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Mein Community-Favorit: Der „Logik-Check“ ohne Juristendeutsch
Ein Anwalt, der ohne Juristenprosa und Paragraphen-Dschungel auskommt, ist eine Seltenheit – und genau deshalb mein Favorit.
Mein Community-Favorit: Der „Logik-Check“ ohne Juristendeutsch
Ein Anwalt, der ohne Juristenprosa und Paragraphen-Dschungel auskommt, ist eine Seltenheit – und genau deshalb mein Favorit.
Meine Reaktion: Ich habe heute den Kommunalen Schadenausgleich (Versicherer) und den Landesrechnungshof informiert. Wenn eine Behörde Informationen filtert, gefährdet sie ihren eigenen Versicherungsschutz (Obliegenheitspflichten) und verschwendet Steuergelder für Rechtsabteilungen, die nur eines tun:
Mauern.
Als Meister für Veranstaltungstechnik weiß ich:
Wenn man Risse im Fundament nur überstreicht, anstatt sie zu reparieren, bricht das System irgendwann ein.
Das ULD ermittelt bereits (Az. LD2.4-72.01/26.018).
Wer nichts zu verbergen hat, braucht keine Angst vor Schadensersatz zu haben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informiere ich Sie als zuständigen Haftpflichtversicherer (Kommunaler Schadenausgleich) über einen Sachverhalt im Kreis Steinburg, der nach meiner Einschätzung erhebliche Auswirkungen auf Ihre Risikobewertung und die künftige Schadenabwicklung haben dürfte.
Zudem ergeht diese Nachricht zur Information an den Landesrechnungshof Schleswig-Holstein, da die Anwendung der ADGA 1.7.1 offensichtlich zu einer massiven Fehlallokation von Verwaltungsressourcen führt: Es werden enorme Personalkosten investiert, um rechtmäßige Auskunftsansprüche abzuwehren, was dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit diametral widerspricht.
Gegen die Kreisverwaltung Steinburg läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) unter dem Aktenzeichen LD2.4-72.01/26.018.
Gegenstand der Prüfung ist unter anderem die behördeninterne Dienstanweisung ADGA 1.7.1. Diese Anweisung legitimiert die gezielte „Steuerung“ bzw. Unterdrückung von Informationen gegenüber Bürgern mit dem expliziten Ziel, Schadensersatzansprüche (Amtshaftung) abzuwehren.
In meiner beruflichen Praxis als Meister für Veranstaltungstechnik bin ich für die statische Sicherheit von Konstruktionen verantwortlich.
Ich weiß: Wenn man Mängel verschleiert, anstatt sie zu beheben, bricht das System irgendwann ein.
In der Verwaltung ist es identisch:
Eine gezielte Informationsunterdrückung widerspricht nicht nur der Aktenwahrheit, sondern höchstwahrscheinlich auch den Obliegenheitspflichten gegenüber dem Versicherer.
Ich bitte Sie daher um Prüfung, inwieweit Sie über diese systematische Praxis der „Informationssteuerung“ im Bilde sind. Es steht zu befürchten, dass Ihnen Sachverhalte nur gefiltert oder unvollständig gemeldet werden, was den Deckungsschutz für den Kreis Steinburg gefährden könnte.
Ich sehe mich aufgrund der fortgesetzten Intransparenz der Behörde gezwungen, Sie direkt zu informieren, um weiteren Schaden von der Versichertengemeinschaft abzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Seit 2023 gehe ich gegen eine Behörde in meinem Landkreis vor. Ohne Anwalt, nur als Bürger mit einem gesunden Rechtsempfinden. Hier ist die Geschichte hinter meinem „Antrieb Transparenz“:
1. Der Auslöser: Ich stellte eine Rechtswidrigkeit fest und zeigte diese bei der Behörde an. Statt einer sachlichen Begründung mit Paragraphen erlebte ich eine reine Abwehrhaltung. Das war mein erstes Indiz:
Wer nicht erklärt, hat meistens etwas zu verbergen.
2. Die Methode (Citizen Science): Ich habe angefangen, die Strukturen wie eine Landkarte zu analysieren:
Mein Fazit: Transparenz ist kein Gnadenakt. Der Weg vom Eingang eines Antrags bis zum Bescheid (die Verknüpfung von Input und Output) muss für uns Bürger einsehbar sein. Wir sind der Souverän.
Ich schreie keine Wolken an. Ich verlange das Wetterprotokoll. Und ich werde nicht aufhören, bis die Landkarte vollständig ist.
Ich möchte zum Abschluss noch etwas Persönliches sagen:
Am Ende des Tages geht es mir nicht um den juristischen Sieg gegen eine Behörde. Es geht um die Welt, in der wir leben wollen. Für mich bedeutet ein soziales Wesen zu sein, dass man offen und ehrlich anspricht, was man denkt und fühlt – in dem Vertrauen, dass dieses Gegenüber nicht nach Wegen sucht, einen auszunutzen oder abzuwimmeln, sondern gemeinsam nach Lösungen sucht.
Transparenz ist kein Angriff. Transparenz ist die Voraussetzung für Vertrauen.
Wenn eine Behörde ihre Regeln (Parameter) versteckt, entzieht sie uns die Basis für ein ehrliches Miteinander. Ein Staat, der seine Bürger schätzt, braucht keine Geheimnisse vor ihnen zu haben.
Lasst uns die Welt so gestalten, dass wir nicht übereinander urteilen, sondern die Systeme verstehen, damit wir fair miteinander umgehen können.
Das ist mein Antrieb.
Ein großes Missverständnis, das oft von Behörden (und selbsternannten Experten) gestreut wird: Man müsse ein "berechtigtes Interesse" oder einen aktuellen Fall haben, um nach den Spielregeln zu fragen.
Falsch.
Das IZG-SH (und ähnliche Gesetze) sagt ganz klar: Jeder hat ein Recht auf Zugang zu Informationen. Punkt.
Warum ist das wichtig?
Es geht um Prävention. Ich will die Spielregeln kennen, bevor ich das Spielfeld betrete. Wenn ich weiß, wie die Behörde intern entscheidet (die Parameter), kann ich mein Handeln danach ausrichten oder sofort intervenieren, wenn die Regeln faul sind.
Das Recht auf "abstrakte Kontrolle":
Die Verwaltung gehört dem Bürger. Wir bezahlen sie. Also haben wir jederzeit das Recht zu prüfen, ob die internen Dienstanweisungen (wie die ADGA) mit dem Gesetz (DSGVO) im Einklang stehen. Wer behauptet, man dürfe nur fragen, wenn man "betroffen" ist, will den Bürger zum Bittsteller degradieren.
Mein Fazit: Fragt nach! Fragt heute, fragt morgen. Die Transparenzpflicht der Behörde ist ein Dauerzustand, kein Gnadenakt im Einzelfall.
Um das mal klarzustellen:
Bei meinen Anfragen zur ADGA (Allgemeinen Dienstanweisung) geht es nicht darum, private Daten von Sachbearbeitern zu schnüffeln oder einzelne Akten zu wälzen. Es geht um etwas viel Grundsätzlicheres: Die Parameter der Macht.
Ein einfaches Beispiel: Wenn du beim Jobcenter einen Antrag stellst und es um den Arbeitsweg geht, muss die Behörde entscheiden: Auto oder Bus?
Der Sinn der Sache: Der Bürger hat das Recht, das System zu hinterfragen. Wir müssen wissen, nach welchen Kriterien über unser Leben entschieden wird. Nur wenn ich die Parameter kenne, kann ich prüfen: "Bin ich Fall A oder Fall B?"
Transparenz ist kein Privileg, sondern eine Pflicht: Es geht nicht um Einzelfälle, sondern um die Logik hinter der Entscheidung. Jede Behörde in Deutschland ist verpflichtet, offenzulegen, nach welchen internen Prozessen und Parametern sie Bescheide erstellt.
Das ist der Kern von Art. 15 DSGVO und den Informationsfreiheitsgesetzen:
Wir kontrollieren nicht den Menschen hinter dem Schreibtisch, wir kontrollieren die Rechtmäßigkeit des Systems. Und diese Anfrage darf – und sollte – jeder Mensch an jede Behörde stellen dürfen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um Auskunft und Akteneinsicht in die bei Ihnen geltenden internen Regelungen zur Informationserteilung gegenüber Bürgern. Insbesondere bitte ich um Zusendung der aktuellen Fassung Ihrer Allgemeinen Dienstanweisung (ADGA) – oder vergleichbarer interner Regelungen – im Hinblick auf den Umgang mit Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO.
Ich beziehe mich hierbei auf folgende Rechtsgrundlagen:
Da es sich hierbei um eine abstrakte Regelung der Verwaltungstätigkeit handelt (Interne Weisungen), unterliegt diese nicht dem Geheimhaltungsschutz, sofern sie die Rechte der Bürger unmittelbar tangiert oder einschränkt.
Ich bitte um eine Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.
Abschließend weise ich darauf hin, dass ich beabsichtige, Ihre Antwort sowie die zur Verfügung gestellten Informationen im Rahmen der öffentlichen Sensibilisierung für das Thema Verwaltungs-Transparenz zu veröffentlichen. Hierbei werde ich selbstverständlich die strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten und sämtliche personenbezogenen Daten von Sachbearbeitern oder Dritten unkenntlich machen (Schwärzung), sofern keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
Für den Bereich des Freistaates Bayern stütze ich diesen Antrag ergänzend auf:
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass eine Verweigerung der Auskunft über interne Sperranweisungen (ADGA) einen Eingriff in die verfassungsmäßig garantierte Informationsfreiheit darstellen würde.
Mit freundlichen Grüßen,
Dies ist ausschließlich als Serviervorschlag zu sehen und zu prüfen!
Die Aktenzeichen für die Recherche: EuGH (Europäischer Gerichtshof):
Aktenzeichen: C-210/16
Urteilsdatum: 05. Juni 2018
Wichtige Erkenntnis: Fanpage-Betreiber sind gemeinsam mit Facebook für die Datenverarbeitung verantwortlich.
BVerwG (Bundesverwaltungsgericht):
Aktenzeichen: 6 C 15.18 (Urteil vom 11. September 2019)
Hier wurde das EuGH-Urteil in deutsches Recht umgesetzt.
OVG Schleswig (Oberverwaltungsgericht):
Aktenzeichen: 4 LB 20/13 (Urteil vom 25. November 2021) Finales Urteil
Wer glaubt, dass dies ein Einzelfall ist, sollte sich die Korrespondenz von Prof. Dr. M. (Frankfurt) oder der Presseabteilung des SG München genau ansehen. Wenn dort Auskunftsansprüche durch ‚Presse-Filter‘ oder Ausreden blockiert werden, steht nicht meine Glaubwürdigkeit infrage, sondern die Rechtsstaatlichkeit dieser Abteilungen.
Ich kann nur jedem raten: Stellt eure eigenen Anfragen nach Art. 15 DSGVO zur Validität der dort genutzten Systeme. Das ULD Schleswig-Holstein prüft nicht ohne Grund (Az. LD2.4-72.01/26.018). Es wird Zeit, dass die Datenbasis der Justiz aus dem Schatten der Behörden-Geheimnisse tritt.“
Die Situation: Der Präsident eines Sozialgerichts (Prof. Dr. M. aus F) antwortet persönlich auf eine Anfrage nach Informationszugang (Existenz von Validierungsbelegen). Anstatt die Information zu erteilen oder abzulehnen, erklärt er die Anfrage kurzerhand zur "unzulässigen Rechtsberatung" und erklärt die Korrespondenz für beendet.
Die Preisfrage für das Mensa-Essen:
Zusatz: Wer mir schlüssig darlegt, wie man jemanden über "Nichts" (da die Daten laut München gar nicht existieren) rechtlich beraten kann, bekommt das Schnitzel mit Pommes extra.
Danke!
„Ich spendiere ein Mensa-Essen für die schlüssigste Lösung dieses juristischen Knotens am LSG München (Präsidentenbereich):
Die Fakten:
Die Frage: Wie kann der Zugang zu Informationen rechtlich von einem Presseausweis abhängig gemacht werden, wenn dieselben Informationen laut Datenschutz gar nicht existieren?
Ist das ein neues Rechtsinstitut oder einfach ein ‚Bühnendacheinsturz‘ der behördlichen Wahrheitspflicht?
Wer löst das Paradoxon?“
„Ich spendiere ein Mensa-Essen für die schlüssigste Lösung dieses juristischen Knotens am LSG München (Präsidentenbereich):
Die Fakten:
Die Frage: Wie kann der Zugang zu Informationen rechtlich von einem Presseausweis abhängig gemacht werden, wenn dieselben Informationen laut Datenschutz gar nicht existieren?
Ist das ein neues Rechtsinstitut oder einfach ein ‚Bühnendacheinsturz‘ der behördlichen Wahrheitspflicht?
Wer löst das Paradoxon?“