weil ein neuer Eigentümer trotzdem auf Eigenbedarf kündigen könne.

Nach eigener KI-Recherche scheint das so nicht zu stimmen: Über § 566 BGB tritt ein Käufer/Erbe eigentlich in den bestehenden Mietvertrag ein, inklusive einer vertraglich vereinbarten Kündigungsbeschränkung, solange sie sauber im Vertrag steht (Schriftform nach § 550 BGB). Mehrere Urteile scheinen das zu bestätigen. Nur bei einer Zwangsversteigerung soll es eine Ausnahme geben.

Hat jemand Erfahrung damit, wie belastbar so eine Klausel in der Praxis wirklich ist, gerade bei einem Erbfall mit mehreren Erben? Und gibt es sonst noch etwas, das man als Mieter zusätzlich absichern kann, um langfristig sicher zu wohnen?

Danke für eure Einschätzungen!

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