u/Papamio-1908

Nachzahlung vom vorherigen Eigentümer zahlen?

Hi zusammen,

Ich habe vergangenes Jahr eine Wohnung gekauft. Nutzen und Lasten ging zum 01.09.2025 an mich.

Anfang Mai 2026 habe ich zwei Abrechnungen des Hausgeldes für 2025 (beides Nachzahlungen) bekommen.

Einmal für Januar bis August 2025 (Zeitraum der vorherigen Eigentümer und auch an sie adressiert).

Und von September bis Dezember 2025 (an mich adressiert).

Ich habe mir bei der ersten Abrechnung nicht viel gedacht. Nach dem Motto: Die vorherigen Eigentümer waren veranwortlich, ich habe das wahrscheinlich nur als Info erhalten.

Nun habe ich gesehen das die Hausverwaltung Nachzahlungen für beide Beträge (also Januar bis August und September bis Dezember) eingezogen hat.

Ich habe in den Kaufvertrag nachgeschaut. Da steht folgendes:

Die Abrechnung des laufenden Wirtschaftsjahres hat so zu erfolgen, dass anfallende Aufzahlungen oder Rückzahlungen, die den Zeitraum vom
Beginn des Wirtschaftsjahres bis zum Tag der Besitzübergabe betreffen, mit dem Verkäufer vorzunehmen sind und vom Tag der Besitzübergabe bis zum Ende des Wirtschaftsjahres mit dem Käufer. Eine Haftung des Käufers für rückständiges Hausgeld des Verkäufers wird nicht begründet. Hausgeldrückstände bestehen nach Angabe des Verkäufers bezüglich des Kaufobjekts nicht.

Meine Frage nun: kann ich den Betrag welchen die Hausverwaltung für Jan.-Aug. 2025 für die Verkäufer eingezogen hat, zurückverlangen und an die vorherigen Eigentümer verweisen.

Oder muss ich mich mit den vorherigen Eigentümern auseinandersetzen…

Vielen Dank für eure Hilfe und einen schönen Sonntag.

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u/Papamio-1908 — 4 days ago

Bachelor nach Verwaltungsfachwirt - Sinnvoll?

Moin zusammen,

zu meiner Person:

- 25 Jahre alt
- Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten
- Aktuell laufender Verwaltungsfachwirt (AL / BL II)
- Sitze auf einer E9b Stelle
- letztes Jahr Eigentumswohnung gekauft und vermiete sie grade (Eigene laufende Kosten +/- 0)

Nun meine Frage:

Rentiert sich - wenn man im öffentlich Dienst bleiben will - nach dem Verwaltungsfachwirt noch ein Studium in Politik- oder Staatswissenschaften auf Bachelorniveau? Gibt es hier überhaupt im Bereich E9b - E12 (vgl. 3. QE) überhaupt stellen? Lohnt sich das Studium überhaupt?

Hintergrund ist dass mich die Thematik wirklich interessiert…

Danke im Voraus

reddit.com
u/Papamio-1908 — 1 month ago