u/North_Swimmer_3425

Kein Gehalt im ersten Monat

Eine Bekannte hat eine neue Arbeitsstelle angetreten, ich hatte mir den Arbeitsvertrag angesehen und - bis auf ein Auffälligkeit - nichts Ungewöhnliches entdeckt. Jetzt ist der erste Monat rum und sie ist mit dem Hinweis konfrontiert worden, das Gehalt würde erst zum Ende des zweiten Monats ausgezahlt und dann immer um einen Monat versetzt. Ich habe gedacht, ich höre nicht recht. Das klingt total fishy, ist aber ein etabliertes Unternehmen, seit Jahren aktiv und das wurde mit allen Mitarbeitern so gemacht. Das Gehalt wird immer mit einem Monat Verzögerung ausgezahlt, das ‘fehlende’ Gehalt gibts dann beim Ausscheiden.

Sie würde da ungern weggehen, das Klima ist super, alle sind zufrieden, gibt Kollegen die schon über 20 Jahre dort arbeiten und da war das auch schon so. Gab wohl auch nie Unstimmigkeiten beim Ausscheiden, also das Ganze wurde tatsächlich immer nachgezahlt.

Wie sieht die rechtliche Situation aus und warum macht man das als Unternehmen (klar, gibt höhere Liquidität und der Mitarbeiter ist immer in Vorleistung wenn’s mal Probleme gibt). Der Gipfel ist, das nicht im Vorfeld zu klären, wie machen das Leute, wenn sie Zahlungsverpflichtungen haben (bei ihr ist es nur Teilzeitbeschäftigung).

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u/North_Swimmer_3425 — 3 days ago

Sparerpauschbetrag noch nachträglich geltend machen nach Abhilfebescheid auf Finanzgerichtsklage

Die Ausgangssituation:

Ich hatte längere Zeit einen Einspruch gegen meinen EkSt-Bescheid offen, der dann irgendwann abgewiesen wurde obwohl ich während der Einspruchsfrist noch (zusätzlich) außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht hatte. Die eingereichten Unterlagen sind wohl nie angekommen, das Finanzamt wusste aber Bescheid. Ich habe sofort nach Erhalt der Einspruchsentscheidung nochmals sämtliche Unterlagen nachgereicht, wurde aber komplett ignoriert, worauf ich kurz vor Ablauf der Frist Klage beim FG eingereicht habe wg. fehlendem rechtlichen Gehör nach § 91 AO. Das Finanzamt ist daraufhin komplett zurückgerudert und hat einen Abhilfebescheid erlassen in dem alles anerkannt wurde. Die Klage selbst ist noch offen.

Frage:

Es ist mir ja jetzt selbst peinlich aber mir ist jetzt erst aufgefallen, dass ich in dem Jahr keinen Freistellungsauftrag erteilt habe, aber Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag hatte. Die 1-Monatsfrist vom Abhilfebescheid ist noch nicht rum, kann ich da die Kapitalerträge noch nachreichen und nochmals um Änderung bitten oder soll ich die 250€ abschreiben? Mich interessiert erstmal die rechtliche Situation, würde aber auch gerne wissen was ihr als Sachbearbeiter dazu meint. Wenn ich das richtig verstanden habe, hängt das doch alles an dem Gerichtsverfahren, oder?

TL;DR:

Wie sieht das aus wenn bei einem anhängigen Klageverfahren vor dem FG nach einem Abhilfebescheid noch Dinge hochkommen?

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u/North_Swimmer_3425 — 4 days ago