seit 6 Wochen in der Werkstatt – welche Rechte habe ich?
Hallo zusammen,
ich hoffe, hier hat vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich mit der rechtlichen Situation aus.
Ich fahre einen BMW i4 M60 im Gewerbeleasing. Das Fahrzeug ist erst etwa 8 Monate alt.
Nach dem Wechsel auf Sommerreifen in einer BMW Niederlassung vor rund drei Monaten funktioniert die Zentrierfunktion des Lenkrads nicht mehr richtig. Der Fehler wurde von BMW anerkannt. Allerdings steht mein Fahrzeug inzwischen seit sechs Wochen in der Werkstatt, ohne dass das Problem behoben werden konnte.
Ich habe zwar ein Ersatzfahrzeug erhalten, dieses liegt vom Bruttolistenpreis und der Ausstattung aber ungefähr bei der Hälfte meines geleasten Fahrzeugs. Die volle Leasingrate zahle ich dennoch unverändert weiter.
Daher meine Frage: Gibt es irgendwann einen Punkt, an dem man den Leasingvertrag aus wichtigem Grund kündigen oder andere Ansprüche geltend machen kann, wenn der Hersteller den anerkannten Mangel über einen so langen Zeitraum nicht beseitigen kann?
Danke und VG