u/Heizer3000

Sonderkündigungsrecht bei Handyverträgen mit Gerät

Liebe Community,

die BNetzA hat ja die neue App zum Nachweisverfahren ei­ner Min­der­leis­tung im Mo­bil­funk gestartet. Finde ich erstmal super. Ich bin bei o2 und habe bei meinem Wohnort wohl so eine Minderleistung. Das Nachweisverfahren mache ich jetzt streng nach vorgaben der App.

Wenn ich es richtig verstehe kann ich mit dem Protokoll bei o2 dann versuchen eine Minderung oder eine Sonderkündigung zu erwirken.

Ich zahle 30 Euro im Monat und habe ein Smartphone für 50 Euro dazu bekommen. Mal angenommen o2 würde tatsächlich einer Sonderkündigung zustimmen, was passiert dann mit dem Gerät welches ich vergünstigt bekommen habe?

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u/Heizer3000 — 7 days ago

Liebe Alle,

das Thema ist ja viel besprochen worden und ich habe mich eigentlich auch gut eingelesen. Es geht hier nicht um den Trick mit der Selbständigkeit sondern:

Angenommen zwischen den Geburt Nummer 1 und dem Mutterschutz von Kind 2 liegen 20 Monate. Die Mutter hat chronologisch wie folgt Geld bekommen:

  1. 6 Monate Basiselterngeld ohne zusätzliche Einkünfte
  2. 4 Monate Elterngeld+ ohne zusätzliche Einkünfte
  3. 8 Monate Elterngeld+ mit Teilzeiteinkünften aus nicht-selbst. Arbeit
  4. 2 Monate Teilzeit ohne Elterngeld

Nun ist mir nicht ganz klar welche dieser Monate für den Bemessungszeitraum für Kind 2 auszuklammern sind. Punkt 1 und Punkt 2 sicherlich, Punkt 4 sicherlich nicht. Punkt 3 ist interessant, da ich gelesen habe, dass sobald erwerbstätige Arbeit gemacht wurde diese Monate nicht auszuklammern sind. Auch nicht wenn diese innerhalb der ersten 14 Monate nach Geburt Kind 1 liegen. Demnach sind hier also 2 Monate vor Mutterschutz Kind 1 und 10 Monate vor Mutterschutz Kind 2 die Grundlage. Die Höhe des Elterngeld+ fließt meines Wissens nach auch nicht als Einkommen in die Berechnung.

Habt Ihr hier andere Informationen?

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u/Heizer3000 — 21 days ago