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Stromsperrung rechtens oder rechtswidrig?

Stromsperrung rechtens oder rechtswidrig?

Wie sieht die Rechtslage bei folgendem Szenario aus:

Vattenfall sendete die 8-Tage Ankündigung Hand in Hand mit der Abwendungsvereinbarungen nach bereits Monate zuvor erfolgter eingehaltener 4-wöchiger Ankündigungen mit dem expliziten Sperrtermin mit Wortlaut "Ab dem Tag X erfolgt die Sperre" zu

Daraufhin schlossen beide Parteien durch Unterschrift vom Kunden die Abwendungsvereinbarung, einen Tag vor dem tatsächlich genannten Sperrtermin in der vorherigen Sperrankündigung

Zum vereinbarten 1. des darauffolgenden Monats wurde die vereinbarte Rate korrekt überwiesen, allerdings der zum 1. parallel anfallende Abschlag nicht, weshalb die Abwendungsvereinbarung hinfällig und die gesamte Restschuld wieder fällig wurde

Vattenfall sperrt daraufhin unmittelbar am 2. des Monats per Blitz-Sperre OHNE erneute Mahnverfahren-Einleitung sowie Sperrankündigung unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften mit der Begründung, dass die Vereinbarung aufgrund des nicht gezahlten Juni Abschlags hinfällig wurde

War die Sperre rechtens oder rechtswidrig?

Bitte um Antworten mit juristischer Expertise, respektive gestützten Argumenten bzw. Nachweisen wie zb diesem Präzedenzfall vom OLG Düsseldorf aus 2025, wo die Rechtslage eindeutig rechtswidrig war

https://www.kanzlei-kotz.de/schutz-vor-stromsperre-olg-urteil-staerkt-verbraucherrechte-bei-energie-schulden/

Danke für jegliche Aufklärung bzw Einschätzungen!

u/General-Assistance85 — 2 days ago

Vattenfall Stromsperre trotz fehlerhafter Fristen (1. Mai)? Einstweilige Verfügung läuft

Hallo zusammen,

ich brauche mal eine rechtliche Einschätzung zu meinem aktuellen Fall mit Vattenfall. Ich bin seit letztem Dienstag ohne Strom und habe am Freitag bereits beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragt. Vattenfall hat nun vom Gericht eine Frist zur Stellungnahme bis kommenden Mittwoch erhalten.

Ich bin mir extrem sicher, dass die Sperre illegal war, da die Fristen massiv unterschritten wurden. Mich würde interessieren, wie wasserdicht meine Argumentation für Mittwoch ist.

Hier die Fakten aus den Briefen:

  1. Die eigentliche Sperrankündigung ist auf den 01.05.2026 (gesetzlicher Feiertag) datiert. Angekündigter Sperrtermin war der 11.05.2026. Da am 1. Mai keine Post arbeitet, kann der Brief frühestens am Samstag, den 02.05. im Kasten gewesen sein. Nach § 19 Abs. 4 StromGVV muss die Ankündigung 8 Werktage vorab erfolgen. Wenn man den Zugangstag (2. Mai) und die beiden Sonntage (3. und 10. Mai) abzieht, liegen dazwischen exakt nur 6 Werktage. Die Mindestfrist wurde also unterschritten.
  2. Übersehe ich hier irgendetwas oder habe ich Vattenfall damit am Mittwoch beim Amtsgericht rechtlich komplett in der Tasche? Ich sitze wie gesagt seit Tagen ohne Strom hier und die Sache ist extrem dringlich.

Danke für eure Einschätzungen!

reddit.com
u/General-Assistance85 — 4 days ago
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Rechtswidrige Blitz-Stromsperrung von Vattenfall am 02.06.2026

Ich hoffe ich bekomme hier schnelles feedback von Menschen, die sich mit rechtlichen bzw. juristischen Angelegenheiten im Thema Energie bzw. Strom auskennen und mir Auskunft zu einer nach meinem Wissensstand eklatant rechtswidriegen Stromsperre von Vattenfall geben kann. Ich befinde mich seit Dienstag, dem 02.06.2026, in einer existenziellen Notsituation ohne Stromversorgung.

Sachverhalt:

  1. Vattenfall kündigte bereits im Februar Hand in Hand mit einer Mahnung die Sperrung ohne expliziten Termin aber unter der gesetzlichen Einhaltung der 4-Wochen Frist wegen mehrere Monate nicht gezahlter Abschläge an und drohte mit Schreiben vom 01.05.2026 im Rahmen der gesetzlichen vorgegebenen 8-Tages Frist die explizite Stromsperrung an

  2. Zur Abwendung dieser Sperrung schlossen die Parteien am 10.05.2026 einvernehmlich eine wirksame Abwendungsvereinbarung, welche am 01.05. Mit der expliziten Sperrandrohung mit Termin bei mir einging und ich entsprechend in der vorgegeben Zeit unterschrieben zurückgeschickt habe und mich zwischenzeitlich über das Zustandekommens des neuen Ratenplans auch nochmal telefonisch die Bestätigung abholte, dass alles in Ordnung sei

  3. Einige Tage darauf wurde über den telefonischen Kundenservice erneut Kontakt aufgenommen und die ursprünglichen Ratentermine vom Ende des Monats auf den jeweiligen 1. Des Monats einvernehmlich umverlegt, sprich die Abwendungsvereinbarung wurde abgeändert und aktualisiert, in meinem Kundenportal unter Dokumenten ist die alte Version nicht mal mehr einsehbar, sondern ausschließlich die aktualisierte vom 10.05.

  4. Die vertraglich vereinbarte erste Rate wurde zum 01.06.2026 von mir nachweislich vorab am 29.05.2026 fristgerecht überwiesen (Beleg wurde bereits Anfang der Woche an Vattenfall geschrieben)

  5. Aufgrund eines unbezahlten, am 01.06.2026 parallel zur Rate fällig gewordenen neuen Abschlags in Höhe von 65,00 EUR führte der Antragsgegner bereits am Folgetag, dem 02.06.2026, eine unangekündigte "Blitzsperrung" durch, welche nach meinem Wissenstand respektive Energiegesetzeslage bzw StromGVV mit einem erneuten Sperrankündigungsverfahren unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen hätte eingeleitet werden müssen (Bitte hierzu um Aufklärung von jmd mit entsprechender Expertise)

  6. Des weiteren verweigert Vattenfall seit der Sperrung am Dienstag jegliche von mir erfolgten Schlichtungsversuche via Kundenservice telefonisch oder über das Kontaktformular um eine gütliche Lösung herbeizuführen und hat mehrfach widersprüchliche Aussagen bezüglich der Abwendungsvereinbarungen gemacht und sich mehrfach auf die veraltete Version bezogen

  7. Sie begründen die Sperrung durch die nicht erfolgte parallele Zahlung des Juni Abschlags zum 01.06. Und hier genau liegt meine Kernfrage:

Gibt es in der Gesetzeslage oder Vattenfalls AGBs womöglich irgendein Schlupfloch auf das sich Vattenfall berufen könnte um die Blitzsperrung zu rechtfertigen? Nach meinem Wissenstand waren sämtliche vorherige Sperrankündigungen aus der Vergangenheit mit dem Abschließen der Abwendungsvereinbarung nichtig und das Sperrverfahren hätte von Vattenfall unter Einhaltung der sowohl 4-wöchigen als auch darauffolgenden 8-tägigen Frist erneut gestartet und angekündigt werden müssen, da in der Abwendungsvereinbarung lediglich formuliert ist, dass bei Nichtbezahlung eines Abschlages oder anderen Zahlung neben der Rate die gesamte Restschuld wieder fällig wird aber diese, ich wiederhole mich, nach meinem Wissenstand mit einem erneuten Mahn bzw Sperrprozess Verfahren unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen hätte gestartet werden müssen?

Ich war bereits am Freitag zur Erstellung einer einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht und diese ist bereits auf dem Postweg zu Vattenfall allerdings wurde Vattenfall bis Mittwoch Zeit für eine Stellungsnahme gegeben und ich hatte mir zuvor keinen rechtlichen Beistand bzw fachliche Meinung eingeholt weshalb ich über jegliche fachliche Einschätzung bzw Antworten dankbar bin.

Folgenden Mail habe ich außerdem zusätzlich an die Schlichtungsstelle in der Hoffnung auf Unterstützung zugesandt.

Rechtliche Würdigung & Dringlichkeit:

Mit dem Abschluss der Abwendungsvereinbarung am 10.05.2026 wurde das vorherige Sperrverfahren rechtsgültig beendet und die alte Sperrandrohung verbraucht. Durch den ausstehenden Abschlag am 01.06.2026 ist die Vereinbarung zwar gescheitert, dies berechtigt den Versorger jedoch keinesfalls zu einer sofortigen Abschaltung innerhalb von 24 Stunden.

Der Antragsgegner hat die zwingenden Verbraucherschutzrechte nach § 19 Abs. 2 StromGVV eklatant verletzt:

- Es erfolgte nach dem Platzen der Vereinbarung keine neue gesetzliche Sperrandrohung mit der vorgeschriebenen 4-Wochen-Frist.

- Es erfolgte keine neue Ankündigung des konkreten Termins mit der Frist von 8 Werktagen. Die Vorwarnzeit wurde rechtswidrig auf null verkürzt.

Ein Eilverfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde heute parallel beim Amtsgericht Bergedorf eingeleitet. Da der Kundenservice von Vattenfall jede gütliche Einigung verweigert und die Herausgabe des Stroms blockiert, bitte ich Sie aufgrund der akuten Härte um schnellstmögliche Intervention gegenüber dem Versorger.

Anlagen im Anhang:

- Sperrandrohung vom 01.05.2026

- Abwendungsvereinbarung vom 10.05.2026

- Nachweis der Ratenzahlung vom 29.05.2026

- Ablehnende E-Mails des Vattenfall-Kundenservice vom 03.06.2026

-Telefonprotokoll über Telefonate mit der Vattenfall Kundenservice Hotline, die widersprüchliche sowie mehrfach nicht wahrheitsgemäße Aussagen getätigt hat

Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe!

reddit.com
u/General-Assistance85 — 4 days ago