
Zeichen 240 kurz vor Kreuzung neu aufgestellt. Abbiegerspur dazwischen.
Moin,
meine Stadtverwaltung hat folgendes Kunststück rausgehehauen und als Radfahrer ist man von einfacher Verkehrsführung zu aus meiner Sicht Level Herausfordernd gewechselt. Mit massiver Gefahr für Unfälle.
Früher ist man aus der Einbahnstraße auf der Fahrbahn gefahren, hat sich eingeordnet und über die Kreuzung gefahren und da war das erste VZ240 (Nummer 2). Also entspannt auf den Radweg.
Jetzt haben sie kurz vor der Kreuzung so 1m Meter vor der Ampel eins (Nummer 1) hingestellt. Ich muss mich also einordnen aus meiner Sicht links, da ich nicht rechts abbiegen will. Dann sehe ich das Schild. Muss über die Rechtabbiegerspur? Dann auf den "Radweg", dann um eine Hausecke, die direkt dahinter einen Ladeneingang hat. Lustigerweise ist wenn man nach Rechts abbiegt die nutzungpflicht schohn lange aufgehoben, da der Weg 0,0 den normen entspricht.
Das muss doch offensichtlich den gängigen Standards oder Verwaltungsvorschift wiedersprechen.
Ist mein Gedanke richtig, dass ich mich erst einordnen muss korrekt und dann erst über die abbiegerspur auf den "Radweg" darf?
Gibt es Regelwerke die so eine Verkehrsführung verbieten?