u/Inside_Upstairs_8196

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Hi zusammen,

ich bräuchte mal eure Einschätzung zu folgender Situation (Mieterverein ist schon informiert, aber hat noch nicht geantwortet und ich brauche eine Einschätzung für meine Nerven)

Kurze Zusammenfassung: Wir haben die Aufhebungsvereinbarung bekommen, dass wir streichen sollen. Wir haben die Bohrlöcher verschlossen, die über Nacht aushärten lassen und dann einen ganzen Tag mit Alpinaweiß gestrichen. Wir sind nur keine Malermeister. Mir gehts darum, ob jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht hat, dass nachdem man bereits alles erfüllt hat, die Vermietung sagen kann, nicht gut genug nochmal neu. Ich kann halt ne 10-15 Jahre unrenovierte Wohnung mit Farbe und Putzen wie neu aussehen lassen.

Wir haben unsere Mietwohnung im Februar 2025 bezogen. Laut Mietvertrag wurde die Wohnung damals in einem nicht renovierungsbedürftigen Zustand übergeben. Protokoll spricht auch von „Schlieren“ an den Wänden

Inzwischen haben wir mit dem Vermieter eine Aufhebungsvereinbarung zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses geschlossen. In dieser Vereinbarung ist geregelt, dass wir die Wohnung „ordnungsgemäß“ sowie „frisch gestrichen“ zurückgeben sollen. Außerdem sollten Herd, Backofen und Dunstabzugshaube gereinigt werden.

Diese Arbeiten haben wir nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Wir haben die Wohnung gestrichen, Dübellöcher ausgebessert und überstrichen sowie die Küche inklusive Backofen und Dunstabzugshaube gereinigt. Die Wohnung ist unserr Meinung nach sauber und insgesamt ordentlich)

Nach Besichtigungen hat die Marklerin anscheinend fleißig Fotos gesendet und nun fordert der Vermieter, dass wir die Wohnung vollständig neu streichen sollen, inklusive der Decken, da die Wände angeblich „fleckig“ wirken. Zusätzlich sollen wir weitere Reinigungsarbeiten durchführen, unter anderem im Badezimmer, obwohl das so nicht ausdrücklich vereinbart war.

Der Vermieter stellt es so dar, dass diese Renovierungspflichten Teil der Vereinbarung sind, unter deren Voraussetzung wir vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen werden.

Wir sehen das kritisch, da wir nur etwa ein Jahr in der Wohnung gelebt haben, die Wohnung bei Einzug nicht renovierungsbedürftig war und wir die vereinbarten Arbeiten bereits erledigt haben.

Daher meine Fragen: Reicht ein sauber ausgeführter Anstrich durch Mieter aus oder kann hier tatsächlich ein nahezu perfektes Ergebnis verlangt werden? Und müssen Decken in so einem Fall zwingend mitgestrichen werden? Der Ofen ist halt auch irgendwie 10 Jahre alt und da hilft auch arg viel Schrubben nicht.

Danke euch für eure Einschätzung!

reddit.com
u/Inside_Upstairs_8196 — 25 days ago

Hi zusammen,

ich bräuchte mal eure Einschätzung zu folgender Situation (Mieterverein ist schon informiert, aber hat noch nicht geantwortet und ich brauche eine Einschätzung für meine Nerven)

(Wir hatten schon Konflikt mit der Vermietungweil wir eine Katze haben und sie uns keine Erlaubnis erteilen wollte ohne Grund vorzu bringen)

Aber nun

Wir haben unsere Mietwohnung im Februar 2025 bezogen. Laut Mietvertrag wurde die Wohnung damals in einem nicht renovierungsbedürftigen Zustand übergeben. Protokoll spricht auch von „Schlieren“ an den Wänden

Inzwischen haben wir mit dem Vermieter eine Aufhebungsvereinbarung zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses geschlossen. In dieser Vereinbarung ist geregelt, dass wir die Wohnung „ordnungsgemäß“ sowie „frisch gestrichen“ zurückgeben sollen. Außerdem sollten Herd, Backofen und Dunstabzugshaube gereinigt werden.

Diese Arbeiten haben wir nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Wir haben die Wohnung gestrichen, Dübellöcher ausgebessert und überstrichen sowie die Küche inklusive Backofen und Dunstabzugshaube gereinigt. Die Wohnung ist unserr Meinung nach sauber und insgesamt ordentlich)

Nach Besichtigungen hat die Marklerin anscheinend fleißig Fotos gesendet und nun fordert der Vermieter, dass wir die Wohnung vollständig neu streichen sollen, inklusive der Decken, da die Wände angeblich „fleckig“ wirken. Zusätzlich sollen wir weitere Reinigungsarbeiten durchführen, unter anderem im Badezimmer, obwohl das so nicht ausdrücklich vereinbart war.

Der Vermieter stellt es so dar, dass diese Renovierungspflichten Teil der Vereinbarung sind, unter deren Voraussetzung wir vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen werden.

Wir sehen das kritisch, da wir nur etwa ein Jahr in der Wohnung gelebt haben, die Wohnung bei Einzug nicht renovierungsbedürftig war und wir die vereinbarten Arbeiten bereits erledigt haben.

Daher meine Fragen: Reicht ein sauber ausgeführter Anstrich durch Mieter aus oder kann hier tatsächlich ein nahezu perfektes Ergebnis verlangt werden? Und müssen Decken in so einem Fall zwingend mitgestrichen werden? Der Ofen ist halt auch irgendwie 10 Jahre alt und da hilft auch arg viel Schrubben nicht.

Danke euch für eure Einschätzung!

reddit.com
u/Inside_Upstairs_8196 — 25 days ago